O.M.A Taxi GmbHLiquidiert

55122 Mainz, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Mainz HRB 41695
Eingetragen
5.11.2008
Branche
Personenbeförderung mit Fahrzeug mit Fahrer auf AbrufPersonenbeförderung im Gelegenheitsverkehr auf der StraßeSonstige Personenbeförderung im Landverkehr a. n. g.
Gegenstand
Taxi und Mietwagenverkehr

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Elena Makarenko
seit 4.7.2024
Liquidator

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
Anastassija Makarenko
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Anastassija Makarenko
25.000 €
100.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

O.M.A Taxi GmbH

Mainz

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022

Bilanz

Aktiva

31.12.2022
EUR
31.12.2021
EUR
A. Anlagevermögen 68.113,00 49.594,00
B. Umlaufvermögen 54.105,22 65.565,97
C. Rechnungsabgrenzungsposten 63,75 1.211,51
Aktiva 122.281,97 116.371,48

Passiva

31.12.2022
EUR
31.12.2021
EUR
A. Eigenkapital 84.933,37 80.199,57
B. Rückstellungen 2.800,00 2.900,00
C. Verbindlichkeiten 34.548,60 33.271,91
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 13.062,27 6.445,65
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 21.486,33 26.826,26
Passiva 122.281,97 116.371,48

Anhang FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2022

I. RECHTLICHE GRUNDLAGEN

Angaben zur Identifikation der Gesellschaft laut Registergericht

Firmenname laut Registergericht: O.M.A Taxi GmbH
Firmensitz: Bürgermeister-Alexander-Straße 8, 55122 Mainz
Registereintrag: Handelsregister Abteilung B
Registergericht: Mainz
Register-Nr.: 41695
Zur Geschäftsführung ist Frau Elena Makarenko bestellt worden, sie vertritt die Gesellschaft stets allein und ist von den Beschränkungen § 181 BGB befreit.

II. GRUNDSÄTZE ZUR BILANZIERUNG

Der vorliegende Jahresabschluss der  Fa. O.M.A Taxi GmbH wurde nach den Vorschriften der §§ 242 ff. HGB unter der Beachtung der ergänzenden Bestimmungen für Kleinstkapitalgesellschaften aufgestellt

Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung entspricht den Vorschriften der § 266 und 275 Abs. 2 HGB. Die Vermögens- und Schuldpostens sowie die Aufwendungen und Erträge sind in den einzelnen Posten des Jahresabschlusses zutreffend zugeordnet. Von den Erleichterungen des § 288 BGB wurde Gebrauch gemacht.

Vorgänge von besonderer Bedeutung
./.

BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN

Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren im Wesentlichen die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend.

Die Bewertung der Vermögen- und Schuldposten entspricht den Vorschriften der §252 bis 256a HGB.

Die Bewertung der einzelnen Bilanzposten richtet sich Im Einzelnen nach folgenden Grundsätzen:

Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear vorgenommen.

Das Vorratsvermögen wurde zu Anschaffungskosten bewertet. Sofern die Tageswerte am Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt.
Das Finanzanlagevermögen wird zu Anschaffungskosten angesetzt, vermindert um außerplanmäßige Abschreibungen, soweit den Finanzanlagen ein niedrigerer Wert beizulegen ist.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zum Nennwert angesetzt.

Flüssige Mittel werden zu Nennwerten angesetzt.

Als Rechnungsabgrenzungsposten werden Ausgaben vor dem Abschlussstichtag ausgewiesen, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen.

Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle ungewissen Verbindlichkeiten und drohenden Verluste aus schwebenden Geschäften. Sie sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages (d.h. einschließlich zukünftiger Kosten- und Preissteigerungen) angesetzt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeitentsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre Geschäftsjahre abgezinst.

Die Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt.

Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen übernommen werden.

Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt.

SONSTIGE PFLlCHTANGABEN:

HAFTUNGSVERHÄLTNISSE
Haftungsverhältnisse  i.S.v. § 251 HGB bestanden zum Bilanzstichtag nicht.

SONSTIGE FINANZIELLE VERPFLICHTUNGEN

Sonstige finanzielle Verpflichtungen i.S. v. § 285 Nr. 3a HGB bestanden zum Bilanzstichtag nicht.



 

Mainz, 15.04.2024  


Geschäftsführerin          

gez. Elena Makarenko

sonstige Berichtsbestandteile

Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 15.04.2024 festgestellt.

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