Stammdaten

Register
Amtsgericht Koblenz HRB 25365
Eingetragen
3.2.2006
Branche
Verlegen von BüchernEinzelhandel mit BüchernVerlegen von Zeitschriften
Gegenstand
Gegenstand des Unternehmens ist der Verlag und Vertrieb von Büchern, Alben und anderen Druckerzeugnissen, insbesondere im Bereich der Comic-Literatur

Historie

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Management

NameRolle
Achim Dressler
seit 20.10.2016
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (2)

NameAnteil
Sebastian RöpkeSpencer & Zobel GmbH
75.00%
25.00%

Gesellschafter

2 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Germany
18.750 €
75.00%
Klotten
6.250 €
25.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Bocola Verlag GmbH

Bonn

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

Aktiva

  31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Anlagevermögen 49.423,00 52.214,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 30.112,00 25.476,00
II. Sachanlagen 19.311,00 26.738,00
B. Umlaufvermögen 252.087,70 208.873,93
I. Vorräte 200.601,33 146.355,90
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 51.486,37 62.518,03
Bilanzsumme, Summe Aktiva 301.510,70 261.087,93

Passiva

   
  31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Eigenkapital 72.068,71 74.625,34
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Gewinnvortrag 49.625,34 59.878,44
III. Jahresfehlbetrag 2.556,63 10.253,10
B. Rückstellungen 10.780,78 10.359,34
C. Verbindlichkeiten 218.661,21 176.103,25
Bilanzsumme, Summe Passiva 301.510,70 261.087,93

Anhang

Grundlagen und Methoden

Vorliegender Jahresabschluss der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2010 wurde nach den Grundsätzen der Rechnungslegungsvorschriften des HGB erstellt. Das Wahlrecht, die Vorschriften des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) bereits für dieses Geschäftsjahr anzuwenden, wurde so ausgeübt, dass die neuen Regelungen bereits in vollem Umfang übernommen wurden.

Die Regelungen des GmbH-Gesetzes wurden ebenfalls berücksichtigt.

Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft.

Von den größenabhängigen Erleichterungen bezüglich der Form der Darstellung wurde Gebrauch gemacht.

Bei der Gewinn- und Verlustrechnung kommt das Gesamtkostenverfahren zur Anwendung.

Auf die Erstellung eines Lageberichts wurde aufgrund des § 264 Abs. 1 S. 3 HGB verzichtet.

Abweichungen gegenüber dem Vorjahr

Abweichend zum Vorjahr hat sich die Form des Jahresabschlusses aus folgenden Gründen geändert:

- liegt nicht vor.

Abweichend zum Vorjahr hat sich die Bewertung einzelner Positionen aus folgenden Gründen geändert:

- liegen nicht vor.

Auf eine Anpassung der Vorjahreswerte wurde aufgrund des Wahlrechtes des Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB verzichtet.

Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Gegenstände des immateriellen Anlagevermögens wurden mit den Anschaffungs¬kosten bewertet und um die planmäßige Abschreibung vermindert.

Der Wertansatz der Sachanlagen berechnete sich aus den Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen.

Die Herstellungskosten setzen sich aus unmittelbar zurechenbaren Kosten und notwendige Gemeinkosten sowie durch die Fertigung veranlasste Abschreibungen zusammen.

Die planmäßigen Abschreibungen wurden linear vorgenommen unter Berücksichtigung der voraussichtlichen Nutzungsdauer.

Bewegliche Anlagegüter bis zu einem Wert von Euro 150 (Euro 410) wurden im Jahr der Anschaffung voll abgeschrieben.

Die Bewertung der Finanzanlagen wurde wie folgt angesetzt:

• Beteiligungen zu Anschaffungskosten

• Anteile an verbundenen Unternehmen zu Anschaffungskosten

• Liquide Mittel und Ausleihungen zum Nennwert

• Unverzinsliche und niedrig verzinsliche Ausleihungen zum Barwert

• Sonstige Wertpapiere zu Anschaffungskosten

Falls erforderlich, wurde der zum Bilanzstichtag vorliegende niedrigere Wert angesetzt.

