Stammdaten

Register
Amtsgericht Bochum HRB 10984
Eingetragen
19.10.2006
Branche
Tätigkeiten der Großhandelsvermittlung von MöbelnTätigkeiten von WerbeagenturenTätigkeiten der Großhandelsvermittlung von Werkzeugen
Gegenstand
der Betrieb einer Marketing-Agentur und der Abschluss aller damit in Zusammenhang anfallenden Geschäfte.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Volker Brunswick
seit 19.10.2006
Geschäftsführer

Beteiligungen
Beta

NameAnteil
No data available

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

VIVAMO GmbH

Bochum

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.10.2022 bis zum 30.09.2023

Bilanz

Aktiva

30.9.2023
EUR
30.9.2022
EUR
A. Anlagevermögen 161.710,00 172.572,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 7.472,00 20.637,00
II. Sachanlagen 154.238,00 151.935,00
B. Umlaufvermögen 1.541.227,05 1.833.753,11
I. Vorräte 962.191,50 1.356.481,03
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 251.100,61 286.368,82
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 327.934,94 190.903,26
C. Rechnungsabgrenzungsposten 22.643,22 18.300,00
D. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag   125.598,69
Aktiva 1.725.580,27 2.150.223,80

Passiva

30.9.2023
EUR
30.9.2022
EUR
A. Eigenkapital 22.130,12 0,00
I. Gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Verlustvortrag 150.598,69 453.039,82
III. Jahresüberschuss 147.728,81 302.441,13
IV. nicht gedeckter Fehlbetrag   125.598,69
B. Rückstellungen 44.646,01 56.200,00
C. Verbindlichkeiten 1.652.074,97 2.094.023,80
D. Rechnungsabgrenzungsposten 6.729,17  
Passiva 1.725.580,27 2.150.223,80

Anhang

VIVAMO GmbH,
Bochum

Anhang für das Geschäftsjahr 2022/2023

A. ALLGEMEINE ANGABEN

I. Allgemeine gesetzliche Grundlagen für die Aufstellung des Jahresabschlusses


Die Gesellschaft ist in das Handelsregister des Amtsgerichtes Bochum unter der Nummer HRB 10984 eingetragen. Sitz des Unternehmens ist Bochum.
Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft gemäß § 267 Abs. 1 HGB.

Der Jahresabschluss der VIVAMO GmbH für das Geschäftsjahr vom 01.10.2022 bis 30.09.2023 ist nach den Vorschriften des HGB, den ergänzenden Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages sowie den einschlägigen Vorschriften des GmbHG aufgestellt worden. Von den Erleichterungen bei Aufstellung der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung und des Anhangs für kleine Kapitalgesellschaften wurde Gebrauch gemacht.

II. Gliederung von Bilanz


Die Gliederung der Bilanz erfolgt gemäß § 266 Abs. 2 und 3 HGB.

Der vorliegende Jahresabschluss ist grundsätzlich unter Beibehaltung der für den Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungsgrundsätze aufgestellt.

B. BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN

Die Aufstellung des Jahresabschlusses der VIVAMO GmbH wurde entsprechend den handelsrechtlichen Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und Bilanzierung vorgenommen.

I. Aktiva


Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens sind zu Anschaffungskosten vermindert um planmäßige Abschreibungen angesetzt. Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear über 2-5 Jahre vorgenommen.

Die Bilanzierung der Sachanlagen erfolgt zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, im Falle abnutzbarer Sachanlagen vermindert um planmäßige, nutzungsbedingte Abschreibungen. Dabei kommt grundsätzlich die lineare Abschreibungsmethode zur Anwendung. Soweit zulässig werden bewegliche Sachanlagen mit den steuerlich zulässigen Höchstsätzen degressiv abgeschrieben. Der Wechsel zur linearen Abschreibungsmethode erfolgt in diesen Fällen, sobald diese zu höheren jährlichen Abschreibungen führen. Folgende Nutzungsdauern sind den Abschreibungen der einzelnen Sachgruppen zugrunde gelegt worden:


Jahre
Einbauten
4-6
BGA
2-15
TAM
7-8


Im Geschäftsjahr angeschaffte geringwertige Wirtschaftsgüter mit einem Wert über € 150,00 werden über die Nutzungsdauer abgeschrieben. In den Vorjahren wurden geringwertige Wirtschaftsgüter mit einem Wert bis € 800,00 € im Jahr ihrer Anschaffung in voller Höhe abgeschrieben.

