Stammdaten

Register
Amtsgericht Stendal HRB 30048
Eingetragen
18.8.2017
Branche
Tierärztliche PraxenEinzelhandel mit zoologischem Bedarf und lebenden TierenVeterinärwesen a. n. g.
Gegenstand
Das Betreiben einer Tierarztpraxis.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Geschäftsführer
René Drews
seit 5.7.2021
Geschäftsführer

Bilanzkonten

Gewinn- und Verlustrechnung

Posten

Konzern- und Jahresabschlüsse

LFD Holding GmbH

Genthin

Konzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020

Konzernbilanz zum 31. Dezember 2020

Aktiva

Stand am 31.12.2020 Stand am 31.12.2019
EUR EUR
A. Anlagevermögen
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte 87.509,57 189.876,69
II. Sachanlagen
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 35.545.655,78 39.383.129,06
2. Technische Anlagen und Maschinen 26.129.736,25 31.298.642,25
3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 1.586.697,49 1.390.126,50
4. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 4.450.775,18 3.420.129,86
67.712.864,70 75.492.027,67
III. Finanzanlagen
Sonstige Ausleihungen 13.745,12 43.705,40
B. Tiervermögen 24.461.832,02 25.841.526,71
C. Umlaufvermögen
I. Vorräte
1. Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 6.141.155,24 5.317.328,17
2. Unfertige Erzeugnisse 117.920,92 318.095,11
3. Geleistete Anzahlungen 0,00 41.750,00
6.259.076,16 5.677.173,28
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 3.549.300,88 8.097.723,68
2. Sonstige Vermögensgegenstände 11.142.718,59 4.168.379,92
14.692.019,47 12.266.103,60
III. Flüssige Mittel 2.570.345,41 4.511.028,10
D. Rechnungsabgrenzungsposten 399.607,61 276.377,20
E. Nicht durch Konzerneigenkapital gedeckter Fehlbetrag 20.501.285,82 24.694.788,36
136.698.285,88 148.992.607,01

Passiva

Stand am 31.12.2020 Stand am 31.12.2019
EUR EUR
A. Eigenkapital
I. Gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Kapitalrücklage 10.419.218,14 10.419.218,14
III. Gewinn-/Verlustvortrag -35.189.102,71 -32.885.345,97
IV. Konzerngewinn/-verlust 4.193.502,54 -2.303.756,74
V. Nicht beherrschende Anteile 50.096,21 50.096,21
VI. Nicht durch Konzerneigenkapital gedeckter Fehlbetrag 20.501.285,82 24.694.788,36
0,00 0,00
B. Rückstellungen
1. Steuerrückstellungen 1.358.339,04 4.457.476,83
2. Sonstige Rückstellungen 4.230.127,47 5.365.866,96
5.588.466,51 9.823.343,79
C. Verbindlichkeiten
1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 1.622.174,00 124.076.099,47
2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 4.270.823,22 13.195.590,43
3. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 121.541.694,56 0,00
davon gegenüber Gesellschaftern EUR 121.541.694,56 (Vorjahr EUR 0,00)
4. Sonstige Verbindlichkeiten 1.648.954,59 1.897.573,32
davon aus Steuern EUR 63.398,58 (Vorjahr EUR 79.514,43)
davon im Rahmen der sozialen Sicherheit EUR 11.848,45 (Vorjahr EUR 13.726,95)
129.083.646,37 139.169.263,22
D. Passive latente Steuern 2.026.173,00 0,00
136.698.285,88 148.992.607,01

Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020

2020 2019
EUR EUR
1. Umsatzerlöse 106.873.283,28 112.636.451,01
2. Erhöhung oder Verminderung des Bestands an Tiervermögen -1.379.694,69 2.763.500,89
3. Erhöhung oder Verminderung des Bestands an fertigen und unfertigen Erzeugnissen -200.174,19 51.907,06
4. Sonstige betriebliche Erträge 10.993.991,67 3.292.791,75
116.287.406,07 118.744.650,71
5. Materialaufwand
a) Aufwendungen für Roh-, Holfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren 57.522.305,88 60.229.885,10
b) Aufwendungen für bezogene Leistungen 9.482.581,92 10.006.391,90
67.004.887,80 70.236.277,00
6. Personalaufwand
a) Löhne und Gehälter 10.306.427,86 10.877.255,62
b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung 2.544.037,55 2.644.406,48
davon für Altersvorsorge EUR 315,60 (Vorjahr EUR 306,72)
12.850.465,41 13.521.662,10
7. Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen 10.999.529,36 11.436.264,66
8. Sonstige betriebliche Aufwendungen 19.973.436,33 20.105.721,76
5.459.087,17 3.444.725,19
9. Erträge aus Ausleihungen des Finanzanlagevermögens 1.093,44 2.522,04
10. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 167.163,92 187.730,35
davon aus verbundenen Unternehmen EUR 112.474,80 (Vorjahr EUR 0,00)
11. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 1.967.324,22 4.694.742,11
davon an verbundene Unternehmen EUR 1.425.380,07 (Vorjahr EUR 0,00)
-1.799.066,86 -4.504.489,72
12. Steuern vom Einkommen (Ertrag; Vorjahr Aufwand) -62.742,73 749.090,19
davon Aufwand aus latenten Steuern EUR 2.026.173,00 (Vorjahr EUR 0,00)
13. Ergebnis nach Steuern 3.722.763,04 -1.808.854,72
14. Sonstige Steuern -812.519,67 411.111,26
15. Konzernjahresüberschuss (Vorjahr Fehlbetrag) 4.535.282,71 -2.219.965,98
16. Auf nicht beherrschende Anteile enfallender Verlust -341.780,17 -83.790,76
17. Konzerngewinn (Vorjahr Verlust) 4.193.502,54 -2.303.756,74
20. Gewinnvortrag 0,00 0,00
21. Entnahme aus Gewinnrücklagen 0,00 0,00
22. Einstellung in Gewinnrücklagen 0,00 0,00
23. Konzernbilanzgewinn 4.193.502,54 -2.303.756,74

Konzernkapitalflussrechnung der LFD Holding GmbH, Genthin, für das Geschäftsjahr 2020

2020 2019
TEUR TEUR
Konzernjahresüberschuss/-fehlbetrag einschließlich Ergebnis nicht beherrschender Anteile 4.194 -2.304
+/- Abschreibungen/Zuschreibungen auf Gegenstände des Anlagevermögens 11.000 11.436
+/- Zunahme/Abnahme der Rückstellungen -2.143 -3.207
+/- Sonstige zahlungsunwirksame Aufwendungen/Erträge -1.562 0
+/- Zunahme/Abnahme des Tiervermögens 1.380 -2.764
-/+ Zunahme/Abnahme der Vorräte, der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie anderer Aktiva, die nicht der Investitions- oder Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind -566 -1.018
+/- Zunahme/Abnahme der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie anderer Passiva, die nicht der Investitions- oder Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind -1.397 -2.690
-/+ Gewinn/Verlust aus dem Abgang von Gegenständen des Anlagevermögens -313 4
+/- Zinsaufwendungen/Zinserträge 1.859 4.512
- Sonstige Beteiligungserträge 0 0
+/- Aufwendungen/Erträge von außergewöhnlicher Größenordnung oder außergewöhnlicher Bedeutung 0 0
+/- Ertragsteueraufwand/-ertrag -63 127
+ Einzahlungen im Zusammenhang mit Erträgen von außerordentlicher Größenordnung oder außergewöhnlicher Bedeutung 0 0
- Auszahlungen im Zusammenhang mit Aufwendungen von außergewöhnlicher Größenordnung oder außergewöhnlicher Bedeutung 0 0
-/+ Ertragsteuerzahlungen -19 -1
Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit 12.370 4.095
+ Einzahlungen aus Abgängen von Gegenständen des immateriellen Anlagevermögens 0
- Auszahlungen für Investitionen in das immaterielle Anlagevermögen 0 -13
+ Einzahlungen aus Abgängen von Gegenständen des Sachanlagevermögens 583 124
- Auszahlungen für Investitionen in das Sachanlagevermögen -3.388 -1.926
+ Einzahlungen aus Abgängen von Gegenständen des Finanzanlagevermögens 30 36
- Auszahlungen für Investitionen in das Finanzanlagevermögen 0 0
+ Einzahlungen aus Abgängen aus dem Konsolidierungskreis 298 0
- Auszahlungen aufgrund von Mittelanlagen im Rahmen der kurzfristigen Finanzdisposition -1.910 0
+ Erhaltene Zinsen 83 241
- Auszahlungen für Zugänge zum Konsolidierungskreis 0 0
+ Einzahlungen aufgrund von Finanzmittelanlagen im Rahmen der kurzfrisitgen Finanzdisposition 0 0
- Auszahlungen aufgrund von Finanzmittelanlagen im Rahmen der kurzfrisitgen Finanzdisposition 0 0
+ Einzahlungen im Zusammenhang mit Erträgen von außergewöhnlicher Größenordnung oder außergewöhnlicher Bedeutung 0 0
- Auszahlungen im Zusammenhang mit Aufwendungen von außergewöhnlicher Größenordnung oder außergewöhnlicher Bedeutung 0 0
+ Erhaltene Zinsen 0 0
+ Erhaltene Dividenden 0 0
Cashflow aus der Investitionstätigkeit -4.304 -1.538
+ Einzahlungen aus Eigenkapitalzuführungen von Gesellschaftern des Mutterunternehmens 0 0
+ Einzahlungen aus Eigenkapitalzuführungen von nicht beherrschenden Gesellschaftern 0 0
- Auszahlungen aus Eigenkapitalherabsetzungen an Gesellschafter des Mutterunternehmens 0 0
- Auszahlungen aus Eigenkapitalherabsetzungen an nicht beherrschende Gesellschafter 0 0
+ Einzahlungen aus der Begebung von Anleihen und der Aufnahme von (Finanz-) Krediten 0 2.360
- Auszahlungen aus der Tilgung von Anleihen und (Finanz-) Krediten -2.438 -548
+ Einzahlungen aus erhaltenen Zuschüssen/Zuwendungen 0 0
+ Einzahlungen im Zusammenhang mit Erträgen von außergewöhnlicher Größenordnung oder außergewöhnlicher Bedeutung 0 0
- Auszahlungen im Zusammenhang mit Aufwendungen von außergewöhnlicher Größenordnung oder außergewöhnlicher Bedeutung 0 0
- Gezahlte Zinsen -1.968 -4.010
- Gezahlte Dividenden an Gesellschafter des Mutterunternehmens 0 0
- Gezahlte Dividenden an nicht beherrschende Gesellschafter 0 0
Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit -4.406 -2.198
Zahlungswirksame Veränderungen des Finanzmittelfonds 3.660 359
+/- Wechselkurs- und bewertungsbedingte Änderungen des Finanzmittelfonds 0 0
+/- Konsolidierungskreisbedingte Änderungen des Finanzmittelfonds 0 0
+ Finanzmittelfonds am Anfang der Periode -1.579 -1.938
Finanzmittelfonds am Ende der Periode 2.081 -1.579
Finanzmittelfonds
Flüssige Mittel 2.570 4.511
abzgl. verfügungsbeschränkte Mittel -490 -1.403
Kurzfristige Bankverbindlichkeiten 0 -4.687
2.080 -1.579

Konzerneigenkapitalspiegel der LFD Holding GmbH, Genthin, im Geschäftsjahr 2020

Eigenkapital des Mutterunternehmens
Erwirtschaftetes Eigenkapital
Gezeichnetes Kapital Kapitalrücklagen Eigenkapitaldifferenzen aus der Währungsumrechnung
TEUR TEUR TEUR
Stand am 1.1.2019 25.000,00 10.419.218,14 0,00
Kapitalerhöhung/ Herabsetzung 0,00 0,00 0,00
Einstellung in den Verlustvortrag 0,00 0,00 0,00
Einforderung/Einzahlung bisher nicht eingeforderter Einlagen 0,00 0,00 0,00
Ausschüttung 0,00 0,00 0,00
Währungsumrechnung 0,00 0,00 0,00
Sonstige Veränderungen 0,00 0,00 0,00
Änderungen des Konsolidierungskreises 0,00 0,00 0,00
Konzernjahresüberschuss/-fehlbetrag 0,00 0,00 0,00
Stand am 31.12.2019/1.1.2020 25.000,00 10.419.218,14 0,00
Kapitalerhöhung/ Herabsetzung 0,00 0,00 0,00
Einstellung in den Verlustvortrag 0,00 0,00 0,00
Einforderung/Einzahlung bisher nicht eingeforderter Einlagen 0,00 0,00 0,00
Ausschüttung 0,00 0,00 0,00
Währungsumrechnung 0,00 0,00 0,00
Sonstige Veränderungen 0,00 0,00 0,00
Änderungen des Konsolidierungskreises 0,00 0,00 0,00
Konzernjahresüberschuss/-fehlbetrag 0,00 0,00 0,00
Stand am 31.12.2020 25.000,00 10.419.218,14 0,00
Eigenkapital des Mutterunternehmens
Erwirtschaftetes Eigenkapital
Gewinnvortrag/ Verlustvortrag Konzernjahresüberschuss/ -fehlbetrag der dem Mutter-unternehmen zuzurechnen ist Summe
TEUR TEUR TEUR
Stand am 1.1.2019 -4.521.598,65 -28.363.747,32 -22.441.127,83
Kapitalerhöhung/ Herabsetzung 0,00 0,00 0,00
Einstellung in den Verlustvortrag -28.363.747,32 28.363.747,32 0,00
Einforderung/Einzahlung bisher nicht eingeforderter Einlagen 0,00 0,00 0,00
Ausschüttung 0,00 0,00
Währungsumrechnung 0,00 0,00 0,00
Sonstige Veränderungen 0,00 0,00 0,00
Änderungen des Konsolidierungskreises 0,00 0,00 0,00
Konzernjahresüberschuss/-fehlbetrag 0,00 -2.303.756,74 -2.303.756,74
Stand am 31.12.2019/1.1.2020 -32.885.345,97 -2.303.756,74 -24.744.884,57
Kapitalerhöhung/ Herabsetzung 0,00 0,00 0,00
Einstellung in den Verlustvortrag -2.303.756,74 2.303.756,74 0,00
Einforderung/Einzahlung bisher nicht eingeforderter Einlagen 0,00 0,00 0,00
Ausschüttung 0,00 0,00 0,00
Währungsumrechnung 0,00 0,00 0,00
Sonstige Veränderungen 0,00 0,00 0,00
Änderungen des Konsolidierungskreises 0,00 0,00 0,00
Konzernjahresüberschuss/-fehlbetrag 0,00 4.193.502,54 4.193.502,54
Stand am 31.12.2020 -35.189.102,71 4.193.502,54 -20.551.382,03
Nicht beherrschende Anteile
Nicht beherrschende Anteile vor Eigenkapitaldifferenz aus Währungsumrechnung und Jahresergebnis Auf nicht beherrschende Anteile entfallende Eigenkapitaldifferenz aus Währungsumrechnung Auf nicht beherrschende Anteile entfallende Gewinne/ Verluste Summe
TEUR TEUR TEUR TEUR
Stand am 1.1.2019 50.096,21 0,00 0,00 50.096,21
Kapitalerhöhung/ Herabsetzung 0,00 0,00 0,00 0,00
Einstellung in den Verlustvortrag 0,00 0,00 0,00 0,00
Einforderung/Einzahlung bisher nicht eingeforderter Einlagen 0,00 0,00 0,00 0,00
Ausschüttung -83.790,76 0,00 0,00 -83.790,76
Währungsumrechnung 0,00 0,00 0,00 0,00
Sonstige Veränderungen 0,00 0,00 0,00 0,00
Änderungen des Konsolidierungskreises 0,00 0,00 0,00 0,00
Konzernjahresüberschuss/-fehlbetrag 83.790,76 0,00 0,00 83.790,76
Stand am 31.12.2019/1.1.2020 50.096,21 0,00 0,00 50.096,21
Kapitalerhöhung/ Herabsetzung 0,00 0,00 0,00 0,00
Einstellung in den Verlustvortrag 0,00 0,00 0,00 0,00
Einforderung/Einzahlung bisher nicht eingeforderter Einlagen 0,00 0,00 0,00 0,00
Ausschüttung -341.780,17 0,00 -341.780,17
Währungsumrechnung 0,00 0,00 0,00 0,00
Sonstige Veränderungen 0,00 0,00 0,00 0,00
Änderungen des Konsolidierungskreises 0,00 0,00 0,00 0,00
Konzernjahresüberschuss/-fehlbetrag 341.780,17 0,00 0,00 341.780,17
Stand am 31.12.2020 50.096,21 0,00 0,00 50.096,21
Konzerneigenkapital
Summe
TEUR
Stand am 1.1.2019 -22.391.031,62
Kapitalerhöhung/ Herabsetzung 0,00
Einstellung in den Verlustvortrag 0,00
Einforderung/Einzahlung bisher nicht eingeforderter Einlagen 0,00
Ausschüttung -83.790,76
Währungsumrechnung 0,00
Sonstige Veränderungen 0,00
Änderungen des Konsolidierungskreises 0,00
Konzernjahresüberschuss/-fehlbetrag -2.219.965,98
Stand am 31.12.2019/1.1.2020 -24.694.788,36
Kapitalerhöhung/ Herabsetzung 0,00
Einstellung in den Verlustvortrag 0,00
Einforderung/Einzahlung bisher nicht eingeforderter Einlagen 0,00
Ausschüttung -341.780,17
Währungsumrechnung 0,00
Sonstige Veränderungen 0,00
Änderungen des Konsolidierungskreises 0,00
Konzernjahresüberschuss/-fehlbetrag 4.535.282,71
Stand am 31.12.2020 -20.501.285,82