Die Vorräte wurden mit den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bewertet. War der Tageswert zum Bilanzstichtag niedriger, wurde dieser angesetzt.

Bei der Bewertung der Forderungen und Wertpapiere wurden erkennbare Risiken berücksichtigt.

Die Steuerrückstellungen weisen die für das vorherige Geschäftsjahr betreffenden Steuern aus:

-Rückstellung für Gewerbesteuer 2010, € 0,00

-Rückstellung Körperschaftsteuer 2010, € 0,00.

Alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten wurden bei den sonstigen Rückstellungen unter Einbeziehung erkennbarer Risiken berücksichtigt:

-Rückstellung für die Abrechnung der Lizenzgebühren 01.07.-31.12.2010 € 9.152,34

-Rückstellung für Berufsgenossenschaft € 128,44

-Rückstellung für Abschluss und Prüfung € 1.500,00

Verbindlichkeiten wurden mit dem Rückzahlungsbetrag bewertet. Falls die Tageswerte über den Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten mit dem höheren Tageswert ausgewiesen.

Grundlagen für die Umrechnung von Fremdwährungsposten in Euro

Die Sachverhalte mit Fremdwährungen wurden auf Euro umgerechnet.

Forderungen und Verbindlichkeiten in fremder Währung sind mit dem Kurswert zum Bilanzstichtag bewertet. Bei dauerhafter Kursänderung wurden die Forderungen mit dem niedrigeren und die Verbindlichkeiten mit dem höheren Wert angesetzt.

Einbeziehung von Zinsen für Fremdkapital in die Herstellungskosten

- Liegt nicht vor.

Angaben zur Bilanz

Planmäßige Verteilung des Geschäfts- und Firmenwertes

Liegt nicht vor.

Aktive latente Steuern

Gem. § 274a Nr. 5 HGB sind kleine Kapitalgesellschaften von der Anwendung befreit. Hiervon wurde

Gebrauch gemacht.

Passive latente Steuern

Gem. § 274a Nr. 5 HGB sind kleine Kapitalgesellschaften von der Anwendung befreit. Hiervon wurde

Gebrauch gemacht.

Pensionsrückstellungen

- Liegen nicht vor.

Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit über 5 Jahre

- Liegen nicht vor.

Die bilanzierten Verbindlichkeiten, die durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert sind betragen insgesamt Euro 10.233,75 (Mercedes Benz).

Bewertungseinheiten

- liegen nicht vor.

Inanspruchnahme aus Haftungsverhältnissen

- liegen nicht vor.

Ergebnisverwendung

Der Jahresabschluss wurde nach Verrechnung mit dem Vorjahresverlust aufgestellt.

Eigenkapitalanteil von Wertaufholungen

- liegt nicht vor.

Beschluss über die Verwendung des Ergebnisses

Die Gesellschafterversammlung vom 12.04.2010 akzeptierte den Vorschlag der Geschäftsführung zur Ergebnisverwendung.

Ausschüttungssperre

Der Gesamtbetrag, der nach § 268 Abs. 8 HGB der Ausschüttungssperre unterliegt, beträgt 0,00 Euro.

Zusätzliche Angaben zur Verbesserung des Einblicks in die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage

Während des abgelaufenen Jahres wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende Personen geführt:

Herr Achim Dressler, Kaufmann.

Gewährte Vorschüsse und Kredite an Geschäftsführer liegen nicht vor.

Durschnittlich waren 4 Personen im Unternehmen beschäftigt.

Angaben zur unbeschränkten Haftung an Unternehmen

- liegt nicht vor.

Angaben zu Investmentvermögen

- liegt nicht vor.

Anwendung der Ausnahmeregelung nach § 286 Abs. 3 HGB

- liegt nicht vor.

 

Bonn, den 31.08.2011

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