WeTec-Immobilien GmbH
Selbe AdresseVermietung, Verpachtung von eigenen oder geleasten Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Jan Tobias Weber seit 14.12.2016 | Geschäftsführer |
Maria Olivia Weber seit 4.2.2008 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| No data available | |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
MAJA GmbHKieselbronnKonzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023INHALT 1. Konzernbilanz zum 31. Dezember 2023 2. Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 01. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 3. Konzernanhang für das Geschäftsjahr 2023 4. Konzernanlagespiegel für das Geschäftsjahr 2023 5. Konzernkapitalflussrechnung für die Zeit vom 01. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 6. Konzerneigenkapitalspiegel für das Geschäftsjahr 2023 7. Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2023 8. Wiedergabe des Bestätigungsvermerks des unabhängigen Abschlussprüfers Konzernbilanz zum 31. Dezember 2023AKTIVA
PASSIVA
Konzerngewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 01. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023
Konzernanhang für das Geschäftsjahr 2023I. Allgemeine Angaben Der Konzernabschluss der MAJA GmbH wurde auf der Grundlage der Konzernrechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs aufgestellt. Daneben wurden die Vorschriften des GmbH-Gesetzes sowie die Deutschen Rechnungslegungs Standards (DRS) beachtet. Die Konzernbilanz ist gemäß § 266 HGB i. V. m. § 298 HGB gegliedert. Für die Konzerngewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB i. V. m. § 298 HGB gewählt. Der Konzerneigenkapitalspiegel wurde gemäß DRS 7 gegliedert. Die Konzernkapitalflussrechnung entspricht DRS 21. Der Konzernabschluss besteht aus der Konzernbilanz, der Konzerngewinn- und Verlustrechnung, dem Konzernanhang, der Konzernkapitalflussrechnung und dem Konzerneigenkapitalspiegel. Angaben, die wahlweise in der Konzernbilanz, in der Konzerngewinn- und Verlustrechnung oder im Konzernanhang gemacht werden können, sind weitestgehend im Konzernanhang aufgeführt. 1. Angaben zur Identifikation der Muttergesellschaft laut Registergericht
2. Angabe der Befreiung von Tochterunternehmen Die nachfolgend aufgeführten, in den Konzernabschluss im Rahmen der Vollkonsolidierung einbezogenen inländischen Unternehmen erfüllen die Voraussetzungen des § 264 Abs. 3 HGB: Weber-Ingenieure GmbH, Pforzheim Weber-Consulting Beratungs GmbH, Pforzheim SAWE GmbH, Pforzheim Weber Grund und Boden GmbH, Kieselbronn Der Konzernabschluss ist damit für die genannten Gesellschaften befreiend von bestimmten Rechnungslegungsverpflichtungen sowie von der Prüfungs- und Offenlegungsverpflichtung der jeweiligen Jahresabschlüsse. II. Konsolidierungskreis 1. Angaben zu allen Konzernunternehmen Der Konzernabschluss umfasst neben der MAJA GmbH (Muttergesellschaft) alle wesentliche Tochtergesellschaften, an denen die MAJA GmbH direkt oder indirekt zu mehr als der Hälfte am stimmberechtigten Kapital beteiligt ist. In den Konzernabschluss wurden neben der MAJA GmbH folgende Unternehmen nach den Vorschriften über die Vollkonsolidierung einbezogen:
Die Einbeziehung der nachfolgend aufgeführten Gesellschaften erfolgte im Berichtsjahr erstmalig in den Konzernabschluss. Der Erstkonsolidierungszeitpunkt ist der 01. Januar 2023:
Die PFI Verwaltungs GmbH ist mit Ablauf des 31. Dezember 2023 als Komplementärin der PFI Planungsgemeinschaft GmbH & Co. KG ausgeschieden. Mit dem Ausscheiden der Komplementärin ist die PFI Planungsgemeinschaft GmbH & Co. KG im Rahmen einer Anwachsung auf die Muttergesellschaft PFI Planungsgemeinschaft GmbH (ehemals Unger Consult GmbH) übergegangen. Die PFI Planungsgemeinschaft GmbH & Co. KG ist mit Ablauf des 31. Dezember 2023 aufgelöst. Die Anteile an der PFI Verwaltungs GmbH wurden in diesem Zusammenhang veräußert. Die Wertansätze nach § 301 Abs. 1 HGB wurden für die Unger Consult GmbH zum Zeitpunkt der erstmaligen Einbeziehung (01. Januar 2023) zugrunde gelegt. 2. Assoziierte Unternehmen In den Konzernabschluss wurden folgende assoziierte Unternehmen nach der Equity- Methode einbezogen:
3. Angabe zu nicht konsolidierten Tochterunternehmen Die folgenden Gesellschaften werden aufgrund von untergeordneter Bedeutung gemäß § 296 Abs. 2 HGB nicht in den Konzernabschluss einbezogen:
4. Angabe von Unternehmen mit Aufstellung des Konzernabschlusses für den größten und kleinsten Kreis von Unternehmen Die MAJA GmbH stellt als oberstes Mutterunternehmen den Konzernabschluss für den größten und kleinsten Kreis von Unternehmen auf. III. Konsolidierungsgrundsätze Die in die Konsolidierung einbezogenen Abschlüsse der Tochterunternehmen wurden entsprechend den gesetzlichen Vorschriften einheitlich nach den bei der MAJA GmbH geltenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden aufgestellt. 1. Angaben zum Konsolidierungsstichtag Der Konzernabschluss wird auf den Stichtag des Jahresabschlusses des Mutterunternehmens aufgestellt. Der Bilanzstichtag aller in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen ist der 31. Dezember 2023. 2. Kapitalkonsolidierung Die Kapitalkonsolidierung wird gemäß § 301 Abs. 1 HGB sowie unter Beachtung des DRS 4 nach der Neubewertungsmethode durch Verrechnung der Anschaffungskosten mit dem Konzernanteil am Eigenkapital der Unternehmen zum Zeitpunkt des Erwerbs oder der erstmaligen Konsolidierung durchgeführt. 3. Zeitpunkt der Erstkonsolidierung Zeitpunkt der Verrechnung des konsolidierungspflichtigen Kapitals im Sinne des § 301 Abs. 2 HGB ist grundsätzlich der Zeitpunkt der erstmaligen Einbeziehung der Tochterunternehmen in den Konzernabschluss. Abweichend davon wurden die folgenden Tochterunternehmen gemäß § 301 Abs. 2 Satz 3 HGB zum Zeitpunkt der erstmaligen Aufstellung des Konzernabschlusses zum 1. Januar 2020 erstkonsolidiert:
4. Unterschiedsbeträge aus der Kapitalkonsolidierung Im Rahmen der Kapitalkonsolidierung entstandene aktive Unterschiedsbeträge werden als Geschäfts- und Firmenwert unter den immateriellen Vermögensgegenständen aktiviert und gemäß § 253 Abs. 3 Satz 4 HGB planmäßig über eine Nutzungsdauer von 10 Jahren abgeschrieben. Im Geschäftsjahr entstand aus der Erstkonsolidierung der in Abschnitt II. genannten Tochterunternehmen ein Geschäfts- oder Firmenwert in Höhe von TEUR 5.064. Der passive Unterschiedsbetrag aus der Kapitalkonsolidierung (§ 301 Abs. 3 HGB), der aus unterschiedlichen Zeitpunkten der Entstehung des Mutter-Tochter-Verhältnisses (§ 290 Abs. 1 und 2 HGB) und der erstmaligen Einbeziehung des Tochterunternehmens in den Konzernabschluss (§ 301 Abs. 2 Satz 3 oder Satz 4 HGB) resultiert, wird unmittelbar in den Konzernergebnisvortrag eingestellt (sog. technischer Unterschiedsbetrag) Der Unterschiedsbetrag beträgt TEUR 1.743. Der passive Unterschiedsbetrag aus der Kapitalkonsolidierung, der als günstiger Kauf eingeordnet wird, wird als eigener Posten nach dem Eigenkapital ausgewiesen. Beginnend im Geschäftsjahr 2022 wird der Unterschiedsbetrag (TEUR 16) linear über eine Dauer von 3 Jahren erfolgswirksam aufgelöst. Die Nutzungsdauer entspricht der erwarteten durchschnittlichen Nutzungsdauer der entsprechenden Vermögengegenstände. Der Auflösungsbetrag von TEUR 5 ist in der Gewinn- und Verlustrechnung unter "3. Sonstige betriebliche Erträge" enthalten. 5. Schuldenkonsolidierung Bei der Schuldenkonsolidierung werden wechselseitige Forderungen und Verbindlichkeiten der einbezogenen Unternehmen gegeneinander aufgerechnet und eliminiert. Echte Aufrechnungsdifferenzen werden erfolgswirksam behandelt. Bei den Pflichtangaben zu Haftungsverhältnissen und sonstigen finanziellen Verpflichtungen sind die Positionen gegenüber einbezogenen Unternehmen eliminiert. 6. Aufwands- und Ertragskonsolidierung Konzerninterne Umsätze werden mit den entsprechenden konzerninternen Aufwendungen verrechnet. Aufwendungen und Erträge aus sonstigen Geschäftsvorfällen zwischen den einbezogenen Unternehmen werden ebenfalls aufgerechnet. 7. Zwischenergebniseliminierung Zwischenergebnisse in den Vorräten, die auf Lieferungen und Leistungen zwischen den Konzernunternehmen beruhen, werden eliminiert. 8. Equity-Methode Nicht vollkonsolidierte Tochterunternehmen wurden unter Anwendung der Equity-Methode konsolidiert. Die Summe der in der Konzernbilanz nicht erfassten negativen Equity-Werte beträgt TEUR 210 und betrifft ausschließlich die Equity-Bewertung der EWEC Water GmbH. IV. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die Aufstellung des Konzernabschlusses erfolgte unter der Annahme der Unternehmensfortführung. Aufgrund der Zugänge zum Konsolidierungskreis im Geschäftsjahr ist die Vergleichbarkeit mit dem Vorjahr eingeschränkt. Wesentliche Auswirkungen ergaben sich auf die folgenden Posten der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung zum 31. Dezember 2023: Anteil der PFI Gruppe zum 31. Dezember 2023:
1. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Die für den Konzernabschluss geltenden Vorschriften des § 298 HGB wurden beachtet. Anlagevermögen Die entgeltlich erworbenen immateriellen Vermögensgegenstände sind zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, bewertet. Die Abschreibungen werden linear über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer vorgenommen. Der entgeltlich erworbene Geschäfts- und Firmenwert betrifft den Kauf eines freiberuflichen Ingenieurbüros und eines Kundenstamms aus dem Jahr 2021. Als betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer wurden für den Firmenwert 4 Jahre festgelegt, da der Firmenwert dieses Einzelbüros stark personenbezogen ist, für den eine vergleichsweise schnelle Verflüchtigung anzunehmen ist. In Anlehnung an den koordinierten Ländererlass des Bundesministeriums für Finanzen vom 15.01.1995 (IV B 2 S-2172-15/94) wurde die Nutzungsdauer auf 4 Jahre festgelegt. Für den Kaufpreis des miterworbenen Kundenstamms wurde auf Basis der Restlaufzeit der miterworbenen Aufträge eine Nutzungsdauer vom 3,5 Jahren angenommen. Die Ermittlung der neubewerteten immateriellen Vermögensgegenstände gemäß § 301 Abs. 1 HGB erfolgt nach dem Discounted Cashflow-Verfahren. Die sich aus der Kapitalkonsolidierung ergebenen Geschäfts- oder Firmenwerte werden gemäß § 253 Abs. 3 Satz 4 HGB über eine betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von 10 Jahren abgeschrieben. Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die Finanzanlagen sind zu Anschaffungskosten bzw. dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Bei voraussichtlich dauernder Wertminderung der Wertpapiere des Anlagevermögens erfolgt eine außerplanmäßige Abschreibung auf den niedrigeren beizulegenden Wert. Die assoziierten Unternehmen wurden nach §§ 311, 312 HGB einbezogen. Vorräte Die unfertigen Leistungen sowie fertige Erzeugnisse sind zu Herstellungskosten unter Berücksichtigung des handelsrechtlichen Mindestumfangs und unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzips nach § 253 Abs. 4 Satz 1 und 2 HGB bewertet. Bis zur vollständigen Erfüllung der Ingenieurverträge werden die erbrachten Leistungen als unfertige Leistungen ausgewiesen. Soweit Abschlagsrechnungen gestellt wurden, wurde davon für Verwaltungs- und Vertriebskosten sowie den enthaltenen Gewinn zur Ermittlung der Herstellungskosten ein Abschlag vorgenommen. Leistungen nach der letzten Abschlagsrechnung werden mit den Stundensätzen zu Herstellungskosten zuzüglich der aufgewendeten Fremdleistungen berücksichtigt. Fremdkapitalzinsen sind in den Herstellungskosten nicht enthalten. Sonstige Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden zum Nominalwert bzw. in Anwendung des Niederstwertprinzips mit dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Für Ausfall und allgemeine Kreditrisiken werden Wertberichtigungen vorgenommen. Die flüssigen Mittel sind in Höhe ihres Nennwerts angesetzt. Als Rechnungsabgrenzungsposten sind auf der Aktivseite gemäß § 250 Abs. 1 HGB Ausgaben vor dem Abschlussstichtag ausgewiesen, die Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen. Rückstellungen Pensionsverpflichtungen werden versicherungsmathematisch unter Zugrundelegung biometrischer Wahrscheinlichkeiten (Richttafeln 2018 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck) nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren ermittelt. Bei der Festlegung des laufzeitkongruenten Rechnungszinssatzes wurde in Anwendung des Wahlrechts nach § 253 Abs. 2 Satz 2 HGB bei der von der Deutschen Bundesbank ermittelte und veröffentlichte durchschnittliche Marktzinssatz der letzten zehn Jahre verwendet, der sich bei einer angenommenen Laufzeit von 15 Jahren ergibt. Der zum Bilanzstichtag verwendete Rechnungszinssatz beträgt 1,82 %. Die angenommene jährliche Rentenerhöhung beträgt 2,00 %. Die übrigen Rückstellungen wurden für alle ungewissen Verbindlichkeiten und erkennbaren Risiken in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags gebildet. Zukünftige Preis- und Kostensteigerungen wurden berücksichtigt, sofern ausreichend objektive Hinweise für deren Eintritt vorliegen. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr sind mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre, der von der Deutschen Bundesbank zum Bilanzstichtag ermittelt wurde, abgezinst. Verbindlichkeiten Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt. Latente Steuern Latente Steuern werden nach der bilanzorientierten Verbindlichkeitsmethode ("balance sheet liability method") gebildet. Danach werden aktive und passive latente Steuern für sämtliche temporäre Differenzen, abgesehen vom Unterschiedsbetrag aus der Kapitalkonsolidierung, zwischen dem Wertansatz in der Konzernbilanz und dem steuerlichen Wertansatz, erfasst ("temporary-Konzept"). Dabei werden Steuersätze angewendet, die nach der derzeit gültigen oder verabschiedeten Rechtslage künftig gelten werden, wenn sich die Differenzen wahrscheinlich wieder ausgleichen werden. Die Auswirkungen von Steuergesetzänderungen auf die aktiven und passiven latenten Steuern werden in der Periode, in der das Gesetz verabschiedet wird, ergebniswirksam berücksichtigt. Aktive latente Steuern werden nur insoweit angesetzt, als es wahrscheinlich ist, dass die damit zusammenhängenden Steuervorteile realisiert werden können. Die bilanzierten und die nicht angesetzten aktiven latenten Steuern werden zu jedem Bilanzstichtag diesbezüglich überprüft. V. Erläuterungen zur Konzernbilanz 1. Anlagespiegel für die einzelnen Posten des Anlagevermögens Die Aufgliederung und Entwicklung der Anlagewerte ist aus dem Konzernanlagespiegel zu entnehmen. 2. Geschäfts- oder Firmenwert Die aktivischen Unterschiedsbeträge aus der Kapitalkonsolidierung werden als Geschäfts- oder Firmenwert aktiviert und planmäßig über die Nutzungsdauer abgeschrieben. Der durch die Kapitalkonsolidierung entstandene Geschäfts- oder Firmenwert wurde im Geschäftsjahr planmäßig mit EUR 1.044.718,89 über die Dauer von 10 Jahren abgeschrieben. 3. Angaben zu Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern Bei den Forderungen gegen Gesellschafter handelt sich um Forderungen aus Verrechnungskonten in Höhe von EUR 532.212,53 (Vorjahr: EUR 532.058,12). Diese werden unter den sonstigen Vermögensgegenständen ausgewiesen. Bei den Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern handelt sich um Darlehensgewährung in Höhe von EUR 308.486,57 (Vorjahr: EUR 311.571,44). Diese werden unter den sonstigen Verbindlichkeiten ausgewiesen. 4. Angabe zu Forderungen mit einer Restlaufzeit größer einem Jahr Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr bestehen in Höhe von EUR 1.510.504,25. Es handelt sich hierbei um sonstige Vermögensgegenstände. 5. Gewinn-/Verlustvortrag bei teilweiser Ergebnisverwendung Der Konzernabschluss wurde nach teilweiser Gewinnverwendung aufgestellt. In den Konzernbilanzgewinn wurde ein Gewinnvortrag von EUR 7.652.089,56 einbezogen. 6. Angaben und Erläuterungen zu Rückstellungen Durch die erstmalige Anwendung der Bestimmungen des BilMoG (Neubewertung Pensionsverpflichtungen) hat sich zum 01. Januar 2010 eine Unterdotierung in Höhe von EUR 37.230,00 ergeben. In Anwendung des Übergangswahlrechts nach Art. 67 Abs. 1 Satz 1 EGHGB wird der Unterschiedsbetrag über eine Laufzeit von 15 Jahren verteilt. Im Geschäftsjahr 2023 erfolgte entsprechend eine Zuführung in Höhe von EUR 2.482,00, die im sonstigen betrieblichen Aufwand ausgewiesen ist. Zum 31. Dezember 2023 betragen die in Folge der Übergangsregelung nicht in der Bilanz ausgewiesenen Pensionsverpflichtungen EUR 2.482,00 und unterliegen im Einzelabschluss einer Ausschüttungssperre. Der Unterschiedsbetrag aus der Bewertung der Pensionsrückstellungen mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz aus den vergangenen zehn Jahren und dem durchschnittlichen Marktzinssatz aus den vergangenen sieben Jahren beträgt EUR 948,00 (Vorjahr: EUR 4.472,00) und unterliegt im Einzelabschluss einer Ausschüttungssperre. Im Posten sonstige Rückstellungen sind die nachfolgenden nicht unerheblichen Rückstellungsarten enthalten: Personalrückstellungen, Rückstellungen für noch zu erbringende Leistungen, Rückstellungen für Gewährleistungen und Schadensfälle sowie Urlaubsansprüche. 7. Angabe zu Restlaufzeitvermerken von Verbindlichkeiten
Von den Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind zum 31. Dezember 2023 TEUR 1.000 durch eine selbstschuldnerische Bürgschaft besichert. 8. Latente Steuern Aktive latente Steuern ergeben sich aus temporären Differenzen zwischen den handelsrechtlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten und ihren steuerlichen Wertansätzen aufgrund von Konsolidierungsmaßnahmen. Diese werden mit einem Steuersatz von 30 % berechnet. Dieser entspricht näherungsweise dem durchschnittlichen Ertragsteuersatz der von den durchgeführten Konsolidierungsmaßnahmen betroffenen Konzerngesellschaften. Passive latente Steuern entstehen aus temporären Differenzen zwischen den handelsrechtlichen und steuerlichen Wertansätzen von Vermögengegenständen, die im Zuge der Neubewertungsmethode gemäß § 301 Abs. 1 HGB bei den erstkonsolidierten Tochterunternehmen zum Zeitwert bewertet wurden. Diese werden mit einem unternehmensindividuellen Steuersatz berechnet. Die latenten Steuersalden haben sich im Geschäftsjahr wie folgt entwickelt:
9. Nicht in der Konzernbilanz erscheinende Geschäfte Neben den in der Konzernbilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten bestehen in Höhe von TEUR 9.697 sonstige finanzielle Verpflichtungen (hauptsächlich aus Miet- und Leasingverträgen). Sie dienen dem Zweck ausreichend Liquidität für betriebsnotwendige Investitionen zu beschaffen. Es besteht das Risiko den Miet- oder Leasinggegenstand aufgrund ausbleibender Aufträge nicht bestimmungsgemäß nutzen zu können. Die Leasinggeschäfte bieten den Vorteil der Nutzung zusätzlicher Finanzierungsquellen. 10. Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit > 5 Jahre Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit größer 5 Jahre bestehen nicht. VI. Angaben zur Konzerngewinn- und Verlustrechnung 1. Aufgliederung der Umsatzerlöse Die Umsatzerlöse entfallen gemäß § 314 Abs. 1 Nr. 3 HGB im Wesentlichen auf Ingenieurleistungen im Inland. 2. Periodenfremde Erträge und Aufwendungen Im Geschäftsjahr 2023 wurden periodenfremde Erträge in Höhe von TEUR 233 (Vorjahr: TEUR 66) und periodenfremde Aufwendungen in Höhe von TEUR 33 (Vorjahr: TEUR 106) erfasst. VII. Sonstige Angaben 1. Durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres beschäftigten Arbeitnehmer Die durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres im Unternehmen beschäftigten Arbeitnehmer betrug 458. 2. Namen der Geschäftsführer der MAJA GmbH Geschäftsführer der Muttergesellschaft waren im Geschäftsjahr:
3. Vergütungen der Geschäftsführer Hinsichtlich der Angaben zu den Gesamtbezügen der Geschäftsführer sowie der ehemaligen Geschäftsführer wird von der Schutzklausel gemäß § 314 Abs. 3 i. V. m. § 286 Abs. 4 HGB Gebrauch gemacht. 4. Honorar des Abschlussprüfers Das vom Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr berechnete Gesamthonorar beträgt TEUR 62 und betrifft vollumfänglich Abschlussprüfungsleistungen. 5. Vorschlag bzw. Beschluss zur Ergebnisverwendung Der Jahresüberschuss des Mutterunternehmens wird auf neue Rechnung vorgetragen. 6. Vorgänge von besonderer Bedeutung Mit Wirkung zum 01. Januar 2024 wurde die PFI International Water-Engineering und Consulting GmbH auf die PFI Planungsgemeinschaft GmbH verschmolzen. Zu den Änderungen der rechtlichen Verhältnisse nach dem 31. Dezember 2023 der Unger Consult GmbH, der PFI Verwaltungs GmbH und der PFI Planungsgemeinschaft GmbH & Co. KG wird auf die Erläuterungen im Abschnitt II. 1. des Anhangs verwiesen. Zum 31. Dezember 2024 erfolgte der Erwerb der übrigen Anteile an der P&H Hönes GmbH unter Anrechnung der Ergebnisanteile aus den Geschäftsjahren 2023 und 2024 auf den Kaufpreis. 7. Unterschrift der Geschäftsführung