Entwicklung des Anlagevermögens im Geschäftsjahr 2020

Anschaffungs-/Herstellungskosten
Stand am 1.1.2020 Zugänge Umbuchungen Abgänge Stand am 31.12.2020
EUR EUR EUR EUR EUR
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. Entgeltlich erworbene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte 2.075.262,72 272,37 0,00 0,00 2.075.535,09
2. Geschäfts- oder Firmenwert 4.369.602,64 0,00 0,00 0,00 4.369.602,64
6.444.865,36 272,37 0,00 0,00 6.445.137,73
II. Sachanlagen
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 8.5801.581,86 186.679,48 131.959,45 342.832,98 85.777.387,81
2. Technische Anlagen und Maschinen 112.528.353,25 365.295,12 790.546,45 196.951,44 113.487.243,38
3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 4.821.731,52 862.175,89 20.663,04 1.136.071,66 4.568.498,79
4. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 3.420.129,86 1.973.814,26 -943.168,94 0,00 4.450.775,18
206.571.796,49 3.387.964,75 0,00 1.675.856,08 208.283.905,16
III. Finanzanlagen
Sonstige Ausleihungen 43.705,40 0,00 0,00 29.960,28 13.745,12
43.705,40 0,00 0,00 29.960,28 13.745,12
213.060.367,25 3.388.237,12 0,00 1.705.816,36 214.742.788,01
Kumulierte Abschreibungen
Stand am 1.1.2020 Zugänge Zuschreibungen Abgänge Stand am 31.12.2020
EUR EUR EUR EUR EUR
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. Entgeltlich erworbene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte 1.885.386,03 102.639,49 0,00 0,00 1.988.025,52
2. Geschäfts- oder Firmenwert 4.369.602,64 0,00 0,00 0,00 4.369.602,64
6.254.988,67 102.639,49 0,00 0,00 6.357.628,16
II. Sachanlagen
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 46.418.452,80 4.093.846,36 0,00 280.567,13 50.231.732,03
2. Technische Anlagen und Maschinen 81.229.711,00 6.311.708,57 0,00 183.912,44 87.357.507,13
3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 3.431.605,02 491.334,94 0,00 941.138,66 2.981.801,30
4. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
131.079.768,82 10.896.889,87 0,00 1.405.618,23 140.571.040,46
III. Finanzanlagen
Sonstige Ausleihungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
137.334.757,49 10.999.529,36 0,00 1.405.618,23 146.928.668,62
Buchwerte
Stand am 31.12.2020 Stand am 31.12.2019
EUR EUR
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. Entgeltlich erworbene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte 87.509,57 189.876,69
2. Geschäfts- oder Firmenwert 0,00 0,00
87.509,57 189.876,69
II. Sachanlagen
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 35.545.655,78 39.383.129,06
2. Technische Anlagen und Maschinen 26.129.736,25 31.298.642,25
3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 1.586.697,49 1.390.126,50
4. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 4.450.775,18 3.420.129,86
67.712.864,70 75.492.027,67
III. Finanzanlagen
Sonstige Ausleihungen 13.745,12 43.705,40
13.745,12 43.705,40
67.814.119,39 75.725.609,76

Konzernanhang für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2020

Allgemeine Angaben

Der Konzernabschluss der LFD Holding GmbH wird nach den Vorschriften des deutschen Handelsgesetzbuches und des deutschen GmbH-Gesetzes aufgestellt.

Die Deutschen Rechnungslegungsstandards (DRS) werden mit Ausnahme des DRS 4.23, DRS 18.67 sowie DRS 20 Tz. 152, 57, 118, 160 und 135 angewandt. Über gesetzliche Pflichtangaben hinausgehende Anhang Angaben, die von einem DRS gefordert werden, sind als Wahlrechte anzusehen. Es wurde teilweise auf von den DRS geforderte Anhang Angaben verzichtet, soweit sie über die gesetzlichen Pflichtangaben hinausgehen. Die vorgeschriebene Gliederung ist durch Einfügung einzelner Posten der besonderen Struktur des LFD Holding GmbH-Konzerns angepasst. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB aufgestellt.

Die LFD Holding GmbH ist eine eingetragene Gesellschaft mit beschränkter Haftung deutschen Rechts. Sitz der Gesellschaft ist Genthin, die Geschäftsanschrift lautet Fienerstraße 1 in 39307 Genthin OT Gladau. Die Gesellschaft ist in dem Handelsregister des Amtsgerichtes Stendal unter der Nummer B 22405 eingetragen.

Zweck des Konzerns ist die Produktion von Ferkeln und Läufern im Wesentlichen für den deutschen und europäischen Absatzmarkt. Weiterhin werden zum Teil die eigenerzeugten Ferkel in eigenen oder gepachteten Mastställen zu Mastschweinen gemästet und wiederum im Wesentlichen auf dem deutschen oder europäischen Absatzmarkt veräußert.

Konsolidierungskreis

Der Konzernabschluss umfasst die LFD Holding GmbH, Genthin, sowie folgende Tochtergesellschaften:

Kapitalanteil direkt Kapitalanteil indirekt
% %
Verbundene Unternehmen
Schweinezucht Fahrbinde GmbH, Genthin 100,0
Sauenhaltung Thierbach GmbH, Pausa 100,0
Schweineproduktion Brenkenhof GmbH, Medow OT Brenkenhof 100,0
GLAVA GmbH, Genthin 94,0
SPREEFA GmbH, Genthin 100,0
Schweinezucht Binde GmbH, Genthin 94,0
Altenplathower Agrarbetrieb GmbH, Genthin (in 2020 endkonsolidiert) 94,0
Bio Power Binde GmbH, Genthin 100,0
Schweinezucht Alt Tellin GmbH, Genthin 100,0
DEMVA GmbH, Genthin 100,0
Mesa Agrar GmbH, Genthin 100,0
RwF Reichertsweiler Ferkel GmbH, Genthin 100,0
FZV Ferkelzucht und -vertriebs GmbH, Potsdam 100,0
PR Trade GmbH, Genthin 100,0
Tierarztpraxis LFD GmbH, Donauwörth 100,0

Für alle o. g. in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen sind folgende Befreiungsmöglichkeiten gemäß § 264 Abs. 3 HGB beschlossen worden:

Aufstellung eines Anhangs gemäß §§ 284 bis 288 HGB, Offenlegung gemäß §§ 325 bis 329 HGB

Schweinezucht Fahrbinde GmbH, Genthin

Schweineproduktion Brenkenhof GmbH, Medow OT Brenkenhof

GLAVA GmbH, Genthin

Schweinezucht Binde GmbH, Genthin

Bio Power Binde GmbH, Genthin

Mesa Agrar GmbH, Genthin

RwF Reichertsweiler Ferkel GmbH, Genthin

PR Trade GmbH, Genthin

Tierarztpraxis LFD GmbH, Donauwörth

Aufstellung eines Anhangs gemäß §§ 284 bis 288 HGB, Aufstellung eines Lageberichts gemäß § 289 bis §289f HGB, Offenlegung gemäß §§ 325 bis 329 HGB und Prüfung gemäß §§ 316 bis 323 HGB

Sauenhaltung Thierbach GmbH, Pausa

SPREEFA GmbH, Genthin

Schweinezucht Alt Tellin GmbH, Genthin

DEMVA GmbH, Genthin

Die Veröffentlichung der entsprechenden Beschlüsse vom 30.06.2021 im Bundesanzeiger erfolgte am 19.08.2021.

Konsolidierungsgrundsätze

Für Erstkonsolidierungen vor dem 1. Januar 2010 erfolgt die Kapitalkonsolidierung nach der Buchwertmethode durch Verrechnung der Anschaffungskosten der Beteiligungen mit den auf sie entfallenden Eigenkapitalanteilen zum Erwerbszeitpunkt. Ein sich ergebender Unterschiedsbetrag wird den Vermögensgegenständen nach ihren tatsächlichen Werten zugerechnet. Ein danach verbleibender Unterschiedsbetrag wird als Geschäfts- oder Firmenwert ausgewiesen.

Für alle späteren Erstkonsolidierungen erfolgt die Kapitalkonsolidierung nach der Neubewertungsmethode.

Bilanzstichtag aller vollkonsolidierten Unternehmen, mit Ausnahme der Altenplathower Agrarbetrieb GmbH, ist der 31. Dezember.

Die Altenplathower Agrarbetrieb GmbH hat für den Zeitraum 01.01.2020 bis 30.06.2020 ein Rumpfgeschäftsjahr gebildet. Sie ist zum 30.06.2020 veräußert worden und zu diesem Zeitpunkt aus dem Konzernkreis ausgeschieden. Nennenswerte Effekte auf den Konzernabschluss haben sich hieraus nicht ergeben.

Umsätze, Aufwendungen und Erträge sowie Forderungen und Verbindlichkeiten zwischen den einbezogenen Unternehmen werden eliminiert, Zwischengewinne und Differenzen in der Schuldenkonsolidierung haben sich nicht ergeben.

Auf die ergebniswirksamen Konsolidierungsvorgänge werden Steuerabgrenzungen vorgenommen, soweit sich der abweichende Steueraufwand in späteren Geschäftsjahren ausgleicht. Dies betrifft auch Wertunterschiede, die aus der Kapitalkonsolidierung resultieren, soweit sie nicht den Geschäfts- oder Firmenwert betreffen.

Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Der vorliegende Konzernabschluss wurde auf Basis der Annahme der Unternehmensfortführung ("Going-Concern") gemäß § 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB aufgestellt. Der Konzernabschluss weist zum Bilanzstichtag einen nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag in Höhe von T€ 20.501 aus. Unsere Gesellschafter haben im April 2021 die LFD-Gruppe durch Verbindlichkeitserlasse in Höhe von T€ 88.792 entschuldet und damit eine branchenüberdurchschnittliche Eigenkapitalbasis für die Gruppe geschaffen, vergl. auch die Ausführungen unter Abschnitt "Vorgänge von besonderer Bedeutung, die nach dem Schluss des Geschäftsjahres eingetreten sind, sowie die Ausführungen im Konzernlagebericht unter 4. Chancen- und Risikobericht im Abschnitt Finanzrisiken.

Die von uns angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden entsprechen den im Vorjahr angewandten Methoden.

Die Abschlüsse der einbezogenen Unternehmen werden nach einheitlichen Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätzen erstellt.

AKTIVA

Anlagevermögen

Die Bewertung der immateriellen Vermögensgegenstände erfolgt ausgehend von den Anschaffungskosten gemäß § 253 Abs. 1 HGB unter Abzug planmäßiger linearer Abschreibungen.

Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um planmäßige lineare Abschreibung, angesetzt.

Die planmäßige Abschreibung auf immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen werden aufgrund voraussichtlicher Nutzungsdauern gemäß § 253 Abs. 3 HGB, in Anlehnung an die amtlichen, vom Bundesfinanzministerium veröffentlichten, steuerlichen Abschreibungstabellen angesetzt. Nicht abnutzbare erworbene Rechte und Werte (Betriebserlaubnis nach Bundesimmissionsschutzgesetz BImSchG 2006) werden nicht planmäßig abgeschrieben.

Bei voraussichtlich dauernder Wertminderung der immateriellen Vermögensgegenstände und Sachanlagen werden gemäß § 253 Abs. 3 Satz 5 HGB außerplanmäßige Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert vorgenommen.

Abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens mit Anschaffungskosten zwischen € 250,00 bis € 800,00 werden im Jahr des Zugangs in voller Höhe abgeschrieben.

Sonstige Ausleihungen , die dauerhaft dem Geschäftsbetrieb zu dienen bestimmt sind, werden als Finanzanlagevermögen klassifiziert. Sonstige Ausleihungen werden bei erstmaliger Erfassung zu Anschaffungskosten zzgl. Anschaffungsnebenkosten angesetzt.

Bei einer voraussichtlich dauernden Wertminderung werden sonstige Ausleihungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert gemäß § 253 Abs. 3 Satz 5 HGB abgeschrieben.

Sofern die Gründe für die außerplanmäßigen Abschreibungen nicht mehr bestehen, erfolgt eine Zuschreibung maximal auf den Wert der fortgeführten Anschaffungs- und Herstellungskosten gemäß § 253 Abs. 5 HGB.

Tiervermögen

Die Bewertung des Tiervermögens erfolgt grundsätzlich zu den Herstellungskosten gemäß § 255 Abs. 2 Satz 1 und 2 HGB unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzips gemäß § 253 Abs. 4 HGB. Die in den Beständen ausgewiesenen Zuchtsauen werden planmäßig über zwei Jahre auf den geschätzten Schlachtwert von € 150,00 abgeschrieben. Zur Ermittlung eines niedrigeres beizulegendes Zeitwertes des Tierbestandes wurden kompensatorische Effekte aus der Corona-Überbrückungshilfe berücksichtigt.

Zinsen für Fremdkapital sowie angemessene Teile der Kosten der allgemeinen Verwaltung sind, wie in Vorjahren, nicht in die Herstellungskosten einbezogen worden.

Umlaufvermögen

Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe werden zu Anschaffungskosten oder dem niedrigeren beizulegenden Wert am Bilanzstichtag bewertet (§ 253 Abs. 4 HGB). Die für die Ermittlung der Anschaffungskosten zu Grunde gelegte Verbrauchsfolge entspricht dem FIFO-Verfahren gemäß § 256 HGB.

Die unfertigen Erzeugnisse sind zu Herstellungskosten gemäß § 255 Abs. 2 Satz 1 und 2 HGB unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzips bewertet worden. Die geleisteten Anzahlungen sind zum Nominalbetrag angesetzt und unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzips bewertet worden.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden mit dem Nennbetrag oder mit dem am Bilanzstichtag niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Bei Forderungen, deren Einbringlichkeit mit erkennbaren Risiken behaftet ist, werden angemessene Wertabschläge vorgenommen; uneinbringliche Forderungen werden abgeschrieben.

Kassen- und Bankguthaben sind zum Nominalwert angesetzt.

Aktive Rechnungsabgrenzungsposten

Aktive Rechnungsabgrenzungsposten gemäß § 250 Abs. 1 HGB betreffen Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, die Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen.

Latente Steuern

Weiterhin werden latente Steuern für sich in folgenden Geschäftsjahren voraussichtlich abbauende Unterschiede zwischen den handelsrechtlichen und steuerlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten ermittelt.

