HCL Netze Verwaltung GmbH
Selbe AdresseManagementtätigkeiten von sonstigen Holdinggesellschaften
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
3 Gesellschafter
Kommanditgesellschaft (KG)
2 von 3 angezeigt
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
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Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
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Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
HCL Netze GmbH & Co. KGHerzebrock-ClarholzJahres- und Tätigkeitsabschluss nach EnWG zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Bilanz zum 31.12.2023Aktivseite
Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 01.01.2023 - 31.12.2023
Anhang für das Geschäftsjahr vom 1.1 - 31.12.2023HCL Netze GmbH & Co. KG, Herzebrock-ClarholzAllgemeines Der Jahresabschluss 2023 wurde nach den für Kapitalgesellschaften und diesen gleichgestellten Personenhandelsgesellschaften maßgeblichen Vorschriften des HGB und des EnWG aufgestellt. Für die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt. Die Gesellschaft wird über ihre Gesellschafterin Netzgesellschaft Herzebrock-Clarholz GmbH & Co. KG, Herzebrock-Clarholz, at equity in den Konzernabschluss der Stadtwerke Gütersloh GmbH, der im Unternehmensregister offengelegt wird, einbezogen. Die Gesellschaft hat ihren Sitz in 33442 Herzebrock-Clarholz, Am Rathaus 1. Sie ist registriert beim Amtsgericht Gütersloh unter HRA 7240. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Das Anlagevermögen wurde - mit Ausnahme der Grundstücke, die zu Verkehrswerten bewertet wurden - zu Buchwerten eingebracht. Die Bewertung der Sachanlagen erfolgt zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten. Die Herstellungskosten umfassen die Materialkosten, die Fertigungskosten und die Sonderkosten der Fertigung sowie angemessene Teile der Materialgemeinkosten, der Fertigungsgemeinkosten und des Werteverzehrs des Anlagevermögens, soweit dieser durch die Fertigung veranlasst ist. Fremdkapitalzinsen werden nicht zu den Herstellungskosten gezählt. Die wesentlichen Investitionen werden mit einer Nutzungsdauer von 15 bis 30 Jahren aktiviert. Vermögensgegenstände werden - soweit ihre Nutzung zeitlich begrenzt ist - entsprechend ihrer voraussichtlichen wirtschaftlichen Nutzungsdauer planmäßig linear abgeschrieben. Geringwertige Wirtschaftsgüter wurden bis 250 € dem Aufwand zugeordnet. Das Finanzanlagevermögen wird zu Anschaffungskosten bewertet. Bei einer voraussichtlich dauernden Wertminderung wird eine Abschreibung auf den niedrigeren beizulegenden Wert vorgenommen. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände werden mit dem Nominalwert unter Berücksichtigung des erkennbaren Ausfallrisikos bewertet. Das Eigenkapital wird zum Nennwert ausgewiesen. Die erhaltenen Baukostenzuschüsse für Strom und Gas werden mit 5 % jährlich ertragswirksam aufgelöst. Mit der Bildung von Rückstellungen werden alle erkennbaren Risiken sowie ungewisse Verbindlichkeiten abgedeckt. Sie sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Bei Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wird eine Abzinsung auf den Bilanzstichtag vorgenommen. Als Abzinsungssätze werden die den Restlaufzeiten der Rückstellung entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssätze der vergangenen sieben Jahre verwendet, wie sie von der Deutschen Bundesbank gemäß Rückstellungsabzinsungsverordnung monatlich ermittelt und bekanntgegeben werden. Sämtliche Verbindlichkeiten sind mit ihren Erfüllungsbeträgen angesetzt. Angaben zu Positionen der Bilanz Aktiva Die Entwicklung des Anlagevermögens ist aus dem beigefügten Anlagenspiegel (Anlage zum Anhang) ersichtlich. In den Finanzanlagen ist der aktivierte 100 % Anteil an der Komplementärgesellschaft HCL Netze Verwaltung GmbH mit einem Eigenkapital von 38,9 T€ ausgewiesen. Das