ATG Ticketing & Sales GmbH
Selbe AdresseErbringung von Reservierungsdienstleistungen für Theater-, Sport- und Unterhaltungsveranstaltungen
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Stephan Offenhammer seit 16.5.2023 | Prokura |
Joachim Wolfgang Arthur Heinrich Hilke seit 16.5.2023 | Geschäftsführer |
Matthias Lienemann seit 9.10.2019 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
The Ambassador Theatre Group Limited | 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
BB Entertainment Holding GmbHDüsseldorfKonzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.04.2021 bis zum 31.03.2022Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. April 2021 bis 31. März 20221. Grundlagen der Gesellschaft Die BB Entertainment Holding-Gruppe (BBEH) ist einer der großen Veranstalter und Produzenten von Live-Entertainment in Deutschland. Sie ist Teil der Ambassador Theatre Group (ATG), London, die neben Deutschland ihre Schwerpunkte in UK und USA hat. In Deutschland agiert die BBEH insbesondere aus der Mehr-BB Entertainment Gruppe und der BB Promotions-Gruppe heraus. Die Mehr-BB Entertainment ist insbesondere in der Durchführung von Musicalveranstaltungen, der Vermietung von Theatern sowie dem Vertrieb und der Vermarktung von Eintrittskarten für Veranstaltungen aller Art tätig. Mehr-BB Entertainment führt über ihre Tochtergesellschaften u.a. die Erfolgsproduktion "Harry Potter und das verwunschene Kind" sowie das Musical "Starlight Express" auf, betreibt insbesondere den "Musical-Dome" in Köln, das "Capitol-Theater" in Düsseldorf, den "Admiralspalast" in Berlin und das "Mehr! Theater am Großmarkt" in Hamburg. Die BB Promotion konzentriert sich v.a. auf die Organisation von Tourneen für Premier-Produktionen und entwickelt neue Shows, Bühnenstoffe und innovative Entertainment-Konzepte für den deutschen und internationalen Markt. Dazu zählen unter anderem die erfolgreichen Tourneen von CATS, BILLY ELLIOT, DIRTY DANCING, WEST SIDE STORY, Richard O'Briens ROCKY HORROR SHOW, CHICAGO, MISS SAIGON, CARMEN LA CUBANA und STOMP. 2. Wirtschaftsbericht 2.1 Entwicklung von Gesamtwirtschaft und Branche Nachdem die Wirtschaft im Corona-Krisenjahr 2020 in eine tiefe Rezession geraten war, konnte diese Krise im Jahr 2021 überwunden werden. Im Jahr 2021 stiegt das Bruttoinlandsprodukt um 2,6 %. Die weitere wirtschaftliche Entwicklung wird nur noch schwach vom Pandemieverlauf und von den Maßnahmen zur Eindämmung beeinflusst. Größere Auswirkungen werden durch den russischen Angriffskrieg gegenüber der Ukraine erwartet. 1 Der Konjunktureinbruch und die pandemiebedingten Einschränkungen hatten den Arbeitsmarkt massiv getroffen. Im Jahr 2021 kam es zu einer robusten Erholung am Arbeitsmarkt. Die Erwerbstätigkeit legte im Verlauf des Jahres 2021 merklich zu. 2 Die Corona-Pandemie hatte besonders starke Auswirkungen auf dem Markt der Darstellende Künste. Nach dem erheblichen Umsatzeinbruch von rund 53 % im Jahr 2020 erfuhr die Branche 2021 ein leichtes Umsatzwachstum von 6 %. Im Besonderen stiegen in der WZ-Klasse Theater-/Konzertveranstaltende die Umsätze von € 634 Mio. (2020) auf € 666 Mio. (2021). 3 Die BBEH-Gruppe konnte im Herbst/Winter unter Pandemie-Auflagen die Wiedereröffnung der Theater aufnehmen. Im Zuge dieser Wiedereröffnung wurde der Spielbetrieb der Produktion Starlight Express und Harry Potter aufgenommen. 2.2 Geschäftsverlauf Das Geschäftsjahr 2021/2022 war gravierend von den Theaterschließungen bis Mitte 2021 beeinflusst. Ein Teil der Theater konnte bereits im September für Veranstaltungen Dritter geöffnet werden. Das Musical Starlight Express folgte im Oktober 2021. Eine erfolgreiche Premiere von dem Theaterstück "Harry Potter und das verwunschene Kind" konnte nach der Corona Pandemie im Dezember 2021 gefeiert werden. 2.3 Ertragslage Der Konzernverlust beträgt rd. € 20,8 Mio. und entsprach insoweit unseren Erwartungen. Dabei konnten öffentliche Unterstützungsmaßnahmen die operativen Verluste (Leerstände) sowie die Aufnahme des Spielbetriebs in der zweiten Hälfte des Wirtschaftsjahres nicht vollständig ausgleichen. Personalanpassungsmaßnahmen sowie Kurzarbeit haben den Personalaufwand vermindert. Mit der sukzessiven Aufnahme des Spielbetriebes wurden die Belegschaften in den Theatern und den Verwaltungen aus der Kurzarbeit zurückgeholt. Die noch im Vorjahr mit der Rückabwicklung von Tickets beschäftigten Mitarbeiter*innen in den Verwaltungen sowie der Ticketing-Organisation und des Tourneegeschäftes konnten sich nach und nach wieder auf den Verkauf von neuen Tickets konzentrieren. Der durch Corona beibehaltene Weg zum mobilen Arbeiten konnte erfolgreich fortgesetzt werden, die aufgebaute Infrastruktur wird weiterhin zum flexiblen Arbeiten genutzt. Das Arbeiten im "Remote", welches zur Bewältigung der Corona Krise geholfen hat, wird auch weiterhin genutzt, um für zukünftige Veränderungen gewappnet zu sein.