Latente Steuern werden grundsätzlich für alle temporären Differenzen zwischen dem Wert der Vermögensgegenstände/Verbindlichkeiten und Rechnungsabgrenzungsposten, der für steuerliche Zwecke angesetzt wird, und dem Buchwert nach HGB sowie für steuerliche Verlustvorträge berücksichtigt. Latente Steuern für temporäre Differenzen auf Geschäfts- oder Firmenwerte werden nur berücksichtigt, soweit die Geschäfts- oder Firmenwerte auch für steuerliche Zwecke angesetzt werden. Darüber hinaus werden latente Steuern auf Konsolidierungseffekte (§ 306 S.1 HGB) gebildet. Latente Steuern werden unter Anwendung der Steuersätze (und Steuervorschriften) bewertet, die am Bilanzstichtag gelten oder gesetzlich verabschiedet sind und deren Geltung zum Zeitpunkt der Realisierung der latenten Steuerforderung bzw. der Begleichung der latenten Steuerverbindlichkeiten erwartet wird. Derzeit liegt der Steuersatz bei 27,15 %. Latente Steuern nach § 274 HGB und § 306 HGB werden zusammengefasst und saldiert ausgewiesen. Sie werden nicht abgezinst. Auf den Ausweis einer sich saldiert ergebenden aktiven Latenz wird verzichtet, es sei denn, sie resultiert aus § 306 HGB.

Latente Steuern auf steuerliche Verlustvorträge werden nur angesetzt, wenn sicher ist, dass dieses in zukünftigen Geschäftsjahren nicht verfallen.

PASSIVA

Die Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Die Bewertung erfolgt gemäß § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB jeweils in Höhe des Erfüllungsbetrages, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung erforderlich ist. Zukünftige Preis- und Kostensteigerungen werden berücksichtigt, sofern ausreichend objektive Hinweise für deren Eintritt vorliegen. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit vonmehr als einem Jahr werden gemäß § 253 Abs. 2 HGB mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz gemäß Rückstellungsabzinsungsverordnung, der sich aus den vergangenen sieben Geschäftsjahren ergibt, abgezinst. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von einem Jahr oder weniger werden nicht abgezinst. Die Rückstellung für Güllebeseitigung wird auf der Grundlage des Güllebestandes sowie der tatsächlich angefallenen Kosten für die Entsorgung angesetzt.

Verbindlichkeiten sind zum Erfüllungsbetrag angesetzt.

Auf fremde Währung lautende Forderungen bzw. Verbindlichkeiten sind zum Bilanzstichtag nicht zu verzeichnen. Alle konsolidierten Gesellschaften sind Inlandsgesellschaften, eine Währungsumrechnung von nicht in Euro bilanzierenden Tochtergesellschaften ist nicht erforderlich.

Erläuterungen zur Konzernbilanz

Die Entwicklung des Anlagevermögens gemäß § 313 Abs. 4 i. V. m. § 284 Abs. 3 HGB ist als Anlage zum Konzernanhang dargestellt.

Tiervermögen

Es handelt sich um Schweinebestände, die sowohl zum Verkauf bestimmt sind als auch für Zuchtzwecke verwendet werden.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Sämtliche wesentlichen Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände, außer Sicherheitsleistungen und Kautionen i. H. v. T€ 1.059 (i. Vj. T€ 1.026), welche innerhalb der sonstigen Vermögensgegenstände ausgewiesen werden, haben Restlaufzeiten bis zu einem Jahr.

Innerhalb der sonstigen Vermögensgegenstände wurden kurzfristige Darlehensforderungen gegen Gesellschafter, gleichzeitig verbundenes Unternehmen, in Höhe von T€ 1.910 ausgewiesen.

Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten

Von den Guthaben bei Kreditinstituten unterliegen T€ 490 Verfügungsbeschränkungen im Rahmen von zukünftig bestehenden Rückbauverpflichtungen

Eigenkapital

Das im Konzernabschluss zum 31. Dezember 2020 ausgewiesene gezeichnete Kapital entspricht dem der LFD Holding GmbH.

Die Kapitalrücklage hat sich nicht verändert.

Es bestehen keine ausschüttungsgesperrten Beträge nach § 268 Abs. 8 HGB. Insgesamt besteht im Konzern kein Ausschüttungspotential für erwirtschaftete Ergebnisse (Jahresergebnis abzüglich Verlustvortrag).

Nicht beherrschende Anteile

Hier werden die Anteile fremder Gesellschafter am Eigenkapital des Konzerns ausgewiesen.

Es handelt sich um die Anteile fremder Gesellschafter an der Schweinezucht Binde GmbH und der GLAVA GmbH i. H. v. jeweils 11 %.

Da alle zwei Gesellschaften über Gewinnabführungsverträge direkt mit der LFD Holding GmbH verbunden sind, wird der auf die außenstehenden Minderheitsgesellschafter entfallende Ausgleichsanspruch am Jahresergebnis der betreffenden Gesellschaften unter dem Posten Sonstige Verbindlichkeiten (T€ 342, i. Vj. T€ 84) passiviert. In der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgt der Ausweis unter dem Posten Auf nicht beherrschende Anteile entfallender Gewinn .

Steuerrückstellungen

Die Rückstellungen entfallen größtenteils auf Vorjahre im Wesentlichen aufgrund bestehender Betriebsprüfungsrisiken. Bei der Bewertung der Rückstellungen wurden die gegenwärtig vorliegenden Feststellungen der Finanzbehörden und die Einschätzungen der Geschäftsführung und der Berater der Gesellschaft hinsichtlich der Höhe der möglichen Steuernachzahlungen berücksichtigt.

Sonstige Rückstellungen

Der Bestand der sonstigen Rückstellungen i. H. v. insgesamt T€ 4.230 umfasst im Wesentlichen Rückstellungen für Rechts- und Beratungskosten (T€ 750), für Güllebeseitigung (T€ 1.129), für Personalkosten (T€ 574), für Jahresabschluss- und Prüfungskosten (T€ 407), für Berufsgenossenschaft (T€ 473) sowie für Rückbauverpflichtungen (T€ 620). Der Ermittlung der Rückbauverpflichtungen nach § 67 Abs. 3 der Brandenburgischen Bauordnung liegen Einschätzungen der Rückbaukosten (Kostenschätzung durch den ehemaligen Bauleiter), voraussichtliche Nutzungsdauern von 40 Jahren bei Ställen und 20 Jahren bei Biogasanlagen sowie eine angenommene durchschnittliche Inflationsrate von 2 % p.a. zu Grunde. Da es sich um eine Rückstellung mit einer Restlaufzeit von über einem Jahr handelt, wird sie auf den Bilanzstichtag abgezinst.

Verbindlichkeiten

Der Gesamtbetrag und die Fristigkeit der Verbindlichkeiten setzen sich wie folgt zusammen:

Art der Verbindlichkeit zum 31. Dezember 2020 Gesamt davon mit einer Restlaufzeit
bis 1 Jahr von 1 bis 5 Jahre über 5 Jahre
T€ T€ T€ T€
1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 1.622 456 1.166 0
(Vorjahr) 124.076 105.330 12.395 6.351
2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 4.271 4.271 0 0
(Vorjahr) 13.196 13.196 0 0
3. Verbindlichkeiten gegenüber Verbundene Unternehmen 121.542 121.542 0 0
(Vorjahr) 0 0 0 0
4. Sonstige Verbindlichkeiten 1.649 1.649 0 0
(Vorjahr) 1.898 1.898 0 0
Gesamt: 129.084 127.918 1.166 0
(Vorjahr): 139.170 120.424 12.395 6.351

Innerhalb der sonstigen Verbindlichkeiten bestehen Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschafter in Höhe von T€ 121.542. Sie resultieren in Höhe von T€ 121.200 aus Darlehensverhältnissen, einschließlich Zinsen (gleichzeitig Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen) und in Höhe von T€ 342 aus Verpflichtungen gegenüber Minderheitsgesellschafter. Die tatsächliche Restlaufzeit der Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschafter aus Darlehensverhältnissen hat sich aufgrund eines Schuldenerlasses in 2021 geändert.

In 2021 hat der Mehrheitsgesellschafter der Muttergesellschaft der LFD -Gruppe Schulden erlassen. Insgesamt sind durch den Schuldenerlass Verbindlichkeiten in Höhe von T€ 88.792 nicht mehr zurückzubezahlen.

Die Darlehensverpflichtungen gegenüber Kreditinstituten sind durch Grundschulden und Sicherungsabtretungen, Tiervermögen besichert.

Latente Steuern

Latente Steuern ergeben sich als Unterschiede zwischen den handelsrechtlichen Wertansätzen in der Konzernbilanz und den steuerlichen Wertansätzen in den nachfolgend aufgeführten Posten, die bereits Konsolidierungseffekte nach § 306 Satz 1 HGB enthalten.

T€
Passive Latenzen:
Immaterielle Vermögenswerte 27,15% 39
Sachanlagen 27,15% 1.865
Unfertige Erzeugnisse (Felinventar) 27,15% 133
Passive Rechnungsabgrenzung 27,15% 587
Tiervermögen 27,15% 6.311
Aktive Latente
Sonstige Rückstellungen 27,15% -1472

Gemäß dem Wahlrecht werden latente Steuern in der Nettobetrachtung ausgewiesen, d. h. aktive und passive latente Steuern werden saldiert.

Im Vorjahr wurden die passiven latenten Steuern mit den aktiven latenten Steuern saldiert. Die aktiven latenten Steuern auf Verlustvorträge wurden in der Höhe angesetzt, dass die Saldierung in Summe zu keinem Ausweis von latenten Steuern führt. Die steuerlichen Verlustvorträge sind durch den Gesellschafterwechsel im März 2020 untergegangen. In 2020 neu entstandene steuerliche Verluste gehen durch den Schuldenerlass (Sanierungsgewinn) im Frühjahr 2021 unter. Daher waren die passiven latenten Steuern in Höhe von TEUR 2.026 in 2020 zu passivieren.

Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Art der sonst. finanz. Verpflichtungen zum 31.12.2020 Gesamt Sonst. finanzielle Verpflichtungen in den einzelnen Jahren
2021 2022 bis 2025 weitere Jahre
T€ T€ T€ T€
1. Pachtverträge für Stallanlagen 676 648 28 0
2. Leasingverträge für Fahrzeuge 229 69 160 -
3. Mietverträge für Büro- und Wohnräume 445 118 327 -
4. Sonstige langfristige Verpflichtungen 66 12 49 5
Gesamt 1.416 847 564 5

Das Bestellobligo für geplante Investitionen in bestehende und neue Anlagen betrug zum 31. Dezember 2020 € 2,2 Mio.

Die Anpachtung von Ställen steht vor allem in Zusammenhang mit der Sicherung der notwendigen Mastkapazitäten. Den langfristigen Zahlungsverpflichtungen stehen dabei Entlastungen der bestehenden Finanzierungslinien gegenüber.

Die kurz- und mittelfristigen Zahlungsverpflichtungen im Zusammenhang mit Fahrzeugleasingverträgen entfallen vor allem auf den Lkw-Fuhrpark zur Absicherung eigener Transportkapazitäten.

Erläuterungen zur Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung

Umsatzerlöse

T€
Erlöse aus Schweinezucht 91.231
Erlöse aus Schweinemast 6.510
Erlöse aus Biogasanlagen/ Photovoltaik 7.921
Sonstige Umsatzerlöse 959
Erlösschmälerungen -1
Erlöse aus dem Verkauf von Futtermitteln 253
Gesamt: 106.873

Umsatzerlöse von T€ 6.330 wurden im europäischen Ausland erzielt, alle übrigen Umsätze mit T€ 100.543 im Inland.

Sonstige betriebliche Erträge

Die sonstigen betrieblichen Erträge beinhalten im Wesentlichen Erträge aus öffentlichen Zuschüssen (T€ 6.596), Erträge aus der Ausbuchung von Verbindlichkeiten (T€ 1.562), Erträge aus Abgängen von Anlagevermögen (T€ 583) und periodenfremde Erträge (T€ 1.469). Die periodenfremden Erträge enthalten i. W. Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen (T€ 1.164).

AußergewöhnlichePosten

Insbesondere im Zusammenhang mit der laufenden Sanierung der LFD-Gruppe und den Maßnahmen zur Begrenzung der Rechtsrisiken sind in 2020 externe Rechts- und Beratungsaufwendungen i. H. v. T€ 4.326 entstanden, die innerhalb der sonstigen betrieblichen Aufwendungen ausgewiesen werden.

Sonstige betriebliche Aufwendungen

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen beinhalten im Wesentlichen Rechts-, Beratungskosten (T€ 4.326), Reparaturen und Instandhaltung (T€ 1.737), Versicherungen und Tierseuchenkasse (T€ 2.288), Unterhaltskosten für Maschinen, Anlagen und Gebäude (T€ 1.670), Pachtaufwendungen (T€ 837), Fremdleistungen (T€ 1.346), Ausgangsfrachten (T€ 740), Reinigungskosten (T€ 454), Kraftstoffkosten (T€ 590), Abschluss- und Prüfungskosten (T€ 305) sowie periodenfremde Aufwendungen (T€ 660). Die periodenfremden Aufwendungen enthalten im Wesentlichen Verluste aus dem Abgang von Sachanlagen (T€ 226) sowie Forderungsverluste (T€ 113).

Aufwendungen/Erträge aus der Währungsumrechnung und Rückstellungsauf- bzw. -abzinsung

Im Geschäftsjahr 2020 waren Erträge aus der Währungsumrechnung in Höhe von € 11 (i. Vj. € 11) zu verzeichnen. Aufwendungen aus der Währungsumrechnung waren wie im Vorjahr nicht zu verzeichnen. Zinserträge aus der Abzinsung von Rückstellungen haben sich i. H. v. T€ 32 ergeben (i. Vj. T€ 1). Die Zinsaufwendungen aus der Rückstellungsaufzinsung betrugen T€ 0 (i. Vj. T€ 38).

Steuern vom Einkommen (Ertrag; Vorjahr Aufwand)

Die Position beinhaltet den Aufwand aus der Passivierung der latenten Steuern in Höhe von TEUR 2.026 (siehe vorstehende Erläuterungen unter "Latenten Steuern") und den Ertrag aus der Auflösung einer Steuerrückstellung von TEUR 2.498.

Erläuterungen zur Konzernkapitalflussrechnung

Im Geschäftsjahr 2020 wurden Zinsen in Höhe von T€ 1.968 (i. Vj. T€ 4.010) gezahlt und in Höhe von T€ 83 (i. Vj. T€ 241) erhalten sowie Ertragsteuern in Höhe von T€ 19 (i. Vj. T€ 1) gezahlt.

Der Finanzmittelfonds besteht aus dem Posten Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten, soweit das Guthaben am Bilanzstichtag uns zur freien Verfügung steht.

Die nicht zur freien Verfügung stehenden Guthaben bei Kreditinstituten betragen zum Bilanzstichtag TEUR 490.

Sonstige Angaben

Es besteht ein Vorschlag, das Ergebnis der Muttergesellschaft auf neue Rechnung vorzutragen.

Angaben gemäß § 314 Abs. 1 Nr. 9 HGB

Das Gesamthonorar beträgt gemäß Nr.9a T€
69
Gesamt 69

Im Geschäftsjahr 2020 durchschnittlich beschäftigte Mitarbeiter :

Angestellte 55
gewerbliche Arbeitnehmer 350
Gesamt 405

Organe der Gesellschaft

Die Geschäftsführung setzt sich wie folgt zusammen:

Jörn Jobst (bis 11. März 2020, Geschäftsführer Bereich Rechnungswesen, Finanzen)

Jörn Fredrik Göbert (bis 11. März 2020 CEO, Vorsitzender der Geschäftsführung, Geschäftsführer für die Bereiche Verwaltung, Vertrieb, Tierschutz und Tierhaltung diverser Standorte)

Heidrun Spengler-Knappe (ab 11. März 2020 Geschäftsführerin für die Bereiche Recht, Biogas und Ackerbau)

René Drews (ab 17. Mai 2020, CEO)

Der Beirat, gegründet am 3. Juni 2015 setzte sich wie folgt zusammen:

Prof. Dr. Ulrich Nöhle (seit 3. Juni 2015), Dienstleister für Interim- und Krisenmanagement, Vorsitzender der Verbraucherkommission beim Niedersächsischen Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

Michael Kempkes (seit 6. Dezember 2016), Geschäftsführender Gesellschafter der MAGO GmbH

Prof. Gerd Weyland (seit 6. Dezember 2016), Rechtsanwalt

Der im Jahr 2015 gegründete Beirat wurde im Rahmen des Gesellschafterwechsels im März 2020 aufgelöst.

Auf die Angabe der Bezüge der Geschäftsführung und des Beirats wird nach § 314 Abs. 3 HGB verzichtet.