Jahresergebnis 2023 beträgt 2,1 T€. Das gezeichnete Kapital der Gesellschaft beträgt 25,0 T€. Sämtliche Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben, unverändert zum Vorjahr, eine Restlaufzeit von unter einem Jahr. Die Forderungen gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, betreffen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gegen die Gesellschafterin Westenergie AG in Höhe von 160,7 T€ (Vorjahr: 139,8 T€). Die sonstigen Vermögensgegenstände bestehen ausschließlich aus Umsatzsteuerforderungen (65,3 T€). Passiva Das Haftkapital beträgt unverändert 100,0 T€ und wurde voll geleistet. Der Sonderposten für aktivierte eigene Anteile entspricht dem bilanzierten Anteil an der Komplementärgesellschaft HCL Netze Verwaltung GmbH. Die empfangenen Ertragszuschüsse beinhalten die Baukostenzuschüsse für Strom und Gas. Sie betragen abzüglich der Auflösung 872,1 T€ (Vorjahr: 909,9 T€). Die sonstigen Rückstellungen beinhalten im Schwerpunkt Aufwendungen für die Rückerstattung von Pachtzinsen Strom und Gas in Höhe von 44,3 T€ (Vorjahr: 214,7 T€). Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten betreffen ein Darlehen über 1.300,0 T€ (Vorjahr: 900,0 T€), eine Zinsabgrenzung in Höhe von 2,8 T€ (Vorjahr 0 T€), sowie das Kontokorrentkonto über 22,5 T€ (Vorjahr: 44,2 T€). Von diesen Verbindlichkeiten sind 25,4 T€ (Vorjahr: 44,2 T€) innerhalb eines Jahres fällig. 1.300,0 T€ (Vorjahr: 900,0 T€) sind innerhalb der kommenden drei Jahre fällig. Eine Besicherung des Darlehens war nicht erforderlich. Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen haben, unverändert zum Vorjahr, eine Restlaufzeit von unter einem Jahr. Sie betreffen Verbindlichkeiten aus Konzessionsabgaben gegenüber der Gemeinde Herzebrock-Clarholz in Höhe von 117,5 T€ (Vorjahr: 117,5 T€). Die Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, betragen 5,2 T€ und ergeben sich aus der vorläufigen Pachtabrechnung Strom für 2023. Angaben zu Positionen in der Gewinn- und Verlustrechnung Die Umsatzerlöse beinhalten Pachterträge aus Strom- und Gasnetzen in Höhe von 1.086,4 T€ (Vorjahr: 1.058,5 T€), Konzessionsabgaben in Höhe von 511,5 T€ (Vorjahr: 498,4 T€) sowie Erträge aus der Auflösung empfangener Ertragszuschüsse in Höhe von 101,0 T€ (Vorjahr: 100,3 T€). Der Materialaufwand beinhaltet bezogene Waren in Form von Strom- und Gaszählern in Höhe von 35,3 T€ (Vorjahr: 27,2 T€). Die Aufwendungen für bezogene Leistungen bestehen aus Aufwendungen für kaufmännische Dienstleistungen durch die Stadtwerke Gütersloh GmbH in Höhe von 64,1 T€ (Vorjahr: 60,0 T€). Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen bestehen hauptsächlich aus der Konzessionsabgabe in Höhe von 511,5 T€ (Vorjahr: 498,4 T€). Der Jahresüberschuss in Höhe von 562,9 T€ (Vorjahr: 553,5 T€) wurde unter Ergebnisverwendung den Rücklagen zum 31.12. des Geschäftsjahres zugeführt. Sonstige Angaben Die Gesellschaft hatte keine Beschäftigten. Die Geschäftsführung hat keine Vergütungen von der Gesellschaft erhalten. Sonstige Finanzielle Verpflichtungen/Angaben nach § 6b Abs. 2 EnWG Aus dem Vertrag über die Erbringung kaufmännischer Dienstleistungen (Laufzeit bis 31.12.2028) gegenüber der Stadtwerke Gütersloh GmbH ergeben sich finanzielle Verpflichtungen in Höhe von 64,1 T€ p.a.. Organe der Gesellschaft
Die Geschäftsführung der Gesellschaft wird von der persönlich haftenden Gesellschafterin HCL Netze Verwaltung GmbH, Herzebrock-Clarholz, vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Bernd Kerner (Geschäftsführer der Netzgesellschaft Gütersloh mbH) und Herrn Martin Müller (Leiter Netzplanung, Westnetz GmbH) ausgeübt. Nachtragsbericht Nach Abschluss des Geschäftsjahres 2023 sind keine Vorgänge von besonderer Bedeutung eingetreten. Ergebnisverwendung Der Jahresüberschuss war nach dem Gesellschafterbeschluss vom 16. November 2023 den Rücklagen zuzuführen.