2 BMWi - Jahreswirtschaftsbericht, Seite 112
Die im vorherigen Geschäftsjahr eingerichtete Task Force aus internen und externen Kräften, die sich mit der Antragsstellung für öffentliche Mittel aus den unterschiedlichen Hilfs- und Unterstützungsfonds beschäftigte, konnte durch die konzentrierte Zusammenarbeit diverse Anträge stellen, um aus den öffentlichen Hilfs- und Unterstützungsfonds Mittelzuflüsse zu erhalten, die entsprechend im Jahresabschluss positiv als Erträge dargestellt sind und zur Liquiditätssicherung beigetragen haben. Alle diese Maßnahmen wurden in enger Abstimmung mit der Muttergesellschaft ATG in London durchgeführt. 2.4 Finanzlage Der Konzernverlust wurde insbesondere durch eine Ausweitung des Konzern-Cash-Poolings und durch Unterstützungsmaßnahmen des ATG-Konzerns finanziell aufgefangen. Dem Fremdkapital von rd. € 123 Mio. stehen Vermögenswerte - v.a. in die Vorproduktionsinvestitionen aber auch in die Firmenwerte der laufenden Produktionen - gegenüber. Alle Maßnahmen wurden in enger Abstimmung mit der Muttergesellschaft ATG in London durchgeführt. Dies ermöglichte eine kontinuierliche, sichere Cash-Planung, da die Muttergesellschaft auf unsere jeweilige Anforderung hin die entsprechenden finanziellen Mittel in ausreichender Größenordnung zur Verfügung gestellt hat. 2.5 Vermögenslage Der Konzernabschluss zum 31. März 2022 wird auf der Aktivseite bestimmt durch das Anlagevermögen (€ 78,4 Mio.), insbesondere aus dem Mehr! Theater am Großmarkt in Hamburg und dem Geschäfts- oder Firmenwert aus der Kapitalkonsolidierung. Darüber hinaus wird der EK-Fehlbetrag in Höhe von € 27,0 Mio. ausgewiesen. Die Passivseite bestimmen die Finanzierungsmaßnahmen der Muttergesellschaft (€ 61,0 Mio.) sowie die vorverkauften Ticketerlöse (€ 50,8 Mio.). Die Gesellschaft weist ein negatives Eigenkapital von € 27,0 Mio. aus. 2.6 Investitionen Im Geschäftsjahr 2021/2022 wurden nur geringfügige Investitionen in das Sachanlagevermögen in Höhe von insgesamt € 2,5 Mio. getätigt. 2.7 Personal- und Sozialbereich In der BB Entertainment Holding-Gruppe waren zum Jahresende 764 (585 "Full-Time-Equivalent"; Vorjahr: 507 bzw. 412 "Full-Time-Equivalent") Personen beschäftigt. Die Erhöhung der Mitarbeiterzahl ist begründet durch die Wiederaufnahme des Spielbetriebs. Im März 2022 war die Zeit der Kurzarbeit bereits beendet. Es wird ein kooperativer Führungsstil gelebt. Damit wird eine hohe Motivation der Mitarbeiter erreicht. Kommunikationsfähigkeit, Eigenverantwortung und positive Arbeitsatmosphäre sind für die Mehr! Entertainment-Gruppe Werte, die in besonderer Weise gefördert werden. Dabei wird nicht nur Wert auf Weiterbildung im Rahmen fachlicher Qualifikation gelegt. Kommunikationsförderung, Persönlichkeitsentwicklung und interkultureller Austausch sind wesentliche Elemente der Personalentwicklung. Auf Grund des großen Anteils der Mitarbeiter, die von Kurzarbeit betroffen waren, wurden durch die Geschäftsführung Video-Informationsveranstaltungen in regelmäßigen Abständen durchgeführt, um die Belegschaft auf dem Laufenden zu halten über die Entwicklung im Allgemeinen sowie unsere Planungen bzgl. einer möglichen Wiederaufnahme des Spielbetriebes im Besonderen. Es wurde ein sehr transparenter und kooperativer Führungsstil gelebt inklusive der wirtschaftlichen Auswirkungen durch die Untersagung des Spielbetriebes. Damit wurde eine hohe Motivation der Mitarbeiter erreicht trotz der außergewöhnlichen Situation und den damit einhergehenden ökonomischen Verwerfungen innerhalb der BBEH als auch den persönlichen schmerzhaften Konsequenzen innerhalb unserer Belegschaft und unseres Managements. 