ThermoWell-Infrarotheizung GmbH
Altdorf b.
Nürnberg
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2014
EUR |
31.12.2013
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
7.348,00 |
11.483,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
1.336,00 |
2.794,00 |
| II.
Sachanlagen |
6.012,00 |
8.689,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
92.293,51 |
99.994,90 |
| I.
Vorräte |
40.726,19 |
34.782,68 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
16.827,86 |
17.373,95 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
34.739,46 |
47.838,27 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
127,00 |
62,50 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
99.768,51 |
111.540,40 |
Passiva
|
|
31.12.2014
EUR |
31.12.2013
EUR |
| A.
Eigenkapital |
48.603,20 |
57.863,01 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
32.863,01 |
10.073,91 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
9.259,81 |
-22.789,10 |
| B.
Rückstellungen |
13.286,00 |
17.851,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
37.879,31 |
35.826,39 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
37.879,31 |
35.826,39 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
99.768,51 |
111.540,40 |
Anhang
ThermoWell-Infrarotheizung GmbH, Altdorf
1. Anhang für das Geschäftsjahr 2014
I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft
im Sinne der §§ 264, 267 II HGB auf.
Der vorliegende Jahresabschluss ist
grundsätzlich unter Beibehaltung der für den
Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungs- und
Bewertungsgrundsätzen nach den für kleine
Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des
Handelsgesetzbuches aufgestellt
(§§ 265 I 2, 266 ff. HGB).
Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften des
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) aufgestellt.
Die bisherige Form der Darstellung und die bisher
angewandten Bewertungsmethoden wurden insoweit angepasst.
Eine Durchbrechung der Stetigkeit liegt insoweit nicht vor
(Art. 67 VIII 1 HGB). Die Vorjahreszahlen wurden
entsprechend Art. 67 VIII 2 EGHGB nicht angepasst.
II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind an den
ertragsteuerlichen Vorschriften ausgerichtet. Somit wurde
eine Einheitsbilanz erstellt.
Die Bilanzierung der immateriellen
Vermögensgegenstände und der Sachanlagen erfolgt
zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unter
Berücksichtigung nutzungsbedingter
planmäßiger Abschreibungen. Grundlage der
planmäßigen Abschreibung ist die
voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen
Vermögensgegenstandes (§ 253 I 1, III HGB). Bei
den immateriellen Vermögensgegenständen erfolgt
die Abschreibung linear. Die beweglichen Anlagegüter
werden linear abgeschrieben.
Die Bewertung des
Warenbestandes erfolgte zu den Anschaffungskosten,
soweit nicht ein niedrigerer Wert beizulegen war
(§ 253 IV HGB).
Für die Ermittlung der Anschaffungskosten wird
das
Verbrauchsfolgeverfahren nach der Lifo-Methode
angewendet (§ 256,1 HGB).
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände werden zum Nominalwert
angesetzt. Den in den Forderungen aus Lieferungen und
Leistungen enthaltenen Risiken wird durch Bildung
angemessen dotierter Einzel- und Pauschalwertberichtigungen
Rechnung getragen.
Die
sonstigen Rückstellungen erfassen alle
erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten und
sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig
ist (§ 253 I 2 HGB).
Verbindlichkeiten werden mit ihrem
Erfüllungsbetrag bilanziert
(§ 253 I 2 HGB).
Flüssige Mittel werden zu Nominalwerten
angesetzt (§ 253 I HGB).
III. Angaben zur Bilanz
|
€
|
Die
sonstigen
Rückstellungen betragen
|
13.286
|
davon
entfallen auf:
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|
|
Gewährleistung 0,5 v. H. v. €
689.062,01
|
2.866
|
|
Jahresabschlusskosten
Aufbewahrungspflicht
|
2.500 7.920
|
IV. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem
Gesamtkostenverfahren (§ 275 II HGB) aufgestellt.
Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag belasten in
voller Höhe das Ergebnis der gewöhnlichen
Geschäftstätigkeit (§ 285 Nr. 6 HGB).
Der Berichtszeitraum schloss mit einem
Jahresfehlbetrag in Höhe von
€ 9.259,81. Unter Berücksichtigung des
Gewinnvortrages aus 2013 von € 32.863,01 errechnet
sich ein Saldo von € 23.603,20.
V. Sonstige Pflichtangaben
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurden die Geschäfte des Unternehmens geführt
durch
Herrn Ullrich Steiner und
Herrn Axel Wilke
Die Geschäftsführer sind befugt, die
Gesellschaft stets einzeln zu vertreten und im Namen der
Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter
eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Die Schutzklausel gem. § 286 IV HGB wurde in
Anspruch genommen.
Von den Erleichterungen des § 288 HGB wurde
Gebrauch gemacht.
Altdorf, den 26.10.2015
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ThermoWell-Infrarotheizung GmbH
gez. Ullrich Steiner, Axel Wilke
Geschäftsführer
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 26.10.2015 festgestellt.
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