Malermeister
Bosch GmbH
Pleinfeld
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
18.383,00 |
1,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
1,00 |
1,00 |
| II.
Sachanlagen |
18.382,00 |
0,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
1.191.327,89 |
1.019.453,92 |
| I.
Vorräte |
2.500,00 |
2.500,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
138.253,59 |
105.433,76 |
| davon
gegen Gesellschafter |
112.729,90 |
90.441,11 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
1.050.574,30 |
911.520,16 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
0,00 |
8.075,00 |
| Aktiva |
1.209.710,89 |
1.027.529,92 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
1.043.978,34 |
874.621,06 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnrücklagen |
1.018.978,34 |
849.621,06 |
| III.
Bilanzgewinn / Bilanzverlust |
0,00 |
0,00 |
| B.
Rückstellungen |
57.452,00 |
46.472,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
108.280,55 |
106.436,86 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
92.537,68 |
85.036,83 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
15.742,87 |
21.400,03 |
| Passiva |
1.209.710,89 |
1.027.529,92 |
Anhang
I. Allgemeine Angaben zum Unternehmen
Die Malermeister Bosch GmbH hat ihren Sitz in
Pleinfeld. Sie ist im Handelsregister des Amtsgerichts
Ansbach unter HRB 6919 eingetragen.
II. Allgemeine Angaben zu Inhalt und Gliederung des
Jahresabschlusses
Der vorliegende Jahresabschluss wurde gemäß
§§ 242 ff. und §§ 264 ff. HGB unter
Berücksichtigung des Bilanzrichtlinie Umsetzungsgesetz
(BilRUG) sowie nach den einschlägigen Vorschriften des
HGB aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren
die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen GmbH gemäß
§ 267 Abs. 1 HGB auf. Größenabhängige
Erleichterungen (§§ 266 Abs. 1, 288 HGB) des
Jahresabschlusses wurden in Anspruch genommen.
Der vorliegende Jahresabschluss ist grundsätzlich
unter Beibehaltung der für den Vorjahresabschluss
angewendeten Gliederungsgrundsätze nach den für
kleine Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des
Handelsgesetzbuches aufgestellt (§§ 265 Abs. 1 S.
2, 266 ff. HGB). Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
wurden gegenüber dem Vorjahr unverändert
beibehalten, soweit nicht neue Erkenntnisse eine abweichende
Bewertung erforderten bzw. sich durch den Ansantz der neuen
HGB Vorschriften nach BilRUG ergaben.
Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem
Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
III. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren
unverändert die nachfolgenden Bilanzierung- und
Bewertungsmethoden maßgebend:
Es wurde zu Fortführungswerten (going concern)
bewertet.
Bei der Bewertung der Vermögensgegenstände,
der Rückstellungen und der Verbindlichkeiten haben wir
die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Wesentlichkeit
beachtet. Bei unwesentlichen Abweichungen zwischen den
Wertansätzen der Steuer- und der Handelsbilanz wurde auf
einen abweichenden Ansatz verzichtet.
Die Bilanzierung des Anlagevermögens erfolgt zu
Anschaffungskosten unter Berücksichtigung
nutzungsbedingter planmäßiger
Abschreibungen. Grundlage der planmäßigen
Abschreibungen ist die voraussichtliche Nutzungsdauer sowie
die handelsrechtlichen Bestimmungen. Bei voraussichtlich
dauernder Wertminderung werden
außerplanmäßige Abschreibungen vorgenommen
(§ 253 Abs. 3 S. 3 HGB).
Die
immaterielle Vermögensgegenstände wurden zu
Anschaffungskosten angesetzt und sofern sie der Abnutzung
unterlagen, um planmäßige lineare Abschreibung
unter Beachtung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer
vermindert.
Selbst erstellte immaterielle
Vermögensgegenstände des Anlagevermögens
werden nicht aktiviert.
Das
Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
In die Herstellungskosten wurden neben den unmittelbar
zurechenbaren Kosten auch notwendige Gemeinkosten und durch
die Fertigung veranlasste Abschreibungen einbezogen.
Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens
bis zu einem Wert von Euro 800 wurden im Jahr des Zugangs
sofort abgeschrieben. Im Jahr des Zugangs wird der sofortige
Abgang unterstellt.