Herzebrock-Clarholz, 29. Januar 2024 HCL
Netze Verwaltung GmbH
Geschäftsführung gez. Bernd Kerner gez. Martin Müller Entwicklung des Anlagevermögens 2023 (Anlagenspiegel)der HCL Netze GmbH & Co. KG
Lagebericht 2023der HCL Netze GmbH & Co. KG1. Grundlagen des UnternehmensDie HCL Netze GmbH & Co. KG wurde mit Gesellschaftsvertrag vom 16. Dezember 2015 mit einer Hafteinlage von 100 T€ gegründet und am 26. Januar 2016 in das Handelsregister eingetragen. Gegenstand der Gesellschaft ist nach § 2 des Gesellschaftsvertrages der Ausbau, der Betrieb und die Instandhaltung des Gas- und Stromnetzes in der Gemeinde Herzebrock-Clarholz. Darüber hinaus ist die Gesellschaft berechtigt, die Netze ganz oder teilweise zu verpachten und den Netzbetrieb einem Dienstleister zu überlassen. Die HCL Netze GmbH & Co. KG erfüllt damit ihren öffentlichen Zweck. Komplementärin ist die HCL Netze Verwaltung GmbH. Diese übernimmt nach § 2 des Gesellschaftsvertrages die Vollhaftung und die Geschäftsführung als persönlich haftende Gesellschafterin der KG. Kommanditisten sind die Netzgesellschaft Herzebrock-Clarholz GmbH & Co. KG mit einem Geschäftsanteil von 74,9 % und die Westenergie AG mit 25,1 %. Derzeit werden die Strom- und Gasnetze im Rahmen eines Verpachtungsmodells der Westenergie AG zur Verfügung gestellt. Die Westnetz GmbH übernimmt dabei die Rolle des Netzbetreibers und Messstellenbetreibers. Die Verpachtungstätigkeit durch die HCL Netze GmbH & Co. KG umfasst bis zum Ende der Pachtlaufzeit neben den Verteilnetzen die konventionellen Strom- und Gaszähler. Nicht enthalten in der Verpachtungstätigkeit sind die modernen Messeinrichtungen und intelligenten Messsysteme. Die HCL Netze GmbH & Co. KG übt ausschließlich eine Verpachtungstätigkeit der Strom- und Gasnetze aus. Der Betrieb der Strom- und Gasnetze unterliegt den regulatorischen Vorgaben des Gesetzes über die Elektrizitäts- und Gasversorgung (Energiewirtschaftsgesetz - EnWG) und den entsprechenden Verordnungen. Die Entgelte für die Verpachtungstätigkeit basieren gemäß Pachtvertrag auf den Vorschriften der Anreizregulierungsverordnung (ARegV), der Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV) und der Gasnetzentgeltverordnung (GasNEV). Die Pachtentgelte unterliegen somit einem vorgegebenen rechtlichen Kalkulationsrahmen. 2. WirtschaftsberichtDas Geschäftsjahr 2023 stellte sich für die HCL Netze GmbH & Co. KG wie folgt dar: 2.1. GeschäftsverlaufDer Geschäftsverlauf der Gesellschaft ist durch die Verpachtung der Strom- und Gasnetze und somit durch die regulatorischen Rahmenbedingungen bestimmt. Weitere Aktivitäten werden von der Gesellschaft im Geschäftsjahr nicht ausgeführt. Das im Wirtschaftsplan prognostizierte Jahresergebnis wurde nahezu vollständig erwirtschaftet. Ebenso wurde ein Jahresergebnis auf Vorjahresniveau erzielt. 2.2. ErtragslageDie Gesellschaft hat im abgelaufenen Geschäftsjahr einen Jahresüberschuss von 562,9 T€ (Vorjahr: 553,5 T€) erzielt. Die Umsatzerlöse beinhalten Pachterträge aus Strom- und Gasnetzen in Höhe von 1.086,4 T€ (Vorjahr: 1.058,5 T€), deren Höhen auf Basis der regulatorischen Rahmenbedingungen ermittelt werden. Des Weiteren haben Vorjahresabrechnungen die Pachterträge beeinflusst. Ebenso beinhalten die Umsatzerlöse die Konzessionsabgaben für Strom und Gas in Höhe von 511,5 T€ (Vorjahr: 498,4 T€), die mengenabhängig ermittelt werden. Der Zugang der Erlöse aus Konzessionsabgabe