Vorgänge von besonderer Bedeutung, die nach dem Schluss des Geschäftsjahres eingetreten sind

Mit Kauf- und Abtretungsvertrag vom 18. März 2020 wurden die Anteile an der LFD Holding GmbH von der Terra Grundwerte AG (Schweiz) sowie der Sirius Stern AG (Schweiz) übernommen. Infolgedessen wurden die bestehenden Bankdarlehen sowie gestundete Lieferantenforderungen von einem der Gesellschafter übernommen. Im April 2021 haben die Gesellschafter als Sanierungsbeitrag gegenüber der LFD-Gruppe insgesamt einen Schuldenerlass ausgesprochen und auf Forderungen in Höhe von insgesamt T€ 88.792 verzichtet. Dieser Schuldenerlass wurde in 2021 erfolgswirksam vereinnahmt. Wir verweisen auch auf die Ausführungen im Konzernlagebericht unter Abschnitt Marktrisiken. Durch diesen Schuldenerlass ist die bilanzielle Überschuldung beseitigt und wir erreichen eine überdurchschnittliche Eigenkapitalausstattung.

Durch einen Großbrand wurde am 31.03.2021 die Betriebstätte Schweinehaltung in Alt Tellin vollständig zerstört. Aufgrund dieses Ereignisses verliert die LFD-Gruppe rd. 20% ihrer Produktionskapazität im Bereich der Ferkelerzeugung.

Die Auswirkungen werden zwangsläufig zu organisatorischen und strukturellen Anpassungen im Personal- und Verwaltungsbereich führen. Ad hoc Maßnahmen zur Kostenreduzierung wurden eingeleitet und befinden sich in der Umsetzung. Aktuell stehen wir in Verhandlungen mit den Versicherungsunternehmen über die Schadensregulierung.

Im Dezember 2021 haben wir auf unseren Antrag einen vorläufigen positiven Bescheid für öffentliche Zuschüsse erhalten. Ferner erfolgten für den Antragszeitraum 2021 und 2022 weitere Zuschüsse.

Mit notariellem Vertrag vom 9. Dezember 2021 wurden die Gesellschaften Spreefa GmbH, Sauenhaltung Thierbach, SZ Fahrbinde GmbH und Rwf GmbH der Gruppe veräußert. Ziel ist die Fokussierung auf die Betriebe im Kerngebiet.

 

Genthin, 15. Mai 2022

Die Geschäftsführung

Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2020

1. Grundlagen des Konzerns

Überblick über den Konzern und seine Geschäftstätigkeit

Das Kerngeschäft des Konzerns besteht in der Produktion von Ferkeln und Läufern im Wesentlichen für den deutschen und in geringen Mengen für den europäischen Absatzmarkt. Weiterhin werden zum Teil die eigenerzeugten Ferkel in einem Maststall zu Mastschweinen gemästet und wiederum im Wesentlichen auf dem deutschen oder europäischen Absatzmarkt veräußert.

Auch werden in eigenen Ställen Jungsauen für eigene Zwecke gezüchtet.

Der LFD Konzern ist der größte Ferkelaufzuchtbetrieb Deutschlands mit einem Marktanteil von 2-2,5%.

Unsere im Eigentum stehenden Produktionsstandorte befinden sich hauptsächlich in Ostdeutschland, weitere Sauen- und Ferkelaufzuchtstandorte befinden sich in Bayern.

Darüber hinaus unterhalten wir an den Standorten in Binde, Gladau, Demsin, Brenkenhof, Fahrbinde, Alt Tellin und Wannewitz Biogasanlagen zur Wärme- und Stromerzeugung.

An den Standorten Binde, Gladau, Parchen, Fahrbinde, Demsin, Alt Tellin, Brenkenhof und Wannewitz werden Dachflächen an einen Betreiber von Photovoltaikanlagen vermietet, am Standort Donauwörth betreiben wir eine Photovoltaikanlage selbst.

Der LFD Konzern umfasst zum 31. Dezember 2020 neben der Muttergesellschaft LFD Holding GmbH 14 (i. Vj. 15) vollkonsolidierte Gesellschaften.

2. Wirtschaftsbericht

Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen

Der deutsche Schweinemarkt ist dadurch gekennzeichnet, dass die inländische Versorgung gesichert ist und die Bedeutung des Exports, vor allem in europäische Nachbarländer (v. a. Italien), aber auch weltweit in aufstrebende Schwellenländer (v. a. China), eine immer größere Bedeutung eingenommen hat. Deutschland ist inzwischen eines der führenden Exportländer im Schweinefleischbereich. Wegen der seit Jahren andauernden Konsolidierung des deutschen Ferkelmarktes sind jedoch lediglich 70% der dazu nötigen Mengen an Ferkeln in Deutschland verfügbar. Daher besteht in Deutschland weiterhin ein hoher Bedarf an Importferkeln zur Auslastung der bestehenden Mastkapazitäten.

Die Inlandsnachfrage tendiert seit Jahren leicht rückgängig (in 2020 minus 3,8%). Deutschland ist dennoch mit 32,84 kg/Einwohner der größte Schweinefleischkonsument Europas mit insgesamt 3,8 Mio. Tonnen (Quellen: Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung). Das innerdeutsche Wettbewerbsumfeld für Ferkel ist weiterhin stark fragmentiert und durch intensiven Kostenwettbewerb geprägt. Die seit 2013 verschärften Tierschutzbestimmungen fordern hohe Investitionen zur Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen. Der Ferkelbasispreis war im Geschäftsjahr 2018 mit € 39,18 deutlich unter dem 10-jährigem VEZG Mittelwert von € 46,00. In 2019 hatte sich der Ferkelpreis deutlich erholt. Im Durchschnitt lag der Ferkelpreis in 2019 bei € 55,63. Im Kalenderjahr 2020 hat der Ferkelbasispreis bisher noch nicht gekannte Schwankungen erreicht. Im März 2020 hatten die Ferkelpreise mit € 83,00 ein Allzeithoch erreicht. Bedingt durch die Corona-Krise und ab September durch das Auftreten der Afrikanischen Schweinepest (ASP) in Deutschland sind die Ferkelpreise ab Mitte April 2020 deutlich gefallen. Im Juli 2020 lag der Ferkelpreis im Durchschnitt bei € 41,00 und damit bereits unter dem zu diesem Zeitpunkt ermittelten 10-jährigen VEZG Mittelwert von € 46,00 Danach ist der Ferkelpreis stetig gesunken. Ende 2020 notierte der Ferkelpreis nur noch mit € 22,00.

Durch den hohen Wettbewerbsdruck, die hohen hygienischen Anforderungen als auch durch neue Tierschutzbestimmungen, findet in unserer Branche ein Strukturwandel statt, von kleinbäuerlichen Strukturen hin zu Großanlagen, in deren Verlauf weitere Kapazitäten abgebaut werden. Dies wird mittel- bis langfristig zu einer Verschiebung des o. g. 10-jährigen VEZG Mittelwertes nach oben führen.

Dieser Strukturwandel wird nicht von jedermann begrüßt, sodass oft sehr negative Berichterstattungen über das allgemeine Thema Schweinehaltung erfolgen. Durch die nachhaltige Verbesserung der Haltungsbedingungen sowie mit gezielter und konsequenter Öffentlichkeitsarbeit ist es uns jedoch gelungen, aus dem Fokus der Presse herauszukommen. Wir können nur wirtschaftlichen Erfolg erzielen, wenn wir mit professioneller Arbeitsweise an erster Stelle das Wohlbefinden unserer Tiere im Auge haben. Diese Einsicht aller Beteiligten ist notwendig, damit unsere Argumente gegen die negative Berichterstattung greifen können. In diesem Zusammenhang steht auch die personelle Erweiterung in den Bereichen Tierschutz und Qualitätsmanagement in unserer Gruppe, womit wir einen weiteren Schritt für die Gestaltung unserer Zukunft unternommen haben.

Analyse des Geschäftsverlaufs

Die bedeutsamsten finanziellen Leistungsindikatoren stellen das Ergebnis vor Steuern, das EBITDA (Ergebnis vor Steuern abzüglich Zinsergebnis und Abschreibungen) und die Umsatzerlöse dar.

Die wichtigsten nicht finanziellen Leistungsindikatoren der LFD-Gruppe sind die Betriebswürfe pro Sau/Jahr, die abgesetzte Anzahl pro Wurf sowie die prozentualen Verluste im Flatdeck. Die Betriebswürfe haben sich im Vergleich zum Vorjahr von 2,35 auf 2,36 leicht erhöht. Die abgesetzte Anzahl pro Wurf hat sich mit 12,6 (i. Vj. 12,0) ebenfalls leicht verbessert, ebenso die prozentualen Verluste von 3,1 % auf 2,7 %.

Der Ferkelpreis lag in 2020 durchschnittlich bei € 50,10, i.Vj. bei € 55,63.Da schwankende Preise nicht unmittelbar durch Kostenreduktion, Produktivitätsanpassungen oder andere Maßnahmen kompensiert werden können, und zudem der Preis aufgrund des Marktanteils von ca. 2-2,5 % auch nicht beeinflusst werden kann, haben sowohl positive als auch negative Preisänderungen immer einen direkten Einfluss auf das EBITDA. Der Preiseffekt auf das EBITDA lag im Jahre 2020 in unserer gesamten Gruppe im Vergleich zum Jahr 2019 bei ca. € - 6,7 Mio.; insbesondere dieser Effekte führt dazu, dass das ursprünglich geplante EBITDA nicht erreicht wurde. Die Mengenabweichung bei den Ferkeln im Vergleich zum Vorjahr lag bei + 5,7 %.

Bei der Entwicklung des Konzerns ist weiterhin zu berücksichtigen, dass wir uns auch im gesamten Geschäftsjahr 2020 in der Umstrukturierung befanden und somit außerordentliche finanzielle und operative Anstrengungen bewältigten mussten, die unser Konzernergebnis auch in 2020 belastet haben. Das bereinigte operative Ergebnis (siehe im Folgenden unter 3.1) beträgt ca. € -3,2 Mio. im Geschäftsjahr 2020 (Geschäftsjahr 2019 positiv mit € 2,2 Mio.).

Mit Vertrag vom 18.03.2020 erfolgte ein Gesellschafterwechsel, in dessen Folge die bestehenden Darlehen in der gesamten Gruppe sowie gestundete Lieferantenforderungen bei den Tochtergesellschaften von einem der Gesellschafter erworben wurden und mit neuen Vereinbarungen (Stundung) bis 28. Februar 2022 geregelt wurden.

In 2021 erfolgte eine Teilentschuldung durch Forderungsverzichte in Höhe von T € 88.792.

3. Lage

3.1. Ertragslage

Das Ergebnis vor Steuern in 2020 ist mit € 3,7 Mio. im Vergleich zum Vorjahr (€ -1,1 Mio.) spürbar verbessert. Ebenso ist das EBITDA merklich von € 14,9 Mio. in 2019 auf € 16,5 Mio. gestiegen; hierin enthalten sind für 2020 die bereits erwähnte öffentliche Hilfe in Höhe von € 6,6. Obwohl sich die Umsatzerlöse in 2020 im Vergleich zu 2019 vor allem preisbedingt um € 5,8 Mio. verringert haben, konnte aufgrund von öffentlichen Beihilfen in Höhe von € 6,6 ein positives Ergebnis erzielt werden.

Die Umsatzerlöse teilen sich wie folgt auf: 2020 2019
T€ T€
Erlöse aus Schweinezucht 91.231 96.231
Erlöse aus Schweinemast 6.510 7.384
Erlöse aus Biogasanlagen/Photovoltaik 7.921 8.007
Sonstige Umsatzerlöse 1.212 1.016
Erlösschmälerungen -1 -2
Gesamt: 106.873 112.636

Die sonstigen betrieblichen Erträge beinhalten i.W. Erträge aus Beihilfen, Erträge aus der Ausbuchung von Verbindlichkeiten (€ 1,6 Mio.) und Rückstellungsauflösungen (€ 1,3 Mio.). Bei diesen Effekten handelt es sich um außerordentliche bzw. periodenfremde Effekte.

Die Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sind im Vergleich zum Vorjahr um € 2,8 Mio. auf € 57,5 Mio. gesunken. Der Rückgang entfällt im Wesentlichen mit € 1,2 Mio. auf das geringere Einkaufsvolumen der Tochtergesellschaft PR Trade GmbH für das Handelsgeschäft und mit € 1,6 Mio. auf geringere Aufwendungen im Rahmen der Tierhaltung und dem Betrieb von Biogasanlagen.

Die Aufwendungen für bezogene Leistungen beinhalten überwiegend Kosten für Energie, Güllebeseitigung, Lohnarbeiten sowie Sperma- und Tierarztkosten. Die Verringerung zum Vorjahr entfällt vor allem auf geringere Lohnarbeiten.

Insgesamt ist die Materialaufwandsquote (Materialaufwendungen / Gesamtleistung) 1 in 2020 im Vergleich zum Vorjahr leicht auf 63,6 % (i. Vj. 60,8 %) gestiegen. Die in 2020 preisbedingten Umsatzrückgänge lassen sich in der Tierhaltung nicht durch einen reduzierten Materialaufwand (z.B. Futter, Energie, …) kompensieren was sich direkt auf die Materialaufwandquote auswirkt.

1 Gesamtleistung = Umsatzerlöse + Bestandsveränderungen an Tiervermögen und unfertigen Erzeugnissen + sonstige betriebliche Erträge

Der Personalaufwand ist gegenüber dem Vorjahr um € 0,7 Mio. auf € 12,9 Mio. gesunken, was hauptsächlich auf den Mitarbeiterabbau zurückzuführen ist.

Die Abschreibungen auf Sachanlagen und immaterielle Vermögensgegenstände sind im Vergleich zum Vorjahr um € 0,4 Mio. rückläufig, nachdem die Investitionen in 2019 und 2020 mit € 2,0 Mio. und € 3,4 Mio. deutlich unter dem Abschreibungsniveau lagen.

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen haben sich um € 0,1 Mio. auf € 20,0 Mio. verringert. Weiterhin ist das Konzernergebnis erheblich durch die hohen Rechts- und Beratungskosten im Zusammenhang mit der Sanierung des Konzerns (€ 4,0 Mio.) belastet.

Das Zinsergebnis hat sich zum Vorjahr von € -4,5 Mio. auf € -3,8 Mio. verbessert. In 2020 hat sich der durchschnittlich geringere Bestand an Kreditverbindlichkeiten und die verbesserten Zinskonditionen der Gesellschafterdarlehen im Vergleich zu den Bankdarlehen positiv auf das Zinsergebnis ausgewirkt.

Die positiven Ertragsteuern sind durch gegenläufige Effekte entstanden. Der erstmaligen Passivierung von latenten Steuern (€ 2,0 Mio.) stehen Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen in Höhe von € 2,5 Mio. gegenüber. Aufgrund der Erkenntnisse und der Einschätzung unserer steuerlichen Berater konnte die Rückstellung aufgelöst werden.

3.2. Vermögenslage

Die Reduzierung des Sachanlagevermögens um € 7,8 Mio. auf € 67,7 Mio. ist im Wesentlichen durch die planmäßigen linearen Abschreibungen i. H. v. € 10,9 Mio. bedingt, denen Investitionen in 2020 von € 3,4 Mio. gegenüberstehen. Die wesentlichen Investitionen dienen dem Umbau bzw. der Modernisierung von Stallanlagen.

Das Tiervermögen ist mit € 24,4 Mio. um € 1,4 Mio. im Vergleich zum Vorjahr reduziert.

Die Erhöhung des Bestands an Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe entfällt ganz überwiegend auf Maissilage für den Betrieb der Biogasanlagen.

Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind im Vergleich zum Vorjahr um € 4,5 Mio. verringert. Die Verringerung ist vornehmlich auf das niedrigere Schweineabsatzpreisniveau Ende 2020 zurückzuführen.

Die sonstigen Vermögensgegenstände umfassen im Wesentlichen Forderungen aus Beihilfen, Forderungen gegen Versicherungen aus Schadenersatzleistungen (€ 1,7 Mio.), Forderungen gegen Finanzbehörden (€ 0,9 Mio.), Kautionen und Sicherheitsleistungen (€ 1,0 Mio.), debitorische Kreditoren (€ 0,3 Mio.) sowie zum Verkauf bestimmte Grundstücke (€ 0,2 Mio.).

Die Steuerrückstellungen entfallen auf Steuerverpflichtungen für Vorjahre, im Wesentlichen auf Grund bestehender Risiken aus der laufenden steuerlichen Betriebsprüfung und auf Ertragsteuern für das Geschäftsjahr 2020.

