Stammdaten

Register
Amtsgericht Cottbus HRB 1960
Eingetragen
22.6.2005
Branche
Herstellung von DauerbackwarenHerstellung von Backwaren, ohne DauerbackwarenGroßhandel mit Mehl und Getreideprodukten
Gegenstand
Die Produktion und der Vertrieb von Backwaren einschließlich aller damit im Zusammenhang stehenden oder sonstiger dem Zweck der Gesellschaft unmittelbar oder mittelbar dienender Geschäfte und Tätigkeiten

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

0.00% identifiziert100.00% ungelöst

Ungelöste Beteiligungen (1)

Gesellschafter
Beta

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Name
Ort
Betrag
Anteil
Bäckerei Dreißig GmbH & Co. KG
Germany
25.565 €
100.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Feinback GmbH

Cottbus

Jahresabschluss zum 31. Dezember 2020

BILANZ ZUM 31. DEZEMBER 2020

FEINBACK GMBH, COTTBUS

A K T I V A

31.12.2020 
EUR
31.12.2019 
EUR
A. ANLAGEVERMÖGEN 229.469,72 245.778,14
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 0,50 0,50
II. Sachanlagen 229.469,22 245.777,64
B. UMLAUFVERMÖGEN 1.218.936,78 1.365.449,51
I. Vorräte 12.486,73 13.524,48
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 1.069.505,74 1.060.008,10
- davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr: EUR 65.979,22 (Vorjahr: EUR 208.320,56)
III. Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten 136.944,31 291.916,93
C. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN 259,73 156,90
1.448.666,23 1.611.384,55

P A S S I V A

31.12.2020 
EUR
31.12.2019 
EUR
A. EIGENKAPITAL 1.300.849,02 1.300.849,02
I. Gezeichnetes Kapital 25.564,59 25.564,59
II. Kapitalrücklage 96.904,62 96.904,62
III. Gewinnrücklagen 82.896,02 82.896,02
IV. Gewinnvortrag 1.095.483,79 1.095.483,79
B. RÜCKSTELLUNGEN 21.900,00 26.000,00
C. VERBINDLICHKEITEN 125.917,21 284.535,53
- davon aus Steuern: EUR 928,46 (Vorjahr: EUR 2.561,87)
- davon im Rahmen der sozialen Sicherheit: EUR 134,88 (Vorjahr: EUR 154,88)
1.448.666,23 1.611.384,55

FEINBACK GMBH, COTTBUS

Anhang für das Geschäftsjahr 2020

A. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2020 der Feinback GmbH, Cottbus, wurde nach den deutschen handelsrechtlichen Rechnungslegungsvorschriften und den ergänzenden Vorschriften für Kapitalgesellschaften und des GmbH-Gesetzes sowie den ergänzenden Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags aufgestellt.

Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen GmbH gemäß § 267 Abs. 1 HGB auf.

Die Gliederung der Bilanz erfolgte in Anwendung der Vorschriften des § 266 HGB. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde entsprechend § 275 Abs. 2 HGB in Staffelform nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

B. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden (gemäß § 284 Abs. 2 Nr. 1 HGB)

Die angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden entsprechen den Vorschriften des Handelsgesetzbuches und den Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.

Im Einzelnen waren dies folgende Grundsätze und Methoden:

Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände mit den steuerlich zulässigen Höchstsätzen linear vorgenommen.

Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens im Einzelanschaffungspreis bis zu EUR 800,00 wurden im Zugangsjahr in voller Höhe in entsprechender Anwendung des § 6 Abs. 2 EStG abgeschrieben.

Die Vorräte wurden zu Anschaffungskosten abzüglich Skonti angesetzt. Sofern der beizulegende Wert am Bilanzstichtag niedriger war, wurde dieser angesetzt. Der Grundsatz der verlustfreien Bewertung ist beachtet.

Die Forderungen und die sonstigen Vermögensgegenstände sind zum Nennwert angesetzt. Bei der Bewertung wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.

Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nennbetrag erfasst.

Als aktiver Rechnungsabgrenzungsposten wurden Aufwendungen ausgewiesen, die zu Ausgaben bis zum Bilanzstichtag geführt haben und Aufwand für eine bestimmte Zeit nach dem Bilanzstichtag darstellen.

Die sonstigen Rückstellungen wurden für sämtliche erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Sie sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt.

Die Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt.

C. Erläuterungen zu den Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände:

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr bestehen zum Bilanzstichtag in Höhe von EUR 65.979,22.

In den Forderungen gegen nahestehende Unternehmen (EUR 1.022.140,32) sind Darlehensforderungen in Höhe von EUR 1.022.457,28 und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von EUR 316,96 enthalten.

Verbindlichkeiten

Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von über einem Jahr bestehen nicht.

D. Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen gemäß § 285 Nr. 3a HGB bestehen aus Mietverpflichtungen für von der Gesellschaft angemietete Backshops. Die Verpflichtungen aus den Mietverträgen betragen einschließlich der Nebenkosten zum Bilanzstichtag EUR 388.367,13 (ohne Umsatzsteuer). Die Verträge haben eine Restlaufzeit von 9 bis 42 Monaten.

Die Gesellschaft hat den bei der Berliner Sparkasse, Berlin, bestehenden Avalkredit (EUR 78.000,00) in Höhe von EUR 30.459,45 (Mietkautionsbürgschaften) in Anspruch genommen.

E. Ergänzende Angaben

Die Gesellschaft ist beim Amtsgericht Cottbus unter der Registernummer HRB 1960 eingetragen.

Durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres beschäftigten Arbeitnehmer (gemäß § 285 Nr. 7 HGB)

Die durchschnittliche Anzahl der Beschäftigten betrug im Geschäftsjahr 2020 insgesamt 30 Mitarbeiter.

Mitglieder des Geschäftsführungsorgans (gemäß § 285 Nr. 10 HGB)

Im Geschäftsjahr 2020 waren als Geschäftsführer bestellt:

Frau Cornelia Dreißig, Cottbus (einzelvertretungsberechtigt)

Herr Gregor Langweg, Stadtlohn (gemeinschaftlich mit einem weiteren Geschäftsführer oder einem Prokuristen)

Ab dem 24. Juni 2020 war Herr Peter Dreißig, Cottbus, als Geschäftsführer bestellt. Herr Peter Dreißig ist einzelvertretungsberechtigt.

Frau Cornelia Dreißig und Herr Peter Dreißig sind von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.

Vorgänge von besonderer Bedeutung (gemäß § 285 Nr. 33 HGB)

Vorgänge von besonderer Bedeutung nach dem Schluss des Geschäftsjahres haben sich, abgesehen von der Coronavirus-Pandamie, nicht ergeben. Eine verlässliche Prognose der finanziellen Auswirkungen der Coronavirus-Pandamie ist aktuell nicht möglich.

Vorschlag zur Ergebnisverwendung

Die Geschäftsführung schlägt vor, den Gewinnvortrag aus der Zeit vor Abschluss des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages in Höhe von EUR 1.095.483,79 auf neue Rechnung vorzutragen (Gewinnvortrag).

Cottbus, den 30. März 2021

Cornelia Dreißig   Gregor Langweg   Peter Dreißig 

Geschäftsführerin  Geschäftsführer   Geschäftsführer

Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

An die Feinback GmbH, Cottbus,

Prüfungsurteil

Wir haben den Jahresabschluss der Feinback GmbH, Cottbus, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2020 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2020 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses geführt hat.

Grundlage für das Prüfungsurteil

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Jahresabschluss, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieses Systems der Gesellschaft abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

Berlin, den 26. Mai 2021

JESSE · MUELLER-THUNS GmbH

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft

Dr. Mueller-Thuns
Wirtschaftsprüfer

Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2020 wurde am 13. September 2021 festgestellt.

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