INGENIA
GmbH
Altlay
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Handelsbilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
227.609,00 |
267.217,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
8.984,00 |
8.847,00 |
| II.
Sachanlagen |
218.625,00 |
258.370,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
1.216.255,76 |
1.689.247,68 |
| I.
Vorräte |
755.826,89 |
1.111.890,01 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
99.640,89 |
128.553,80 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
360.787,98 |
448.803,87 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
12.153,11 |
9.965,53 |
| Aktiva |
1.456.017,87 |
1.966.430,21 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
925.485,68 |
760.159,59 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
50.000,00 |
50.000,00 |
| II.
Gewinnrücklagen |
875.485,68 |
710.159,59 |
| III.
Bilanzgewinn / Bilanzverlust |
0,00 |
0,00 |
| B.
Rückstellungen |
74.147,04 |
95.419,29 |
| C.
Verbindlichkeiten |
456.385,15 |
1.110.851,33 |
| Passiva |
1.456.017,87 |
1.966.430,21 |
Anhang
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Die INGENIA GmbH wird beim Handelsregister des
Amtsgerichts Koblenz unter der Nummer HRB 7291
geführt. Sitz der Gesellschaft ist Hauptstraße
72 in 56858 Altlay.
Der Jahresabschluss der INGENIA GmbH, Altlay, wurde
nach den Vorschriften des deutschen Handelsgesetzbuches
sowie den ergänzenden Regelungen des deutschen
GmbH-Gesetzes aufgestellt.
Die Darstellung der Bilanz erfolgte
entsprechend den in § 266 Abs. 2 und 3 HGB
geregelten Gliederungsvorschriften.
Um eine klare Darstellung zu gewährleisten,
wurde in der Bilanz weitestgehend auf Zusatzvermerke
verzichtet und stattdessen der gesonderte Ausweis im Anhang
gewählt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Bei der Erstellung des Jahresabschlusses wurden die
handelsrechtlichen Bilanzierungs- und
Bewertungsvorschriften beachtet. Die auf den
Vorjahresabschluss angewandten Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden wurden behalten.
Die größenabhängigen Erleichterungen
des § 274a HGB wurden bei der Erstellung des
Jahresabschlusses und die des § 288 Abs. 1 HGB bei
Erstellung des Anhangs teilweise in Anspruch genommen.
Die Gesellschaft geht von der Fortführung des
Unternehmens aus.
Angaben zur Bilanz
Aktivseite
Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu
Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung
unterlagen, um planmäßige Abschreibungen
vermindert.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Bewegliche Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens, die der Abnutzung unterliegen, wurden
bei Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis
€ 250,00 sofort aufwandswirksam erfasst.
Für bewegliche Vermögensgegenstände
des Anlagevermögens, deren Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten mehr als € 250,00, jedoch
nicht mehr als € 800,00 betragen, erfolgte eine
Aktivierung und vollständige Abschreibung im
Zugangsjahr; ein Abgang im Jahr der Anschaffung wurde
unterstellt.
Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Marktwerte am
Bilanzstichtag niedriger waren, kamen diese zum Ansatz.
Die Herstellungskosten umfassen neben den unmittelbar
zurechenbaren Kosten auch angemessene Teile der
Gemeinkosten und des durch die Fertigung veranlassten
Werteverzehrs des Anlagevermögens. Fremdkapitalzinsen
wurden bei der Ermittlung der Herstellungskosten nicht
berücksichtigt.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich
zum Nominalwert angesetzt. Wertberichtigungen auf
Forderungen wurden unter Berücksichtigung aller
erkennbaren Risiken und entsprechend der Wahrscheinlichkeit
des Ausfalls gebildet.
Die Restlaufzeiten der Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände betragen jeweils weniger als
ein Jahr.
In den sonstigen Vermögensgegenständen sind
Forderungen gegen Gesellschafter-Geschäftsführer
in Höhe von € 90,62 (2022: € 0,00)
enthalten.
Die liquiden Mittel werden zum Nominalwert angesetzt.
Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten umfassen im
Geschäftsjahr 2023 im Voraus geleistete Zahlungen auf
Leistunge, die Folgejahre betreffen.
Passivseite
Das gezeichnete Kapital wurde zum Nennbetrag
passiviert.
Die Steuerrückstellungen beinhalten die das
Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten
Steuern.
Die sonstigen Rückstellungen
berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und
ungewissen Verpflichtungen. Sie sind in Höhe des
notwendigen Erfüllungsbetrages bemessen, der nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
erforderlich ist.
Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr
als einem Jahr wurden entsprechend § 253 Abs. 2 S. 1
HGB mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden
durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben
Geschäftsjahre abgezinst.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen
Unternehmen in Höhe von € 611,90 (2022:
€ 0,00) bestehen vollumfänglich
gegenüber Gesellschaftern und betreffen
Verbindlichkeiten aus laufender Verrechnung.
In den sonstigen Verbindlichkeiten sind solche aus
Steuern mit € 5.285,73 (2022:
€ 25.824,65), solche aus sozialer Sicherheit mit
€ 0,00 (2022: € 1.225,53) und solche
gegen Gesellschafter-Geschäftsführer in Höhe
von € 0,00 (2022: € 336,06) enthalten.
Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten betragen wie
im Vorjahr jeweils weniger als ein Jahr.
Sonstige Angaben
Haftungsverhältnisse (insbesondere die
Bestellung von Sicherheiten für fremde
Verbindlichkeiten, harte Patronatserklärungen),
Wechsel-, Scheck- und andere Bürgschaften bestehen
nicht.
Neben den in der Bilanz enthaltenen Verbindlichkeiten
bestehen berichtspflichtige sonstige finanzielle
Verpflichtungen in Höhe von T€ 929 (2022:
T€ 213).
Während des Geschäftsjahres waren
durchschnittlichen 14 (2022: 15) Arbeitnehmer
beschäftigt.
sonstige Berichtsbestandteile
Altlay, den 07. Februar
2023
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gez. Otmar Weirich
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Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 13.02.2024
festgestellt.
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