Die sonstigen Rückstellungen entfallen vor allem auf Personalverpflichtungen (€ 0,6 Mio.), Rechts- und Beratungskosten (€ 0,8 Mio.), Güllebeseitigungskosten (€ 1,1 Mio.) und Rückbauverpflichtungen (€ 0,6 Mio.).

Die Verringerung der Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten auf € 1,6 Mio. entfällt mit € 113,8 Mio. auf die Übernahme von Bankdarlehen durch die Gesellschafter im Rahmen des Gesellschafterwechsels. Korrespondierend sind die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen bzw. Gesellschaftern angestiegen.

Die Verringerung der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen entfällt ganz überwiegend auf den Erwerb von gestundeten Lieferantenverbindlichkeiten durch die Gesellschafter in Höhe von € 6,5 Mio. Korrespondierend sind die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen bzw. Gesellschaftern angestiegen.

Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundene Unternehmen sind dem Gesellschafter zuzurechnen. Es kann diesbezüglich auf oben genannten Ausführungen verwiesen werden.

Die sonstigen Verbindlichkeiten umfassen solche aus der Personalabrechnung (€ 0,3 Mio.), ausgesetzte Zinsen aus Steuerbescheiden (0,8 Mio.) und erhaltene Vorauszahlungen (€ 0,4 Mio.).

Haftungsverhältnisse bestehen aus einer gesamtschuldnerischen Haftung mehrerer Konzerngesellschaften für Darlehen einer Drittfirma (€ 0,5 Mio.).

3.3. Finanzlage

Über die Liquiditätsentwicklung gibt folgende Aufstellung Aufschluss:

2020 2019
T€ T€
Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit 12.370 4.095
Cashflow aus der Investitionstätigkeit -4.304 -1.538
Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit -4.406 -2.198
Zahlungswirksame Veränderung des Finanzmittelfonds 3.660 359
Finanzmittelfonds am Anfang der Periode -1.579 1.938
Finanzmittelfonds am Ende der Periode 2.081 -1.579

Der Finanzmittelfonds am Ende der Periode enthält nicht die unter der Verfügungsbeschränkung stehenden Geldmittel (€ 1,4 Mio.). Der Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit hat sich wesentlich verbessert. Ursächlich hierfür ist vornehmlich die verringerte Mittelbindung aus Forderungen und das verbesserte Ergebnis.

Der negative Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit resultiert aus der Zahlung von Zinsen (€ 1,9 Mio.) und der Tilgung von Bankkrediten (€ 2,4 Mio.).

Durch den bereits in 2020 bei der Finanzverwaltung beantragten Forderungsverzicht in Höhe von € 88,8 Mio., der in 2021 vertraglich umgesetzt werden konnte, ergibt sich eine deutliche Eigenkapitalquote von über 40 %.

Die zum Bilanzstichtag verbliebenen Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten in Höhe von € 1,6 Mio. sind variabel verzinst. Zum Jahresende 2020 bestand ein noch nicht ausgeschöpfter Kontokorrentkreditrahmen bei einem Gesellschafter in Höhe von € 10 Mio.

Sonstige finanzielle Verpflichtungen bestehen insbesondere aus Pacht-, Miet- und Leasingverträgen i. H. v. 1,4 Mio. (i. Vj. € 1,9 Mio.) sowie dem Bestellobligo von € 2,2 Mio. (i. Vj. € 5,0 Mio.).

3.4. Gesamtaussage zum Geschäftsverlauf

Die Beeinträchtigungen durch die Corona-Pandemie und das Auftreten der ASP (Afrikanischen Schweinepest) in Deutschland haben in 2020 dafür gesorgt, dass das durchschnittliche Schweineabsatzpreisniveau deutlich unter dem Vorjahr lag. Trotz dieser verschlechterten Rahmenbedingungen hat sich die Vermögens-, -Finanz -und Ertragslage der Gruppe, aufgrund gewährter Beihilfen und günstigerer Zinsbedingungen durch den neuen Mehrheitsgesellschafter für die von den Banken übernommenen Darlehen, zum Vorjahr verbessert.

Weiterhin sind wir aus der Vergangenheit Rechts- und Steuerrisiken ausgesetzt, die in 2020 ihren Fortgang gefunden haben. Wir verweisen diesbezüglich auf die Ausführungen unter dem Punkt steuerliche Risiken.

4. Chancen- und Risikobericht

Risikomanagement

Die LFD-Gruppe sieht sich aktuell aufgrund von in der Vergangenheit unterlassenen Maßnahmen und aufgrund der eingetretenen Unternehmenskrise einer Reihe von Risikofaktoren ausgesetzt. Diese Risikofaktoren wurden im Rahmen des Gesellschafterwechsels neu bewertet und Gegenmaßnahmen formuliert.

Es handelt sich dabei vor allem um die Bereiche Standortoptimierung, Behördenauflagenerfüllung, Unternehmenssteuerung, Tiergesundheit und Öffentlichkeitsarbeit.

Mit der Vergrößerung der Geschäftsleitung und der Schaffung und Neubesetzung wesentlicher Positionen in der Sanierungsphase wurden die Leitungsfunktionen nunmehr angemessen besetzt. Ziel war es im Wesentlichen, die in 2016 in Angriff genommenen dringlichsten Verbesserungsmaßnahmen im verbleibenden Sanierungszeitraum zu vollenden, was jedoch nicht vollständig umgesetzt werden konnte.

Risiken

Marktrisiken

Die Schweinebranche unterliegt aus der Erfahrung einem Zyklus mit relativ großen Preisbewegungen

Es ist dabei zu berücksichtigen, dass es zur Beeinflussung der erheblichen Schwankungen des Marktpreises lediglich sehr geringer Mengenänderungen bedarf. In der Vergangenheit wurde bereits durch sehr kurze Hochpreisphasen zusätzliches Angebot generiert, wodurch erneut ein Käufermarkt entstehen kann. Auf Seiten der Erzeuger erfolgt in der Regel mit einem Zeitversatz von ca. 6 Monaten (Produktionszyklus für ein Schwein) eine Reaktion, in dem sich das Angebot entsprechend der Marktgegebenheiten anpasst.

Eine negative Entwicklung des Preisniveaus auf dem Absatz- und/oder Beschaffungsmarkt, die vom Konzern nicht beeinflusst werden kann, hat entsprechend negative Auswirkungen auf die Ertragslage und den Cashflow. Neben diesen aus der Vergangenheit bekannten Schweinezyklen wurde das Geschäftsjahr 2020 zusätzlich durch die Corona-Pandemie und die ASP deutlich negativ beeinflusst. Ende 2020 hatte der Ferkelbasispreis einen Tiefpunkt mit € 22,00 erreicht.

Gegen den direkten Schaden aus der ASP sind wir versichert, allerdings ist ein Preisverfall nicht versicherbar und somit hat dieses Risiko eine hohe Bedeutung für den LFD-Konzern.

Diese am Schweinemarkt eingetretene Krise wird den Konsolidierungsprozess in der Branche beschleunigen und die verbleibenden Marktteilnehmer werden aller Voraussicht nach mit einer verbesserten Marktposition aus der Krise hervorgehen.

Der im Ende Februar ausgebrochene Ukraine-Krieg wird Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage. Vor dem Hintergrund der Unwägbarkeiten und der Dynamik lassen sich aktuell keine exakten Risikoabwägungen anstellen. Es lässt sich jedoch feststellen, dass mit steigenden Produktionskosten zu rechnen ist.

Wir glauben, dass wir nach Abschluss aller Sanierungsmaßnahmen auch aufgrund unserer Skalenvorteile wieder eine sehr gute Marktposition einnehmen können. Umsetzung von Tierwohl, Nachverfolgbarkeit, bis hin zu einer umfassenden Integration der Ferkelerzeugung in Wertschöpfungsketten bedürfen einer gewissen Größe und professionellen Strukturen.

Steuerliche Risiken

In 2017 hat die steuerliche Betriebsprüfung für die Jahre 2013 bis 2015 für Körperschaft-, Gewerbesteuer, Kapitalertragsteuer und Umsatzsteuer begonnen. Soweit sich aus vorläufigen Betriebsprüfungsfeststellungen Risiken im Betriebsprüfungszeitraum und für Folgejahre konkret ableiten lassen, wurden diese im Rahmen der Rückstellungsbildung nach eigenen Berechnungen und Einschätzungen bis zum 31. Dezember 2020 berücksichtigt.

Im Rahmen der Betriebsprüfung wurden Diskussionen betreffend Kapitalertragsteuern / Solidaritätszuschlag aufgrund einer eventuell vorliegenden verdeckten Gewinnausschüttung geführt. Das Risiko liegt bei Mio. EUR 5,9. Wir sehen dieses Risiko für die Gesellschaft als gering an.

Da es sich um eine Sachdividende handelt, ist nach unserer Ansicht und der unserer steuerlichen Berater die Kapitalertragsteuer nebst Solidaritätszuschlag vom Empfänger der Sachdividende zu zahlen. Es ist nicht ausgeschlossen, dass die Finanzverwaltung zu einer anderen Einschätzung gelangen könnte.

Diese Risiken belasten zukünftig den Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit und stellen damit eine mittlere Bedeutung für den Konzern dar. Es ist nicht ausgeschlossen dass sich weitere Feststellungen der Betriebsprüfung ergeben, die zu nicht unerheblichen Steuernachzahlungen führen. Derzeit sind keine solche Risiken bekannt.

Aus der bereits begonnen Betriebsprüfung für die Jahre 2016 bis 2019 haben sich noch keine Feststellungen ergeben.

Finanzrisiken

Die Finanzrisiken der Vergangenheit im Zusammenhang mit bestehenden Bankdarlehen und gestundeten Lieferantenforderungen, die im Rahmen des Gesellschafterwechsels im März 2020 nunmehr Verbindlichkeiten gegenüber dem Gesellschafter darstellen, konnten durch die darauffolgenden Stundungsvereinbarungen und dem in 2021 folgenden Schulderlass beseitigt werden.

Darüber hinaus hat der Mehrheitsgesellschafter der LFD Gruppe zur Deckung möglicher weiterer Liquiditätsbedarfe eine Kontokorrentlinie bis 28. Februar 2023 eingeräumt.

Ausweislich der eingetretenen Marktsituation in 2021 ergibt sich demgemäß im Geschäftsjahr 2021 aus dem operativen Geschäft eine Liquiditätsunterdeckung des Konzerns, deren Deckung im Wesentlichen die Aufrechterhaltung der Finanzierungsmaßnahmen des Mehrheitsgesellschafters der LFD Holding GmbH bedingt. Ab einem VEZG Ferkelpreis von rd. €40 je Ferkel wird der Cash Break-Even im operativen Geschäft erreicht.

Mit der Bereitstellung eines erweiterten Kontokorrentrahmens durch den Mehrheitsgesellschafter und der im Dezember 2021 gewährten Beihilfe ist die Liquidität unter einem sich abzeichnenden verbesserten Marktumfeld für das Jahr 2022 gesichert.

Rechtsrisiken

Die nachfolgend genannten rechtlichen Risiken haben für den Konzern insgesamt eine mittlere Bedeutung.

DEMVA GmbH

Das Oberverwaltungsgericht Magdeburg hat in 2015 eine deutlich verschärfte Interpretation der Gestaltungsvorgaben für Kastenstände in seinem Urteil vorgegeben. Danach sind die Kastenstände für die Schweine so zu verändern, dass jedes Schwein ungehindert aufstehen, sich hinlegen sowie den Kopf und in Seitenlage die Gliedmaßen ausstrecken kann. Dagegen hat die Gesellschaft Rechtsmittel eingelegt, die abschlägig beschieden sind. Damit wird nahezu jeder Kastenstand in Deutschland nicht mehr rechtskonform betrieben werden.

Die DEMVA GmbH kommt dem Urteil aktuell dadurch nach, dass lediglich jeder zweite Kastenstand belegt wird. Diese Vorgabe führt zu deutlich mehr Managementaufwand und zu einer etwas niedrigeren Produktivität der Tiere in dieser Gesellschaft.

Sollte die Umsetzung des Urteils erforderlich werden, könnte dies zu einer erheblichen Kapazitätseinschränkung hinsichtlich der Schweinebelegung der betroffenen Ställe führen und somit die Ertrags- und Finanzlage der DEMVA GmbH und damit auch des Konzerns negativ beeinflussen. Inwieweit das oben genannte Urteil im Hinblick auf die Auslegung der tierschutzrechtlichen Vorschriften Beispielcharakter auch für andere Standorte hat, lässt sich auch heute noch nicht vollständig abschätzen. Es wird unabhängig vom Ausgang des Rechtsstreits an organisatorischen sowie baulichen Konzepten zur teilweisen Kompensierung gearbeitet.

Schweinezucht Alt-Tellin GmbH

Es ist eine Klage des Bundes für Umwelt und Naturschutz Deutschland vom 04.09.2012 gegen das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte anhängig. Beklagt wird die durch das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte erteilte immissionsschutzrechtliche Genehmigung vom 28.09.2010 zur Errichtung und zum Betrieb einer Sauenanlage nebst Nebeneinrichtungen in der Gesellschaft. Aufgrund des Untergangs der gesamten Schweinezuchtanlage am 31.03.2021 und der noch nicht abgeschlossenen versicherungsrechtlichen Auseinandersetzung wird das Verfahren derzeit nicht aktiv betrieben. Entscheidend hierfür ist die weitere Vorgehensweise in Sachen Wiederaufbau der Anlage.

MESA Agrar GmbH

Der Standort Wasmerslage wird seit Juli 2016 gemäß der Planung des Sanierungskonzeptes zu einem Flatdeck-Standort umgebaut. Dazu wird parallel die auf Ausbau der Mastkapazitäten gestellte Beantragung einer BImSch-Genehmigung auf Ferkelaufzucht umgeschrieben. Der Genehmigungsprozess ist soweit abgeschlossen, allerdings wird das Ergebnis im Klageweg angefochten. Mit der Stadt Osterburg hat man sich jedoch im Rahmen eines öffentlich-rechtlichen Vertrages auf eine erste Ausbaustufe verständigt und wird die Umsetzung der Gesamt- Planung im Einvernehmen mit der Gemeinde nochmals abstimmen.

SPREEFA GmbH

Mit Urteil vom 3. Mai 2016 hat das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg beschlossen, die von der SPREEFA GmbH am Standort Wadelsdorf betriebene Schweinezuchtanlage stillzulegen. Das Gericht ging davon aus, dass die immissionsschutzrechtliche Genehmigung nach drei Jahren (Erlöschensfrist) weggefallen ist, da der Betrieb der Anlage nicht rechtzeitig wiederaufgenommen sei. Einem entsprechendem Eilantrag des Naturschutzbundes Brandenburg e. V. wurde insoweit stattgegeben. Das Gericht hat jedoch die Stilllegung der Anlage davon abhängig gemacht, dass nicht innerhalb von drei Monaten durch das zuständige Landesumweltamt eine positive Entscheidung über den vorsorglich gestellten Antrag der SPREEFA GmbH vom 09.10.2014 auf Verlängerung der Erlöschensfrist getroffen wird. Mit Bescheid vom 04.08.2016 wurde dem Antrag durch das Landesamt für Umwelt Brandenburg mit der Entscheidung, die Erlöschensfrist bis zum 15.11.2015 zu verlängern, stattgegeben.

Gegen diesen Fristverlängerungsbescheid wurde durch den Naturschutzbund Brandenburg mit Datum vom 22.08.2016 wiederum Widerspruch erhoben.

Mit Bescheid vom 11.05.2017 hat das Landesamt für Umwelt Brandenburg den Widerspruch vom 22.08.2016 gegen den Fristverlängerungsbescheid vom 04.08.2016, zugestellt der SPREEFA GmbH, Schweinezuchtanlage Wadelsdorf, zurückgewiesen. Gegen den ablehnenden Widerspruchsbescheid hat der Naturschutzbund Brandenburg mit Datum vom 06.06.2017 Klage eingereicht. Das Verfahren ist aktuell weiterhin anhängig. Mit derzeitiger Umsetzung der notwendigen Investitionen in die Abluftreinigungsanlage sind nach diesseitiger Einschätzung die Voraussetzungen für einen uneingeschränkten Weiterbetrieb trotz des formalen Streits über die Fristen gegeben.

