S-B-S GmbH
(vormals: SG World Trade GmbH)
Rehburg-Loccum
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Umlaufvermögen |
109.791,48 |
25.749,48 |
| Aktiva |
109.791,48 |
25.749,48 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
65.584,78 |
620,18 |
| B.
Rückstellungen |
26.708,59 |
3.034,66 |
| C.
Verbindlichkeiten |
17.498,11 |
22.094,64 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
17.498,11 |
22.094,64 |
| Summe
Passiva |
109.791,48 |
25.749,48 |
sonstige Berichtsbestandteile
Anhang
Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der S-B-S GmbH, 31547
Rehburg-Loccum (Sitz), Registergericht Walsrode HRB 209957,
wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs-
und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches
aufgestellt und gegliedert, §§ 266, 275 HGB. Die
Darstellung der Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem
Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs. 2 HGB erstellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen
des GmbH-Gesetzes beachtet. Soweit ein Wahlrecht besteht,
ob Angaben im Anhang oder in den einzelnen Bilanzpositionen
gemacht wurden, wurden diese Angaben in der Bilanz gemacht.
Die Gesellschaft wendet bei der Gliederung der Bilanz
und der Gewinn- und Verlustrechnung die für
Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften der
§§ 264 ff. HGB an.
Die Gesellschaft ist als Kleinst-Kapitalgesellschaft
gem. § 267a, § 267 HGB einzuordnen. Grds.
könnte die Befreiung von der Pflicht zur Aufstellung
gem. § 264 HGB in Anspruch genommen.
Größenabhängige Erleichterungen (u.a.
§§ 274a und 288 HGB) bei der Erstellung des
Jahresabschlusses werden in Anspruch genommen, § 288
HGB.
I. Allgemeine Angaben zur Gliederung
Die Form der Darstellung, insbesondere die Gliederung
der aufeinanderfolgenden Bilanzen und Gewinn- und
Verlustrechnungen, wurde beibehalten.
Eine Anpassung der Posten der Bilanz und der Gewinn-
und Verlustrechnung des Vorjahres zur Vergleichbarkeit mit
denen des Geschäftsjahres war nicht erforderlich.
Die Anwendung des § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB
hinsichtlich des Jahresabschlusses ist nicht erforderlich.
Es liegen keine besonderen Umstände vor, dass der
Jahresabschluss ein den tatsächlichen
Verhältnissen entsprechendes Bild nicht vermittelt.
II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die Gesellschaft richtet sich bei der Bilanzierung
und Bewertung nach den Vorschriften der §§ 242 ff
HGB sowie nach den für Kapitalgesellschaften geltenden
Vorschriften der §§ 264 ff HGB und ergänzend
nach den Vorschriften des GmbHG.
Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen
übernommen werden. Ein grundlegender Wechsel von
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem
Vorjahr fand nicht statt.
1. Bilanzierungsmethoden
Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge
enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
Die Posten der Aktiv-Seite sind nicht mit Posten der
Passiv-Seite verrechnet worden.
Das Anlage- und Umlaufvermögen, das
Eigenkapital, die Schulden sowie die
Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert
ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert.
Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände
aus, die im weitesten Sinn bestimmt sind, dem
Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen.
Rückstellungen wurden nur im Rahmen des §
249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den
Vorschriften des § 250 HGB gebildet.
Die Verbindlichkeiten wurden mit dem
Erfüllungsbetrag (Nennbetrag) angesetzt.
Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des
Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz
des vorhergehenden Geschäftsjahres überein.
2. Bewertungsmethoden
Die Vermögensgegenstände und Schulden
wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden,
namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste,
die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind,
berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen
dem Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung bekannt
geworden sind.
Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie
bis zum Abschlussstichtag realisiert waren.
Für die Bewertung der Herstellungskosten wurde
§ 255 HGB beachtet. Wahlrechte wurden nicht
ausgeübt. Zinsen für Fremdkapital wurden nicht
einbezogen.
III. Angaben zur Bilanz
Eine Mitzugehörigkeit von
Vermögensgegenständen und Schulden zu anderen
Posten der Bilanz bestand nicht. Die Befreiungsvorschrift
des § 274a Nr. 4 HGB über die Abgrenzung latenter
Steuern wurde, soweit erforderlich, in Anspruch genommen.
