Transport Gesellschaft Metelen GmbH
Selbe AdresseErbringung von Logistikdienstleistungen
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Rudolf Wernsmann seit 10.7.2024 | Liquidator |
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
WO - Treppen GmbHMetelen (vormals: Heek)Jahresabschluss zum 31. Dezember 2014Bilanz
AnhangA. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss 1) Die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung entspricht den Bestimmungen der §§ 266 und 275 HGB. Die Bilanz ist in Kontoform, die Gewinn- und Verlustrechnung in Staffelform nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. 2) In der Bilanz und in der Gewinn- und Verlustrechnung ist zu jedem Posten der entsprechende Wert des vorhergehenden Geschäftsjahres angegeben. 3) Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet. 4) Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend gegliedert. 5) Dem Anlagevermögen sind nur Gegenstände zugeordnet, die dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen geeignet und bestimmt sind. 6) Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern sind in der Bilanz nicht gesondert ausgewiesen. Der Ausweis erfolgte in der Bilanz unter den Posten "sonstige Vermögensgegenstände" bzw. "sonstige Verbindlichkeiten". 7) Die auf den Jahresabschluss angewendeten Darstellungsgrundsätze sind beibehalten worden. 8) Zusätzliche Angaben wegen der Nichtvergleichbarkeit einzelner Posten des Jahresabschlusses mit denen des Vorjahres sind nicht notwendig. (Im ersten BilMoG-Jahr: die Vorjahreswerte wurden nicht an die Änderungen des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes angepasst (Art. 67 Abs. 8 EGHGB) 9) Der Jahresabschluss vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage. B. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden I. Bilanzierungsmethoden 1) Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. 2) Die Bilanzierungsverbote nach § 248 Abs. 1 und § 248 Abs. 2 HGB wurden beachtet. 3) Rückstellungen sind nur im Rahmen des § 249 Abs. 1 HGB gebildet. Die Auflösung der Rückstellungen erfolgte nach bestimmungsgemäßem Verbrauch. 4) Rechnungsabgrenzungsposten wurden nur im Rahmen der Bestimmungen des § 250 HGB gebildet. 5) Die auf den Jahresabschluss angewandten Ansatzmethoden sind beibehalten worden (§ 246 Abs. 1 Satz 3 HGB) 6) Soweit Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB bestehen, sind diese gemäß § 268 Abs. 7 HGB im Anhang angegeben. II. Bewertungsmethoden 1) Die angewandten Bewertungsmethoden orientieren sich grundsätzlich an den handels-rechtlichen Bestimmungen. Soweit zulässig wurden steuerrechtliche Regelungen mitberücksichtigt. 2) Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorhergehenden Geschäftsjahres überein. 3) Bei der Bewertung wird von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Dem stehen weder tatsächliche noch rechtliche Gründe entgegen. 4) Die Vermögensgegenstände und Schulden sind einzeln bewertet worden. Es ist vorsichtig bewertet worden. Namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. 5) Gewinne wurden nur berücksichtigt, soweit diese am Abschlussstichtag realisiert waren. Aufwendungen und Erträge sind unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss erfasst. 6) Die Vermögensgegenstände des Anlagevermögens sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten vermindert um planmäßige Abschreibungen angesetzt. Bei der Bemessung der planmäßigen Abschreibungen wurde von der voraussichtlichen Nutzungsdauer unter Berücksichtigung der betrieblichen Nutzungsverhältnisse ausgegangen. Es wurde sowohl von der linearen Abschreibungsmethode als auch von der degressiven Abschreibungsmethode mit Sätzen zwischen 3% und 33,33% Gebrauch gemacht. Vermögensgegenstände im Einzelwert unter 410,00 EUR werden im Zugangsjahr nach § 6 Abs. 2 EStG sofort in voller Höhe abgeschrieben und gleichzeitig im Anlagenspiegel als Abgang behandelt. 7) Die Leistungsforderungen sind grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Erforderliche Einzelwertberichtigungen wurden durchgeführt. Das allgemeine Kreditrisiko wurde durch eine ausreichende Pauschalwertberichtigung berücksichtigt. 8) Das gezeichnete Kapital ist zum Nennbetrag angesetzt. 9) Die Bewertung der Pensionsrückstellung erfolgte entsprechend den Vorschriften des § 253 HGB. Die Höhe der Pensionsrückstellung ergibt sich aus einem versicherungs-mathematischen Gutachten. 10) Die sonstigen Rückstellungen wurden nach üblicher kaufmännischer Schätzung ermittelt und mit dem nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag angesetzt. 11) Die Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. 12) Die auf den Jahresabschluss angewandten Bewertungsmethoden sind beibehalten worden. C. Angaben zu Bilanzposten I. Pensionsrückstellungen Es wurde keine Pensionsvereinbarung getroffen. Es sind keine Pensionsrückstellungen zu bilden. II. Verbindlichkeitenspiegel Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten können dem als Anlage zu diesem Anhang beigefügten Verbindlichkeitenspiegel entnommen werden.
III. Forderungen und Verbindlichkeiten i. S. d. § 42 III GmbHG 1) Die Gesellschaft hatte gegen den Gesellschafter Darlehensforderungen in Höhe von 85.079,40 EUR. 2) Ein gesonderter Bilanzausweis dieser Posten erfolgte nicht. Sie sind in den "sonstigen Vermögensgegenständen" enthalten. 3) Die Verzinsung erfolgt vertragsgemäß mit 5 % aus dem jeweiligen Darlehensstand. IV. Haftungsverhältnisse Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB bestanden am Bilanzstichtag nicht. D. Angaben zu G.u.V.-Posten I. Außerplanmäßige Abschreibungen auf das Anlagevermögen Im Geschäftsjahr wurden keine außerplanmäßige Abschreibungen auf das Anlagevermögen gem. § 253 Abs. 2 HGB vorgenommen. II. Bildung von Bewertungseinheiten Zum Bilanzstichtag waren keine Bewertungseinheiten gem. § 254 HGB zu bilden. E. Sonstige Angaben I. Geschäftsführungsorgane Außer dem Geschäftsführer waren im Berichtsjahr keine weiteren Organe bestellt. Im Berichtsjahr wurden die Geschäfte der Gesellschaft von Herrn Rudolf Wernsmann geführt. Feststellung des JahresabschlussesDer Jahresabschluss wurde am 30.12.2015 festgestellt. Sonstigeskeine |
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