Schweinezucht Binde GmbH

Es ist eine Klage der Stadt Arendsee gegen das Landesverwaltungsamt Halle anhängig. Beklagt wird die nachträgliche Baugenehmigung für verschiedene Anlagenteile der Schweineanlage der Gesellschaft. Dazu gab es bereits einen Verhandlungstermin in 2016, einen weiteren im Mai 2017. Ein dritter Verhandlungstermin fand am 4. Dezember 2017 statt. Mit Beschluss vom 23. Januar 2018 wurde das Verfahren bis zur Nachholung einer Umweltverträglichkeits-Vorprüfung ausgesetzt. Die Aussetzung besteht bis zum heutigen Tage. Das Risiko für die Gesellschaft besteht in der Nutzungsuntersagung der nachgenehmigten Stalleinheiten und der Verpflichtung zu deren Rückbau. Sollte es zu dieser Umsetzung kommen, könnte dies zu einer Kapazitätseinschränkung hinsichtlich der Schweinebelegung der betroffenen Ställe führen und somit die Ertrags- und Finanzlage der Schweinezucht Binde GmbH zusätzlich belasten. Derzeit besteht jedoch nach hiesiger Einschätzung nicht das Risiko einer kurzfristigen Nutzungsuntersagung.

FZV GmbH

Die FZV ist der Betreiber des Standorts Gladau der Glava GmbH. Auch die FZV GmbH sieht sich wie die DEMVA GmbH Anordnungen des Landkreises Jerichower Land ausgesetzt, ihre Kastenstände zu verändern. Dementsprechend sieht sich die FZV in einer vergleichbaren Lage wie die DEMVA GmbH und stellt ihre Tiere auch aktuell ebenfalls nur in jeden zweiten Kastenstand.

Bio Power

Die Stadt Arendsee hat gegen die der Bio Power erteilte nachträgliche Baugenehmigung vom 24.01.2014 Widerspruch eingelegt. Seither ist in diesem Verfahrensstreit keine Änderung eingetreten. Daraus resultiert das Risiko zur Rückbauverpflichtung der nachträglich genehmigten Anlagenanteile mit entsprechenden Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage.

Corona Krisensituation

Als zusätzliches wesentliches Einzelrisiko ist die Verbreitung des Corona-Virus eingetreten und wird die gesamte Wirtschaft weiterhin begleiten. Mit diesem Ereignis hat sich das für uns maßgebliche gesamtwirtschaftliche Umfeld in Deutschland und der Region verschlechtert.

Für unsere eigenen Mitarbeiter haben wir aktuell, soweit dies sinnvoll erschien, zum eigenen Schutz und zur Vermeidung einer weiteren Verbreitung des Virus die ergriffenen Schutzmaßnahmen ausgeweitet und organisatorische Änderungen vorgenommen.

Diese beinhalten teilweisen Heimarbeitsplätze, Arbeitszeitverschiebungen und übliche Hygiene- und Verhaltensmaßnahmen

Einer ausgearbeiteten Neueinschätzung unserer Planungen bedarf es aufgrund der Aktualität der Ereignisse und der bisherigen Auswirkungen der Ausbreitung des Corona-Virus sowie der erfolgreichen Umsetzung unserer bisherigen Maßnahmen nicht. Die Einschränkungen im Verwaltungsbereich sind angesichts des Einsatzwillens und der verantwortungsvollen Mitarbeit der Belegschaft begrenzt.

Chancen

Marktkonsolidierung

Der LFD-Konzern als Großbetrieb profitiert von einem deutlichen Kostenvorteil innerhalb Deutschlands und produziert zu einem wettbewerbsfähigen Preis im europäischen Vergleich. Dieser Kostenvorteil resultiert im Wesentlichen aus niedrigeren Personalkosten und Skaleneffekten. Der LFD-Konzern hat die notwendige Größe und Marktposition, um vom voranschreitenden Konsolidierungsprozess in der Branche zu profitieren.

Mittelfristig sehen wir eine Stabilisierung der durchschnittlichen Ferkelbasispreise (in Abhängigkeit der Entwicklung der Produktionskosten) bei ca. € 50-60 pro Stück zuzüglich unternehmensbezogene Zuschlagssätze.

Infolge der Ukraine-Krise sind auf breiter Front die Erzeugerpreise gestiegen. Die Gesellschaft geht davon aus, dass diese Entwicklung durch Preiserhöhungen im Absatz mehr als kompensiert werden können. Die LFD sieht eine nachhaltige Chance zur Marktverstetigung in der Abkehr von einem reinen Commodity-Angebot und einer Hinwendung zu einem differenzierenden Mehrwertangebot. Auf diesem Wege lassen sich feste Verbindungen aller Teilnehmer der Wertschöpfungskette sowie eine Integration der Abläufe erzielen, wodurch die marktseitigen Schwankungen ausgeglichen werden können. Nach diversen Versuchen sieht die LFD gute Chancen zur Einarbeitung von Mehrwerten sowohl im qualitativen Bereich (v. a. Geschmack, aber auch antibiotikafrei, gentechnikfrei) als auch im emotionalen Bereich (100% Einzeltiernachverfolgung, Regionalität, Tierwohl). Die zu einer nachhaltigen Marktdurchdringung nötigen Absatzmengen können seitens der LFD gebündelt zur Verfügung stehen. Eine preisliche Orientierung wird im oberen Bereich zwischen Billig und Bio angestrebt.

5. Prognosebericht

Die Entwicklung des Geschäftsjahres 2020 war von der hohen Volatilität in Bezug auf die Ferkelpreise bestimmt. Lag der Ferkelstandardpreis im März 2020 mit einem Allzeithoch noch bei € 83,00 pro Stück, so ist nach einem drastischen Verfall ab April 2020 der Ferkelstandardpreis Mitte August 2020 auf € 39,00 pro Stück und im 4. Quartal 2020 auf ein Allzeittief von 22,00 € gesunken.

Die Marktsituation 2021 war weiterhin durch die Corona Lage und den Einfluss von ASP geprägt. War das 1. Hj. 2021 noch durch leicht anziehende Ferkelpreise gekennzeichnet, ist im 2.Hj. der Markt zusammengebrochen und erreichte im Herbst 2021 mit Ferkelstandardpreisen von €18,00 einen neuen historischen Tiefstand. Als Ergebnis erwartet die Gesellschaft für 2021 einen Preis- und Mengenbedingten Umsatzeinbruch von mindestens 30% was sich ebenfalls in einem deutlich negativen operativen Ergebnis (EBITDA) auswirken wird.

Für das Jahr 2022 rechnet die Gesellschaft mit einem ausgeglichenen bis leicht positiv operativen Ergebnis, sofern es im Jahr 2022 zu keinen weiteren keine signifikanten Verwerfungen in den Erzeugerpreisen bzw. in der Kostenstruktur kommt; der aktuelle Ferkelpreis bildet hierfür eine gute Basis.

Die Liquidität ist durch die Bereitstellung eines erweiterten Kontokorrentkreditrahmens durch den Mehrheitsgesellschafter gesichert. Zudem hat die Unternehmensgruppe im Rahmen eines Antrags auf Fördermittel im Dezember 2021 und zu Begin 2022 Liquiditätshilfen erhalten, um Corona bedingte Verluste auszugleichen.

Die wichtigsten nicht finanziellen Leistungsindikatoren haben sich im Vergleich zum Vorjahr weiter stabilisiert. Sie betragen in 2021 2,36 Betriebswürfe pro Sau/Jahr, 12,5 abgesetzte Ferkel pro Wurf sowie 2,8% Verluste im Flatdeck.

 

Genthin, 15. Mai 2022

Die Geschäftsführung

Abkürzungsverzeichnis

Abkürzung Bezeichnung
LFD Holding GmbH, Gesellschaft, Mutterunternehmen LFD Holding GmbH, Genthin
BilMoG Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz
DRS Deutsche Rechnungslegungs Standards
DRSC Deutsches Rechnungslegungs Standards Committee e. V., Berlin
IDW Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e. V., Düsseldorf
IDW PS IDW Prüfungsstandard
VEZG Vereinigung der Erzeugergemeinschaften für Vieh und Fleisch
Altenplathower Agrarbetrieb GmbH Altenplathower Agrarbetrieb GmbH, Genthin
Bio Power Binde GmbH Bio Power Binde GmbH, Genthin
DEMVA GmbH DEMVA GmbH, Genthin
FZV Ferkelzucht und -vertriebs GmbH FZV Ferkelzucht und -vertriebs GmbH, Potsdam
GLAVA GmbH GLAVA GmbH, Genthin
Mesa Agrar GmbH Mesa Agrar GmbH, Genthin
PR Trade GmbH PR Trade GmbH, Genthin
RwF Reichertsweiler Ferkel GmbH RwF Reichertsweiler Ferkel GmbH, Genthin
Sauenhaltung Thierbach GmbH Sauenhaltung Thierbach GmbH, Pausa
Schweineproduktion Brenkenhof GmbH Schweineproduktion Brenkenhof GmbH, Medow OT Brenkenhof
Schweinezucht Alt Tellin GmbH Schweinezucht Alt Tellin GmbH, Genthin
Schweinezucht Binde GmbH Schweinezucht Binde GmbH, Genthin
Schweinezucht Fahrbinde GmbH Schweinezucht Fahrbinde GmbH, Genthin
SPREEFA GmbH SPREEFA GmbH, Genthin
Tierarztpraxis LFD GmbH Tierarztpraxis LFD GmbH, Donauwörth

Inhaltsverzeichnis

1. Prüfungsauftrag

2. Wiedergabe des Bestätigungsvermerks

3. Grundsätzliche Feststellungen

3.1. Lage des Unternehmens

3.1.a) Stellungnahme zur Lagebeurteilung der gesetzlichen Vertreter

3.1.b) Entwicklungsbeeinträchtigende Tatsachen

3.2. Beachtung von Vorschriften zur Konzernrechnungslegung und von sonstigen Regelungen

4. Analyse der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns

5. Prüfungsdurchführung

5.1. Gegenstand der Konzernabschlussprüfung

5.2. Art und Umfang der Konzernabschlussprüfung

5.3. Unabhängigkeit

6. Feststellungen und Erläuterungen zur Konzernrechnungslegung

6.1. Ordnungsmäßigkeit der Konzernrechnungslegung

6.2. Gesamtaussage des Konzernabschlusses

7. Schlussbemerkung

1. Prüfungsauftrag

In der Gesellschafterversammlung der

LFD Holding GmbH, Genthin,

vom 3. November 2020 wurden wir zum gesetzlichen Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2020 gewählt. Gemäß § 318 Abs. 2 HGB sind wir damit auch Prüfer des Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2020 sowie des Konzernlageberichts. Die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft beauftragten uns demzufolge, den Konzernabschluss der Gesellschaft zum 31. Dezember 2020 gemäß den §§ 316 ff. HGB unter Einbeziehung der zu Grunde liegenden Konzernbuchführung und den Konzernlagebericht zu prüfen. Dieser Prüfungsbericht ist ausschließlich an die LFD Holding GmbH, Genthin, gerichtet und wurde nicht für Zwecke Dritter erstellt, gegenüber denen demnach weder eine Verantwortlichkeit für den Inhalt noch sonstige Pflichten bestehen.

Für die Durchführung des Auftrags und unsere Verantwortlichkeit sind, auch im Verhältnis zu Dritten, die als Anlage 8 beigefügten "Allgemeine Auftragsbedingungen für Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften" in der Fassung vom 1. Januar 2017 maßgebend. Die Höhe unserer Haftung bestimmt sich nach Nr. 9 der Allgemeinen Auftragsbedingungen. Im Verhältnis zu Dritten sind Nr. 1 Abs. 2 und Nr. 9 der Allgemeinen Auftragsbedingungen maßgebend. Zu den Voraussetzungen für eine Weitergabe an Dritte verweisen wir auf Nr. 6 der Allgemeinen Auftragsbedingungen.

2. Wiedergabe des Bestätigungsvermerks

Zu dem als Anlagen 1 bis 6 beigefügten Konzernabschluss zum 31. Dezember 2020 sowie zum Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2020 (Anlage 7) haben wir folgenden uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt, der hier wiedergegeben wird:

" Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

An die LFD Holding GmbH, Genthin

Prüfungsurteile

Wir haben den Konzernabschluss der LFD Holding GmbH, Genthin, und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) - bestehend aus der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2020, der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung, dem Konzerneigenkapitalspiegel und der Konzernkapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020 sowie dem Konzernanhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Konzernlagebericht der LFD Holding GmbH, Genthin, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

entspricht der beigefügte Konzernabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Konzerns zum 31. Dezember 2020 sowie seiner Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020 und

vermittelt der beigefügte Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Konzernlagebericht in Einklang mit dem Konzernabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Konzernlagebericht erbringen zu können.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und Konzernlageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung.

Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Konzernabschluss und im Konzernlagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Konzernabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Konzernlageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Konzernabschluss und im Konzernlagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass der Konzern seine Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Konzernabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Konzernabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Konzernabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt.

holen wir ausreichende geeignete Prüfungsnachweise für die Rechnungslegungsinformationen der Unternehmen oder Geschäftstätigkeiten innerhalb des Konzerns ein, um Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht abzugeben. Wir sind verantwortlich für die Anleitung, Überwachung und Durchführung der Konzernabschlussprüfung. Wir tragen die alleinige Verantwortung für unsere Prüfungsurteile.

beurteilen wir den Einklang des Konzernlageberichts mit dem Konzernabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Konzerns.

führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Konzernlagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen."

3. Grundsätzliche Feststellungen

3.1. Lage des Unternehmens

3.1.a) Stellungnahme zur Lagebeurteilung der gesetzlichen Vertreter

Nach unserer Beurteilung sind die Darstellung und die Beurteilung der Lage des Konzerns im Konzernabschluss und im Konzernlagebericht durch die gesetzlichen Vertreter des Mutterunternehmens zutreffend und stehen mit den von uns im Rahmen der Konzernabschlussprüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang. Die Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung sind zutreffend dargestellt.

Aus unserer Sicht sind im Konzernlagebericht der gesetzlichen Vertreter des Mutterunternehmens folgende Kernaussagen zur wirtschaftlichen Lage und zur künftigen Entwicklung des Konzerns hervorzuheben:

1.

Das Kerngeschäft des Konzerns besteht in der Produktion von Ferkeln und Läufern im Wesentlichen für den deutschen und in geringen Mengen für den europäischen Absatzmarkt. Der LFD Konzern ist der größte Ferkelaufzuchtbetrieb Deutschlands mit einem Marktanteil von 2-2,5 %.

2.

Durch den hohen Wettbewerbsdruck, die hohen hygienischen Anforderungen als auch durch neue Tierschutzbestimmungen, findet in unserer Branche ein Strukturwandel statt, von kleinbäuerlichen Strukturen hin zu Großanlagen, in deren Verlauf weitere Kapazitäten abgebaut werden.

3.

Im Kalenderjahr 2020 hat der Ferkelbasispreis bisher noch nicht gekannte Schwankungen erreicht.

4.

Obwohl sich die Umsatzerlöse in 2020 im Vergleich zu 2019 vor allem preisbedingt um Mio. EUR 5,8 verringert haben, konnte aufgrund von Beihilfen ein positives Ergebnis erzielt werden.

5.

Die Liquidität ist durch die Bereitstellung eines erweiterten Kontokorrentkreditrahmens durch den Mehrheitsgesellschafter gesichert.

6.

Als Ergebnis der Marktsituation 2021 erwartet die Gesellschaft für 2021 einen preis- und mengenbedingten Umsatzeinbruch von mindestens 30% was sich ebenfalls in einem deutlich negativen operativen Ergebnis (EBITDA) auswirken wird.

7.

Für das Jahr 2022 rechnet die Gesellschaft mit einem ausgeglichenem bis leicht positiven operativen Ergebnis, sofern es im Jahr 2022 zu keinen weiteren keine signifikanten Verwerfungen in den Erzeugerpreisen bzw. in der Kostenstruktur kommt; der aktuelle Ferkelpreis bildet hierfür eine gute Basis.