Kieselbronn, 11. März 2025 gez. Jan Tobias Weber, Geschäftsführer gez. Maria Olivia Weber, Geschäftsführerin Konzernanlagespiegel für das Geschäftsjahr 2023
Konzernkapitalflussrechnung für die Zeit vom 01. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023
Konzerneigenkapitalspiegel für das Geschäftsjahr 2023
Konzernlagebericht 2023I. Grundlagen des Konzerns 1. Darstellung des Konzerns Muttergesellschaft des Konzerns ist die MAJA GmbH. Die MAJA GmbH fungiert als Beteiligungsholding. Als das größte und operativ wichtigste Tochterunternehmen der MAJA GmbH wird die Weber-Ingenieure GmbH in den Konzernabschluss einbezogen. Diese fungiert als Ingenieurdienstleister und bildet den operativen Konzernschwerpunkt. Weitere Tochtergesellschaften mit Ingenieurdienstleistertätigkeit sind die WBH-Ingenieurgesellschaft für technische Ausrüstung mbH und die P&H Hönes GmbH. Mit Vertrag vom 26. Oktober 2022 und Wirkung zum 01. Januar 2023 wurden 100 % der Anteile an der PFI Planungsgemeinschaft GmbH & Co. KG sowie deren 100 %-gen Tochtergesellschaften (nachfolgend: "PFI Gruppe")
erworben. Der Erwerb der PFI Gruppe erfolgte durch die bisher nicht in den Konzernabschluss einbezogene Unger Consult GmbH (at-cost Beteiligung). Ab dem Zeitpunkt des Erwerbs mit wirtschaftlicher Wirkung zum 01. Januar 2023 erfolgte die Einbeziehung der PFI Gruppe und der Unger Consult GmbH im Wege der Vollkonsolidierung in den Konzernabschluss. Den Tätigkeitsschwerpunkt der PFI Gruppe bilden ebenfalls Ingenieurdienstleistungen. Darüber hinaus ist die Weber-Consulting Beratungs GmbH (52 %-ige Tochter der MAJA GmbH) und deren Tochterunternehmen Weber Grund und Boden GmbH (100 %-ige Tochter der Weber-Consulting Beratungs GmbH) sowie die SAWE GmbH (76,9 %-ige Tochter der Weber-Ingenieure GmbH) im Konzernabschluss enthalten. Hauptzweck dieser Konzernunternehmungen ist die Auslagerung der Projektentwicklung und der Beratungstätigkeit im Rahmen aller mit den Ingenieurleistungen zusammenhängenden Fragestellungen. Im Vordergrund stehen die Vermarktung von Bauland in mehreren Bundesländern und die Erschließungsträgerschaft von Wohn- und Gewerbegebieten. Weiterhin bestehen folgende Beteiligungen, die nach der Equity-Methode in den Konzern einbezogen werden:
Nicht in den Konzern einbezogene Beteiligungen (at-cost-Beteiligungen): Die operative Tätigkeit der Weber Portugal - Engenharia e Projectos S.A. (50,0 %) mit Sitz in Lissabon wurde schon länger eingestellt. Die 2008 gegründete Weber Romania S.R.L (51,0 %), mit Sitz in Timisoara, konzipiert Anlagen der Wasserver- und Abwasserentsorgung sowie des örtlichen Straßenbaus vorwiegend im westlichen Rumänien. Die Zusammenarbeit beschränkt sich im Wesentlichen darauf, dass die Weber-Ingenieure GmbH fachliche Referenzen zur Verfügung stellt. 2. Geschäftsmodell Der Konzern ist als Ingenieurdienstleister für den Neubau, die Erhaltung, die Optimierung und die Modernisierung von kommunalen und industriellen Infrastruktureinrichtungen tätig. Schwerpunkte bilden dabei Maßnahmen zur Abwasserableitung und -reinigung, der Regenwasserbehandlung und -ableitung, der Wasserversorgung, des Straßenbaus, der Sanierung von Straßen und Kanälen, der Bauwerksprüfung und -instandsetzung von Tief- und Hochbauten, des Ingenieurbaus, der Revitalisierung von Industriebrachen, des Deponiebaus, der Altlastenbeurteilung und -sanierung, des Wasserbaus sowie eine umfangreiche Beratungstätigkeit für alle beschriebenen Fragestellungen. Daneben wird auch die Vermarktung von Bauland und die Erschließung von Wohn- und Gewerbegebieten betrieben. Zu unseren Kunden zählen Kommunen, Verbände sowie Gewerbe- und Industriebetriebe unterschiedlicher Größenordnungen, im Rahmen der Erschließung von Wohngebieten zum Teil auch Privatpersonen. 3. Forschung und Entwicklung Gegenstand unserer Forschungs- und Entwicklungstätigkeit ist die Betreuung von Diplom-, Master- oder Bachelorarbeiten verschiedener Hochschulen sowie die Mitwirkung einzelner Mitarbeiter in meist öffentlich geförderten Forschungs- und Entwicklungsprojekten oder in der Lehre mit Vorträgen oder einzelnen Lehrveranstaltungen. Dabei sind in diesem Bereich Vollzeitäquivalente im einstelligen Anzahlbereich pro Jahr tätig. Seit Ende Juli 2018 arbeiten Mitarbeiter der Weber-Ingenieure GmbH zusammen mit der Resabau GmbH und der Hochschule Offenburg - Fakultät für Maschinenbau und Verfahrenstechnik an der Entwicklung eines neuartigen XBSK-Betons und der Entwicklung des Fertigungsverfahrens für Bauteile aus dem neuen XBSK-Beton sowie eines Prüfsystems zur Untersuchung von BSK-Angriffen. Das Vorhaben wurde vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) im Rahmen des Programms "Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand" (ZIM) als Kooperationsprojekt mit Mitteln aus dem Bundeshaushalt gefördert und ist mittlerweile abgeschlossen. 2019 wurde vom Regierungspräsidium Freiburg der Förderantrag für Untersuchungen zur "Kombination von weitergehender Phosphor- und Spurenstoffelimination auf kommunalen Kläranlagen am Beispiel der Kläranlage Achern" (KomPhoS) bewilligt. Zielsetzung des Vorhabens ist es, gemeinsam mit den Projektpartnern der Stadt Achern und dem KIT aus Karlsruhe zu zeigen inwiefern gerade kleinere Kläranlagen mit vergleichsweise geringem baulichem Aufwand um eine weitergehende Abwasserreinigung ergänzt werden können. 