3. Prognose-, Chancen- und Risikobericht Für das Geschäftsjahr 2022/2023 sehen wir eine Voll-Bespielung des Spielbetriebes. Ob und inwieweit zukünftig Einschränkungen durch das Land bzw. den Bund unseren Spielbetrieb betreffend Auswirkungen haben, ist heute noch nicht absehbar und wird als gering bewertet. Auswirkungen durch den Russland/Ukraine-Konflikt konnten bisher nicht festgestellt werden, können aber auch nicht für die Zukunft ausgeschlossen werden. Unsere Vorausbuchungen in den Produktionen Harry Potter in Hamburg sowie Starlight Express in Bochum sind auf gutem Niveau. Die Gutscheine die unseren Kunden als Ersatz für ausgefallen und verschobene Vorstellungen zur Verfügung gestellt wurden, sind ebenfalls eine gute Grundlage für die zukünftige Aufnahme des Spielbetriebes, um ausreichend Zuschauer für unsere Produktionen zu erreichen. Durch die gesetzliche Regelung, dass Gutscheine unter gewissen Voraussetzungen bis zu einem bestimmten Datum nicht an Kunden ausgezahlt werden mussten, haben dem Unternehmen entsprechende finanzielle Mittel zur Verfügung gestanden, die zur allgemeinen Stabilisierung beigetragen haben. Unsere Maßnahmen haben weitestgehend gefruchtet und unsere Prognosen sind eingetroffen sind. Für das Geschäftsjahr 2022/2023 werden Umsatzerlöse von € 180,1 Mio. und einen Konzern-EBITDA € 31,4 Mio. geplant. Nach dem aktuellen Monatsbericht März 2023 liegen die Umsatzerlöse und das Jahresergebnis über Planniveau. Für das Geschäftsjahr 2023/2024 wird bei Umsatzerlösen von € 235,6 Mio. ein Konzern-EBITDA von € 45,3 Mio. erwartet. Neben den allgemeinen Rahmenbedingungen, insbesondere die grundsätzliche Möglichkeit, wieder dauerhaft Shows mit einer genügend großen Zuschauerkapazität durchführen zu können, ist ein wesentlicher Faktor für die künftige Entwicklung der Gruppe die Auslastung unserer Theater. Hier spielt v.a. die Auslastung unserer Lizenzproduktionen, Harry Potter und Starlight Express mit einer direkten Auswirkung auf die Ertragslage und die verfügbare Liquidität eine große Rolle. In diesem Zusammenhang kommt eine besondere Bedeutung unserer Lizenzproduktion, Moulin Rouge, in Köln zu. Hier investierte die BBEH rd. € 21 Mio. Eine erfolgreiche Premiere konnte am 6. November 2022 gefeiert werden. Wie bereits in den Vorjahren, beeinflussen mittlerweile eine Vielzahl von Einzelproduktionen und Stadttheater- sowie Tourneetheater-Produktionen den Markt. Bei begrenzter Nachfrage führt diese Konstellation zu einem deutlich verstärkten Wettbewerb.. Vor diesem Hintergrund wird die BBEH-Gruppe auch künftig eigene Spielstätten an externe Produktionsgesellschaften vermieten und als Spielstättenbetreiber im Markt fungieren. Dies soll eine fundierte Umsatz- und Ertragslage sichern und das unternehmerische Risiko minimieren. Unsere Spielstätten waren im Geschäftsjahr 2022/2023 bisher im Rahmen der Theatervermietung plangemäß ausgelastet. Vor dem Hintergrund der pandemiebedingten Verluste und der damit zusammenhängenden bilanziellen Überschuldung hat die Sicherstellung der benötigten Liquidität einen hohen Stellenwert. Dabei kommt der fortgesetzten Unterstützung durch unsere Gesellschafterin eine wesentliche Bedeutung zu. Wir verweisen in diesem Zusammenhang auf unsere Erläuterungen im Anhang zum Konzernabschluss, nach der die ATG hinsichtlich ihrer Forderung von rd. 61,0 Mio. einen qualifizierten Rangrücktritt ausgesprochen hat. Die derzeitigen Finanzmittel versetzen die BBEH-Gruppe in die Lage, in einem unverändert schwierigen Markt- und Wettbewerbsumfeld das Unternehmen im Rahmen unserer positiven Fortbestehensprognose weiter fortzuführen. Wir gehen daher nach derzeitigem Erkenntnisstand davon aus, dass die Finanzierung für die kommenden zwölf Monate und darüber hinaus gesichert ist. Aufgrund unserer Einschätzung sind wir der Überzeugung, dass zum Zeitpunkt der Erstellung des Lageberichtes keine Sachverhalte bestehen, die den Fortbestand der Gesellschaft unmittelbar gefährden. 