Pulz &
Partner GmbH
Heidenau
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.07.2010 bis zum 30.06.2011
Bilanz
Aktiva
|
|
30.6.2011
EUR |
30.6.2010
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
27.092,47 |
28.426,47 |
| I.
Sachanlagen |
18.126,00 |
19.460,00 |
| II.
Finanzanlagen |
8.966,47 |
8.966,47 |
| B.
Umlaufvermögen |
43.500,91 |
65.987,97 |
| I.
Vorräte |
20.741,20 |
23.248,62 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
22.221,37 |
39.782,24 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
538,34 |
2.957,11 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
341,00 |
0,00 |
| D.
Aktive latente Steuern |
892,23 |
0,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
71.826,61 |
94.414,44 |
Passiva
|
|
30.6.2011
EUR |
30.6.2010
EUR |
| A.
Eigenkapital |
16.931,91 |
13.726,06 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
26.075,88 |
26.075,88 |
| II.
Gewinnrücklagen |
2.070,97 |
0,00 |
| III.
Verlustvortrag |
12.349,82 |
13.156,01 |
| IV.
Jahresüberschuss |
1.134,88 |
806,19 |
| B.
Rückstellungen |
8.604,68 |
5.939,50 |
| C.
Verbindlichkeiten |
45.972,59 |
74.748,88 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
33.707,36 |
58.685,50 |
| D.
Passive latente Steuern |
317,43 |
0,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
71.826,61 |
94.414,44 |
Anhang
1.
Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der Pulz & Partner GmbH wurde
auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuchs aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Bei der erstmaligen Aufstellung des Jahresabschlusses
nach dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) wurden
die Vorjahresvergleichszahlen auf Grund des Wahlrechts des
Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht angepasst.
Soweit Wahlrechte für Angaben in der Bilanz, in
der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang
ausgeübt werden können, wurde der Vermerk in der
Bilanz bzw. in der Gewinn- und Verlustrechnung
gewählt.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gewählt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Sofern sich auf Grund der Anwendung des BilMoG
Ansatz-, Ausweis- oder Bewertungsänderungen
gegenüber dem Vorjahr ergeben haben, wurden die
Vorjahresvergleichszahlen in Anwendung des Wahlrechtes des
Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht angepasst.
2.
Angaben zur Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden und
zur Bilanz
Aktiva
Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu
Anschaffungskosten angesetzt und sofern sie der Abnutzung
unterlagen, um planmäßige Abschreibungen
vermindert.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände und entsprechend den
steuerlichen Vorschriften linear vorgenommen.
Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens
bis zu einem Wert von Euro 410,00 wurden im Jahr des
Zugangs voll abgeschrieben.
Die Finanzanlagen wurden wie folgt angesetzt und
bewertet:
- Beteiligungen zu Anschaffungskosten
Soweit erforderlich, wurde der am Bilanzstichtag
vorliegende niedrigere Wert angesetzt.
Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am
Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt.
Forderungen und Wertpapiere wurden unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.
Aktive latende Steuern wurden entsprechend § 274
HGB gebildet. Der Berechnung latenter Steuern wurde ein
Ertragsteuersatz in Höhe von 29,825% zugrunde gelegt.
Die aktive latente Steuer betrifft den
körperschaftsteuerlichen und gewerbesteuerlichen
Verlustvortrag.
Aus den aktiven latenten Steuern ergibt sich nach
Verrechnung mit den passiv latenten Steuern ein
Ausschüttungssperrbetrag im Sinne des § 268
Absatz 8 HGB in Höhe von 574,80 Euro.
Passiva
Als gezeichnetes Kapital ist das Stammkapital der
Gesellschaft zum Nennbetrag (§ 283 HGB)
gemäß Gesellschaftsvertrag und
Handelsregistereintragung ausgewiesen und bewertet.
Das auf 50.000,00 DM lautende Stammkapital wurde
nicht auf Euro umgestellt.
Aus der Anwendung des Artikels 67 EGHGB im Rahmen der
Umstellung auf das BilMoG haben sich die anderen
Gewinnrücklagen zum 1. Januar 2010 um 2.070,97 Euro
erhöht. Die Erhöhung beruht auf der Anpassung der
Rückstellung für Archivierungskosten in Höhe
von 164,58 Euro, der Rückgängigmachung der in den
Vorjahren nach allein steuerlichen Vorschriften
vorgenommenen Abschreibungen in Höhe von 850,00, aus
der erfolgsneutralen Einstellung der aktiv latenten Steuer
für den Verlustvortrag in Höhe von 1.359,29 Euro
abzüglich der erfolgsneutralen Einstellung der passiv
latenten Steuer bezüglich der
Archivierungskostenrückstellung und der Unterschiede
im Anlagevermögen in Höhe von 302,90 Euro.
Die erfolgsneutralen Korrekturen aufgrund der
Umstellung auf das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz
(BilMoG) erfolgten gegen die anderen Gewinnrücklagen.
Rückstellungen sind in Höhe des
Erfüllungsbetrages angesetzt, der nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig
ist, um alle zum Bilanzstichtag drohenden Verluste und
ungewissen Verbindlichkeiten abzudecken.
Rückstellungen mit einer Laufzeit von mehr als einem
Jahr werden entsprechend § 253 Absatz 2 HGB mit dem
durchschnittlichen Marktzins der vergangenen 7 Jahre
abgezinst.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Verbindlichkeiten werden mit dem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten,
die durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert
sind, beträgt Euro 16.063,38.
Die Bewertung der passiv latenten Steuern erfolgt mit
einem Steuersatz in Höhe von 29,825% bezogen auf die
sich ergebenden Ergebnisabweichungen zwischen Handels- und
Steuerbilanz. Die passiv latenten Steuern resultieren aus
dem Ansatz der Archivierungsrückstellung mit dem
Erfüllungsbetrag und dessen Abzinsung mit dem
entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz und der
Abweichung aufgrund von in den Vorjahren vorgenommenen
Abschreibungen nach allein steuerrechtlichen Vorschriften
in der Steuerbilanz.
3.
Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der
Gewinn- und Verlustrechnung
Die Gesellschaft macht von der Befreiungsvorschrift
des § 288 HGB Gebrauch und verzichtet auf die Angaben
zur Gewinn- und Verlustrechnung gemäß § 285
Nr. 4 und Nr. 6 HGB.
4.
Beschluss über die Verwendung des Ergebnisses
Die Geschäftsführung schlägt in
Übereinstimmung mit dem Gesellschafter die folgende
Ergebnisverwendung vor:
Der Jahresüberschuss beträgt Euro 1.134,88.
Der Jahresüberschuss wird auf neue Rechnung
vorgetragen.
5.
Sonstige Pflichtangaben
5.1
Namen der Geschäftsführer
Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende
Person geführt:
Geschäftsführer: Bodo Haupt ausgeübter
Beruf: Kaufmann
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 28.06.2012 festgestellt.
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