beruht unter anderem auf Endabrechnungen von Konzessionsabgaben für die Jahre 2021 und 2022 in Höhe von 41,5 T€. Die Abschreibungen betreffen im Schwerpunkt die planmäßige Abschreibung der Verteilnetzanlagen. Der Anstieg (+ 21,4 T€) beruht unter anderem auf höheren Investitionen im Vergleich zum Vorjahr. Die o.g. Konzessionsabgaben sind unter den sonstigen betrieblichen Aufwendungen erfasst und werden von der Gesellschaft lediglich vereinnahmt und an die Gemeinde Herzebrock-Clarholz weitergeleitet (Ausweis unter den Umsatzerlösen). Sie entfalten somit keine wirtschaftliche Wirkung. Der Geschäftsverlauf entspricht den Erwartungen der Geschäftsführung und wird als positiv eingestuft. 2.3. FinanzlageDie Finanzierung der laufenden Geschäfte sowie die Durchführung der geplanten Investitionen waren jederzeit sichergestellt. Insbesondere greifen hier die Steuerungsmöglichkeiten des überregional tätigen Netzbetreibers Westnetz. Die Eigenkapitalquote beträgt 58,4 % (Vorjahr: 60,2 %). Der leichte Rückgang ist auf die gestiegene Bilanzsumme, im Wesentlichen bedingt durch Investitionen in das Strom- und Gasnetz und deren Finanzierung, zurückzuführen. Die Investitionen in die Gas- und Stromnetze werden im Auftrag der HCL Netze durch die Westnetz GmbH ausgeführt. Die Investitionen des Geschäftsjahres in Höhe von insgesamt 713,9 T€ (Vorjahr: 664,0 T€); Stromnetz: 581,6 T€ (Vorjahr: 417,0 T€); Gasnetz: 132,3 T€ (Vorjahr: 247,0 T€) konnten durch die laufende Geschäftstätigkeit finanziert werden. Zum Bilanzstichtag wies das Girokonto der Gesellschaft einen Saldo von -22,5 T€ (Vorjahr: -44,2 T€) aus, wobei diese kurzfristige Verbindlichkeit im Zeitpunkt der Jahresabschlusserstellung bereits vollständig getilgt war. Hinsichtlich der kurzfristigen Liquidität standen zum 31. Dezember 2023 den kurzfristigen Verbindlichkeiten von 148,0 T€ (Vorjahr: 161,7 T€) kurzfristige Forderungen von 226,1 T€ (Vorjahr: 279,0 T€) gegenüber. Im Jahr 2021 hat die HCL Netze GmbH & Co. KG ein Darlehen über 1.800 T€ bei der Sparkasse Gütersloh-Rietberg aufgenommen, welches in Tranchen abgerufen wurde. Nach 400 T€ in 2021 und 500 T€ in 2022, wurden im Geschäftsjahr 400 T€ abgerufen. Das Gesamtdarlehen ist am 30.09.2026 zurückzuzahlen. Ein Kontokorrentkredit über 100 T€ besteht seit 2018 bei der Volksbank. 2.4. VermögenslageDen größten Anteil am Gesamtvermögen hat das langfristig gebundene Anlagenvermögen. Im Jahr 2023 erfolgten weitere planmäßige Investitionen in die Verteilnetze, um die Versorgungssicherheit zu gewährleisten und zu verbessern. 2.5. Finanzielle LeistungsindikatorenDer Jahresüberschuss in Höhe von 562,9 T€ ist im Vorjahresvergleich (553,5 T€) leicht angestiegen. Er befindet sich nahezu auf dem Planansatz für das Jahr 2023 (571,0 T€). In diesem Zusammenhang verweisen wir auf unsere Erläuterungen unter Punkt 2.2 Ertragslage. Die Eigenkapitalrendite (nach Gewerbesteuer) liegt mit 16,7 % (Vorjahr: 16,4 %) bezogen auf die Buchwerte deutlich über dem gegenwärtigen Zinsniveau. Die finanzielle Unternehmenssteuerung erfolgt auf der Grundlage der behördlich vorgegebenen Regulierungsformel für die Pachtberechnung Strom und Erdgas, die sich nach § 7 ARegV bestimmt. Kennzahlen im Bereich des Netzbetriebs und der Netzführung sind nicht entwickelt, da die HCL Netze ausschließlich eine Verpachtungstätigkeit ausführt und die Netzbetreibertätigkeit unverändert von der Westnetz GmbH ausgeführt