Wohnungs-Baugesellschaft Reimer m.b.H.Liquidiert

25336 Elmshorn, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Pinneberg HRB 49 EL
Eingetragen
5.7.2006
Branche
Bauträger für WohngebäudeKauf und Verkauf von eigenen Gewerbegrundstücken und NichtwohngebäudenBauträger für andere Gebäude und Bauwerke
Gegenstand
Erwerb von Grundstücken, ihre Aufteilung in Einzelgrundstücke sowie die Aufschließung, der Verkauf der einzelnen Parzellen an Wohnungsbauinteressenten sowie der Bau von Eigenheimen und Wohnblocks und der Verkauf von Bauwerken an Dritte.

Historie

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Management

NameRolle
Burghild Reimer
seit 5.7.2006
Geschäftsführer

Konzern- und Jahresabschlüsse

Wohnungs-Baugesellschaft Reimer m.b.H.

Elmshorn

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

Aktiva

  31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Anlagevermögen 17.231,52 22.997,50
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 0,50 0,50
II. Sachanlagen 17.231,02 22.997,00
B. Umlaufvermögen 126.399,88 244.253,30
I. Vorräte 66.330,00 111.276,00
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 235,94 230,94
III. Guthaben bei Kreditinstituten 59.833,94 132.746,36
Summe Aktiva 143.631,40 267.250,80

Passiva

   
  31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Eigenkapital 78.562,47 78.562,47
I. Gezeichnetes Kapital 51.129,19 51.129,19
II. Gewinnvortrag 27.433,28 27.433,28
III. Jahresüberschuss 0,00 0,00
B. Rückstellungen 12.700,00 26.700,00
C. Verbindlichkeiten 52.368,93 161.988,33
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 52.368,93 161.988,33
Summe Passiva 143.631,40 267.250,80

Anhang

I. Allgemeine Hinweise

Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2010 wurde gemäß §§ 242 ff. und §§ 264 ff. HGB sowie nach den einschlägigen Vorschriften des GmbHG und des Gesellschaftsvertrags aufgestellt. Es gelten die Vorschriften für kleine Kapitalgesellschaften.

Gemäß Art. 66 Abs. 3 Satz 1 EGHGB werden die durch das Bilanzrechtsmodernisierungs- gesetz (BilMoG) geänderten Vorschriften des HGB auf den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2010 angewendet.

Eine Anpassung der Vorjahreszahlen ist gemäß Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht erfolgt.

II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren unverändert die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend.

Die allgemeinen Bewertungsvorschriften der §§ 252 ff. HGB wurden beachtet.

Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände sind zu Anschaffungskosten bilanziert und werden, sofern sie der Abnutzung unterliegen, entsprechend ihrer Nutzungsdauer um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Das Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und wird, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens werden nach Maßgabe der voraussichtlichen Nutzungsdauer um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die Anlagegüter werden linear abgeschrieben. Die Abschreibungen auf Zugänge des Sachanlagevermögens erfolgen grundsätzlich zeitanteilig.

Geringwertige Anlagegüter bis zu einem Wert von EUR 150,00 werden im Jahr des Zugangs in voller Höhe als Betriebsausgabe angesetzt; ihr sofortiger Abgang wurde unterstellt. Für Anlagegüter mit Anschaffungskosten von EUR 151,00 bis EUR 1.000,00 wurde ein Sammelposten gebildet, der im Jahr der Bildung und den folgenden vier Geschäftsjahren zeitanteilig über fünf Jahre abgeschrieben wird.

Die Vorräte werden zu Anschaffungs- und Herstellungskosten angesetzt.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nennwert angesetzt.

Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten und werden mit dem nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag angesetzt.

Verbindlichkeiten sind zum Erfüllungsbetrag angesetzt.

III. Erläuterungen zur Bilanz

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Sämtliche Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit von weniger als einem Jahr.

Verbindlichkeiten

Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren bestehen nicht.

IV. Sonstige Angaben

Es besteht ein Organschaftsverhältnis mit Ergebnisabführungsvertrag gegenüber der Organträgerin, der BR Vermögensverwaltung GmbH & Co. KG, Elmshorn.

Geschäftsführung

Alleinvertretungsberechtigte Geschäftsführerin war im Geschäftsjahr 2010 Frau Burghild Reimer, Seestermühe.

Frau Reimer ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.

 

Elmshorn, 29. September 2011

Burghild Reimer, Geschäftsführerin

sonstige Berichtsbestandteile

Angaben zur Feststellung:

Der Jahresabschluss wurde am 28.10.2011 festgestellt.

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