2020 wurde hierzu von den drei Projektpartnern eine halbtechnische Versuchsanlage auf der Kläranlage Achern betrieben. Die Weber-Ingenieure GmbH hatte die Anlage konzipiert und den Aufbau koordiniert. Mit dem Versuchsbetrieb wurden verschiedene Fragestellungen hinsichtlich der Realisierung der simultanen Pulveraktivkohledosierung für die Spurenstoffelimination untersucht. Die Planung für den Ausbau der Kläranlage erfolgte nach einem VGV-Vergabeverfahren durch einen Mitbewerber und aktuell wird die großtechnische Anlage gebaut. Nach der Fertigstellung wird die Inbetriebnahme von der Weber-Ingenieure GmbH begleitet und es beginnen die Untersuchungen zur Kombination der Verfahrensprozesse Spurenstoff- und Phosphorelimination. Der Abschluss ist aktuell für Mitte 2025 geplant. Gemeinsam mit den Projektpartnern Universität Kassel, der UNISENSOR Sensorsysteme GmbH aus Karlsruhe, dem Institut für Automation und Kommunikation aus Magdeburg (ifak) und dem Lippeverband untersuchen Mitarbeiter der Weber-Ingenieure GmbH im Rahmen des vom BMBF geförderten Vorhabens "Decoding Spurenstoffe" die Möglichkeiten zur Implementierung einer intelligenten Monitoring- und Steuerungszentrale auf kommunalen Kläranlagen für eine ressourceneffiziente Spurenstoffelimination aus Abwasser. Neben der Messtechnik sollen im Rahmen des Vorhabens der BMBF- Fördermaßnahme "Digital Green Tech" auch die Möglichkeiten zur Simulation von Spurenstoffeliminationsprozessen verbessert werden, um somit bei zukünftigen Planungen von Spurenstoffeliminationsverfahren bereits Optimierungen mit Blick auf den Ressourcenverbrauch beim Bau vornehmen zu können. Mit der Bearbeitung des Vorhabens wurde im April 2021 begonnen. Die Laufzeit war ursprünglich für zwei Jahre angesetzt, wurde bis Ende Oktober 2023 verlängert. Zwischenzeitlich ist das Projekt abgeschlossen. Für ein weiteres Projekt mit dem Titel MikroPhoS wurde aus fördertechnischen Gründen allein von der Universität Stuttgart (ISWA) ein Förderantrag beim UM BW gestellt. Nach der Bewilligung wurden Teilleistungen an die Ingenieurbüros Jedele & Partner und Weber-Ingenieure GmbH vergeben. Die erste Projektphase wurde bis Ende des Jahres 2023 verlängert. Der gemeinsame Abschlussbericht wurde im April 2024 erstellt. Im ersten Quartal 2025 wird voraussichtlich die Antragstellung für die zweite Projektphase erfolgen. In dem Forschungsprojekt AlgA: Algenbiotechnologie in der Abwasserreinigung - Phosphorrecycling und Energiegewinnung - der Technischen Hochschule Mittelhessen ist die Weber-Ingenieure GmbH seit 2018 Förderer und begleitender Praxispartner. Ziel des Projektes ist es, Erkenntnissee über den Einsatz der Algenbiotechnologie zur Elimination von Nährstoffen aus dem Abwasser zu gewinnen, um sie als Dünger oder als energiereiche Biomasse für die Biogasgewinnung verfügbar zu machen. Die Projektförderung endete mit Ablauf des Jahres 2023. II. Wirtschaftsbericht 1. Gesamtwirtschaftliche, branchenbezogene Rahmenbedingungen Im Jahr 2023 waren die gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen in Deutschland durch verschiedene Herausforderungen geprägt. Das preisbereinigte Bruttoinlandsprodukt (BIP) sank um 0,3 % im Vergleich zum Vorjahr. Hohe Energiepreise und steigende Zinsen belasteten die Konjunktur und führten zu einer gedämpften Nachfrage. Für die Branche der Ingenieurdienstleistungen waren die Bedingungen ebenfalls anspruchsvoll. Die Erzeugerpreise für Dienstleistungen sanken im Jahresdurchschnitt um 2,2 %. Trotz stabiler Nachfrage standen die Unternehmen vor steigenden Kosten und einem angespannten Arbeitsmarkt. Der Fachkräftemangel und hohe Lohnkosten stellten erhebliche Herausforderungen dar. (Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis), Pressemitteilung Nr. 111 vom 20.03.2024) Auf diese Entwicklung wird durch innovative Konzepte, durch ein hohes Maß an Qualität und Verlässlichkeit sowie ein intensiveres Projektcontrolling und Nachtragsmanagement reagiert. Die Nachfrage bei der Weber-Ingenieure GmbH nach Ingenieurdienstleistungen ist anhaltend hoch, so hoch, dass der langfristige Auftragsbestand trotz aller Umstände weiter gesteigert werden konnte. Bis auf ganz wenige Einzelfälle sind bestehende Aufträge weder verschoben noch storniert worden. Der Auftragsbestand der Weber-Ingenieure GmbH liegt zum Ende des Geschäftsjahres bei 22 Monaten und damit deutlich über dem branchenspezifischen Durchschnittswert. 2. Geschäftsverlauf Der Konzern blickt auf ein erfolgreiches Geschäftsjahr zurück. Das Wachstum der Gesamtleistung des Konzerns war sowohl durch organisches Wachstum als auch durch Zukäufe geprägt und konnte um insgesamt € 14,9 Mio. (davon € 8,2 Mio. durch Zukäufe) gesteigert werden. Die Entwicklung der Kostenstruktur wurde ebenfalls durch externe Zugänge zum Konsolidierungskreis beeinflusst. Die Personalkosten stiegen um € 10,6 Mio. (davon durch Zukäufe: € 6,0 Mio.). Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen, durch gegenläufige Effekte geprägt, stiegen jedoch in Summe um € 0,9 Mio. (davon durch Zukäufe: € 1,7 Mio.). Das Finanz- und Beteiligungsergebnis ist im Berichtsjahr mit € 0,12 Mio. negativ (Vorjahr: T€ -14) und ist vor allem durch die Fremdfinanzierung des Erwerbsvorgangs der PFI Gruppe belastet. Das Ergebnis vor Ertragsteuern hat sich von € 1,0 Mio. auf € 1,2 Mio. erhöht. 3. Lage Die Lage des Unternehmens ist nach wie vor geprägt von unserem operativen Geschäft. a) Ertragslage Unsere wesentlichen Ergebnisquellen stellen die Honorare aus durchgeführten Ingenieurleistungen sowie Beratungsleistungen und Projektentwicklung dar. Dabei machen Ingenieurleistungen in der Regel den größten Teil der Konzernumsätze aus. Die Umsätze aus Ingenieurleistungen hängen stark von der Auftragslage als auch den Randbedingungen der Honorierung ab. Diese sind im kommunalen Bereich von der HOAI geprägt, im industriellen Bereich spielen das zur Verfügung stehende Finanzierungsbudget des Kunden sowie die realen Leistungsanforderungen an die Ingenieurleistung eine maßgebende Rolle. Die Bestandserhöhung betrug im aktuellen Geschäftsjahr € 12,0 Mio. und entfällt mit € 13,7 Mio. auf Ingenieurleistungen (davon aus Zukäufen: € 3,9 Mio.). Auf Projektentwicklung und Erschließungstätigkeiten entfällt eine Bestandsminderung in Höhe von € 1,7 Mio. Die Aufwendungen für die projektbezogenen Fremdleistungen haben sich im Vergleich zum Vorjahr um € 1,9 Mio. (davon aus Zukäufen: € 0,9 Mio.) auf € 14,0 Mio. erhöht Diese wurden vor allem für die Abwicklung größerer Aufträge unter unserer Federführung mit einer Reihe von Subunternehmern benötigt. Hiervon entfallen € 10,3 Mio. (Vorjahr: € 10,2 Mio.) auf den Bereich Projektentwicklung und Erschließungstätigkeiten. Der Personalaufwand erhöhte sich im Vergleich zum Vorjahr um 43,8 % auf € 34,9 Mio. Der Anstieg ist durch Neueinstellungen und Gehaltsanpassungen sowie zusätzliche Mitarbeiter aus den erstkonsolidierten Unternehmen der PFI Gruppe begründet. Im Geschäftsjahresdurchschnitt waren im Konzern insgesamt 458 Arbeitnehmer (davon aus der PFI Gruppe: 94) beschäftigt. Die Beschäftigungslage des Konzerns ist als sehr gut zu bezeichnen. b) Finanzlage Die Finanzlage des Konzerns ist sehr stabil. Das Finanzmanagement ist darauf ausgerichtet, Verbindlichkeiten stets innerhalb der Zahlungsfrist zu begleichen und Forderungen innerhalb der Zahlungsziele zu vereinnahmen. Die Finanzierung der Vorräte erfolgt hierbei zum größten Teil über erhaltene Anzahlungen. Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen betrugen nur 5,2 % der Bilanzsumme. Sämtliche Verbindlichkeiten wurden stets innerhalb der Zahlungsziele - sofern eingeräumt - mit Skontoabzug beglichen. Investitionstätigkeiten wurden kontinuierlich im Bereich des Fuhrparkes, der IT und der Büroausstattung durchgeführt. Belastung der Liquidität aus dem Erwerb der PFI Gruppe ergab sich aufgrund der Mittelherkunft aus Fremdfinanzierung nicht. Die Liquidität verblieb am Ende des Geschäftsjahrs 2023 auf Vorjahresniveau. c) Vermögenslage Die Vermögenslage ist insbesondere geprägt von umfangreichen erhaltenen Anzahlungen in Höhe von € 100,3 Mio., welche in Höhe von € 97,8 Mio. offen von den Vorräten in Höhe von € 103,0 Mio. abgesetzt werden. Ohne Saldierung würde sich ein Anteil der Vorräte an der Bilanzsumme von 75,5 % ergeben. Die Vermögenslage des Konzerns ist nach wie vor gut. Die Eigenkapitalquote hat sich aufgrund einer Bilanzverlängerung und unterproportionalem Gewinnanstieg in 2023 um 4,9 %-Punkte auf 25,5 % verringert. In 2023 wurden Bankkredite in Höhe von € 4,5 Mio. aufgenommen. 4. Finanzielle Leistungsindikatoren Wir ziehen für unsere interne Steuerung des Konzerns neben dem Finanzstatus und den Bereichsergebnissen als Kennzahlen insbesondere die Gesamtleistung (Umsatzerlöse zuzüglich Bestandsveränderungen) und das Ergebnis vor Steuern heran. Die Gesamtleistung hat sich im Vergleich zum Vorjahr von € 43,8 Mio. auf € 58,7 Mio. stark erhöht. Der Anstieg resultiert im Wesentlichen aus der erstmaligen Einbeziehung der PFI-Gruppe in Höhe von € 8,2 Mio. und dem organischen Wachstum im Bereich Ingenieurdienstleistungen in Höhe von € 6,6 Mio. Die Gesamtleistung im Bereich Verkauf erschlossener Grundstücke lag auf Vorjahresniveau. Das Ergebnis vor Steuern stieg im Vergleich zum Vorjahr von € 1,0 Mio. auf € 1,2 Mio. an. Unsere wirtschaftliche Lage kann insgesamt als gut bezeichnet werden. III. Prognosebericht Für die Jahre 2024 und 2025 gehen wir trotz anhaltendem Ukraine- und neuem Nahostkrieg, hohen Preissteigerungen und der inflationären und rezessiven Entwicklung der innerdeutschen Gesamtwirtschaft von einer gleichbleibenden Nachfrage und steigenden Baupreisen aus. Insbesondere im Hochbau oder Wohnungsbau gibt es eine deutlich erkennbar nachlassende Nachfrage, die für die Bauindustrie als Ganzes signifikant ist und vom Zentralverband des deutschen Baugewerbes (ZDB) für 2023 mit einem Umsatzrückgang im Bauhauptgewerbe um real 7% prognostiziert wurde. In dem für uns wichtigen Bereich der öffentlichen Infrastruktur und Tiefbau sind bisher keine entsprechenden Tendenzen erkennbar. Der Bedarf an Neubau und vor allem an Maßnahmen zur Sanierung/Optimierung von Infrastruktureinrichtungen im Inland wird weiter anhalten. Durch das umfassende Angebot unseres Unternehmens können alle maßgeblichen Ingenieur- und Beratungsleistungen aus einer Hand erbracht werden, so dass für den Kunden keine Schnittstellenprobleme bei Planung und Abwicklung auftreten. Wir beurteilen die künftige Entwicklung des Konzerns positiv, insbesondere nach der erfolgten Übernahme der PFI Gruppe. Um die positive Entwicklung des Konzerns daneben zu unterstützen, werden wir weiterhin den Aus- und Aufbau erfolgsversprechender Geschäftsfelder prüfen und forcieren und unser Netzwerk an Niederlassungen in der Fläche zielführend ausbauen. Beispielsweise wird im Bereich der Wasserversorgung in den nächsten Jahren eine anhaltend hohe, teils gesteigerte Nachfrage nach Dienstleistungen erwartet. In all unseren Geschäftsfeldern steigt die Nachfrage nach Planungsleistungen, die mit BIM-Werkzeugen oder -Methoden erbracht werden. Zunehmend rücken auch als erweiterte Planungsziele oder Entscheidungs- bzw. Optimierungskriterien Klimaneutralität, CO 2 -Neutralität oder Dekarbonisierung in den Fokus und werden langfristig neben dem früher oft einzig entscheidenden Kriterium, den Investitions- oder Gesamtkosten, immer wichtiger. Auf diese Entwicklungen reagieren wir durch gezielt verstärkte Investitionen in Software und Personal bzw. Schulung und Weiterbildung. Durch die Zunahme von Extremwetterereignissen infolge der Klimaveränderung rücken die Klimafolgenanpassungen im Bereich der wasserwirtschaftlichen Infrastruktureinrichtungen weiter in den Fokus. Insbesondere im Bereich der Wasserversorgung (Trockenheit, Dürre) sowie bei der Starkregenvorsorge und dem Hochwasserschutz werden zukünftig verstärkt Maßnahmen zur Anpassung ergriffen werden, für die wir bereits heute gut aufgestellt sind und die entsprechende Referenzlage aufweisen können. Daneben wird es durch den politisch angestoßenen Prozess zum Ausbau der Fernwärmenetze in Deutschland für uns Berührungspunkte und zusätzliche Aufgaben in den Bereichen der mediengebundenen Leitungen/Infrastruktureinrichtungen geben. Die zum 01. Januar 2023 eröffnete Niederlassung in Augsburg umfasst mittlerweile wieder 3 Mitarbeiter. Der Schwerpunkt der Ingenieurdienstleistungen wird zunächst in der Wasserversorgung liegen, teilweise sind aber auch bereits Projekte der Infrastruktur und Abwasserreinigung im Bereich der Bauüberwachung aktiv. Zusammen mit der im Jahr 2022 eröffneten Niederlassung in Karlsruhe setzt die Weber-Ingenieure GmbH konsequent die Strategie fort, sich in der Fläche einen besseren Zugang zum Personalmarkt vor dem Hintergrund des weiter zunehmenden Fachpersonalmangels zu ermöglichen, ihr Netzwerk weiter auszubauen bzw. zu verstärken und sich somit gegenüber den Mitbewerbern am Markt zukünftig noch besser zu positionieren. Demzufolge sind keine grundsätzlichen Änderungen in der Geschäftspolitik geplant. Die Geschäftsführung des Mutterunternehmens erwartet im Geschäftsjahr 2024 bei einem weiter erhöhten Umsatzvolumen ein deutlich besseres Ergebnis gegenüber 2023. Wir werden daher auch zukünftig immer in der Lage sein, unseren Zahlungsverpflichtungen fristgerecht nachzukommen. IV. Chancen- und Risikobericht 1. Risikobericht Der Krieg in der Ukraine und der neue Nahostkonflikt beeinflussen unser Geschäft in sehr überschaubarem Umfang. Die Hauptwirkung ergibt sich durch teilweise - aber wohl nicht nur singulär infolge der Krisen - gestiegene Preise für Baumaterialien und Energie. Wir unterhalten keine direkten geschäftlichen Beziehungen in die Ukraine, nach Russland oder den Nahen Osten. Branchenspezifische Risiken Bei einem Abschwächen der Konjunktur kann dies die wirtschaftliche Situation unserer Kunden und damit die Nachfrage nach unseren Ingenieurdienstleistungen negativ beeinflussen. Entsprechende Kürzungen im Haushalt erfolgen meist zeitversetzt um ein Jahr nach Beginn der konjunkturellen Abschwächung. Da die Instandhaltung von Infrastruktureinrichtungen jedoch nur in einem geringen Umfang zeitlich verschiebbar und zudem oft gesetzlich notwendig und darüber hinaus im Wasserversorgungs- und Abwasserbereich gebührenfinanziert ist, sind die Auswirkungen auf unser Unternehmen begrenzt. Seit dem Frühjahr gibt es immer wieder konkrete Hinweise auf eine nachlassende Nachfrage nach Bauleistungen. Allerdings sind diese Anzeichen bisher ausschließlich im Hochbau und Wohnungsbau zu bemerken, im für uns