Gemäß § 321 Abs. 1 Satz 2 HGB nehmen wir als Konzernabschlussprüfer in dieser vorangestellten Berichterstattung zu der Beurteilung der Lage des Konzerns durch die gesetzlichen Vertreter des Mutterunternehmens im Konzernabschluss und im Konzernlagebericht Stellung:

Vermögens-, Finanz- und Ertragslage

2020 2019 Veränderung
Betriebsergebnis (EBIT) -3.217 -2,9 2.201 1,9 -5.418 -
Finanzergebnis -1.799 -1,7 -4.504 -3,9 2.705
Neutrales Ergebnis 9.488 9,0 832 0,7 8.656
Ergebnis vor
Ertragssteuern (EBIT) 4.472 4,4 -1.471 -1,3 5.943
Ertragsteuern -63 -0,1 749 0,6 -812
Jahresergebnis (vor nicht beherrschender Anteile) 4.535 4,5 -2.220 -1,9 6.755

Die Ertragslage des Geschäftsjahres 2020 der Gesellschaft ist durch verschiedene (Sonder)Effekte gekennzeichnet.

Infolge eines im Durchschnitt deutlich unter den Vorjahren liegenden Ferkelpreises, musste die Gesellschaft Ertragseinbußen hinnehmen, was in einem negativen Betriebsergebnis mündete. Die Gesellschaft ist aufgrund des Marktumfeldes lediglich in der Lage auf Preisschwankungen durch Mengenanpassungen zu reagieren; der sogenannte VEZG-Preis wird als Referenzpreis mittels Notierung festgelegt. Die Mengenanpassung kann jedoch nur zeitversetzt erfolgen, da die Gesellschaft ein lebendes Produkt herstellt. Der Ferkelpreis war unter anderem vor dem Hintergrund der Coronapandemie im Jahr 2020 in der Durchschnittsbetrachtung zu 2019 rückläufig.

Die Gesellschaft hat im Herbst 2021 das Antragsverfahren zur Inanspruchnahme von Unterstützungsmechanismen der öffentlichen Hand im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie eingeleitet. Ende des Jahres 2021 konnte die Gesellschaft eine Beihilfe vereinnahmen, deren Ausweis im neutralen Ergebnis.

Im Vorjahr fielen noch deutliche Zinsaufwendungen gegenüber den finanzierenden Banken an. Durch den Einstieg des neuen Gesellschafters und die Ablösung der Bankverbindlichkeiten, konnten die Zinsaufwendungen im Berichtsjahr gesenkt werden.

Das neutrale Ergebnis umfasst primär Beihilfen, Erträge aus der Ausbuchung von Verbindlichkeiten sowie Auflösungen von Rückstellungen.

Bei den im Geschäftsjahr 2020 ausgewiesenen positiven Ertragsteuern ergeben sich gegenläufige Effekte. Aufgrund des Fortfalls der steuerlichen Verlustvorträge mussten passive latente Steuern in Höhe von TEUR 2.026 eingebucht werden. Eine Rückstellung für Risiken betreffend Kapitalertragsteuern zzgl. Solidaritätszuschlag konnten in Höhe von TEUR 2.497 aufgelöst werden.

Die Gesellschaft befand sich auch im Jahr 2020 noch in einer Restrukturierungssituation. Als ein Baustein erfolgte im April 2021 die Umsetzung eines Erlasses wesentlicher Verbindlichkeiten (TEUR 88.792). Der Erlass wurde durch eine verbindliche Auskunft der Finanzverwaltung untermauert, der bereits 2020 beantragt wurde. Vor diesem Hintergrund ist das zum 31. Dezember 2020 ausgewiesenen negative Eigenkapital nur von temporärer Natur; in Folge des Erlasses wird das Eigenkapital im Jahr 2021 deutlich positiv ausgewiesen werden. Die Finanzverwaltung hat im Rahmen einer verbindlichen Auskunft erklärt, dass dieser Vorgang nicht zu Ertragsteuerzahlungen führt. Die Vermögenslage der Gesellschaft kann daher ab dem Geschäftsjahr 2021 wieder als geordnet angesehen werden.

Während des Geschäftsjahres 2020 wurde die Finanzlage der Gesellschaft durch den Gesellschafter sichergestellt; es bestehen keine Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten zum 31. Dezember 2020. Infolge des rückläufigen Ferkelpreises erfolgte auch im Geschäftsjahr 2021 eine umfassende Stützung durch den Gesellschafter, da eine kostendeckende Produktion zeitweise nicht mehr möglich war. Eine weitere Entlastung der Finanzlage erfolgte durch die Gewährung von Corona-Hilfen Ende des Jahres 2021 und Anfang 2022.

Zukünftige Entwicklung/Chancen und Risiken

Aus der Geschäftstätigkeit (Ein-Produkt-Unternehmen und Mengenanpasser) und der Struktur (größter Ferkelzüchter Deutschlands) der LFD-Gruppe ergeben sich verschiedene operative Chancen und Risiken.

Das operative Geschäft der Gesellschaft ist durch die Abgängigkeit vom VEZG-Marktpreis bestimmt. An dieser Preisnotierung orientieren sich die Abnehmer der Ferkel, in der Regel Mäster. Auf rückläufige Marktpreise kann die Gesellschaft nur durch eine Mengenanpassung reagieren. Diese Reaktion wirkt sich jedoch erst zeitversetzt aus, da der natürliche Produktionszyklus des Ferkels beachtet werden muss. In der Regel dauert ein Zyklus ca. 24 Wochen (Besamung bis Verkauf). Auf sinkende Marktpreise kann die Gesellschaft nur sehr begrenzt mit (Fix)Kosteneinsparungen reagieren; es sind die Regelungen des Tierschutzgesetzes zu beachten.

Bei gegebenen Kostenstrukturen kann die Gesellschaft von steigenden Notierungen überproportional profitieren. Es muss jedoch beachtet werden, dass der Preis teilweise deutlichen Preisschwankungen unterliegt. Dies zeigt der Preisverlauf im Jahr 2021. Während im ersten Halbjahr 2021 anziehende Preise zu verzeichnen waren, sank der Preis im Herbst 2021 auf einen historischen Tiefstand von EUR 18. Daher wird für 2021 ein deutliches negatives Jahresergebnis 2021 erwartet. Aktuell (Ende April 2022) tendieren die Preise um ca. EUR 60 pro Ferkel; hierbei handelt es sich um einen für die Gesellschaft auskömmlichen Preis. In Summe rechnet die Gesellschaft daher für das Jahr 2022 mit einem ausgeglichenen operativen Ergebnis.

Gegenläufig sind jedoch auch Preiserhöhungen auf der Einkaufsseite zu beachten. Der wesentliche Bezug stellt Futter dar, welches sich zumindest an Marktpreisen für Grundmittel wie Weizen, Mais etc. orientiert. Der aktuelle Krieg in der Ukraine führt nach Einschätzung der Gesellschaft zu steigenden Einstandskosten im Futterbereich. Diese werden nach den Erwartungen der Gesellschaft jedoch unterhalb der positiven Entwicklung des Ferkelpreises liegen.

Die Gesellschaft betrachtet ihre Betriebsgröße als wesentliche Chance für die Zukunft. Die Struktur der Ferkelzüchter ist stark fragmentiert; der Großteil besteht aus kleinen und mittleren Betrieben. Diese Betriebsgrößen haben nicht die Möglichkeit die teilweise signifikanten Preisentwicklungen des Jahres 2021 zu kompensieren. Die Gesellschaft erwartet eine zunehmende Konzentration und damit einhergehend einen positiven Effekt auf den Marktpreis.

Die Gruppe sieht sich verschiedenen rechtlichen Risiken konfrontiert, die ausführlichen im Lagebericht beschrieben werden. Aus den aktuellen Erkenntnissen ergeben sich hieraus keine substanziellen Auswirkungen.

Die Gesellschaft musste im April 2021 den Verlust des Standortes Alt-Tellin in Folge eines Brandes hinnehmen; die Ställe und der Tierbestand wurden fast vollständig zerstört - die Biogasanlage wurde nicht beschädigt. Es handelt sich um ein wertbegründendes Ereignis. Aktuell finden Verhandlungen mit der Versicherung über die Regulierung des Schadensfalls statt. Das Anlage- und Tiervermögen wurde zum 31. Dezember 2020 mit einem Buchwert von ca. Mio. EUR 20 ausgewiesen. Die Versicherungserstattung soll nach Einschätzung der Geschäftsführung mindestens Mio. EUR 24 betragen. Diese Erstattung umfasst den Verlust des Anlage- und Tiervermögens als auch die erwartete Rückbaukosten.

Außerhalb der operativen Geschäftstätigkeit ist auf folgende Chancen und Risiken einzugehen. Die LFD-Gruppe ist aktuell Gegenstand einer steuerlichen Außenprüfung für die Jahre 2013 bis 2015 und 2016 bis 2019. Alle bekannten Prüfungsfeststellungen, deren Folgewirkung und die hierzu von der Gesellschaft gestellten Gegenanträge sind in die Berechnung der Rückstellungen für die Betriebsprüfung eingeflossen. Es ist nicht ausgeschlossen, dass sich weitere Feststellungen durch die Betriebsprüfung ergeben, die zu nicht unerheblichen Steuernachzahlungen führen. Risiken betreffend Kapitalertragssteuer/Solidaritätszuschlag (Mio. EUR 5,9), aufgrund eventueller verdeckter Gewinnausschüttungen in den Jahren bis 2016, sieht die Gesellschaft nach Abstimmung mit ihren steuerlichen Beratern nicht. Falls eine verdeckte Gewinnausschüttung vorliegt, wäre nach Auffassung der steuerlichen Berater die Steuer durch den damaligen Gesellschafter zu tragen.

3.1.b) Entwicklungsbeeinträchtigende Tatsachen

Nach § 321 Abs. 1 Satz 3 HGB haben wir als Abschlussprüfer über bei der Durchführung der Prüfung festgestellte Tatsachen zu berichten, die die Entwicklung der Gesellschaft wesentlich beeinträchtigen können. In diesem Zusammenhang muss beachtet werden, dass die Prüfung im Mai 2022 abgeschlossen wurde.

Die bilanzielle Überschuldung der Gesellschaft zum 31. Dezember 2020 wird durch den schon beschriebenen Forderungserlass des Gesellschafters im April 2021 beseitigt.

Die Gesellschaft führt in ihrem Lagebericht aus, dass infolge weiterhin rückläufiger Ferkelpreise im Jahr 2021 mit einem deutlich negativen operativen Ergebnis gerechnet wird. Der Break-Even-Preis für ein Ferkel beträgt demnach ca. EUR 40; zeitweise notierte der Ferkelpreis im Jahr 2021 bei EUR 18. Die Sicherstellung der Liquidität in 2021 erfolgt durch Kontokorrentzusagen; die gewährten Beihilfe Ende 2021 und Anfang 2022 trugen zu Stärkung der Liquidität bei.

Bereits Ende 2021 zeichnete sich bereits ein Erholen des Ferkelpreises ab; aktuell (Ende April 2022) beträgt der Preis ca. EUR 60 pro Ferkel. Mit einem durchschnittlichen Ferkelpreis aus diesem Niveau lassen sich ausgeglichene bis leicht positive operative Ergebnisse erzielen.

Uns liegen keine Erkenntnisse für Gegebenheiten vor, die ein Abweichen von der Annahme der gesetzlichen Vertreter über die Fortführung der Gesellschaft erforderlich erscheinen lassen. Bei der Bewertung für Zwecke des handelsrechtlichen Jahresabschlusses wurde deshalb zutreffend von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit (Going-Concern-Prämisse) ausgegangen.

3.2. Beachtung von Vorschriften zur Konzernrechnungslegung und von sonstigen Regelungen

Entgegen der Verpflichtung des § 264 Abs. 1 Satz 3 und des § 290 Abs. 1 Satz 1 HGB wurde der Jahres- und Konzernabschluss zum 31. Dezember 2020 nicht innerhalb von drei bzw. fünf Monaten nach Geschäftsjahresende aufgestellt. Dies wurde insbesondere mit den Auswirkungen der Corona-Pandemie begründet.

4. Analyse der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns

In Abstimmung mit den gesetzlichen Vertretern haben wir auf eine Analyse der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage verzichtet.

5. Prüfungsdurchführung

5.1. Gegenstand der Konzernabschlussprüfung

Gegenstand der Konzernabschlussprüfung sind der nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften erstellte Konzernabschluss der Gesellschaft zum 31. Dezember 2020 unter Einbeziehung der zu Grunde liegenden Konzernbuchführung und der Konzernlagebericht.

Die Konzernabschlussprüfung erstreckt sich auch auf die Abgrenzung des Konsolidierungskreises, die in den Konzernabschluss einbezogenen Jahresabschlüsse, die Überleitung dieser Jahresabschlüsse auf die für den Konzernabschluss geltenden Vorschriften (sog. HB II bzw. "Reporting Packages") sowie die getroffenen Konsolidierungsmaßnahmen.

Im Rahmen des uns erteilten Auftrags haben wir beurteilt, ob die einschlägigen handels- und gesellschaftsrechtlichen Vorschriften, ergänzende einschlägige Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags und die deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung sowie die DRS des DRSC eingehalten worden sind.

Die Beachtung anderer gesetzlicher Vorschriften sowie eine Stellungnahme zur Angemessenheit des Versicherungsschutzes waren nicht Gegenstand unseres Auftrages. Die Aufdeckung und Aufklärung strafrechtlicher Tatbestände, wie z. B. Untreuehandlungen oder Unterschlagungen, sowie die Feststellung außerhalb der Rechnungslegung begangener Ordnungswidrigkeiten sind nicht Gegenstand der Konzernabschlussprüfung.

Die Prüfung erstreckt sich gemäß § 317 Abs. 4a HGB nicht darauf, ob über die bilanzielle Fortführungsannahme hinaus der Fortbestand der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen oder ob die Wirksamkeit oder Wirtschaftlichkeit der Geschäftsführung zugesichert werden können.

5.2. Art und Umfang der Konzernabschlussprüfung

Die Prüfungsarbeiten haben wir mit Unterbrechungen in den Räumen der Gesellschaft in Genthin sowie in unserem Büro in den Monaten Mai 2021 bis Mai 2022 durchgeführt. Die vergleichsweise lange Prüfungsdauer ist insbesondere den Umstand geschuldet, dass die Gesellschaft im Herbst/Winter 2021 die Beantragung von Corona-Förderungen forcierte und das bestehende Personal im Rechnungswesen in diesen Prozess stark eingebunden war.

Einzelheiten über die Prüfungsdurchführung nach Art, Umfang und Ergebnis haben wir in unseren Arbeitspapieren festgehalten.

Prüfungsstrategie

Unsere Prüfung haben wir gemäß den Vorschriften der §§ 316 ff. HGB unter Beachtung der vom IDW festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen.

Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass mit hinreichender Sicherheit Unrichtigkeiten und Verstöße erkannt werden, die sich auf die Darstellung des durch den Konzernabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und des durch den Konzernlagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken.

Ausgangspunkt der Prüfung war der von der KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft geprüfte und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehene Konzernabschluss der Gesellschaft für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019. Zur Überprüfung der Eröffnungsbilanzwerte haben wir den Prüfungsbericht des Geschäftsjahres 2019 einer kritischen Durchsicht unterzogen. Eine Kontaktaufnahme zum vorherigen Wirtschaftsprüfer war nicht notwendig.

Der Prüfung liegt ein risikoorientierter Prüfungsansatz zu Grunde, der insbesondere auf Kenntnissen der Geschäftstätigkeit, des wirtschaftlichen und rechtlichen Umfelds der Unternehmensgruppe sowie auf einer Analyse der Risikofelder basiert.

Ausgehend von einer Beurteilung der innewohnenden Risiken, des Kontrollumfeldes sowie des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems des Konzerns einschließlich seiner Teilbereiche haben wir ein Risikoprofil für den Konzernabschluss erstellt. Hierauf aufbauend haben wir Art und Umfang analytischer (Plausibilitätsbeurteilungen) und sonstiger einzelfallbezogener Prüfungshandlungen festgelegt. Bei Einzelfallprüfungen haben wir Nachweise in bewusster Auswahl bzw. unter Heranziehung von Stichprobenverfahren eingeholt. Dabei haben wir die Grundsätze der Wesentlichkeit und Wirtschaftlichkeit beachtet.