wird. Nichtfinanzielle Leistungsindikatoren sind nicht entwickelt, da die Gesellschaft keine eigenen Kundenkontakte und Arbeitnehmer hat. 3. Erläuterungen zu den Tätigkeiten gemäß § 6 b Abs. 3 EnWGDie Gesellschaft übt eine Verpachtung der Strom- und Gasnetze aus. Auch die Verpachtungstätigkeit ist eine Tätigkeit im Sinne des § 6 b Abs. 3 EnWG. 3.1. StromverteilungAus der Verpachtung der Stromnetze wurden Pachteinnahmen in Höhe von 724,9 T€ (Vorjahr: 709,4 T€) erzielt. Die Konzessionsabgaben für Strom belaufen sich im Geschäftsjahr auf 468,8 T€ (Vorjahr: 453,4 T€). Sie werden als durchlaufender Posten an die Gemeinde Herzebrock-Clarholz weitergeleitet. 3.2. GasverteilungAls Pacht aus den Gasnetzen wurden 361,6 T€ (Vorjahr: 349,1 T€) erlöst. In Höhe von 42,7 T€ (Vorjahr: 45,0 T€) wurden Konzessionsabgaben für Erdgas von der Gesellschaft vereinnahmt und an die Gemeinde weitergeleitet. Neben den beiden genannten Tätigkeiten führt die HCL Netze GmbH & Co. KG noch die Tätigkeit "Sonstige Dienstleistungen" aus. 4. Prognose-, Chancen- und RisikoberichtFür das Geschäftsjahr 2024 plant die Geschäftsführung einen Jahresüberschuss in Höhe von 444 T€. Dieses Ergebnis beruht ausschließlich auf der Verpachtung der Strom- und Gasnetze der Gesellschaft. Es wird mit einer Eigenkapitalrendite in Höhe von 13,6 % für das Jahr 2024 geplant. Als reine Verpachtungsgesellschaft ist die Ergebnisentwicklung der HCL Netze GmbH & Co. KG unverändert durch die kalkulatorische Eigenkapitalverzinsung in den zukünftigen Regulierungsperioden geprägt. Die Bundesnetzagentur hat mit den Beschlüssen BK4-21-055 und BK-4-21-056 die Eigenkapitalzinssätze für das Bestandsvermögen für die 4. Regulierungsperiode (Gas 2023-2027 und Strom 2024-2028) final festgelegt. Für Strom- und Gasnetzbetreiber gilt einheitlich der Eigenkapitalzinssatz für Neuanlagen von 5,07 % (vorher: 6,91 %) vor Körperschaftsteuer und für Altanlagen von 3,51 % (vorher: 5,12 %) vor Körperschaftsteuer. Dies führt zunächst zu einem Absinken der kalkulatorischen Eigenkapitalverzinsung auf das Bestandsvermögen und damit partiell zu einer geringeren Pacht. Allerdings hat die Bundesnetzagentur für Investitionen, die innerhalb der 4. Regulierungsperiode und nach den Basisjahren erfolgen, mittlerweile auf Druck der Branche und vor dem Hintergrund der aktuellen Entwicklung des Zinsumfeldes höhere Eigenkapitalzinssätze genehmigt. Hiermit sollen Investitionsanreize für die Netzbetreiber geschaffen und die Energiewende beschleunigt werden. Der Eigenkapitalzinssatz orientiert sich nunmehr an einem jährlich ermittelten variablen Basiszinssatz zuzüglich eines Wagniszuschlages. Bisher wurde der Basiszinssatz auf der Grundlage eines risikolosen 10-Jahresdurchschnittswert ermittelt. Somit greift für die Investitionen im Kapitalkostenaufschlag ein Eigenkapitalzinssatz von etwa 7,11 %. Dieser Zinssatz wird anschließend im Folgejahr durch den tatsächlichen Basiszinssatz aktualisiert. Der kalkulatorische Fremdkapitalzinssatz wurde ebenfalls an die aktuelle Zinsentwicklung angepasst. Hier liegt auch ein entsprechender Beschluss der Bundesnetzagentur (BK4-23-001) vor. Der vorläufige Zinssatz beträgt 4,45 % und wird ebenfalls im Folgejahr aktualisiert. Alle Beschlüsse gelten allerdings nur für die 4. Regulierungsperiode. Im Rahmen der Kostenprüfung Strom für die vierte Regulierungsperiode wurden die Antragsdaten gebündelt durch die Westnetz GmbH