Das Finanzanlagevermögen wird mit den Anschaffungskosten bilanziert. Bei voraussichtlich dauerhafter Wertminderung erfolgt die Bilanzierung mit den niedrigeren beizulegenden Zeitwerten. Wurden in den Vorjahren Wertberichtigungen vorgenommen und sind die Gründe für diese Wertminderung in der Zwischenzeit ganz oder teilweise entfallen, erfolgt eine Wertaufholung bis höchstens zu den Anschaffungskosten.

Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und Waren werden zu Anschaffungskosten bei Anwendung zulässiger Bewertungsvereinfachungsverfahren oder zu niedrigeren Tageswerten angesetzt.

Die unfertigen und fertigen Erzeugnisse wurden zu Herstellungskosten (Einzelkosten, angemessene Material- und Fertigungsgemeinkosten sowie Werteverzehr des Anlagevermögens, soweit durch die Fertigung veranlasst) bewertet. Sofern die Tageswerte am Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen werden mit dem Nennwert bilanziert. Erkennbare Einzelrisiken werden durch Wertberichtigungen berücksichtigt. Dem allgemeinen Kreditrisiko bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurde zusätzlich durch eine ausreichend bemessene Pauschalwertberichtigung Rechnung getragen.

Der Ansatz der liquiden Mittel erfolgt zum Nennwert. Kassenbestände und Bankguthaben in Fremdwährung werden mit dem Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag umgerechnet.

II. Passiva


Die Posten des Eigenkapitals sind zu Nennwerten angesetzt.

Die Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Die Bewertung erfolgt jeweils in Höhe des Erfüllungsbetrags, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist, um zukünftige Zahlungsverpflichtungen abzudecken. Zukünftige Preis- und Kostensteigerungen werden berücksichtigt, sofern ausreichende objektive Hinweise für deren Eintritt vorliegen. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von weniger als einem Jahr werden nicht abgezinst.

Die Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt.

Geschäftsvorfälle in fremder Währung wurden zum jeweiligen Tageskurs eingebucht. Forderungen und Verbindlichkeiten in Fremdwährung, deren Restlaufzeit nicht mehr als ein Jahr beträgt, wurden mit dem Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag bewertet. Beträgt die Restlaufzeit mehr als ein Jahr, wurden (nur) eventuelle Kursverluste am Bilanzstichtag berücksichtigt.

C. ANGABEN UND ERLäUTERUNGEN ZUR BILANZ I. Umlaufvermögen
Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben sämtlich eine Restlaufzeit von unter einem Jahr.

II. VerbindlichkeitenDie Verbindlichkeiten haben eine folgende Restlaufzeit:
·  bis zu einem Jahr in Höhe von € 1.263.516,84,
·  über einem Jahr in Höhe von € 261.582,24,
·  über fünf Jahre in Höhe von € 126.975,89.

Die Verbindlichkeiten sind in Höhe von T€ 298 durch Eigentumsvorbehalte, in Höhe von T€ 461 durch Pfandrechte/ähnliche Rechte gesichert.

Die Verbindlichkeiten enthalten in Höhe von € 0 (VJ: € 3.948,94) Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern.

D. ERGäNZENDE ANGABEN

I. Weitere Angaben
Im laufenden Geschäftsjahr waren durchschnittlich 30 Mitarbeiter beschäftigt.

Bochum, im Februar 2024

VIVAMO GmbH

Volker Brunswick                          
 - Geschäftsführer -  

sonstige Berichtsbestandteile


gez. Volker Brunswick


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 15.02.2024 festgestellt.

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