Stammdaten

Register
Amtsgericht Ansbach HRB 6919
Eingetragen
17.1.2019
Branche
Malerei- und LackiergewerbeAnbringen von Stuckaturen, Gipserei und VerputzereiFußboden-, Fliesen- und Plattenlegerei, Tapeziererei
Gegenstand
Maler-, Putzer-, und Stuckarbeiten, Gerüstbau, Altbausanierung, Bodenbelagsarbeiten und alle damit zusammenhängenden Tätigkeiten.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
André Bosch
seit 17.1.2019
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Pleinfeld
25.000 €
100.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Malermeister Bosch GmbH

Pleinfeld

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Bilanz

Aktiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Anlagevermögen 18.383,00 1,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 1,00 1,00
II. Sachanlagen 18.382,00 0,00
B. Umlaufvermögen 1.191.327,89 1.019.453,92
I. Vorräte 2.500,00 2.500,00
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 138.253,59 105.433,76
davon gegen Gesellschafter 112.729,90 90.441,11
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 1.050.574,30 911.520,16
C. Rechnungsabgrenzungsposten 0,00 8.075,00
Aktiva 1.209.710,89 1.027.529,92

Passiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Eigenkapital 1.043.978,34 874.621,06
I. Gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Gewinnrücklagen 1.018.978,34 849.621,06
III. Bilanzgewinn / Bilanzverlust 0,00 0,00
B. Rückstellungen 57.452,00 46.472,00
C. Verbindlichkeiten 108.280,55 106.436,86
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 92.537,68 85.036,83
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 15.742,87 21.400,03
Passiva 1.209.710,89 1.027.529,92

Anhang

I. Allgemeine Angaben zum Unternehmen

Die Malermeister Bosch GmbH hat ihren Sitz in Pleinfeld. Sie ist im Handelsregister des Amtsgerichts Ansbach unter HRB 6919 eingetragen.

II. Allgemeine Angaben zu Inhalt und Gliederung des Jahresabschlusses

Der vorliegende Jahresabschluss wurde gemäß §§ 242 ff. und §§ 264 ff. HGB unter Berücksichtigung des Bilanzrichtlinie Umsetzungsgesetz (BilRUG) sowie nach den einschlägigen Vorschriften des HGB aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.

Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen GmbH gemäß § 267 Abs. 1 HGB auf. Größenabhängige Erleichterungen (§§ 266 Abs. 1, 288 HGB) des Jahresabschlusses wurden in Anspruch genommen.

Der vorliegende Jahresabschluss ist grundsätzlich unter Beibehaltung der für den Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungsgrundsätze nach den für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt (§§ 265 Abs. 1 S. 2, 266 ff. HGB). Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden gegenüber dem Vorjahr unverändert beibehalten, soweit nicht neue Erkenntnisse eine abweichende Bewertung erforderten bzw. sich durch den Ansantz der neuen HGB Vorschriften nach BilRUG ergaben.

Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

III. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren unverändert die nachfolgenden Bilanzierung- und Bewertungsmethoden maßgebend:

Es wurde zu Fortführungswerten (going concern) bewertet.

Bei der Bewertung der Vermögensgegenstände, der Rückstellungen und der Verbindlichkeiten haben wir die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Wesentlichkeit beachtet. Bei unwesentlichen Abweichungen zwischen den Wertansätzen der Steuer- und der Handelsbilanz wurde auf einen abweichenden Ansatz verzichtet.

Die Bilanzierung des Anlagevermögens erfolgt zu Anschaffungskosten unter Berücksichtigung nutzungsbedingter  planmäßiger Abschreibungen. Grundlage der planmäßigen Abschreibungen ist die voraussichtliche Nutzungsdauer sowie die handelsrechtlichen Bestimmungen. Bei voraussichtlich dauernder Wertminderung werden außerplanmäßige Abschreibungen vorgenommen (§ 253 Abs. 3 S. 3 HGB).

Die immaterielle Vermögensgegenstände wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige lineare Abschreibung unter Beachtung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer vermindert.

Selbst erstellte immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens werden nicht aktiviert.

Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

In die Herstellungskosten wurden neben den unmittelbar zurechenbaren Kosten auch notwendige Gemeinkosten und durch die Fertigung veranlasste Abschreibungen einbezogen.

Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens bis zu einem Wert von Euro 800 wurden im Jahr des Zugangs sofort abgeschrieben. Im Jahr des Zugangs wird der sofortige Abgang unterstellt.

Die Finanzanlagen wurden wie folgt angesetzt und bewertet:
- Beteiligungen zu Anschaffungskosten
- Anteile an verbundenen Unternehmen zu Anschaffungskosten
- Ausleihungen zum Nennwert
- unverzinsliche und niedrig verzinsliche Ausleihungen zum Barwert
- sonstige Wertpapiere zu Anschaffungskosten

Soweit erforderlich, wurde der am Bilanzstichtag vorliegende niedrigere Wert angesetzt.

Finanzanlagen, die dem Zugriff aller übriger Gläubiger entzogen sind und ausschließlich der Erfüllung von Altersversorgungsverpflichtungen dienen, werden zum beizulegenden Zeitwert
(§ 253 Abs. 1 S. 4 HGB) bewertet und mit den Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen saldiert. Ein daraus verbleibender aktiver Saldo wird in der Bilanz gesondert als "Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung" ausgewiesen.

Die Bewertung der Gegenstände des Vorratsvermögens erfolgte grundsätzlich zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten bei Anwendung zulässiger Bewertungsvereinfachung unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzips.

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert oder dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Zur Berücksichtigung des allgemenen Kreditrisikos werden Pauschalwertberichtigungen gebildet. Bei zweifelhaft einbringlichen Forderungen werden Einzelwertberichtigungen vorgenommen.

Die liquiden Mittel werden zum Nominalwert angesetzt.

Das gezeichnete Kapital ist zum Nennwert angesetzt.

Die Steuerrückstellungen und sonstigen Rückstellungen werden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt.

Die Sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Rückstellungen sind in Höhe des Betrages angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung zur notwendigen Erfüllung benötigt wird.

Bei Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wird eine Abzinsung auf den Bilanzstichtag vorgenommen. Als Abzinsungssätze werden die den Restlaufzeiten der Rückstellungen entsprechenden durchschnittlichen Marktsätze der vergangenen sieben Geschäftsjahre verwendet, wie sie von der Deutschen Bundesbank gemäß Rückstellungsabzinsungsverordnung monatlich ermittelt und bekannt gegeben werden.

Verbindlichkeiten wurden mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt.

IV. Erläuterungen zur Bilanz

Der Gesamtbetrag, der gem. § 268 Abs. 8 HGB der Ausschüttungssperre unterliegt, beträgt Euro 0,00.

Forderungen

Forderungen gegen verbundene Unternehmen betragen Euro 0,00 (Vj. Euro 0,00). In diesen Forderungen sich solche aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von Euro 0,00 (Vj. Euro 0,00) enthalten.

Forderungen (bzw. langfristige Ausleihungen) gegen Gesellschafter betragen Euro 112.729,90 (Vj. Euro 90.441,11).

Alle Forderungen haben eine Restlaufzeit von weniger als einem Jahr.

Latente Steuer

Der nach der Steuerbilanz sich ergebende Steueraufwand entspricht nicht dem Ergebnis der Handelsbilanz.

Auf den Ansatz latenter Steuern wurde gemäß der Befreiungsvorschrift in § 274a Nr. 5 HBG verzichtet.

Eigenkapital

In andere Gewinnrücklagen ist ein Vortrag aus dem Vorjahr in Höhe von Euro 849.621,06 (Vj. Euro 629.395,67) enthalten.

Der Jahresabschluss wurde unter vollständiger Ergebnisverwendung aufgestellt.

Rückstellungen

Sonstige Rückstellungen

Die sonstigen Rückstellungen wurden für folgende Risiken gebildet:

Tantieme Euro 26.500,00 (Vorjahr: Euro 24.000,00)
Urlaub Euro 20.200,00 (Vorjahr: Euro 12.000,00)
Gewährleistungen Euro 5.310,00 (Vorjahr: Euro 5.030,00)
Aufstellung Jahresabschluss Euro 3.400,00 (Vorjahr: Euro 3.400,00)
Aufbewahrungspflicht Euro 2.042,00 (Vorjahr: Euro 2.042,00)
Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen betragen EURO 0,00.

Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern betragen Euro 0,00 (Vorjahr Euro 0,00) und resultieren aus dem Gesellschafterverrechnungskonto und einem ausgereichten Gesellschafterdarlehen. Die Verbindlichkeiten werden soweit sie langfristig gewährt werden verzinst. Die Rückzahlung ist variabel (Mitzugehörigkeitsvermerk).

Zur Verbesserung der Klarheit und Übersichtlichkeit wurden die Angaben im Zusammenhang mit den Verbindlichkeiten in einem Verbindlichkeitenspiegel zusammengefasst dargestellt:

Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten setzen sich wie folgt zusammen:
Verbindlichkeiten mit Restlaufzeit < 1 Jahr Euro 92.537,68 (Vj. Euro 85.036,83)
Verbindlichkeiten Restlaufzeit 1 bis 5 Jahre Euro 15.742,87 (Vj. Euro 21.400,03)
Verbindlichkeiten mit Restlaufzeit > 5 Jahre Euro 0,00 (Vj. Euro 0,00)

Der unter dem Posten Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen ausgewiesene Betrag ist teilweise durch übliche Eigentumsvorbehalte von Lieferanten besichert.

Der Gesamtbetrag der durch Eigentumsvorbehalte, Bürgschaften und Pfandrechte gesicherten Verbindlichkeiten beträgt: 30.388,42 Euro (Vj. Euro 30.806,74).

V. Haftungsverhältnisse

Es bestehen laut Geschäftsführer keine Verbindlichkeiten aus

  - der Begebung und Übertragung von Wechseln 
  - Bürgschaften, Wechsel- und Scheckbürgschaften 
  - Gewährleistungsverträgen   

und auch keine Haftungsverhältnisse aus der Bestellung von Sicherheiten für fremde Verbindlichkeiten.

Es bestehen laut Geschäftsführer keine weiteren, wesentlichen Sonstigen finanziellen Verpflichtungen.

VI. Sonstige Finanzielle Verpflichtungen

Aus bestehenden Leasingverträgen ergeben sich zum Bilanzstichtag sonstige finanzielle Verpflichtungen bis zum Vertragsende in Höhe von TEur 11,5 (Vorjahr TEur 11,5).

Aus Mietverträgen ergeben sich bis zum nächst möglichen Kündigungstermin jährliche finanzielle Verpflichtungen in Höhe von TEur 55,1 (Vorjahr TEur 52,3).

Darüber hinaus bestanden keine sonstigen finanziellen Verpflichtungen, die für die Beurteilung der Finanzlage von wesentlicher Bedeutung sind.

VII.  Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung

Erträge von außergewöhnlicher Größenordnung oder Bedeutung sind keine angefallen.

Aufwendungen von außergewöhnlicher Größenordnung oder Bedeutung sind keine angefallen.

VIII. Sonstige Angaben

Arbeitnehmer

Im Geschäftsjahr waren durchschnittlich 9 Arbeitnehmer beschäftigt.

Im Geschäftsjahr 2023 erfolgte die Geschäftsführung der Malermeister Bosch GmbH durch die Geschäftsführer, Herrn Andre Bosch, Malermeister.

Zum Abschlussstichtag beliefen sich die von der Gesellschaft an die oben genannten Geschäftsführer ausgereichten Darlehen auf Euro 0,00. Die Kredite sind mit 0,00% zu verzinsen und haben eine durchschnittliche Laufzeit von 0 Jahren. Im Geschäftsjahr wurden hiervon insgesamt Euro 0,00 zurückgezahlt.

Der Abschluss wurde am 22. Mai 2024 von der Gesellschafterversammlung festgestellt.

Pleinfeld den 22. Mai 2024

gezeichnet: Malermeister Bosch GmbH
Andre Bosch
Geschäftsführer  



sonstige Berichtsbestandteile

Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 22.05.2024 festgestellt.

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