an die Bundesnetzagentur übermittelt. Mittlerweile hat die Westnetz GmbH im Frühjahr bzw. Sommer 2023 die Stellungnahme zur Anhörung gem. § 67 Abs. 1 EnWG zur Ermittlung des Ausgangsniveaus für die Bestimmung der Erlösobergrenzen der vierten Regulierungsperiode (2024 -2028) abgegeben. Eine Antwort der Bundesnetzagentur steht noch aus. Im Gasbereich hat die Bundesnetzagentur im Juli 2023 mittlerweile den Entwurf der Festlegung der Erlösobergrenze der Westnetz GmbH zugeschickt. Als anerkennungsfähig wurde ein Kostenniveau von 356 T€ genehmigt. Dieses Niveau ist der Ausgangspunkt für die Pachten der 4. Regulierungsperiode. Gegen die Festlegung Xgen-Strom für die 3. Regulierungsperiode hat der Netzbetreiber Westnetz GmbH eine Beschwerde eingereicht. Dieser Beschwerde hatte das OLG Düsseldorf zwischenzeitlich stattgegeben. Allerdings hat der Bundesgerichtshof die Entscheidung des OLG aufgehoben und die Festlegung der Bundesnetzagentur bestätigt. Die Zusammenarbeit der HCL Netze GmbH & Co. KG mit dem Netzbetreiber, der Westnetz GmbH, bietet uns die Chance, die Qualität der Netze sowie die für unsere Kunden notwendige Versorgungssicherheit durch kontinuierliche Verbesserung der Anlagen, Prozesse und permanente Qualitätssicherung zu gewährleisten. Der weitere Zubau von Kundenanschlüssen (Bezug) sowie Einspeisungen von neuen Eigenerzeugungsanlagen (EEG, KWKG) wird in der Maßnahmen- und Zielnetzplanung geeignet berücksichtigt und dadurch im Geschäftsjahr 2024 das Risiko von erforderlichen Investitionen außerhalb des Wirtschaftsplanes reduziert. Da neue Gebäude aufgrund gesetzlicher Vorgaben nur noch einen sehr niedrigen Energiebedarf zur Raumwärmebereitstellung aufweisen dürfen, sind die im Bereich von Neubaugebieten absetzbare Gasmengen bereits seit längerer Zeit ausgesprochen gering. Es ist daher davon auszugehen, dass auch das Investitionsvolumen für Gasanschlüsse und Erweiterungen der bestehen Gasnetze weiter zurückgehen wird. Für die bestehenden Gasverteilnetze besteht die Einschätzung, dass diese mittelfristig einen wichtigen Lösungsbeitrag zu der Energieversorgung leisten werden. Der Umfang der langfristigen Nutzung ist abhängig von den Ergebnissen der kommunalen Wärmeplanung, den Verbrauchs-Entwicklungen im privaten und gewerblichen Bereich sowie den Fortschritten in der H2-Produktion. Betriebsrisiken bestehen im Wesentlichen durch Störungen verursacht durch höhere Gewalt oder Einwirkungen Dritter. Darüber hinaus besteht im Dienstleistungsbereich ein geringes Risiko durch Fehlbedienungen im Netz, durch Planungsfehler sowie mögliche Systemausfälle. Diese Risiken sind durch Verträge mit dem Pächter und dem Betreiber abgesichert. Zu den Finanzinstrumenten zählen Forderungen, Bankguthaben und Darlehen. Anderweitige Finanzierungsinstrumente werden von der Gesellschaft nicht eingesetzt. Die Gesellschaft erzielt ausschließlich Einnahmen aus der Verpachtungstätigkeit und der Vereinnahmung von Hausanschlusskostenbeiträgen und Baukostenzuschüssen. Somit sind signifikante Finanzierungsrisiken nicht zu erwarten. Die Stadtwerke Gütersloh GmbH als kaufmännischer Betriebsführer ist Mitglied in verschiedenen Branchenverbänden und Arbeitskreisen. Gerade aus den Arbeitskreisen heraus wird zeitnah über die wichtigen regulatorischen Neuerungen und Gesetzesänderungen informiert. Die Geschäftsführung sieht keine Risiken, die den Fortbestand des Unternehmens gefährden.