4. Risikomanagement Die Fähigkeit, Risiken frühzeitig erkennen und effizient steuern zu können, entspricht dem Verständnis von wertorientierter Unternehmensführung. Das Risikomanagement-System ist integraler Bestandteil unserer Planungs-, Controlling- und Berichterstattungssysteme. Das Risikomanagement wird im Rahmen eines regelmäßigen Controllings der Tochterunternehmen durchgeführt, zum einen, um die Sicherung der Liquidität der Mehr-BB Entertainment GmbH und ihrer Tochterunternehmen zu gewährleisten, und zum anderen, um wertmindernde Vorgänge in den Tochterunternehmen frühzeitig zu erkennen und zu vermeiden oder zumindest frühzeitig zu verringern. Insgesamt sehen wir uns für die Herausforderungen der kommenden Jahre gut vorbereitet und sehen der weiteren Entwicklung mit Zuversicht entgegen.
Düsseldorf, den 25. April 2023 BB Entertainment Holding GmbH Die Geschäftsführung Joachim Hilke John Neil Oldcorn Michael Cowper Lynas Maik Klokow Konzernbilanz zum 31. März 2022Aktiva
Passiva
Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. April 2021 bis 31. März 2022
Konzernanhang für das Geschäftsjahr vom 1. April 2021 bis 31. März 2022I. Allgemeine Erläuterungen Der vorliegende Konzernabschluss zum 31. März 2022 der BB Entertainment Holding GmbH, Düsseldorf, die im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 86738 eingetragen ist, wurde in entsprechender Anwendung der Rechnungslegungsvorschriften für Kapitalgesellschaften des Handelsgesetzbuches gemäß § 264 ff. HGB und § 290 ff. HGB aufgestellt. Der Jahresabschluss ist unter der Annahme der Fortführung der Unternehmenstätigkeit erstellt worden. Insbesondere vor dem Hintergrund der andauernden Verlustsituation und der bilanziellen Überschuldung ergeben sich bestandsgefährdende Risiken. Auf den Lagebericht Abschnitt 3 wird verwiesen. Die Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Gegenüber dem Vorjahr haben die wesentlichen Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze grundsätzlich keine Veränderungen erfahren. Konzernabschlussstichtag Der Konzernabschlussstichtag 31. März 2022 entspricht dem Stichtag des Jahresabschlusses der BB Entertainment Holding GmbH, Düsseldorf, und aller einbezogenen Tochterunternehmen. Der Konzernabschluss umfasst folglich den Zeitraum vom 1. April 2021 bis zum 31. März 2022. Konsolidierungskreis In den Konzernabschluss zum 31. März 2022 werden 10 Tochterunternehmen einbezogen. Der Konzernabschluss umfasst neben der Muttergesellschaft, der BB Entertainment Holding GmbH, Düsseldorf, die folgenden inländischen Tochterunternehmen, die aufgrund der Mehrheit der Stimmrechte im Rahmen der Vollkonsolidierung in den Konzernabschluss einbezogen werden:
Das 100 %ige Tochterunternehmen Sundance Productions Inc., NewYork/USA (per 31. März 2022: Eigenkapital Tausend USD 847 (T€ 760), Jahresüberschuss Tausend USD 21 (T€ 19), wird nicht in den Konzernabschluss einbezogen, da es für die Verpflichtung, ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögen-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns zu vermitteln, von untergeordneter Bedeutung ist (§ 296 Abs. 2 HGB). Das Tochterunternehmen Mehr-BB Entertainment, Düsseldorf, ist mit 49,8 % an der A.S.S. Concerts & Promotions GmbH, Hamburg (per 31. Dezember 2020: negatives Eigenkapital - T€ 324, Jahresüberschuss T€ 83), und mit 50,0 % an der ISM Show AG, Zürich/Schweiz (per 31. Dezember 2021: negatives Eigenkapital - Tausend CHF 717 (- T€ 695), Jahresfehlbetrag Tausend CHF 16 (T€ 16), beteiligt. Beide Beteiligungen wurden nicht als assoziierte Unternehmen in den Konzernabschluss einbezogen, da sie für die Vermittlung eines den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns von untergeordneter Bedeutung sind (§ 311 Abs. 2 HGB). II. Bilanzierungs-, Bewertungs- und Konsolidierungsgrundsätze 1. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Die Herstellungskosten (Vorproduktionskosten) für Musicalproduktionen werden als selbst geschaffene Werte des Anlagevermögens aktiviert und über die geplante Aufführungsdauer linear abgeschrieben. Soweit erforderlich, erfolgen außerplanmäßige Abschreibungen. Die entgeltlich erworbenen immateriellen Vermögensgegenstände werden, soweit ihre Nutzung zeitlich beschränkt ist, grundsätzlich über eine Nutzungsdauer von 3 Jahren linear pro rata temporis abgeschrieben. Soweit notwendig, erfolgen außerplanmäßige Abschreibungen. Die Geschäfts- oder Firmenwerte aus der Kapitalkonsolidierung werden entsprechend der voraussichtlichen Nutzungsdauer über ihre betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von fünf 5 Jahren linear abgeschrieben. Die Sachanlagen werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten, abzüglich aufgelaufener Abschreibungen bewertet. Die Abschreibungen erfolgen nach der linearen Methode. Der Abschreibungszeitraum wird entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer festgelegt. Soweit notwendig, erfolgen außerplanmäßige Abschreibungen. Die Finanzanlagen sind zu Anschaffungskosten bzw. niedrigeren beizulegenden Werten ausgewiesen. Die Bewertung der Vorräte ist zu Anschaffungskosten oder den niedrigeren beizulegenden Werten erfolgt. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind zu Nennwerten, abzüglich notwendiger Einzel- und Pauschalwertberichtigungen, bewertet. Als Rechnungsabgrenzungsposten werden auf der Aktivseite Ausgaben vor dem Abschlussstichtag angesetzt, sofern sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen. Als versicherungsmathematisches Berechnungsverfahren bei den Rückstellungen für Pensionen und ähnlichen Verpflichtungen wurde das Anwartschaftsbarwertverfahren angewendet. Der der Bewertung zugrunde liegende Rechnungszinssatz von 1,82 % wurde den von der Deutschen Bundesbank gemäß den Vorschriften der Rückstellungsabzinsungsverordnung vom 25. November 2009 ermittelten und veröffentlichten Zinsinformationen für durchschnittliche Marktzinssätze der vergangenen zehn Geschäftsjahren entnommen. Der Unterschiedsbetrag bei Verwendung eines durchschnittlichen Marktzinssatzes der vergangenen sieben Geschäftsjahre beträgt T€ 113. In dieser Höhe besteht eine Ausschüttungssperre. Nach Maßgabe der Vereinfachungsregelung des § 253 Abs. 2 HGB wurde eine pauschale Restlaufzeit der Pensionsverpflichtungen von 15 Jahren unterstellt. Die Bewertung erfolgte auf der Grundlage der Richttafeln RT 2018 G von Dr. Klaus Heubeck. Gehalts- und Rentensteigerungen wurden mi 0,0 % zugrunde gelegt. Der zum beizulegenden Zeitwert (= Anschaffungskosten) bewertete Aktivwert des Deckungsvermögens (Rückdeckungsversicherungen: T€ 1.507) wurde mit den Pensionsrückstellungen (T€ 1.697) verrechnet. Aufwendungen aus der Aufzinsung der Pensionsrückstellungen (T€ 30) wurden mit Erträgen aus dem Deckungsvermögen (T€ 40) verrechnet. Die Steuerrückstellungen und die sonstigen Rückstellungen wurden in Höhe des nach vernünftiger Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr sind mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst. Künftige Kosten- und Preissteigerungen wurden bei der Bewertung der Rückstellungen berücksichtigt. Bei der Berechnung von Abfindungsverpflichtungen wurde die voraussichtliche Restlaufzeit eines Musicals mit vier Jahren angesetzt. Bei der Berechnung von Rückbauverpflichtungen wurde die Grundmietzeit der Mietverträge zugrunde gelegt. Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. Der Rechnungsabgrenzungsposten auf der Passivseite enthält Einnahmen vor dem Abschlussstichtag, die Ertrag für eine bestimmte Zeit nach dem Stichtag darstellen. Auf fremde Währung lautende Forderungen und Verbindlichkeiten werden zum Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag umgerechnet. 