Unsere Prüfungsstrategie für das Berichtsjahr hat in der Hauptprüfung zu folgenden Prüfungsschwerpunkten geführt:

Ereignisse nach dem Bilanzstichtag

Bewertung des Tiervermögens

Verschiedene Beurteilungen auf Ebene der Tochtergesellschaft, insbesondere Erlösrealisierung

Im Rahmen der Prüfung des Konzernlageberichts haben wir die Vollständigkeit und Plausibilität der Angaben unter Berücksichtigung unserer Erkenntnisse, die wir während der Konzernabschlussprüfung gewonnen haben, beurteilt. Dabei haben wir auch die zutreffende Darstellung von Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung sowie die Plausibilität prognostischer Angaben geprüft.

Nachweise und eingeholte Bestätigungen Dritter

Folgende, in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen sind nicht prüfungspflichtig gemäß § 316 Abs. 1 Satz 1 HGB. Für sie werden die Befreiungen nach § 264 Abs. 3 HGB hinsichtlich der Aufstellung eines Anhangs und der Offenlegung in Anspruch genommen.

Schweinezucht Fahrbinde GmbH

Schweineproduktion Brenkenhof GmbH

GLAVA GmbH

Schweinezucht Binde GmbH

Bio Power Binde GmbH

Mesa Agrar GmbH

RwF Reichertsweiler Ferkel GmbH

PR Trade GmbH

Tierarztpraxis LFD GmbH

Für die prüfungspflichtigen Unternehmen wurde in Ausübung des Wahlrechts gemäß § 264 Abs. 3 HGB zusätzlich auf die Prüfung der Einzelabschlüsse verzichtet.

Sauenhaltung Thierbach GmbH

SPREEFA GmbH

Schweinezucht Alt Tellin GmbH

DEMVA GmbH

Aufgrund der nicht erforderlichen Prüfung der zuvor genannten Jahresabschlüsse wurden für diese Gesellschaften gleichwohl folgende Beurteilungen auf Konzernebene angestellt:

Durchführung von Saldenbestätigungsaktionen Debitoren und Kreditoren

Einholung von Rechtsanwalts-, Steuerberater und Bankbestätigungen

Teilnahme an der Inventur in ausgewählten Ställen

Prüfung der Vorratsbewertung, insbesondere des Tierbestandes

Durchführung einer Umsatzstichprobe

Beurteilungen zum Anlagevermögen

Anstellung einer Stichprobe zur Periodenabgrenzung im Umsatzbereich

Analytische Durchsicht aller Abschlüsse

Nach unserer Beurteilung aufgrund unserer Prüfung nach § 317 Abs. 3 HGB bilden die Jahresabschlüsse der einbezogenen Unternehmen geeignete Konsolidierungsunterlagen.

Saldenbestätigungen zur Überprüfung der Forderungen und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen wurden im Wege der Stichprobe zum Bilanzstichtag für ausgewählte Unternehmen des Konsolidierungskreises eingeholt.

Bankbestätigungen wurden lückenlos eingeholt.

Rechtsanwaltsbestätigungen für schwebende Rechtsstreitigkeiten wurden eingeholt. Es wurde eine Steuerberaterbestätigung vom Steuerberater der LFD GmbH eingeholt; bei der LFD GmbH handelt es sich um den Organträger des Organkreises. Der Organkreis entspricht fast annähernd dem Konsolidierungskreis.

Auskünfte, Vollständigkeitserklärung

Auskünfte erteilten uns die gesetzlichen Vertreter des Mutterunternehmens sowie die uns benannten Mitarbeiter. Auskünfte erteilten uns des Weiteren die gesetzlichen Vertreter der übrigen in den Konsolidierungskreis einbezogenen Unternehmen sowie die von ihnen beauftragten Mitarbeiter. Die erbetenen Aufklärungen und Nachweise wurden uns bereitwillig gegeben.

Die gesetzlichen Vertreter des Mutterunternehmens haben uns die Vollständigkeit der Konzernbuchführung, des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts sowie die weiteren nach IDW PS 303 erforderlichen Informationen in einer schriftlichen Erklärung bestätigt.

5.3. Unabhängigkeit

Wir bestätigen gemäß § 321 Abs. 4a HGB, dass wir bei unserer Konzernabschlussprüfung die anwendbaren Vorschriften zur Unabhängigkeit beachtet haben.

6. Feststellungen und Erläuterungen zur Konzernrechnungslegung

6.1. Ordnungsmäßigkeit der Konzernrechnungslegung

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse sind die Konzernbuchführung und die weiter geprüften Unterlagen ordnungsgemäß und entsprechen in allen wesentlichen Belangen den gesetzlichen Vorschriften.

Im Rahmen der Prüfung ergaben sich keine Feststellungen, die dagegen sprechen, dass die vom Mutterunternehmen getroffenen organisatorischen und technischen Maßnahmen geeignet sind, die Sicherheit der konzernrechnungslegungsrelevanten Daten und IT-Systeme zu gewährleisten.

Wir haben zu unserer Prüfung den in Abschnitt 2. wiedergegebenen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt, der das Prüfungsergebnis in Bezug auf die nachfolgenden Aspekte beinhaltet:

Ordnungsmäßigkeit der Bestandteile des Konzernabschlusses in allen wesentlichen Belangen − ausgehend von den Zahlen der Vorjahreskonzernbilanz − und deren Ableitung aus den einbezogenen Abschlüssen

Ordnungsmäßigkeit und Beachtung der Stetigkeit der Abgrenzung des Konsolidierungskreises sowie ggf. Angabe von Veränderungen im Konsolidierungskreis gegenüber dem Vorjahr

Beachtung aller für die (Konzern-)Rechnungslegung geltenden Vorschriften einschließlich der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und aller rechtsformgebundenen Regelungen

Beachtung von Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags des Mutterunternehmens, soweit diese den Inhalt der Rechnungslegung betreffen

Die in den Konzernabschluss einbezogenen Abschlüsse und die Ordnungsmäßigkeit der Anpassung der Abschlüsse an die konzerneinheitliche Bilanzierung und Bewertung, sofern vorhanden

Beachtung von Ansatz-, Ausweis-, Bewertungs- und Konsolidierungsvorschriften in allen wesentlichen Belangen

Ordnungsmäßigkeit der Fortführung der Konsolidierungsbuchungen

Ordnungsmäßigkeit der Angaben im Konzernanhang in allen wesentlichen Belangen

Ordnungsmäßigkeit der Angaben im Konzerneigenkapitalspiegel und in der Konzernkapitalflussrechnung in allen wesentlichen Belangen

Gesetzesentsprechung des Konzernlageberichts in allen wesentlichen Belangen

Ergänzend zu den Ausführungen im Bestätigungsvermerk stellen wir fest:

Soweit die vom DRSC aufgestellten DRS gesetzliche Wahlrechte einschränken oder zusätzliche, über die gesetzlichen Anforderungen hinausgehende Angaben und Erläuterungen fordern (z. B. im Konzernanhang oder Konzernlagebericht), wurden diese zulässigerweise nur teilweise angewandt. Allerdings ist in diesen Fällen über die Nichtanwendung der DRS im Prüfungsbericht hinzuweisen. Über folgende wesentliche Abweichungen zu den DRS ist zu berichten:

Der Konzernanhang enthält anstelle der vom DRSC nach DRS 18 (Latente Steuern) geforderten steuerlichen Überleitung andere geeignete Erläuterungen. Auf darüberhinausgehende Angaben nach DRSC wurde verzichtet.

Angaben zur Lageberichterstattung (DRS 20), die über die gesetzlichen Pflichtangaben hinausgehen, wurden teilweise nicht erbracht, da sie als Wahlrechte anzusehen sind. Dies betrifft insbesondere die DRS 20.152, 20.57, 20.118, 20.160 sowie 20.135.

Hinsichtlich der Veränderungen des Konsolidierungskreises und der insgesamt untergeordneten Auswirkungen verweisen wir auf den Konzernanhang. Aus der Endkonsolidierung der Altenplathower Agrarbetrieb GmbH ergab sich ein kein nennenswerter Ergebniseffekt.

Der Konzernabschlussstichtag entspricht dem Stichtag des Jahresabschlusses des Mutterunternehmens und aller einbezogenen Tochtergesellschaften.

Die Angaben nach § 314 Abs. 1 Nr. 6a) HGB sind in Anwendung des Wahlrechts nach § 286 Abs. 4 HGB i. V. m. § 314 Abs. 3 HGB zu Recht unterblieben.

6.2. Gesamtaussage des Konzernabschlusses

Der Konzernabschluss vermittelt insgesamt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns.

Gemäß § 321 Abs. 2 Satz 4 HGB gehen wir nachfolgend in Ergänzung zur Darstellung im Konzernanhang auf wesentliche Bewertungsgrundlagen und − sofern vorliegend − den Einfluss von Änderungen in den Bewertungsgrundlagen einschließlich der Ausübung von Bilanzierungs-, Bewertungs- und Konsolidierungswahlrechten, die Ausnutzung von Ermessensentscheidungen sowie auf sachverhaltsgestaltende Maßnahmen ein.

Wesentliche Bewertungsgrundlagen und Bewertungsänderungen

Bilanzierung und Bewertung der Vermögensgegenstände und Schulden sowie die Konsolidierungsmaßnahmen entsprechen in allen wesentlichen Belangen den gesetzlichen Vorschriften und sind im Konzernanhang dargestellt.

Die Gesellschaft hat im Herbst 2021 einen Antrag zur Gewährung von Corona-Überbrückungshilfen für kleine und mittelständische Unternehmen, die sog. "Überbrückungshilfe Phase III", gestellt. Ende 2021 wurde ein Bescheid zugunsten der Gesellschaft erlassen. Im vorliegenden Abschluss wurden Mio. EUR 6,6 als sonstiger betrieblicher Ertrag erfasst. Der Bescheid enthält diverse Vorgaben, die von der Gesellschaft bzw. den Tochterunternehmen einzuhalten sind. Es liegen keine Erkenntnisse vor, dass Vorgaben nicht eingehalten wurden.

Die Gesellschaft bewertet den am Stichtag im Bestand befindlichen Tierbestand. Grundlage ist zum einen die am 30. Dezember 2020 durchgeführte Inventur und die Untergliederung des Tierbestandes in verschiedene Klassen (Babyferkel, Ferkel bis 25 KG, Läufer 25 bis 50 etc.). Für jede Tierklasse ermittelt die Gesellschaft in einem mehrstufigen Verfahren die Einzel- und Gemeinkosten exemplarisch für jedes Tier einer Klasse. Die Gemeinkosten umfassen die notwendigen, produktionsbezogenen Gemeinkosten; Kosten der allgemeinen Verwaltung sowie Fremdkapitalzinsen werden nicht zum Ansatz gebracht. Aufgrund Verfalls des VEZG-Preises Ende 2020 sowie Anfang 2021 befinden sich zum Stichtag Tiere im Bestand, die im Januar und Februar 2021 unterhalb der Herstellkosten verkauft wurden. Dieser Verlust kann auf ca. Mio. EUR 2,6 beziffert werden. Dem gegenüber steht die Gewährung der Corona-Hilfe, die den Corona-bedingten Umsatzrückgang kompensieren bzw. eine Unterstützung zu den nicht gedeckten Fixkosten darstellen soll. Wirtschaftlich werden diese Bereiche zusammen betrachtet, so dass eine Abwertung der Tierbestände nicht erforderlich war.

Zu den Steuerrückstellungen sind folgende Erläuterungen zu geben:

a)

Die Betriebsprüfung für den Zeitraum 2013 bis 2015 läuft noch. Vorläufige Betriebsprüfungsberichte liegen für fast alle Gesellschaften vor. Mit den meisten Gesellschaften bestehen Ergebnisabführungsverträge, daher sind die Ergebnisse bei diesen Tochtergesellschaften der LFD Holding GmbH zuzurechnen. Soweit noch keine vorläufigen Berichte vorliegen, wurde auf die Kenntnisstände aus den Besprechungen mit dem Betriebsprüfer zurückgegriffen. Bereits gestellte Gegenanträge werden beachtet.

Hiernach ergeben sich Nachzahlungen für Ertrag- und Umsatzsteuern einschließlich Zinsen in Höhe von TEUR 702. Die sich hieraus für die Folgejahre ergebenden Änderungen führen aufgrund der Verluste, bzw. Verlustvor- und -rückträge nicht zu einer Steuerbelastung. Daher wurden für diese Zeiträume keine Rückstellungen oder Forderungen berücksichtigt.

b)

Es ist nicht auszuschließen, dass sich bis zur finalen Beendigung der Betriebsprüfung noch Sachverhalte ergeben, die zu Änderungen der Steuern führen. Alle bekannten Sachverhalte wurden berücksichtigt.

c)

Die Betriebsprüfung für den Zeitraum 2016 bis 2019 hat begonnen. Erkenntnisse hieraus gibt es noch nicht.

d)

Gegenüber dem damaligen Gesellschafter, bzw. diesem nahestehenden Personen bestanden Forderungen, welche in den Jahren bis 2016 wertberichtigt wurden. Die Wertberichtigung wurde steuerlich neutralisiert. Das Finanzamt will diese Wertberichtigungen als verdeckte Gewinnausschüttungen behandeln. Der Betrag soll der Kapitalertragsteuer unterworfen werden (Kapitalertragsteuer und Solidaritätszuschlag ca. Mio. EUR 5,9). Die im Vorjahr hierfür gebildete Rückstellung wurde in 2020 aufgelöst. Da es sich um eine Sachdividende handelt, sind die steuerlichen Berater der Gesellschaft der Meinung, dass der damalige Gesellschafter verpflichtet ist, die Kapitalertragsteuer zu übernehmen, bzw. die Versteuerung zu gewährleisten. Die gesetzlich geforderten Mitteilungen an den ehemaligen Gesellschafter und die Finanzverwaltung wurden gemacht. Es verbleibt ein Restrisiko, dass die LFD Holding GmbH in Anspruch genommen werden könnte.

e)

Im März 2020 gingen alle Anteile auf einen neuen Gesellschafter über. Die bestehenden ertragsteuerlichen Verlustvorträge sind untergegangen. Die gesetzlich möglichen Tatbestände, die zu einem Erhalt der Verlustvorträge führen, konnten nicht angewandt werden.

Zu den passiven latenten Steuern verweisen wir auf die Erläuterungen im Angang unter "Latenten Steuern".

Der Grundsatz der Stetigkeit der Bilanzierungs-, Bewertungs- und Konsolidierungsmethoden wurde eingehalten. Wir verweisen auf den Konzernanhang.

Sachverhaltsgestaltende Maßnahmen

Folgende Sachverhalte haben sich auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft wesentlich ausgewirkt:

Für die LFD-Holding GmbH ergab sich im Geschäftsjahr 2020 ein Gesellschafterwechsel . Mit Wirkung zum 18. März 2020 haben die Sirius Stern AG und die Terra Grundwerte AG sämtliche Anteile an der Gesellschaft erworben. Gleichzeitig erfolgte eine Ablösung der bestehenden Bankverbindlichkeiten durch die neuen Gesellschafter; die Bankverbindlichkeiten zum 31. Dezember 2019 betrugen TEUR 99.458. Mit dieser Transaktion erfolgt die Finanzierung der Gesellschaft durch die beiden Gesellschafter.

Aktuell weist die Gesellschaft einen nicht durchEigenkapital gedeckten Fehlbetrag in Höhe von TEUR 20.501 aus. Im Jahr 2021 hat der Gesellschafter einen Schulderlass für die gesamte Gruppe in Höhe von TEUR 88.792 erklärt. Damit wird im Geschäftsjahr 2021 wieder ein positives Eigenkapital erreicht.

7. Schlussbemerkung

Den vorstehenden Bericht über unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts der LFD Holding GmbH, Genthin, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020 erstatten wir in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorschriften. Der Abfassung des Prüfungsberichts liegen die "Grundsätze ordnungsmäßiger Erstellung von Prüfungsberichten" (IDW PS 450 n. F.) zu Grunde.

 

Hannover, 2. Juni 2022

Ebner Stolz GmbH & Co. KG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft

Wilfried Steinke, Wirtschaftsprüfer

Steffen Fleitmann, Wirtschaftsprüfer

Bei Veröffentlichungen oder Weitergabe des Konzernabschlusses und/oder des Konzernlageberichts in einer von der bestätigten Fassung abweichenden Form (einschließlich der Übersetzung in andere Sprachen) bedarf es zuvor unserer erneuten Stellungnahme, sofern hierbei unser Bestätigungsvermerk zitiert oder auf unsere Prüfung hingewiesen wird; auf § 328 HGB wird verwiesen.

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