Die
Finanzanlagen wurden wie folgt angesetzt und bewertet:
- Beteiligungen zu Anschaffungskosten
- Anteile an verbundenen Unternehmen zu
Anschaffungskosten
- Ausleihungen zum Nennwert
- unverzinsliche und niedrig verzinsliche Ausleihungen
zum Barwert
- sonstige Wertpapiere zu Anschaffungskosten
Soweit erforderlich, wurde der am Bilanzstichtag
vorliegende niedrigere Wert angesetzt.
Finanzanlagen, die dem Zugriff aller übriger
Gläubiger entzogen sind und ausschließlich der
Erfüllung von Altersversorgungsverpflichtungen dienen,
werden zum beizulegenden Zeitwert
(§ 253 Abs. 1 S. 4 HGB) bewertet und mit den
Rückstellungen für Pensionen und ähnliche
Verpflichtungen saldiert. Ein daraus verbleibender aktiver
Saldo wird in der Bilanz gesondert als "Aktiver
Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung"
ausgewiesen.
Die Bewertung der Gegenstände des
Vorratsvermögens erfolgte grundsätzlich zu
Anschaffungs- oder Herstellungskosten bei Anwendung
zulässiger Bewertungsvereinfachung unter Beachtung des
strengen Niederstwertprinzips.
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und
sonstige Vermögensgegenstände werden mit dem
Nennwert oder dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt.
Zur Berücksichtigung des allgemenen Kreditrisikos werden
Pauschalwertberichtigungen gebildet. Bei zweifelhaft
einbringlichen Forderungen werden Einzelwertberichtigungen
vorgenommen.
Die
liquiden Mittel werden zum Nominalwert angesetzt.
Das
gezeichnete Kapital ist zum Nennwert angesetzt.
Die
Steuerrückstellungen und sonstigen
Rückstellungen werden in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen
Erfüllungsbetrags angesetzt.
Die Sonstigen Rückstellungen wurden für alle
weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden
alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Rückstellungen sind in Höhe des Betrages angesetzt,
der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
zur notwendigen Erfüllung benötigt wird.
Bei Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr
als einem Jahr wird eine Abzinsung auf den Bilanzstichtag
vorgenommen. Als Abzinsungssätze werden die den
Restlaufzeiten der Rückstellungen entsprechenden
durchschnittlichen Marktsätze der vergangenen sieben
Geschäftsjahre verwendet, wie sie von der Deutschen
Bundesbank gemäß
Rückstellungsabzinsungsverordnung monatlich ermittelt
und bekannt gegeben werden.
Verbindlichkeiten wurden mit ihrem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
IV. Erläuterungen zur Bilanz
Der Gesamtbetrag, der gem. § 268 Abs. 8 HGB der
Ausschüttungssperre unterliegt, beträgt Euro 0,00.
Forderungen
Forderungen gegen verbundene Unternehmen betragen Euro
0,00 (Vj. Euro 0,00). In diesen Forderungen sich solche aus
Lieferungen und Leistungen in Höhe von Euro 0,00 (Vj.
Euro 0,00) enthalten.
Forderungen (bzw. langfristige Ausleihungen) gegen
Gesellschafter betragen Euro 112.729,90 (Vj. Euro 90.441,11).
Alle Forderungen haben eine Restlaufzeit von weniger
als einem Jahr.
Latente Steuer
Der nach der Steuerbilanz sich ergebende Steueraufwand
entspricht nicht dem Ergebnis der Handelsbilanz.
Auf den Ansatz latenter Steuern wurde gemäß
der Befreiungsvorschrift in § 274a Nr. 5 HBG verzichtet.
Eigenkapital
In andere Gewinnrücklagen ist ein Vortrag aus dem
Vorjahr in Höhe von Euro 849.621,06 (Vj. Euro
629.395,67) enthalten.
Der Jahresabschluss wurde unter vollständiger
Ergebnisverwendung aufgestellt.
Rückstellungen
Sonstige Rückstellungen
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
folgende Risiken gebildet:
| Tantieme |
Euro |
26.500,00 (Vorjahr:
Euro |
24.000,00) |
| Urlaub |
Euro |
20.200,00 (Vorjahr:
Euro |
12.000,00) |
| Gewährleistungen |
Euro |
5.310,00 (Vorjahr:
Euro |
5.030,00) |
| Aufstellung
Jahresabschluss Euro |
3.400,00 (Vorjahr:
Euro |
3.400,00) |
|
|
Aufbewahrungspflicht Euro |
2.042,00 (Vorjahr:
Euro |
2.042,00) |
|
Verbindlichkeiten
Die
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen
Unternehmen betragen EURO 0,00.
