Jolifin Store DE GmbH

64832 Babenhausen, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Darmstadt HRB 87364
Vorher
SAB-Store GmbHSAB Verwaltungs-GmbH
Eingetragen
10.12.2008
Branche
Einzelhandel mit kosmetischen Erzeugnissen und KörperpflegemittelnGroßhandel mit kosmetischen Erzeugnissen und KörperpflegemittelnGroßhandel mit Anstrichmitteln
Gegenstand
Handel mit Nagel- und kosmetischen Produkten im Filialgeschäft

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Petra Brüggenkamp
seit 8.4.2022
Prokura
Björn Bahmer
seit 10.12.2008
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

10.00% identifiziert90.10% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
10.00%

Ungelöste Beteiligungen (1)

Gesellschafter
Beta

2 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Name
Ort
Betrag
Anteil
Stefan Hinz GmbH & Co. KG
Germany
23.400 €
90.10%
B**** B*****
2.600 €
10.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Jolifin Store DE GmbH

Babenhausen

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Bilanz

Aktiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Anlagevermögen 2.156.558,57 1.463.152,57
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 11.409,57 16.965,57
II. Sachanlagen 2.145.149,00 1.446.187,00
B. Umlaufvermögen 1.559.038,44 939.890,91
I. Vorräte 599.909,02 492.150,31
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 782.869,88 242.375,11
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 285.016,66 0,00
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 176.259,54 205.365,49
C. Rechnungsabgrenzungsposten 7.985,55 4.479,17
Summe Aktiva 3.723.582,56 2.407.522,65

Passiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Eigenkapital 180.975,05 197.996,19
I. gezeichnetes Kapital 26.000,00 26.000,00
1. nicht eingeforderte ausstehende Einlagen -12.525,00 -12.525,00
2. eingefordertes Kapital 13.475,00 13.475,00
II. Kapitalrücklage 60.000,00 60.000,00
III. Gewinnvortrag 124.521,19 -13.515,30
IV. Jahresfehlbetrag 17.021,14 -138.036,49
B. Rückstellungen 161.105,43 197.474,71
C. Verbindlichkeiten 3.381.502,08 2.012.051,75
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 2.118.809,04 1.521.317,23
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 1.262.693,04 490.734,52
Summe Passiva 3.723.582,56 2.407.522,65

Anhang

a) Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

(1) Der Jahresabschluss der Gesellschaft wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs aufgestellt.

(2) Ergänzend waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.

(3) Die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung entspricht den Bestimmungen der §§ 266 und 275 HGB. Die Bilanz ist in Kontenform, die Gewinn- und Verlustrechnung in Staffelform nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

(4) In Bilanz und G.u.V. ist zu jedem Posten der entsprechende Wert des vorherigen Geschäftsjahres angegeben.

(5) Die Posten der Aktivseite sind nicht mit den Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet.

(6) Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend gegliedert.

(7) Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern sind in der Bilanz nicht gesondert ausgewiesen. Der Ausweis erfolgt in der Bilanz unter den Posten "sonstige Vermögensgegenstände" bzw. "sonstige Verbindlichkeiten".

(8) Die auf den Vorjahresabschluss angewendeten Darstellungsgrundsätze sind beibehalten worden.

(9) Zusätzliche Angaben wegen der Nichtvergleichbarkeit einzelner Positionen des Jahresabschlusses mit denen des Vorjahres sind nicht notwendig.

(10) Der Jahresabschluss soll ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage vermitteln. Der Geschäftsführung sind keine gegenstehenden Umstände bekannt.

b) Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

(1) Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.

(2) Gewinne wurden nur berücksichtigt, soweit diese am Abschlussstichtag realisiert waren. Aufwendungen und Erträge sind unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss erfasst.

(3) Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorhergehenden Geschäftsjahres überein.

(4) Bei der Bewertung wird von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Dem stehen, nach Auffassung der Geschäftsführung, weder tatsächliche noch rechtliche Gründe entgegen.

(5) Die angewandten Bewertungsmethoden entsprechen den handelsrechtlichen Bestimmungen.

(6) Die Vermögensgegenstände und Schulden sind einzeln bewertet worden. Es ist vorsichtig bewertet worden. Namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind.

(7) Die auf den Vorjahresabschluss angewandten Bewertungsmethoden sind beibehalten worden.

Anlagevermögen

Dem Anlagevermögen sind nur Gegenstände zugeordnet, die dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen geeignet und bestimmt sind.

Die Zugänge sind mit den Anschaffungs- bzw. zu Herstellungskosten bewertet.

Die planmäßigen Abschreibungen sind ausschließlich linear, unter Zugrundelegung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer erfolgt (§ 253 Abs. 3 S. 1 HGB). Zur Ermittlung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer wurden die von der Finanzverwaltung veröffentlichten AfA-Tabellen verwendet und betriebsübliche Erfahrungswerte berücksichtigt.

Geringwertige Anlagegüter mit Einzelanschaffungspreis bis zu 800,00 Euro sind im Zugangsjahr in voller Höhe abgeschrieben worden (Bewertungsfreiheit gemäß § 6 Abs. 2 EStG).

Generell werden für Vermögensgegenstände des Anlagevermögens außerplanmäßige Abschreibungen, soweit handelsrechtlich geboten, vorgenommen. Zuschreibungen erfolgen, sobald die Gründe für in Vorjahren vorgenommene außerplanmäßige Abschreibungen entfallen sind.

Außerplanmäßige Abschreibungen sind im Berichtsjahr nicht erforderlich gewesen.

Die Bilanzierungsverbote nach § 248 Abs. 1 und § 248 Abs. 2 Satz 2 HGB wurden beachtet.