Herzebrock-Clarholz, den 29. Januar 2024 HCL
Netze Verwaltung GmbH
Geschäftsführung gez. Bernd Kerner gez. Martin Müller Bilanz zum 31.12.2023HCL Netze GmbH & Co. KGStromverteilungAktivseite
Bilanz zum 31.12.2023HCL Netze GmbH & Co. KGGasverteilungAktivseite
Gewinn und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1.1. - 31.12.2023HCL Netze GmbH & Co.KGStromverteilung
Gewinn und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1.1. - 31.12.2023HCL Netze GmbH & Co.KGGasverteilung
Angaben zu den Tätigkeitsabschlüssen "Stromverteilung" und "Gasverteilung" der HCL Netze GmbH & Co. KG für das Geschäftsjahr 1.1. bis 31.12.2023Allgemeine Angaben Die HCL Netze GmbH & Co.KG (HCL) ist nach § 7 Abs. 1 EnWG ein vertikal integriertes Energieversorgungsunternehmen. Die HCL besitzt die Strom- und Gasnetze der Gemeinde Herzebrock-Clarholz. Nach § 6b Abs. 3 Satz 7 EnWG ist die HCL verpflichtet, die Regeln nach denen die Gegenstände des Aktiv- und Passivvermögens sowie die Erträge und Aufwendungen den einzelnen Tätigkeitsbereichen zugeordnet wurden, anzugeben. Die HCL ist in folgenden Bereichen tätig: ● Stromverteilung, ● Gasverteilung, ● Sonstige Dienstleistungen. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Zu den Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätzen der einzelnen Tätigkeitsabschlüsse verweisen wir auf unsere Ausführungen im Anhang zum Jahresabschluss 2023. Aufteilungsregelungen nach § 6b Abs. 3 Satz 7 EnWG Die Konten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung wurden den Tätigkeiten möglichst direkt zugeordnet. Nicht direkt zuzuordnende Positionen wurden anhand der historischen Anschaffungkosten der Vermögensgegenstände des Anlagevermögens per 31.12.2023 und im Falle der Dahrlehensaufnahme auf Basis der Investitionen des laufenden Jahres den entsprechenden Sparten zugeordnet. Weitere Schlüsselungen wurden nicht vorgenommen. Angaben zu Posten der Bilanz Die Entwicklung des Anlagevermögens der einzelnen Tätigkeiten ist den beigefügten Anlagespiegeln zu entnehmen. Die Finanzanlagen wurden dem sonstigen Bereich zugeordnet. Die gesamten Forderungen haben wie im Vorjahr eine Restlaufzeit von unter einem Jahr. Die Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, enthalten Forderungen aus Konzessionsabgaben und der vorl. Endabrechnung der Pacht Gas 2023 gegenüber der Westenergie AG. Die Sonstigen Vermögensgestände bestehen aus Umsatzsteuerforderungen. Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten betreffen im Wesentlichen Darlehen im Bereich Stromverteilung in Höhe von 1.059,1 T€ (Vorjahr: 565,2 T€) und im Bereich Gasverteilung in Höhe von 240,9 T€ (Vorjahr: 334,8 T€), welche innerhalb von zwei bis vier Jahren fällig sind. Die übrigen Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten entfallen auf Kontokorrentverbindlichkeiten und einer Zinsabgrenzung mit einer Fälligkeit bis zu einem Jahr. Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen haben wie im Vorjahr eine Restlaufzeit von unter einem Jahr. Sie betreffen Verbindlichkeiten aus Konzessionsabgaben gegenüber der Gemeinde Herzebrock-Clarholz. Die Verbindlichkeiten gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, enthalten die vorl. Endabrechnung der Pacht Strom 2023 gegenüber der Westenergie AG.
