Vermietung, Verpachtung von eigenen oder geleasten Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden
Feinback GmbHLiquidiert
Drebkauer Straße 20, 03050 Cottbus, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Cornelia, geb. Rehme Dreißig seit 24.10.2019 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich BerechtigteBeta
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Ungelöste Beteiligungen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
GesellschafterBeta
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Feinback GmbHCottbusJahresabschluss zum 31. Dezember 2020BILANZ ZUM 31. DEZEMBER 2020FEINBACK GMBH, COTTBUSA K T I V A
P A S S I V A
FEINBACK GMBH, COTTBUS Anhang für das Geschäftsjahr 2020 A. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2020 der Feinback GmbH, Cottbus, wurde nach den deutschen handelsrechtlichen Rechnungslegungsvorschriften und den ergänzenden Vorschriften für Kapitalgesellschaften und des GmbH-Gesetzes sowie den ergänzenden Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags aufgestellt. Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen GmbH gemäß § 267 Abs. 1 HGB auf. Die Gliederung der Bilanz erfolgte in Anwendung der Vorschriften des § 266 HGB. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde entsprechend § 275 Abs. 2 HGB in Staffelform nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. B. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden (gemäß § 284 Abs. 2 Nr. 1 HGB) Die angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden entsprechen den Vorschriften des Handelsgesetzbuches und den Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten. Im Einzelnen waren dies folgende Grundsätze und Methoden: Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände mit den steuerlich zulässigen Höchstsätzen linear vorgenommen. Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens im Einzelanschaffungspreis bis zu EUR 800,00 wurden im Zugangsjahr in voller Höhe in entsprechender Anwendung des § 6 Abs. 2 EStG abgeschrieben. Die Vorräte wurden zu Anschaffungskosten abzüglich Skonti angesetzt. Sofern der beizulegende Wert am Bilanzstichtag niedriger war, wurde dieser angesetzt. Der Grundsatz der verlustfreien Bewertung ist beachtet. Die Forderungen und die sonstigen Vermögensgegenstände sind zum Nennwert angesetzt. Bei der Bewertung wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nennbetrag erfasst. Als aktiver Rechnungsabgrenzungsposten wurden Aufwendungen ausgewiesen, die zu Ausgaben bis zum Bilanzstichtag geführt haben und Aufwand für eine bestimmte Zeit nach dem Bilanzstichtag darstellen. Die sonstigen Rückstellungen wurden für sämtliche erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Sie sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt. Die Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt. C. Erläuterungen zu den Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände: Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr bestehen zum Bilanzstichtag in Höhe von EUR 65.979,22. In den Forderungen gegen nahestehende Unternehmen (EUR 1.022.140,32) sind Darlehensforderungen in Höhe von EUR 1.022.457,28 und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von EUR 316,96 enthalten. Verbindlichkeiten Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von über einem Jahr bestehen nicht. D. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen gemäß § 285 Nr. 3a HGB bestehen aus Mietverpflichtungen für von der Gesellschaft angemietete Backshops. Die Verpflichtungen aus den Mietverträgen betragen einschließlich der Nebenkosten zum Bilanzstichtag EUR 388.367,13 (ohne Umsatzsteuer). Die Verträge haben eine Restlaufzeit von 9 bis 42 Monaten. Die Gesellschaft hat den bei der Berliner Sparkasse, Berlin, bestehenden Avalkredit (EUR 78.000,00) in Höhe von EUR 30.459,45 (Mietkautionsbürgschaften) in Anspruch genommen. E. Ergänzende Angaben Die Gesellschaft ist beim Amtsgericht Cottbus unter der Registernummer HRB 1960 eingetragen. Durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres beschäftigten Arbeitnehmer (gemäß § 285 Nr. 7 HGB) Die durchschnittliche Anzahl der Beschäftigten betrug im Geschäftsjahr 2020 insgesamt 30 Mitarbeiter. Mitglieder des Geschäftsführungsorgans (gemäß § 285 Nr. 10 HGB) Im Geschäftsjahr 2020 waren als Geschäftsführer bestellt:
Ab dem 24. Juni 2020 war Herr Peter Dreißig, Cottbus, als Geschäftsführer bestellt. Herr Peter Dreißig ist einzelvertretungsberechtigt. Frau Cornelia Dreißig und Herr Peter Dreißig sind von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Vorgänge von besonderer Bedeutung (gemäß § 285 Nr. 33 HGB) Vorgänge von besonderer Bedeutung nach dem Schluss des Geschäftsjahres haben sich, abgesehen von der Coronavirus-Pandamie, nicht ergeben. Eine verlässliche Prognose der finanziellen Auswirkungen der Coronavirus-Pandamie ist aktuell nicht möglich. Vorschlag zur Ergebnisverwendung Die Geschäftsführung schlägt vor, den Gewinnvortrag aus der Zeit vor Abschluss des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages in Höhe von EUR 1.095.483,79 auf neue Rechnung vorzutragen (Gewinnvortrag). Cottbus, den 30. März 2021 Cornelia Dreißig Gregor Langweg Peter Dreißig Geschäftsführerin Geschäftsführer Geschäftsführer Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers An die Feinback GmbH, Cottbus, Prüfungsurteil Wir haben den Jahresabschluss der Feinback GmbH, Cottbus, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2020 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2020 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses geführt hat. Grundlage für das Prüfungsurteil Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. Berlin, den 26. Mai 2021 JESSE · MUELLER-THUNS GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft
Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2020 wurde am 13. September 2021 festgestellt. |
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