Fertige Erzeugnisse und Waren

Die Bewertung erfolgt grundsätzlich mit den Anschaffungs-/Herstellungskosten (netto, ohne Umsatzsteuer).

Gegenüber den Einkaufspreisen gegebenenfalls niedrigere Marktpreise am Abschlussstichtag (Beschaffungsmarkt) werden im Wege von Abschreibungen berücksichtigt (§ 253 Abs. 4 Satz 1 HGB).

Darüber hinaus werden Abwertungen auf einen ggf. niedrigeren beizulegenden Wert (Absatzmarkt, § 253 Abs. 4 Satz 2 HGB) vorgenommen.

Die Waren (Handelswaren) sind mit ihren Anschaffungskosten nach § 255 Abs. 1 HGB bewertet. Direkt zuordnungsfähige Einzelkosten für die Beschaffung der Waren wurden hinzugerechnet.

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

Die Forderungen werden grundsätzlich mit ihrem Nominalbetrag angesetzt. Erforderliche Einzelwertberichtigungen werden durchgeführt:

Bei un- oder niedrigverzinslichen Forderungen erfolgt ein Ansatz zum Barwert (Zinsfuß 5 v. H.), sofern ihre Restlaufzeit am Abschlussstichtag 12 Monate überschreitet Forderungen, die aufgrund spezieller Kreditrisiken zweifelhaft sind, sind mit ihrem wahrscheinlichen Wert angesetzt (indirekte Abschreibung auf den Nettobetrag), uneinbringliche hingegen werden voll abgeschrieben.

Sonstige Vermögensgegenstände

Die sonstigen Vermögensgegenstände werden grundsätzlich mit ihrem Nominalwert bewertet. Soweit erforderlich, werden Einzelwertberichtigungen unter Berücksichtigung o.a. Grundsätze durchgeführt.

Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten

Die Euro-Bestände werden grundsätzlich mit ihrem Nominalbetrag bewertet.

Rechnungsabgrenzungsposten

Rechnungsabgrenzungsposten werden nur im Rahmen der Bestimmungen des § 250 HGB gebildet.

Es handelt sich hier um Ausgaben vor dem Bilanzstichtag, die (wirtschaftlich betrachtet) Aufwand für eine bestimmte Zeit danach darstellen.

Die Rechnungsabgrenzungsposten sind grundsätzlich zum Nominalbetrag bewertet; Auflösungen sind - soweit nötig - erfolgt.

Rückstellungen

Rückstellungen sind Verpflichtungen, die dem Grunde, der Höhe bzw. dem Zeitpunkt nach noch nicht sicher feststehen. Sie nehmen künftige Risiken vorweg bzw. decken Schulden ab, die wirtschaftlich im laufenden Berichtsjahr verursacht worden sind und bezüglich derer wahrscheinlich von einer Inanspruchnahme des Unternehmens auszugehen ist.

Rückstellungen sind nur im Rahmen des § 249 Abs.1 HGB gebildet. Die Berechnung ist im Wege der Einzelermittlung erfolgt, so dass die Rückstellungen mit dem nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag angesetzt sind. Die in den Vorjahren gebildeten Rückstellungen sind bei tatsächlichem Anfall der zurückgestellten Aufwendungen verbraucht worden.

Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten werden zu ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. Dieser stimmt grundsätzlich mit ihrem Ausgabebetrag, d.h. dem Betrag zu dem sie eingegangen wurden, überein.

c) Angaben zu Bilanzposten

Fremdkapital

Die Verbindlichkeiten haben folgende Restlaufzeiten:

bis 1 Jahr: 2.118.809,04 Euro
über 1 Jahr: 1.262.693,04 Euro
über 5 Jahre: 608.627,97 Euro.
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern: 98.430,33 Euro.

Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten (Saldo zum 31. Dezember 2023: 1.478.675,10 Euro) betreffen drei Darlehen bei der VR Smart Finanz AG, zwei Darlehen bei der Frankfurter Volksbank Rhein/Main eG und ein Darlehen bei der Bank 11.

Ein Darlehen bei der Frankfurter Volksbank Rhein/Main eG ist wie folgt besichert:

Selbstschuldnerische Bürgschaft in Höhe von 1.000.000,00 Euro von Björn Bahmer.

Selbstschuldnerische Bürgschaft in Höhe von 1.000.000,00 Euro von Stefan Hinz.

Ausfallbürgschaft in Höhe von 1.000.000,00 Euro von R+V Versicherung AG.

Darüber hinaus bestehen für die Verbindlichkeiten im üblichen Umfang branchenübliche bzw. kraft Gesetzes entstehende Sicherheiten.

d) Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung

Allgemeines zur Gewinn- und Verlustrechnung

Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren gegliedert.

e) Sonstige Angaben

Firma, Sitz, Registergericht

Die Jolifin Store DE GmbH, Straße der Hoffnung 8, 64832 Babenhausen, hat ihren Sitz in Babenhausen und ist eingetragen in das Handelsregister beim Amtsgericht Darmstadt unter der Registernummer HRB 87364.

Name und Beruf der Geschäftsführer

Björn Bahmer, Kaufmann.

Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Mieten für Büro und Ladenfläche Erfüllungsbetrag zu den nächstmöglichen Kündigungsterminen/Laufzeiten: 6.240.470,87 Euro

Leasing für PKW, Erfüllungsbetrag: 41.757,48 Euro.

Zahl der beschäftigten Arbeitnehmer

Durchschnittliche Arbeitnehmerzahl i.S.v. §285 Nr. 7 HGB: 114.

sonstige Berichtsbestandteile

 

Babenhausen, den 12.02.2025

gez. Björn Bahmer, Geschäftsführer

Angaben zur Feststellung

Der Jahresabschluss wurde am 12.02.2025 festgestellt.

Nachrichten & Medien

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