1. Aktivseite
a. Anlagevermögen
Die abnutzbaren Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens wurden, soweit vorhanden,
grundsätzlich zu Anschaffungskosten abzüglich
planmäßiger Abschreibungen angesetzt.
Folgende Abschreibungsmethode wurde angewandt:
Abschreibungsmethode voraussichtliche
Nutzungsdauer
Sachanlagen linear 4
- 20 Jahre
Die Entwicklung der einzelnen Posten des
Anlagevermögens wäre dem Anlagenspiegel zu
entnehmen.
Abnutzbare bewegliche Vermögensgegenstände
werden, soweit sie einer selbständigen Nutzung
fähig sind, in Anlehnung an § 6 Abs. 2 EStG bis
einschließlich EUR 800,00 als geringwertig angesehen
und im Jahr der Anschaffung bzw. Herstellung in voller
Höhe abgeschrieben.
b. Vorräte
Alle Bauvorhaben wurden abgeschlossen.
c. Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens
wurden mit den Anschaffungskosten bzw. dem am
Bilanzstichtag niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt.
Bankguthaben und Guthaben bei Kreditinstituten wurden
mit dem Nennwert EUR 53.266,29 (Vorjahr 8.259,78 EUR
angesetzt. Die sonstigen Vermögensgegenstände
wurden zum Nennbetrag angesetzt.
Die Aufstellung der Ausleihungen und Forderungen
ggü. Gesellschaftern wurde in der Bilanz ausgewiesen,
§ 42 Abs. 3 GmbHG, § 268 HGB.
2. Passivseite
a. Eigenkapital
Die Eigenkapitalpositionen wurden mit dem Nennbetrag
angesetzt.
b. Rückstellungen
Die Rückstellungen beinhalten sämtliche,
nach vorsichtiger kaufmännischer Beurteilung
erkennbaren Risiken. Die Steuerrückstellungen
beinhalten die das Geschäftsjahr betreffenden, noch
nicht veranlagten Steuern. Die Verbindlichkeiten wurden mit
ihrem Erfüllungsbetrag passiviert.
c. Angaben zu den Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag
angesetzt.
3. Angaben zur Identifikation der Gesellschaft
laut Registergericht
Firmenname S-B-S GmbH (vormals SG
World Trade GmbH)
Firmensitz 31547 Rehburg-Loccum
Registereintragung Handelsregister
Registergericht Walsrode
Register-Nr. HRB 209957
4. Zusatzangaben zur Bilanz
Sonstige Pflichtangaben zur Bilanz und zur Gewinn-
und Verlustrechnung gemäß § 284 und §
285 HGB sind nach § 288 HGB nicht erforderlich, da es
sich um eine so genannte Kleinst Kapitalgesellschaft
handelt.
5. Sonstige Angaben
Die Gesellschaft hatte im Berichtsjahr
durchschnittlich drei ArbeitnehmerIn.
Gegenüber dem Geschäftsführer und
Gesellschafter, Herr Faruk Barbaros, besteht eine Forderung
zum 31.12.2023 im Sinne des § 285 Nr. 9c HGB in
Höhe von EUR 1.317,20 EUR. Die Verzinsung erfolgte mit
4,0 % p. a..
Gehaltsvorschüsse gab es ggü. Arbeitnehmern
i. H. von insgesamt EUR 8.242,41, davon ggü. dem
Gesellschafter-Geschäftsführer i. H. von EUR
5.596,17.
6. Ergebnisverwendung
Der Gesellschafterversammlung wird vorgeschlagen, den
Jahresüberschuss in Höhe von EUR 64.964,20
(Vorjahr Jahresfehlbetrag EUR 4.524,04) auf neue Rechnung
vorzutragen.
Das Kapitalkonto der Gesellschaft weist zum
31.12.2023 einen Betrag i. H. von EUR 65.584,78 aus. Das
gezeichnete Kapital beträgt davon EUR 25.000,00, der
Gewinnvortrag davon 40.584,78.
7. Haftungsverhältnisse
Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB
bestanden am Bilanzstichtag nicht.
8. Geschäftsführer
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurden die Geschäfte unverändert durch den
alleinvertretungsberechtigten Geschäftsführer
Herrn Faruk Barbaros geführt.
Hannover, den 11. Mai
2025
gez.
Faruk Barbaros
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 10.05.2025
festgestellt.
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