wichtigen Sektor des Tiefbaus ist das nicht erkennbar. Kurzfristig ist eine zurückgehende Nachfrage nicht zu befürchten. Die Konzerngeschäftsführung bleibt jedoch sensibel und legt weiter einen Focus auf die Akquisition, um auch bei einem unwahrscheinlichen mittelfristig auftretenden Einbruch des Bedarfes gut ausgelastet zu sein. Fachkräftemangel und Personalfluktuation in unserer Branche nehmen weiter zu. Dem begegnen wir mit verschiedenen Maßnahmen. Hierzu gehören neben der leistungsgerechten Bezahlung die gezielte und geplante Einarbeitung von Berufsanfängern und eine systematische Personalentwicklung, flexible Arbeitszeitmodelle, die Akquisition anspruchsvoller, interessanter Infrastrukturprojekte und die anhaltende Präsenz an Hochschulen. Seit 2018 haben wir darüber hinaus unter dem Sammelbegriff "Benefits" betriebliche Kranken-, Alters- und Unfallversicherungs- bzw. Vorsorgeleistungen eingeführt, sowie die Möglichkeit geschaffen ein "Dienstrad" finanziert zu bekommen. Diese freiwilligen Leistungen werden der Gesamtheit der Belegschaft angeboten, um Bindungswirkungen an unser Unternehmen zu erzielen. Letztlich ist auch die hohe Anzahl von Bürostandorten, die wir durch die Fusionen erreicht haben, ein Resultat der Strategie, in der Fläche wohnortnah einen besseren Zugang zu möglichst vielen Fachkräften zu haben. Die Mitarbeiterbindung soll auch durch gemeinsame Feiern, wie dem Sommerfest, erhöht werden und auch durch die aktive Beteiligung der Teamleiter die strategische Ausrichtung des Unternehmens und das gemeinsame Führungsverständnis zu definieren. Im Bereich des Recruitings gewinnt die Direktansprache durch die eigenen Mitarbeiter unseres Recruiting-Teams, insbesondere über Social Media zunehmend an Bedeutung, dazu sind wir jetzt neben XING und LinkedIn auch auf Instagram aktiv. Im Laufe des Jahres 2024 war jedoch der Erfolg über diese Schiene sehr bescheiden. Die Vergabe von Ingenieurleistungen erfolgt gemäß dem Vergaberecht ober- und unterhalb der Schwellenwerte zunehmend noch formaler, anspruchsvoller und öffentlicher und bleibt unternehmensseitig sehr aufwändig. Durch die Änderungen im § 7 der Vergabeverordnung wird durch die dort neu geregelte Ermittlung der Auftragswerte im Zuge der Vergabe eine deutliche Zunahme der Vergabeverfahren erwartet. Durch den Erwerb der PFI Gruppe hat unsere Schlagkraft in Bezug auf Mitarbeiterqualifikation und Redundanz als auch die Referenzlage bezüglich abgewickelter Projekte deutlich zugenommen, so dass zukünftig eine wichtige Voraussetzung für die Fortsetzung des erfolgreichen Akquisitionsprozesses gegeben ist. Die hohe Auslastung bewirkt, dass die Projektbearbeitung teilweise unter höherem Zeitdruck erfolgt, einhergehend mit der Herausforderung, den gewohnt hohen Qualitätsstandard aufrecht zu erhalten. Ertragsorientierte Risiken Der Wettbewerb am Markt, vor allem durch die zunehmende Konkurrenz lokaler, kleinerer Ingenieurbüros oder größerer, ebenfalls überregional operierender Büros in unseren Arbeitsfeldern ist weiterhin hoch. Eine Erhöhung des Preiswettbewerbes ist zumindest phasenweise auch in Folge des Wegfalls der HOAI-Mindesthonorare erkennbar, was umso unverständlicher ist, als die Anzahl der Mitbewerber pro Projekt in den meisten Bereichen nicht zunimmt, sondern eher abnimmt. Immer wieder sind auch im ansonsten guten Markbereich der Abwasserreinigung Mitbewerber dabei sich sehr aggressiv über den Preis mit Aufträgen einzudecken. Im Moment können wir aber meist Aufträge noch zu vertretbaren Preisen gewinnen. Subjektiv ist in 2024 der Preisdruck weiter gestiegen und wir müssen zunehmend agieren, wie die Bauwirtschaft im Allgemeinen und unsere Honorare über Nachträge auf das notwendige Maß erhöhen. Der Konzentrationsprozess in der Branche nimmt weiter zu. Durch unseren Konsolidierungsprozess der letzten zwei Jahre sind wir jetzt in unserem Stammmarkt auf Augenhöhe mit den deutschen Einheiten internationaler Konzerne und mindestens unter den Top 5 der in oder überwiegend in Familienbesitz befindlichen Ingenieurunternehmen unserer Branche. Der im Geschäftsjahr 2021 begonnene Implementationsprozess der neuen Projektverwaltungssoftware visuplus® ist abgeschlossen. Die Projektverwaltung und das Reporting sind nach der Datenmigration einheitlich organisiert. Die höchsten Ertragsrisiken sehen wir durch den Fachkräftemangel und der sinkenden Dauer der Unternehmenszugehörigkeit oder steigender Fluktuation und der damit einhergehenden Herausforderung bei der Besetzung offener Stellen und Steigerungen der Personalkosten. Finanzwirtschaftliche Risiken Die Liquiditätslage ist sehr gut; es sind keine Engpässe zu erwarten. Potenzielle Währungsrisiken sind durch das geringe Geschäftsvolumen außerhalb des EU-Raumes faktisch nicht vorhanden. 2. Chancenbericht Dem Wettbewerb am Markt werden wir weiterhin durch Erfahrung, Innovationen, Zuverlässigkeit, örtliche Präsenz und durch ein hohes Maß an Qualität begegnen. Unsere hohen Qualitätsansprüche setzen wir durch die Umsetzung unseres QM-Systems nach DIN EN ISO 9001 durch. Durch das breit aufgestellte Dienstleistungsangebot bieten wir qualifizierte Ingenieurleistungen aller benötigten Disziplinen "aus einer Hand". Insbesondere bei der Modernisierung und Sanierung von technischen Anlagen im Bestand können wir durch die enge Verzahnung von Tragwerksplanung, Betonsanierung, EMSR- und Verfahrenstechnik bis hin zum Maschinenbau und der Planung/Betreuung von Abbrucharbeiten alle Anforderungen mit einem Projektteam bedienen. Mit zunehmender Komplexität der Maßnahmen wird somit der Aufwand unserer Kunden bezüglich Koordination und Abstimmung minimiert. Mit den mittlerweile zur Routine gewordenen Abstimmungen über Online-Video-Konferenzen, vernetzte Datenablage und verstärkte Nutzung von BIM-Tools und -Techniken sind wir auch für große komplexe Projekte weiter gut aufgestellt. Gelingt es, das vorhandene Knowhow zu erhalten und weiterzuentwickeln, so hat der Konzern eine hervorragende Ausgangssituation, um die Herausforderungen auch langfristig meistern zu können. Aus diesem Grund legen wir ein großes Augenmerk auf die Personalsituation, die Attraktivität unserer Arbeitsplätze und eine starke Mitarbeiterbindung. Unsere Personalabteilung ist hierbei eine wichtige Unterstützung und wird insbesondere auch für die Aktivitäten in Social Media durch das Marketing unterstützt. Unsere Niederlassungsstrategie wurde 2022 mit der Eröffnung des neuen Büros in Karlsruhe und zum Jahresbeginn 2023 mit der Eröffnung einer Niederlassung in Augsburg erfolgreich und konsequent fortgesetzt. Die gemeinsame größere Anzahl und höhere Qualität an Referenzen mit der PFI Gruppe und der damit noch breiteren Fachkompetenz hat schon zu erfolgreichen Bewerbungen, also neuen Aufträgen geführt und wird auch in Zukunft für Erfolg bei öffentlichen Ausschreibungen sorgen. 