Aries Communication Handel GmbH
Schulstraße 22, 68766 Hockenheim, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Aries Communication Handel GmbHHockenheimJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 09.01.2014 bis zum 31.12.2014Bilanz zum 31. Dezember 2014A K T I V A
Anhang für das Rumpfgeschäftsjahr vom 9. Januar 2014 bis 31. Dezember 2014A. Allgemeine Angaben1. Die Gesellschaft ist eine Kleinstkapitalgesellschaft im Sinne von § 267 a HGB. Die größenabhängigen Erleichterungen wurden teilweise in Anspruch genommen. Auf die Anwendung des § 264 Abs. 1 Satz 5 HGB zur Befreiung von der Pflicht zur Aufstellung des Anhangs wurde verzichtet. 2. Über das Vermögen der Aries Communication Handel GmbH in Insolvenz, Hockenheim wurde mit Beschluss des Amtsgerichtes Mannheim (Geschäftsnummer 4 IN 477/13) am 9. Januar 2014, 11:00 Uhr, das Insolvenzverfahren eröffnet. Zum Insolvenzverwalter wurde Herr Rechtsanwalt Dr. André Wehner, Schimperstraße 4, 68167 Mannheim bestellt. 3. Aufgrund des Insolvenzverfahrens konnten mit zumutbarem Aufwand nicht sämtliche für die Erstellung eines den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung mit hinreichender Sicherheit entsprechenden Jahresabschlusses erforderlichen Informationen beschafft bzw. berücksichtigt werden. Die Aussagekraft des Jahresabschlusses kann dadurch beeinträchtigt sein. B. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze1. Bei der Bewertung wurde nicht von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen. 2. Die Vermögensgegenstände und Schulden sind zum Bilanzstichtag einzeln bewertet. 3. Es wurde vorsichtig bewertet; insbesondere wurden alle vorhersehbaren Risiken und Verluste die bis zum Bilanzstichtag entstanden sind, berücksichtigt. Gewinne wurden nur berücksichtigt, wenn sie am Bilanzstichtag realisiert waren. C. Erläuterungen zur Bilanz1. Die Vermögengegenstände des Anlagevermögens wurden mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten vermindert um planmäßige Abschreibungen angesetzt. Bei den Neuzugängen der geringwertigen Wirtschaftsgüter wird vom Bewertungswahlrecht analog § 6 Abs. 2 EStG Gebrauch gemacht. 2. Die Bewertung der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände erfolgte zum Nennwert bzw. mit dem niedrigeren zum Abschlussstichtag beizulegenden Wert. 3. Die Rückstellungen wurden mit den Beträgen angesetzt, die notwendig sind, um alle zum Zeitpunkt der Bilanzerstellung erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung abzudecken. 4. Die Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. Sie betreffen Insolvenzforderungen i.S.v. § 38 InsO sowie etwaige Forderungen der Massegläubiger i.S.v. § 53 InsO. Aufgrund der Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 9. Januar 2014 gelten die vor Verfahrenseröffnung begründeten Verbindlichkeiten als fällig (§ 41 InsO) und haben somit sämtlich eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr. D. Erläuterungen zur Gewinn- und VerlustrechnungDie Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. E. Sonstige Angaben1. Zum alleinvertretungsberechtigten und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreiten Geschäftsführerin war Frau Arvelus Gümüsköylü-Canbuldu, Hockenheim bestellt. 2. Mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 9. Januar 2014 wurde Herr Rechtsanwalt Dr. André Wehner zum Insolvenzverwalter bestellt.
Mannheim, 27. August 2014 Rechtsanwalt Dr. André Wehner als Insolvenzverwalter über das Vermögen der Aries Communication Handel GmbH i. Ins., Hockenheim |
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