Elektro Minker GmbHLiquidiert
Stauffacherweg 30, 04129 Leipzig, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Jürgen Minker seit 7.11.2013 | Liquidator |
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Elektro Minker GmbHLeipzigJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011Rechtliche VerhältnisseFirma:
Gegenstand des Unternehmens:
Rechtsform:
Sitz:
Gesellschaftsvertrag: Notariell beurkundeter Gesellschaftsvertrag UR 311/1992 vom 21.04.1992 Gesellschafter:
Geschäftsführer:
eingetragen am 19.06.1992 Amtsgericht Leipzig HRB 55. Allein vertretungsberechtigt gemäß Notarvertrag UR 311/1992 vom 21.04.1992. Stammkapital: Das mit Notarvertrag UR 311/1992 vom 21.04.1992 beschlossene und am 19.06.1992 ins Handelsregister eingetragene Stammkapital beträgt DM 50.000,00. Eintragung ins Handelsregister: Amtsgericht Leipzig, HRB 55 am 19.06.1992. Eintrag in der Handwerksrolle:
Geschäftsjahr:
Bilanz zum 31. Dezember 2011AKTIVA
Anhang 2011III.1. Allgemeine Angaben zum JahresabschlussDer Jahresabschluss der Firma Elektro Minker GmbH in 04128 Leipzig auf den 31.12.2011 wurde auf Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des HGB aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes sowie gegebenenfalls des Gesellschaftsvertrages zu beachten. Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft. Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung des Jahresabschlusses wurden in Anspruch genommen. Bei der erstmaligen Aufstellung des Jahresabschlusses nach dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) wurden die Vorjahresvergleichszahlen aufgrund des Wahlrechtes des Artikels 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht angepasst. Die Darstellung der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgt nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB. Die Darstellung der Bilanz erfolgt in Kontoform nach § 266 HGB. Mit Ausnahme der gesetzlich zulässigen Durchbrechung der Bilanzkontinuität durch die erstmalige Anwendung des BilMoG, stimmen die Wertansätze in der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Die Vermögensgegenstände und Schulden sind zum Abschlussstichtag einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, insbesondere sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss berücksichtigt. III.2. Bilanzierungs- und BewertungsgrundsätzeBei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um die planmäßigen (gegebenenfalls außerplanmäßigen) Abschreibungen, angesetzt. Die Abschreibungen auf Zugänge im Geschäftsjahr wurden zeitanteilig berechnet. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie sonstige Vermögensgegenstände werden zum Nennwert, vermindert um Wertberichtigungen und unter Beachtung des Niederstwertprinzips angesetzt. Flüssige Mittel werden zu Nominalwerten angesetzt. Die Bewertung des Planvermögens erfolgte zum am Abschlussstichtag beizulegenden Zeitwert. Bei der Bemessung der Rückstellungen wurde allen erkennbaren Risiken angemessen und ausreichend Rechnung getragen. Die Bewertung der Rückstellungen erfolgte jeweils in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden Marktzinssatz abgezinst. Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt. Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet. Latente Steuern wurden mit einem Steuersatz von 30 % angesetzt und nicht abgezinst. III.3. Erläuterungen zur BilanzDie Aufgliederung und die Bewegungen des Anlagevermögens sind dem Anlagespiegel zu entnehmen. Der Betrag der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände mit einer Restlaufzeit von mehr als 1 Jahr beläuft sich auf 28.957,03 € (Vorjahr: 34.480,61 €). In den Posten Bilanzgewinn wurde ein Gewinnvortrag von 91.472,65 € einbezogen. Im Geschäftsjahr 1994 wurde dem Geschäftsführer eine Pensionszusage erteilt. Die Bildung der Pensionsrückstellungen erfolgte auf Grundlage eines versicherungsmathematischen Gutachtens mit den folgenden, der Berechnung zugrunde gelegten Annahmen: Vers.-mathematisches Verfahren:
Diskontierungszinssatz:
Biometrische Parameter:
Dynamik:
Die Gesamtzuführung zu den Pensionsrückstellungen aufgrund dieser Zusagen beläuft sich handelsrechtlich auf 0,00 €. Für die Saldierung von Schulden aus Altersvorsorgeverpflichtungen mit verrechnungsfähigen Vermögenswerten (Planvermögen) wurden die folgenden Werte ermittelt:
Der beizulegende Zeitwert wurde gemäß Angaben des Versicherungsunternehmens als geschäftsplanmäßiges Deckungskapital der Police einschließlich der garantierten Überschussanteile zuzüglich der Bewertungsreserven und des Schlussüberschussanteils ermittelt. Ein nach Verrechnung mit dem Planvermögen verbleibender positiver Betrag wurde auf der Aktivseite als "aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung", ein verbleibender negativer Überhang auf der Passivseite als "Rückstellung für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen" ausgewiesen. Die sonstigen Rückstellungen betreffen u.a. die Kosten für die Erstellung, Aufbewahrung und Offenlegung des Jahresabschlusses sowie für die Anfertigung der Steuererklärungen. Der Posten "sonstige Rückstellungen" beinhaltet darüber hinaus:
Die Fristigkeiten der bestehenden Verbindlichkeiten sind der folgenden Aufstellung zu entnehmen:
Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten, die durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert sind, Betrag 0,00 €. III.4. Angaben zur Gewinn- und VerlustrechnungDie Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. III.5. Sonstige AngabenMit einer Inanspruchnahme aus den Haftungsverhältnissen ist nach Auskunft der Geschäftsführung nicht zu rechnen. Ausschüttungssperre Der Gesamtbetrag, der gemäß § 268 Abs. 8 HGB der Ausschüttungssperre unterliegt, beträgt zum Stichtag 3.887,28 €. Unternehmensorgane Im abgelaufenen Geschäftsjahr waren die folgenden Geschäftsführer bestellt:
Er ist allein vertretungsberechtigt und vom Selbstkontrahierungsverbot befreit.
Siegburg, 10. Dezember 2012 Elektro Minker GmbH Herr Minker, Geschäftsführer |
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