Die
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
betragen Euro 0,00 (Vorjahr Euro 0,00) und resultieren aus
dem Gesellschafterverrechnungskonto und einem ausgereichten
Gesellschafterdarlehen. Die Verbindlichkeiten werden soweit
sie langfristig gewährt werden verzinst. Die
Rückzahlung ist variabel
(Mitzugehörigkeitsvermerk).
Zur Verbesserung der Klarheit und
Übersichtlichkeit wurden die Angaben im Zusammenhang mit
den Verbindlichkeiten in einem
Verbindlichkeitenspiegel zusammengefasst dargestellt:
Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten setzen sich
wie folgt zusammen:
| Verbindlichkeiten mit
Restlaufzeit < 1 Jahr Euro |
92.537,68 (Vj. Euro |
85.036,83) |
| Verbindlichkeiten
Restlaufzeit 1 bis 5 Jahre Euro |
15.742,87 (Vj. Euro |
21.400,03) |
| Verbindlichkeiten mit
Restlaufzeit > 5 Jahre Euro |
0,00 (Vj. Euro |
0,00) |
Der unter dem Posten Verbindlichkeiten aus Lieferungen
und Leistungen ausgewiesene Betrag ist teilweise durch
übliche Eigentumsvorbehalte von Lieferanten besichert.
Der Gesamtbetrag der durch Eigentumsvorbehalte,
Bürgschaften und Pfandrechte gesicherten
Verbindlichkeiten beträgt: 30.388,42 Euro (Vj. Euro
30.806,74).
V. Haftungsverhältnisse
Es bestehen laut Geschäftsführer keine
Verbindlichkeiten aus
- der Begebung und Übertragung von
Wechseln
- Bürgschaften, Wechsel- und
Scheckbürgschaften
-
Gewährleistungsverträgen
und auch keine Haftungsverhältnisse aus der
Bestellung von Sicherheiten für fremde
Verbindlichkeiten.
Es bestehen laut Geschäftsführer keine
weiteren, wesentlichen Sonstigen finanziellen
Verpflichtungen.
VI. Sonstige Finanzielle Verpflichtungen
Aus bestehenden Leasingverträgen ergeben sich zum
Bilanzstichtag sonstige finanzielle Verpflichtungen bis zum
Vertragsende in Höhe von TEur 11,5 (Vorjahr TEur 11,5).
Aus Mietverträgen ergeben sich bis zum nächst
möglichen Kündigungstermin jährliche
finanzielle Verpflichtungen in Höhe von TEur 55,1
(Vorjahr TEur 52,3).
Darüber hinaus bestanden keine sonstigen
finanziellen Verpflichtungen, die für die Beurteilung
der Finanzlage von wesentlicher Bedeutung sind.
VII.
Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung
Erträge von außergewöhnlicher
Größenordnung oder Bedeutung sind keine
angefallen.
Aufwendungen von außergewöhnlicher
Größenordnung oder Bedeutung sind keine
angefallen.
VIII. Sonstige Angaben
Arbeitnehmer
Im Geschäftsjahr waren durchschnittlich 9
Arbeitnehmer beschäftigt.
Im Geschäftsjahr 2023 erfolgte die
Geschäftsführung der Malermeister Bosch GmbH durch
die Geschäftsführer, Herrn Andre Bosch,
Malermeister.
Zum Abschlussstichtag beliefen sich die von der
Gesellschaft an die oben genannten Geschäftsführer
ausgereichten Darlehen auf Euro 0,00. Die Kredite sind mit
0,00% zu verzinsen und haben eine durchschnittliche Laufzeit
von 0 Jahren. Im Geschäftsjahr wurden hiervon insgesamt
Euro 0,00 zurückgezahlt.
Der Abschluss wurde am 22. Mai 2024 von der
Gesellschafterversammlung festgestellt.
Pleinfeld den 22. Mai 2024
gezeichnet: Malermeister Bosch GmbH
Andre Bosch
Geschäftsführer
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 22.05.2024
festgestellt. |