Herzebrock-Clarholz, 29. Januar 2024 HCL Netze GmbH & Co. KG Geschäftsführung gez. Bernd Kerner gez. Martin Müller Anlagenspiegel 2023Stromverteilung der HCL Netze GmbH & Co. KG
Anlagenspiegel 2023Gasverteilung der HCL Netze GmbH & Co. KG
BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die HCL Netze GmbH & Co. KG, Herzebrock-Clarholz VERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES UND DES LAGEBERICHTS Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der HCL Netze GmbH & Co. KG, Herzebrock-Clarholz, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der HCL Netze GmbH & Co. KG für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse - entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Personenhandelsgesellschaften im Sinne des § 264a HGB geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 und - vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Personenhandelsgesellschaften im Sinne des § 264a HGB geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus - identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. - gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben. - beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. - ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. - beurteilen wir die Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. - beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Unternehmens. - führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. SONSTIGE GESETZLICHE UND ANDERE RECHTLICHE ANFORDERUNGEN Vermerk über die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG Prüfungsurteile Wir haben geprüft, ob die Gesellschaft ihre Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 eingehalten hat. Darüber hinaus haben wir die Tätigkeitsabschlüsse für die Tätigkeiten "Elektrizitätsverteilung" und "Gasverteilung" nach § 6b Abs. 3 Satz 1 EnWG - bestehend jeweils aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie die als Anlage beigefügten Angaben zu den Rechnungslegungsmethoden für die Aufstellung der Tätigkeitsabschlüsse - geprüft. - Nach unserer Beurteilung wurden die Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten in allen wesentlichen Belangen eingehalten. - Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entsprechen die beigefügten Tätigkeitsabschlüsse in allen wesentlichen Belangen den deutschen Vorschriften des § 6b Abs. 3 Sätze 5 bis 7 EnWG. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung der Einhaltung der Pflichten zur Führung getrennter Konten und der Tätigkeitsabschlüsse in Übereinstimmung mit § 6b Abs. 5 EnWG unter Beachtung des IDW Prüfungsstandards: Prüfung nach § 6b Energiewirtschaftsgesetz (IDW PS 610 n. F.) durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG" weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir wenden als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft die Anforderungen des IDW Qualitätssicherungsstandards: Anforderungen an die Qualitätssicherung in der Wirtschaftsprüferpraxis (IDW QS 1) an. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zur Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für die Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten. Die gesetzlichen Vertreter sind auch verantwortlich für die Aufstellung der Tätigkeitsabschlüsse nach den deutschen Vorschriften des § 6b Abs. 3 Sätze 5 bis 7 EnWG. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachtet haben, um die Pflichten zur Führung getrennter Konten einzuhalten. Die Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für die Tätigkeitsabschlüsse entspricht der im Abschnitt "Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht" hinsichtlich des Jahresabschlusses beschriebenen Verantwortung mit der Ausnahme, dass der jeweilige Tätigkeitsabschluss kein unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Tätigkeit zu vermitteln braucht. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, - ob die gesetzlichen Vertreter ihre Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten in allen wesentlichen Belangen eingehalten haben und - ob die Tätigkeitsabschlüsse in allen wesentlichen Belangen den deutschen Vorschriften des § 6b Abs. 3 Sätze 5 bis 7 EnWG entsprechen. Ferner umfasst unsere Zielsetzung, einen Vermerk in den Bestätigungsvermerk aufzunehmen, der unsere Prüfungsurteile zur Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG beinhaltet. Die Prüfung der Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten umfasst die Beurteilung, ob die Zuordnung der Konten zu den Tätigkeiten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 4 EnWG sachgerecht und nachvollziehbar erfolgt ist und der Grundsatz der Stetigkeit beachtet wurde. Unsere Verantwortung für die Prüfung der Tätigkeitsabschlüsse entspricht der im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" hinsichtlich des Jahresabschlusses beschriebenen Verantwortung mit der Ausnahme, dass wir für den jeweiligen Tätigkeitsabschluss keine Beurteilung der sachgerechten Gesamtdarstellung vornehmen können.
Duisburg, den 21. Februar 2024 PKF
Fasselt Partnerschaft mbB
gez. Jahn, Wirtschaftsprüfer gez. Pethke, Wirtschaftsprüferin Feststellung des Jahresabschlusses Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 wurde am 27. Mai 2024 festgestellt. |
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