Güterbeförderung im Straßenverkehr
SteuWi GmbH
Am Salzstadel 19, 90530 Wendelstein, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Elisabeth Schneider seit 29.4.2002 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich BerechtigteBeta
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (2)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 50.00% | |
| 50.00% |
GesellschafterBeta
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
2 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Holzbau Küppers GmbHGeilenkirchenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020Bilanz
Anhang für das Geschäftsjahr 31.12.20201. Allgemeine AngabenGrundlagen der Rechnungslegung Der vorliegende Jahresabschluss wurde nach den maßgeblichen Vorschriften des Handelsgesetzbuches und denen des GmbH-Gesetzes aufgestellt. Die Bilanz sowie die Gewinn- und Verlustrechnung sind entsprechend den Bestimmungen des HGB gem. §§ 266, 275 HGB gegliedert. Die Darstellung der Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs. 2 HGB erstellt. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Die Wertansätze in der Bilanz der Holzbau Küppers GmbH zum 31.12.2019 wurden unverändert als Bilanzvorträge in neue Rechnung übernommen. Die Vorschriften des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes sind, soweit sie anwendbar sind, beachtet worden. Die Sachanlagen sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen entsprechend der Nutzungsdauer angesetzt. Für abnutzbare bewegliche Vermögensgegenstände wurde entsprechend den Vorschriften des § 7 Abs. 1 Satz 1 und Satz 4 EStG eine Abschreibung pro rata temporis vorgenommen. Geringwertige Wirtschaftsgüter bis zu einem Wert von EUR 800,00 wurden im Jahr des Zuganges voll abgeschrieben. Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und Waren wurden mit den Anschaffungskosten bzw. unter Beachtung des Niederstwertprinzips mit dem niedrigeren am Abschlussstichtag beizulegenden Wert angesetzt. Die unfertigen Leistungen sind zu Herstellungskosten bzw. zum niedrigeren am Abschlussstichtag beizulegenden Wert angesetzt. Die Herstellungskosten setzen sich aus den Einzelkosten sowie Material- und Fertigungsgemeinkosten zusammen. Fremdkapitalzinsen sind nicht berücksichtigt. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich zum Nominalwert angesetzt. Bei den Forderungen aus Lieferung und Leistungen sind Einzelrisiken durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt. Der Kassenbestand ist zum Nennwert angesetzt. Die Eigenkapitalpositionen sind mit dem Nennbetrag angesetzt. Die Rückstellungen beinhalten sämtliche, nach vorsichtiger kaufmännischer Beurteilung erkennbaren Risiken. Auf die Bildung von aktiven und passiven latenten Steuern wurde nach § 274a Nr. 5 HGB verzichtet. Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Rückzahlungsbetrag passiviert. Herr Johannes Küppers tritt als Darlehensgeber mit allen gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüchen, insbesondere aus und im Zusammenhang mit Ansprüchen (einschließlich Tilgung, Verzinsung und Rückzahlung) aus den Darlehensverträgen vom 28.12.2012 in Höhe von 150.000,00 EUR, im Rang hinter sämtliche Ansprüche aller anderen gegenwärtigen und zukünftigen Gläubiger der Schuldnerin zurück. Über die Struktur der Verbindlichkeiten gibt der nachfolgende Verbindlichkeitenspiegel Aufschluss:
2. sonstige AngabenGeschäftsführung Während des abgelaufenen Geschäftsjahres lag die Führung der Geschäfte unverändert bei Herrn Johannes Küppers, Herrn Bernd Küppers. Die Voraussetzungen des § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB liegen hinsichtlich dieses Jahresabschlusses nicht vor. Soweit dieser Anhang keine Angaben über sonstige, nach den §§ 264 ff, 284 ff HGB angabepflichtige Sachverhalte enthält, haben diese im Geschäftsjahr nicht vorgelegen. Geilenkirchen, den 01. Dezember 2021 Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 1.12.2021. |
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