Apprenda IT
Services GmbH
Babenhausen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
4.145,00 |
1.473,00 |
| I.
Sachanlagen |
4.145,00 |
1.473,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
47.798,37 |
51.309,32 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
24.521,81 |
25.990,10 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
23.276,56 |
25.319,22 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
51.943,37 |
52.782,32 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
27.052,67 |
30.681,97 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.500,00 |
25.500,00 |
| II.
Gewinn- /Verlustvortrag |
0,00 |
-6.016,09 |
| III.
Jahresüberschuss |
1.552,67 |
11.198,06 |
| B.
Rückstellungen |
11.872,00 |
13.435,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
13.018,70 |
8.665,35 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
13.018,70 |
8.665,35 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
51.943,37 |
52.782,32 |
Anhang
I.
Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der apprenda IT Services GmbH
wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften
des Handelsgesetzbuchs aufgestellt.
Bei der erstmaligen Aufstellung des Jahresabschlusses
nach dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) wurden
die Vorjahresvergleichszahlen auf Grund des Wahlrechts des
Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht angepasst.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Soweit Wahlrechte für Angaben in der Bilanz, in
der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang
ausgeübt werden können, wurde der Vermerk in der
Bilanz bzw. in der Gewinn- und Verlustrechnung
gewählt.
Es wurden die Erleichterungen der §§ 288
Abs. 1 und 326 HGB in Anspruch genommen.
II.
Besonderheiten der Form des Jahresabschlusses
1.
Angabe und Erläuterung von nicht vergleichbaren
Vorjahreszahlen
Der Jahresabschluss enthält Posten, deren Werte
mit den Vorjahreszahlen nicht vergleichbar sind, da im
vorliegenden Wirtschaftjahr erstmals nach den durch das
BilMoG geänderten Regelungen des HGB bilanziert wurde
und eine Anpassung der Vorjahreswerte an die neuen
Regelungen nicht vorgenommen wurde.
III.
Angaben zur Bilanzierung und Bewertung
einschließlich steuerrechtlicher Maßnahmen
1.
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Die geltenden handelsrechtlichen
Bewertungsvorschriften wurden unter Berücksichtigung
der Fortführung der Unternehmenstätigkeit
beachtet.
Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu
Anschaffungskosten angesetzt und sofern sie der Abnutzung
unterlagen, um planmäßige Abschreibungen
vermindert.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände und entsprechend den
steuerlichen Vorschriften linear vorgenommen.
Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens
bis zu einem Wert von 150,00 Euro bzw. ab einem Wert von
150,01 Euro bis zu einem Wert von 1.000,00 Euro wurden
entsprechend § 6 Abs. 2 EStG bzw. § 6 Abs. 2a
EStG abgeschrieben. Hierdurch ergab sich keine wesentliche
Überbewertung dieser Anlagegegenstände.
Die Übernahme der Abschreibungen von
geringwertigen Wirtschaftsgütern und
Wirtschaftsgütern des Sammelpools nach
steuerechtlichen Vorschriften in die Handelsbilanz erfolgt
aus wirtschaftlichen Gesichspunkten und ist konform zu den
Grundsätzen ordnungsgemäßer
Buchführung, da diese Vermögensgegenstände
des Anlagevermögens in vorliegendem Fall von
untergeordneter Bedeutung sind.
Forderungen und Wertpapiere wurden unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.
Allen am Bilanzstichtag bestehenden Risiken - soweit sie
bis zur Aufstellung des Jahresabschlusses erkennbar waren -
ist durch die Bildung von Wertberichtigungen Rechnung
getragen.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr
als einem Jahr wurden mit einem ihrer Restlaufzeit
entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der
vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst.
Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag
angesetzt. Sofern die Tageswerte über den
Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die
Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.
2.
Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs-
und Bewertungsmethoden
Die auf den vorhergehenden Jahresabschluss
angewandten Bewertungsmethoden wurden dahingehend
geändert, dass für das vorliegende
Geschäftsjahr erstmals die Bewertungsregeln des HBG
nach dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes angewandt
wurden.
IV.
Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der
Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung
1.
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als
fünf Jahren
Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten
mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren beträgt
0,00 Euro (Vorjahr: 0,00 Euro).
V.
Sonstige Pflichtangaben
1.
Namen der Geschäftsführung
Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende
Personen geführt:
Geschäftsführung:
|
Dieter Havemann
|
Beruf:
|
Diplom-Informatiker
|
2.
Gewährte Vorschüsse und Kredite an
Geschäftsführer
Zu den zu Gunsten einzelner Geschäftsführer
vergebenen Krediten wird berichtet:
Kreditentwicklung
|
Betrag
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Stand bisheriger Kredite
|
5.394,18
|
Euro
|
Rückzahlungen im
Berichtsjahr
|
18.216,39
|
Euro
|
Neuvergaben im
Berichtsjahr
|
24.060,23
|
Euro
|
= neuer
Kreditbestand
|
11.238,02
|
Euro
|
Zwischen der Gesellschaft und den
Geschäftsführer besteht ein zeitlich
unbefristeter Kontokorrentvertrag nachdem der jeweilige
Saldo mit zwei Prozentpunkten über dem zu Beginn des
jeweiligen Kalenderjahres geltenden Basiszinsatz verzinst
wird.
3.
Unterschrift der Geschäftsleitung
Babenhausen, den 30.05.2011
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 14.06.2011 festgestellt.
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