Gimeco
Deutschland GmbH
Eschweiler
(vormals: Langerwehe)
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2014
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
4.193,00 |
| I.
Sachanlagen |
4.193,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
108.830,76 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
2.513,62 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
106.317,14 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
444,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
113.467,76 |
Passiva
|
|
31.12.2014
EUR |
| A.
Eigenkapital |
106.628,27 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
| II.
Kapitalrücklage |
99.792,00 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
18.163,73 |
| B.
Rückstellungen |
2.430,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
4.409,49 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
4.409,49 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
113.467,76 |
Anhang
1.
Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der Gimeco Deutschland GmbH wurde
auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuchs (HGB) und des Gesetzes betreffend die
Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG)
aufgestellt.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gewählt.
Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn-
und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden
können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses wurde von
den größenabhängigen Erleichterungen der
§§ 267, 276, 288 HGB teilweise Gebrauch gemacht.
2.
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Sonderposten, Aufwendungen und
Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes
bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit
Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit
Erträgen verrechnet worden, soweit dies nach den
Vorschriften des § 246 HGB nicht ausdrücklich
gefordert wird.
Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des
Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz
des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei
der Bewertung wurde von der Fortführung des
Unternehmens ausgegangen. Die
Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln
bewertet.
Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind
alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum
Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt
worden, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag
und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden
sind. Gewinne sind, soweit dies gesetzlich nicht
ausdrücklich gefordert wird, nur berücksichtigt
worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert
wurden. Aufwendungen und Erträge des
Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der
Zahlung berücksichtigt worden.
Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu
Anschaffungskosten angesetzt und sofern sie der Abnutzung
unterlagen, um planmäßige Abschreibungen
vermindert.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände linear und degressiv
vorgenommen.
Für geringwertige Anlagegüter, die nach dem
31. Dezember 2009 angeschafft wurden, wendet die
Gesellschaft die Regelung des § 6 Abs. 2 EStG in der
seither geltenden Fassung an. Dementsprechend werden
geringwertige Anlagegüter mit Anschaffungskosten bis
zu EUR 410 im Anschaffungsjahr voll abgeschrieben, wobei im
Zugangsjahr auch der Abgang unterstellt wird. Die
Änderung der Bewertungsmethode in Bezug auf die
geringwertigen Anlagegüter hatte keinen wesentlichen
Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage.
Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am
Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt.
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände wurden mit ihrem Nennbetrag
angesetzt. Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände sind innerhalb eines Jahres
fällig.
Die sonstigen Rückstellungen
berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und
ungewissen Verbindlichkeiten und sind in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrags unter
Berücksichtigung erwarteter Preis- und
Kostenänderungen angesetzt. Bei Rückstellungen
mit Restlaufzeiten von über einem Jahr erfolgt eine
Abzinsung mit dem fristkongruenten von der Deutschen
Bundesbank vorgegebenen durchschnittlichen Marktzins.
Die übrigen Vermögensgegenstände und
Verbindlichkeiten werden zum Nennwert bzw.
Erfüllungsbetrag bewertet.
Namen der Geschäftsführer
Geschäftsführer: Udo Carding, Kaufmann
Stolberg, den 29.01.2016
gez. Udo Carding
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde zur Wahrung der gesetzlich
vorgeschriebenen Offenlegungsfrist vor der Feststellung
offengelegt.
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