Aries Communication Handel GmbH

Schulstraße 22, 68766 Hockenheim, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Mannheim HRB 422323
Eingetragen
24.10.2002
Branche
Großhandel mit NE-Erzen, NE-Metallen und NE-MetallhalbzeugEinzelhandel mit TelekommunikationsgerätenGroßhandel mit Eisenerzen, Eisen, Stahl, Eisen- und Stahlhalbzeug
Gegenstand
Gegenstand geändert; nun: Der Handel mit genehmigungsfreien Waren aller Art, insbesondere mit Telekommunikationsmitteln und der Edelmetallhandel, sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Nebentätigkeiten.

Historie

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Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Hockenheim
25.000 €
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Aries Communication Handel GmbH

Hockenheim

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 09.01.2014 bis zum 31.12.2014

Bilanz zum 31. Dezember 2014

A K T I V A

31.12.2014 09.01.2014
EUR EUR
A. Anlagevermögen    
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 0,00 0,00
II. Sachanlagen 150,00 150,00
III. Finanzanlagen 0,00 0,00
B. Umlaufvermögen    
I. Vorräte 0,00 0,00
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 0,00 0,00
III. Wertpapiere 0,00 0,00
IV. Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten 0,00 0,00
C. Rechnungsabgrenzungsposten 0,00 0,00
D. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 4.296.625,03 4.294.625,03
Summe Aktiva 4.296.775,03 4.294.775,03

P A S S I V A

   
  31.12.2014 09.01.2014
  EUR EUR
A. Eigenkapital    
I. Gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Verlustvortrag -4.319.625,03 -4.319.625,03
III. Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag -2.000,00 0,00
IV. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 4.296.625,03 4.294.625,03
B. Rückstellungen 39.000,00 37.000,00
C. Verbindlichkeiten 4.257.775,03 4.257.775,03
D. Rechnungsabgrenzungsposten 0,00 0,00
Summe Passiva 4.296.775,03 4.294.775,03

Anhang für das Rumpfgeschäftsjahr vom 9. Januar 2014 bis 31. Dezember 2014

A. Allgemeine Angaben

1. Die Gesellschaft ist eine Kleinstkapitalgesellschaft im Sinne von § 267 a HGB. Die größenabhängigen Erleichterungen wurden teilweise in Anspruch genommen. Auf die Anwendung des § 264 Abs. 1 Satz 5 HGB zur Befreiung von der Pflicht zur Aufstellung des Anhangs wurde verzichtet.

2. Über das Vermögen der Aries Communication Handel GmbH in Insolvenz, Hockenheim wurde mit Beschluss des Amtsgerichtes Mannheim (Geschäftsnummer 4 IN 477/13) am 9. Januar 2014, 11:00 Uhr, das Insolvenzverfahren eröffnet. Zum Insolvenzverwalter wurde Herr Rechtsanwalt Dr. André Wehner, Schimperstraße 4, 68167 Mannheim bestellt.

3. Aufgrund des Insolvenzverfahrens konnten mit zumutbarem Aufwand nicht sämtliche für die Erstellung eines den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung mit hinreichender Sicherheit entsprechenden Jahresabschlusses erforderlichen Informationen beschafft bzw. berücksichtigt werden. Die Aussagekraft des Jahresabschlusses kann dadurch beeinträchtigt sein.

B. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

1. Bei der Bewertung wurde nicht von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen.

2. Die Vermögensgegenstände und Schulden sind zum Bilanzstichtag einzeln bewertet.

3. Es wurde vorsichtig bewertet; insbesondere wurden alle vorhersehbaren Risiken und Verluste die bis zum Bilanzstichtag entstanden sind, berücksichtigt. Gewinne wurden nur berücksichtigt, wenn sie am Bilanzstichtag realisiert waren.

C. Erläuterungen zur Bilanz

1. Die Vermögengegenstände des Anlagevermögens wurden mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten vermindert um planmäßige Abschreibungen angesetzt. Bei den Neuzugängen der geringwertigen Wirtschaftsgüter wird vom Bewertungswahlrecht analog § 6 Abs. 2 EStG Gebrauch gemacht.

2. Die Bewertung der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände erfolgte zum Nennwert bzw. mit dem niedrigeren zum Abschlussstichtag beizulegenden Wert.

3. Die Rückstellungen wurden mit den Beträgen angesetzt, die notwendig sind, um alle zum Zeitpunkt der Bilanzerstellung erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung abzudecken.

4. Die Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. Sie betreffen Insolvenzforderungen i.S.v. § 38 InsO sowie etwaige Forderungen der Massegläubiger i.S.v. § 53 InsO. Aufgrund der Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 9. Januar 2014 gelten die vor Verfahrenseröffnung begründeten Verbindlichkeiten als fällig (§ 41 InsO) und haben somit sämtlich eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr.

D. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung

Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

E. Sonstige Angaben

1. Zum alleinvertretungsberechtigten und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreiten Geschäftsführerin war Frau Arvelus Gümüsköylü-Canbuldu, Hockenheim bestellt.

2. Mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 9. Januar 2014 wurde Herr Rechtsanwalt Dr. André Wehner zum Insolvenzverwalter bestellt.

 

Mannheim, 27. August 2014

Rechtsanwalt Dr. André Wehner als Insolvenzverwalter über das Vermögen der Aries Communication Handel GmbH i. Ins., Hockenheim

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