2. Konsolidierungsgrundsätze a) Kapitalkonsolidierung Im Konzernabschluss wurde der Jahresabschluss der BB Entertainment Holding GmbH, Düsseldorf, mit den Jahresabschlüssen der zum Konsolidierungskreis gehörenden Tochterunternehmen zusammengefasst. An die Stelle der dem Mutterunternehmen bzw. den Tochterunternehmen gehörenden Anteile an den einbezogenen Tochterunternehmen treten dabei deren Vermögensgegenstände, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten. Im Rahmen der Kapitalkonsolidierung (Erstkonsolidierung) wurde der Wertansatz der Anteile an den Tochterunternehmen mit dem auf diese Anteile entfallenden Betrag des Eigenkapitals des jeweiligen Tochterunternehmens zum 1. April 2020 verrechnet. Die Kapitalkonsolidierung erfolgte nach der Buchwertmethode gem. § 301 Abs. 1 HGB, die bei allen Stufen der Konsolidierung angewendet wurde. Soweit der Wertansatz der Anteile an den Tochterunternehmen über dem jeweiligen Anteil am anteiligen Eigenkapital lag, ergab sich ein aktiver Unterschiedsbetrag aus der Kapitalkonsolidierung, der in der Bilanz als Geschäfts- oder Firmenwert aus der Kapitalkonsolidierung ausgewiesen wurde. Soweit der Wertansatz der Anteile an den Tochterunternehmen unter dem jeweiligen Anteil am anteiligen Eigenkapital lag, ergab sich ein passiver Unterschiedsbetrag aus der Kapitalkonsolidierung. Die passiven Unterschiedsbeträge von insgesamt T€ 8.734 wurden unter den Gewinnrücklagen ausgewiesen, da sie aus den Gewinnthesaurierungen der Tochterunternehmen zwischen Erwerbszeitpunkt und Erstkonsolidierungszeitpunkt (1. April 2020) resultierten. Aus der Folgekonsolidierung der Starlight Express GmbH, Bochum, ergab sich ein aktiver Unterschiedsbetrag von T€ 13, der als Geschäfts- oder Firmenwert ausgewiesen und im Geschäftsjahr 2021/2022 über eine Restlaufzeit von vier Jahren abgeschrieben wurde. Der aktive Unterschiedsbetrag resultiert aus einer nachträglichen Kaufpreiszahlung. Die aktiven Unterschiedsbeträge aus der Erst- und Folgekonsolidierung betragen zum 31. März 2022 T€ 54.084 und sind in der Konzernbilanz als Geschäfts- oder Firmenwerte aus der Kapitalkonsolidierung ausgewiesen. Die Abschreibung der Geschäfts- oder Firmenwerte von T€ 10.817 erfolgte im Geschäftsjahr 2021/2022 planmäßig verteilt auf die Geschäftsjahre, in denen sie voraussichtlich genutzt werden können. Die Nutzungsdauern liegen bei fünf Jahren und richten sich grundsätzlich nach der voraussichtlichen Bestandsdauer der Musicalproduktionen. Der Geschäfts- oder Firmenwert aus der Kapitalkonsolidierung beträgt zum 31. März 2022 T€ 32.452. b) Schuldenkonsolidierung Gegenseitige Forderungen, Ausleihungen und Verbindlichkeiten zwischen den in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen werden entsprechend § 303 HGB aufgerechnet. c) Aufwands- und Ertragskonsolidierung In der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung sind die Umsatzerlöse und andere Erträge aus Leistungen zwischen den in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen mit den auf sie entfallenden Aufwendungen der Empfänger der Leistungen verrechnet worden (§ 305 HGB). d) Zwischenergebniseliminierung Die Eliminierung von Zwischenergebnissen wird grundsätzlich auf Vorratsbestände und Anlagevermögen durchgeführt. Im Geschäftsjahr 2021/2022 war keine Zwischenergebniseliminierung vorzunehmen. e) Latente Steuern Aus Konsolidierungsbuchungen resultierten keine latenten Steuern. Bei den in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen ergeben sich im Wesentlichen aus zeitlichen Differenzen zwischen dem Ansatz im Handels- und Steuerrecht bei den Rückstellungen für Pensions-, Abfindungs- und Abbauverpflichtungen und aus steuerlichen Verlustvorträgen aktive latente Steuern. Aus der Gesamtdifferenzenbetrachtung ergeben sich somit ausschließlich aktive latente Steuern. Die Bewertung der Differenzen erfolgt mit einem Steuersatz von 32 %. Vom Wahlrecht, primäre aktive latente Steuern zu aktivieren, wurde kein Gebrauch gemacht. III. Erläuterungen zur Konzernbilanz und zur Konzerngewinn- und Verlustrechnung 1. Anlagevermögen Zur Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens verweisen wir auf die Anlage zu diesem Anhang. 2. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. 3. Eigenkapital Der Bilanzverlust enthält einen Verlustvortrag von T€ 34.692. 4. Sonstige Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen betreffen im Wesentlichen Abfindungsverpflichtungen und Rückbauverpflichtungen. 5. Verbindlichkeiten
Die erhaltenen Anzahlungen auf Bestellungen betreffen vereinnahmte Kartengelder und Vorverkaufsgebühren für von der Gesellschaft und von fremden Dritten noch durchzuführenden Veranstaltungen. Ferner sind hier vorausbezahlte Entgelte eines Exclusivdistributors enthalten, die mit zukünftigen Vorverkaufsgebühren verrechnet werden. 6. Umsatzerlöse Die Umsatzerlöse resultieren ausschließlich aus Inlandsumsätzen der Veranstaltungsbranche. 7. Sonstige betriebliche Erträge In den sonstigen betrieblichen Erträgen sind mit T€ 1.044 periodenfremde Erträge enthalten, davon im Wesentlichen mit T€ 897 aus der Auflösung von Rückstellungen. Die sonstigen betrieblichen Erträge betreffen mit T€ 17.781 außergewöhnliche Erträge aus staatlichen Corona-Hilfen, im Wesentlichen aus den Überbrückungshilfen III und IIIplus (T€ 7.262) und Fördergeldern aus dem Kulturfonds (T€ 7.307). 8. Personalaufwand Erträge aus der Erstattung von im Geschäftsjahr 2021/2022 gezahltem Kurzarbeitergeld einschließlich Sozialabgaben von insgesamt T€ 4.434 wurden mit dem Personalaufwand verrechnet. 9. Sonstige betriebliche Aufwendungen Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthalten periodenfremde Aufwendungen von T€ 46, davon T€ 20 aus der Ausbuchung von Forderungen. IV. Sonstige Angaben 1. Nicht in der Bilanz enthaltene Geschäfte sowie Eventualverbindlichkeiten und sonstige finanzielle Verpflichtungen Es bestehen Miet- und Leasingverpflichtungen im Wesentlichen für Theater-Gebäude und Betriebsvorrichtungen mit einem Gesamtbetrag von € 37,9 Mio. Von den gesamten Miet- und Leasingverpflichtungen betreffen € 6,2 Mio. das Geschäftsjahr 2022/2023, € 13,4 Mio. die Geschäftsjahre 2023/2024 bis 2026/2027 und € 18,3 Mio. die Geschäftsjahre 2027/2028 bis 2044/2045. Die Leasing- und Mietgeschäfte dienen der Verbesserung der Liquiditätssituation und der Eigenkapitalquote. Dies sind auch die wesentlichen Vorteile des Geschäfts. Risiken bestehen in der Bindung an den Leasinggeber bzw. Vermieter über die vertraglich festgelegte Mindestdauer. 2. Geschäfte mit nahestehenden Personen Ein Tochterunternehmen der ATG-Gruppe hat dem Mutterunternehmen ein verzinsliches Darlehen gewährt, dass zum Bilanzstichtag (einschließlich Zinsen) mit T€ 61.007 valutiert. Die Darlehenszinsen betrugen im Geschäftsjahr 2021/2022 T€ 1.940. Es wurde ein qualifizierter Rangrücktritt hinsichtlich des Darlehens ausgesprochen. Ein nicht in den Konsolidierungskreis einbezogenes Tochterunternehmen hat einem Tochterunternehmen ein verzinsliches Darlehen gewährt, das zum Bilanzstichtag (einschließlich Zinsen) mit T€ 693 valutiert. Die Darlehenszinsen betrugen im Geschäftsjahr 2021/2022 T€ 23. Ein Tochterunternehmen hat einem Beteiligungsunternehmen ein mit 0,5 % verzinsliches, ungesichertes Darlehen von T€ 378 gewährt. 3. Honorare und Dienstleistungen des Konzernabschlussprüfers Die Honorare und die Dienstleistungen des Konzernabschlussprüfers setzen sich für das Geschäftsjahr 2021/2022 mit € 0,2 Mio. aus Abschlussprüferleistungen und mit € 0,1 Mio. aus sonstigen Leistungen zusammen. 4. Befreiungen gem. § 264 Abs. 3 HGB Die folgenden in den Konzernabschluss einbezogenen Tochterunternehmen nehmen die Befreiung nach § 264 Abs. 3 HGB in Anspruch:
5. Anzahl der Arbeitnehmer Die Zahl der im Jahresdurchschnitt beschäftigten Arbeitnehmer betrug im Geschäftsjahr 2021/2022:
6. Mitglieder der Geschäftsführung des Mutterunternehmens Zu Geschäftsführern des Mutterunternehmens waren bestellt:
Nur die Geschäftsführer Maik Klokow und Ralf Kokemüller haben im Geschäftsjahr 2021/2022 Bezüge von der BB Entertainment Holding GmbH und ihren Tochterunternehmen erhalten, während die übrigen Geschäftsführer Vergütungen von Konzerngesellschaften erhalten haben, ohne dass diese Konzerngesellschaften diese Beträge an die BB Entertainment Holding GmbH und ihre Tochterunternehmen weiterbelastet haben. Die Gesellschaft macht deshalb von der Schutzklausel des § 286 Abs. 4 HGB Gebrauch. 7. Konzernzugehörigkeit Die Gesellschafterin (Mutterunternehmen) der BB Entertainment Holding GmbH, Düsseldorf, ist die ATG Entertainment Limited, Woking,/Großbritannien. 8. Vorgänge von besonderer Bedeutung nach Ende des Geschäftsjahres (Nachtragsbericht) Vorgänge von besonderer Bedeutung nach Ende des Geschäftsjahres haben sich nicht ergeben.
Düsseldorf, den 25. April 2023 BB Entertainment Holding GmbH Geschäftsführung Joachim Hilke John Neil Oldcorn Michael Cowper Lynas Maik Klokow Entwicklung des Anlagevermögens im Geschäftsjahr vom 1. April 2021 bis 31. März 2022
Kapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. April 2021 bis 31. März 2022
Konzerneigenkapitalspiegel zum 31. März 2022
Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die BB Entertainment Holding GmbH Prüfungsurteile Wir haben den Konzernabschluss der BB Entertainment Holding GmbH, Düsseldorf, und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) - bestehend aus der Konzernbilanz zum 31. März 2022, der Konzern- Gewinn- und Verlustrechnung, dem Konzerneigenkapitalspiegel und der Konzernkapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. April 2021 bis zum 31. März 2022 sowie dem Konzernanhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Konzernlagebericht der BB Entertainment Holding GmbH, Düsseldorf, für das Geschäftsjahr vom 1. April 2021 bis zum 31. März 2022 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht zu dienen. Wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit Wir verweisen auf Angabe I. im Anhang sowie auf die Angaben unter 3. des Lageberichts, in denen die gesetzlichen Vertreter beschreiben, dass die Gesellschaft bilanziell überschuldet ist. Wie im Anhang I. und Lagebericht 3. dargelegt, deuten diese Ereignisse und Gegebenheiten auf das Bestehen einer wesentlichen Unsicherheit hin, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen kann und die ein bestandsgefährdendes Risiko im Sinne des § 322 Abs. 2 Satz 3 HGB darstellt. Unsere Prüfungsurteile sind bezüglich dieses Sachverhalts nicht modifiziert. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Konzernlagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und Konzernlageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Düsseldorf, den 25. April 2023 FIDARIS
GmbH
Stephan Lindermann, Wirtschaftsprüfer Wolfgang Mertens, Wirtschaftsprüfer Bei Veröffentlichungen oder der Weitergabe des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in einer von der bestätigten Fassung abweichenden Form (einschließlich der Übersetzung in andere Sprachen) bedarf es zuvor unserer erneuten Stellungnahme, sofern hierbei unser Bestätigungsvermerk zitiert oder auf unsere Prüfung hingewiesen wird; wir weisen insbesondere auf § 328 HGB hin. Zusätzliche Angaben zur Offenlegung Feststellung des Jahresabschlusses und Ergebnisverwendungsbeschluss In der Gesellschafterversammlung vom 28. April 2023 wurde der Konzernabschluss gebilligt. Das Ergebnis der Muttergesellschaft wird auf neue Rechnung vorgetragen. |
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