Primus
Capital Energy GmbH
Mölln
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 16.07.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
| A.
Umlaufvermögen |
14,65 |
| I.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
14,65 |
| B.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
250,35 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
265,00 |
Passiva
|
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31.12.2010
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
| 1.
nicht eingeforderte ausstehende Einlagen |
-25.000,00 |
| 2.
eingefordertes Kapital |
0,00 |
| II.
Jahresfehlbetrag |
250,35 |
| III.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
250,35 |
| B.
Rückstellungen |
225,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
40,00 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
40,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
265,00 |
Anhang
1.1
Rechtliche Verhältnisse
Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter
Haftung
Sitz: Mölln
Anschrift: Auf den Dämmen 37 - 23879 Mölln
Geschäftsführer/in: Björn
Münchow
Der Geschäftsführer ist
einzelvertretungsberechtigt und von den
Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Die Gesellschaft befindet sich in Liquidation.
2.
Wirtschaftliche Verhältnisse
Nach den in § 267 Abs. 1 HGB angegebenen
Größenklassen handelt es sich um eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses wurde von
den größenabhängigen Erleichterungen der
§§ 267, 276, 288, 326 HGB Gebrauch gemacht.
3.
Angaben zur Buchführung, Bilanzierung und
Bewertung
3.1
Angaben zur Buchführung
| • |
Für das Unternehmen besteht
nach § 238 HGB Buchführungspflicht.
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| • |
Die Aufzeichnung der
Geschäftsvorfälle erfolgte nach den
Grundsätzen ordnungsmäßiger
Buchführung.
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| • |
Die dem Abschluss zu Grunde
liegende Buchführung entspricht den GoB.
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3.2
Angaben zur Bilanzierung
| • |
Die Gliederung des
Jahresabschlusses entspricht den Vorschriften des HGB
unter besonderer Beachtung der §§ 266 und
275 HGB.
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| • |
Das Anlagevermögen ist in
einem Bestandsnachweis ordnungsgemäß
entwickelt. Ergänzend zu diesen Vorschriften
wurde die Regelungen des GmbH-Gesetzes beachtet.
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| • |
Die Gesellschaft bilanziert -
soweit zulässig - unter Beachtung der
steuerlichen Ansatzvorschriften.
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| • |
Im Jahresabschluss sind
sämtliche Vermögensgegenstände,
Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen
und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts
anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind
nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht
mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit
Grundstückslasten verrechnet worden.
|
| • |
Das Anlage- und
Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden
sowie die Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der
Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend
aufgegliedert.
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| • |
Das Anlagevermögen weist
nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem
Geschäftsvetrieb dauernd zu dienen. Aufwendungen
für die Gründung des Unternehmens und
für die Beschaffung des Eigenkapitals, sowie
für immaterielle
Vermögegensgegenstände, die nicht
entgeltlich erworben wurden, wurden nicht bilanziert.
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3.3
Angaben zur Bewertung
| • |
Die geltenden handelsrechtlichen
Bewertungsvorschriften wurden unter
Berücksichtigung der Liquidierung des
Unternehmens beachtet. Die Gesellschaft nimmt
steuerliche Bewertungswahlrechte wahr und
übernimmt diese "soweit zulässig" in ihre
Handelsbilanz. Die auf den vorhergehenden
Jahresabschluss angewandten Bewertungsmethoden wurden
beibehalten.
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| • |
Allen am Bilanzstichtag
bestehenden Risiken - soweit sie bis zur Aufstellung
des Jahresabschlusses erkennbar waren - ist durch die
Bildung ausreichender Rückstellungen und
Wertberichtigungen Rechnung getragen. Soweit solche
Risiken nach dem Bilanzstichtag entstanden sind, wird
auf sie im Anhang verwiesen.
|
| • |
Grundsätzliche
Änderungen gegenüber dem Vorjahr in der
Ausübung von Bewertungswahlrechten sind nicht zu
verzeichnen, da die Gesellschaft am 16.07.2010
gegründet wurde.
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| • |
Die Forderungen sind - soweit
vorhanden - mit ihrem Nennbetrag angesetzt.
|
| • |
Die Verbindlichkeiten sind mit
dem Rückzahlungsbetrag angesetzt.
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Geschäftsführer: Björn Münchow
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde zur Wahrung der gesetzlich
vorgeschriebenen Offenlegungsfrist vor der Feststellung
offengelegt.
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