Helmut
Fritz GmbH
Maintal
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2013 bis zum 31.12.2013
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2013
EUR |
31.12.2012
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
10.571,01 |
9.966,51 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
400,00 |
550,00 |
| II.
Sachanlagen |
10.171,01 |
9.416,51 |
| B.
Umlaufvermögen |
302.305,89 |
458.647,45 |
| I.
Vorräte |
125.899,21 |
153.211,61 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
170.294,11 |
305.345,92 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
6.112,57 |
89,92 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
0,00 |
1.336,82 |
| D.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
214.020,49 |
183.870,99 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
526.897,39 |
653.821,77 |
Passiva
|
|
31.12.2013
EUR |
31.12.2012
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
76.693,78 |
76.693,78 |
| II.
Kapitalrücklage |
105.849,49 |
0,00 |
| III.
Verlustvortrag |
260.564,77 |
184.665,28 |
| IV.
Jahresfehlbetrag |
135.998,99 |
75.899,49 |
| V.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
214.020,49 |
183.870,99 |
| B.
Rückstellungen |
13.834,76 |
7.728,46 |
| C.
Verbindlichkeiten |
513.062,63 |
646.093,31 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
526.897,39 |
653.821,77 |
Anhang
Wir haben den Jahresabschluss nach den Bestimmungen
des HGB gegliedert und erstellt.
Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden werden an
den handelsrechtlichen und den ertragsteuerlichen
Vorschriften ausgerichtet.
Die immateriellen Vermögensgegenstände und
das Sachanlagevermögen werden zu Anschaffungskosten
abzüglich planmäßiger Abschreibungen
bewertet. Die Abschreibungen erfolgen nach der linearen
Methode. Von der Bewertungsfreiheit gemäß §
6 Abs. 2 EStG wird Gebrauch gemacht.
Bei den Vorräten werden die Roh-, Hilfs- und
Betriebsstoffe sowie die teilfertigen Leistungen zu
Anschaffungskosten / Herstellungskosten bzw. den
niedrigeren Wiederbeschaffungskosten unter Beachtung der
Niederstwertregel angesetzt. Bestandsrisiken werden durch
Abwertungen berücksichtigt.
Forderungen und Sonstige
Vermögensgegenstände sind unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.
Die sonstigen Rückstellungen
berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und
ungewissen Verpflichtungen.
Verbindlichkeiten werden mit Ihrem
Rückzahlungsbetrag angesetzt. Die Verbindlichkeiten
mit einer Laufzeit von mehr als 5 Jahren belaufen sich auf
Euro 129.091,63.
Für sonstige Verbindlichkeiten in Höhe von
Euro 90.000,-- wurde eine Rangrücktrittserklärung
abgegeben, wonach die Verbindlichkeiten nur zu bedienen
sind, soweit ein Liquidationsüberschuss oder ein die
sonstigen Verbindlichkeiten übersteigendes
Vermögen der Schuldnerin hierfür zur
Verfügung steht.
Die Gesellschafterin hat der GmbH zum Bilanzstichtag
ein verzinsliches Darlehen in Höhe von 15.122,27 Euro
gewährt.
Mit Gesellschafterversammlung vom 21.10.2013 wurde
beschlossen, zur Stärkung des Betriebskapitals eine
Zuführung zur Kapitalrücklage in Höhe von
EUR 105.849,49 zu leisten. Die Zuführung erfolgte
durch die Ablösung der Darlehen Nr. 653260307 und
653601419 bei der Sparkasse Hanau durch die
Gesellschafterin Frau Beate Fritz.
Die Gesellschaft weist einen nicht durch Eigenkapital
gedeckten Fehlbetrag aus. Neben der
Zahlungsunfähigkeit (§17 InsO) ist auch die
Überschuldung (§19 InsO) ein Insolvenzgrund. Zur
Feststellung der Überschuldung ist die
buchmäßige Überschuldung nicht ausreichend.
Die buchmäßige Überschuldung hat bei der
Prüfung der Insolvenzreife der Gesellschaft allenfalls
indizielle Bedeutung. Der sog. modifizierte zweistufige
Überschuldungsbegriff ist aufgrund von
Gesetzesänderungen derzeit zeitlich unbegrenzt
anzuwenden. Hiernach liegt eine Überschuldung der
Gesellschaft nur dann vor, wenn bei Ansatz der
Liquidationswerten eine rechnerische Überschuldung
besteht
und die Finanzkraft der Gesellschaft mittelfristig
nicht zur Fortführung des Unternehmens ausreicht
(negative Fortbestehensprognose). Die Erstellung einer
Fortbestehensprognose war nicht Gegenstand unseres
Auftrages.
Der Jahresabschluss vermittelt ein den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild
der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der
Kapitalgesellschaft.
Die Geschäftsführung im Kalenderjahr
erfolgte durch Frau Beate Fritz, geb. am 28.10.1960,
wohnhaft in 63477 Maintal, Ohmstrasse 10. Die
Geschäftsführerin ist einzelvertretungsberechtigt
und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
gez. Geschäftsführung
Beate Fritz
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 02.06.2014 festgestellt.
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