3. Gesamtaussage Risiken der zukünftigen Entwicklung sehen wir weiterhin in einem schwierigen Wettbewerbsumfeld, dem Fachkräftemangel bei einem angespannten Preisniveau und weitergehenden Folgen der Abschaffung der HOAI- Mindestsätze. Vor dem Hintergrund unserer fachlichen wie finanziellen Leistungsfähigkeit, dem vorhandenen erfahrenen Personalstamm und der starken regionalen Präsenz, sehen wir uns für die Bewältigung der künftigen Risiken sehr gut gerüstet. Risiken, die den Fortbestand der Gesellschaft gefährden können, sind derzeit nicht erkennbar. Chancen sehen wir insbesondere in unserem gut qualifizierten Mitarbeiterstamm, in unserer Attraktivität als Arbeitgeber, zahlreicher Standorte, auf Grund unseres guten Rufs in der Branche und unserer guten Referenzlage. V. Risikoberichterstattung über die Verwendung von Finanzinstrumenten Zu den im Konzern bestehenden Finanzinstrumenten zählen im Wesentlichen Forderungen und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, gestellte Abschlagsrechnungen und Guthaben bei Kreditinstituten. Bankverbindlichkeiten bestehen aktuell im Wesentlichen für die Finanzierung des Anteilserwerbs an der PFI Gruppe. Wenn darüber hinaus nötig, wird der Finanzbedarf für Investitionen über Gesellschafterdarlehen oder Darlehen von verbundenen Unternehmen gedeckt. Der Konzern verfügt über einen solventen Kundenstamm. Forderungsausfälle sind die absolute Ausnahme. Zudem besteht eine langjährige Zusammenarbeit mit einem Großteil der Kunden. Verbindlichkeiten werden nahezu immer innerhalb der vereinbarten Zahlungsfristen gezahlt. Im kurzfristigen Bereich finanziert sich die Gesellschaft aus den eigenen Bankguthaben. Die vorhandene Kreditlinie wurde seit langem nicht in Anspruch genommen. Ziel des Finanz- und Risikomanagements der Gesellschaft ist die Absicherung des Unternehmenserfolgs gegen finanzielle Risiken jeglicher Art. Beim Management der Finanzpositionen verfolgt das Unternehmen eine konservative Risikopolitik. Zur Absicherung gegen das Liquiditätsrisiko wird für die meisten und wichtigsten Projekte, in der Projektverwaltungssoftware visuplus® für alle Projekte, spätestens bei Auftragserteilung eine Honorareingangsplanung erstellt, die einen Überblick über die zu erwartenden Geldeingänge mit zugehöriger Zeitschiene vermittelt (Honorarprognose). Im Unternehmensbereich, in dem für die Projektverwaltung noch das System WIKO eingesetzt wird, erfolgt über das direkte Projektcontrolling eine fokussierte Verfolgung von Auftragsbestand, -entwicklung, Rechnungsverfolgung und -prognose. Die Fortschreibung soll auch zukünftig weiter einmal monatlich erfolgen und nach und nach auch im Gesamtunternehmen vollständig umgesetzt werden. Auch für Geldausgänge werden in Ableitung aus dem Wirtschaftsplan Budgets gebildet und konsequent nachverfolgt (Soll-Ist-Vergleich). Somit besteht stets ein genauer Überblick über die bereits realisierten und noch zu erwartenden Geldein- und-ausgänge und damit dem zu erwartenden Liquiditätsstand (Liquiditätsplanung aus Wirtschaftsplan und fortgeschriebener Prognose). Soweit bei der Projektabwicklung Ausfallrisiken erkennbar sind, werden zeitnah entsprechende Wertberichtigungen vorgenommen. Zur Minimierung von Ausfallrisiken verfügt das Unternehmen über ein adäquates Debitorenmanagement. Da die meisten unserer Kunden dem kommunalen Bereich zuzuordnen sind, ist zudem ihre Bonität weitgehend sichergestellt. VI. Bericht über Zweigniederlassungen Niederlassungen werden von der Gesellschaft zur Stärkung der lokalen Präsenz und dem Zugriff auf den entsprechenden regionalen Arbeitsmarkt genutzt. Dies dient insbesondere zur ortsnahen Akquisition, Ausschreibung, Baubetreuung und Erbringung von SiGeKo-Leistungen. Büros werden in Augsburg, Bochum, Castrop-Rauxel, Darmstadt, Freiburg, Hamburg, Heidelberg, Essen, Heilbronn, Homberg (Efze), Inning a. A., Karlsruhe, Koblenz, Magdeburg, Mainz, Moers, Offenburg, Rottenburg a. N., Siegen, Stuttgart, Villingen-Schwenningen und Wuppertal unterhalten. An allen Standorten werden heute Planungsleistungen und Bauüberwachungsleitungen erbracht.
Kieselbronn, 11. März 2025 gez. Jan Tobias Weber, Geschäftsführer gez. Maria Olivia Weber, Geschäftsführerin Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die MAJA GmbH, Kieselbronn Prüfungsurteile Wir haben den Konzernabschluss der MAJA GmbH, Kieselbronn, und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) - bestehend aus der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2023, der Konzerngewinn- und Verlustrechnung, dem Konzerneigenkapitalspiegel und der Konzernkapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr vom 01. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Konzernanhang, einschließlich der dort dargestellten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Konzernlagebericht der MAJA GmbH, Kieselbronn, für das Geschäftsjahr vom 01. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Konzernlagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und Konzernlageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Pforzheim, 11. März 2025 AWP
Treuhand GmbH
gez. M. Eck, Wirtschaftsprüfer gez. J. Wyhlidal, Wirtschaftsprüferin Sonstige Berichtsbestandteile Der Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2023 wurde am 08.04.2025 gebilligt. Einstandserklärung des Mutterunternehmens gemäß § 264 Abs. 3 Nr. 2 HGBDie MAJA GmbH mit Sitz in Kieselbronn (eingetragen im Amtsgericht Mannheim im Handelsregister, Abteilung B, unter Nr. 511716) hat sich als Mutterunternehmen gemäß § 264 Abs. 3 Nr. 2 HGB bereiterklärt, für die bis zum Abschlussstichtag 31. Dezember 2023 eingegangenen Verpflichtungen ihrer im Folgenden aufgeführten Tochterunternehmen im folgenden Geschäftsjahr einzustehen:
Kieselbronn, den 06.05.2024 Geschäftsführung der MAJA GmbH, vertreten durch Jan Weber, Geschäftsführer Maria Olivia Weber, Geschäftsführerin Gesellschafterversammlungder SAWE GmbHPforzheimDie Weber Ingenieure GmbH mit Sitz in Pforzheim, eingetragen im Amtsgericht Mannheim unter HRB 500629, sowie Herr Dipl.-Ing. Dieter Reininghaus sind die alleinigen Gesellschafter der SAWE GmbH, Pforzheim, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Mannheim unter HRB 504150. Die alleinige Gesellschafterin der Weber Ingenieure GmbH wiederum ist die MAJA GmbH mit Sitz in Kieselbronn, eingetragen im Amtsgericht Mannheim unter HRB 511716. Die MAJA GmbH hat sich gemäß § 264 Abs. 3 Nr. 2 HGB bereit erklärt, für die von der SAWE GmbH bis zum Abschlussstichtag 31. Dezember 2023 eingegangenen Verpflichtungen im folgenden Geschäftsjahr einzustehen. Die SAWE GmbH beabsichtigt die Erleichterungsvorschriften des § 264 Abs. 3 HGB in Anspruch zu nehmen. Dazu bedarf es unter anderem der Zustimmung aller Gesellschafter der SAWE GmbH (§ 264 Abs. 3 Nr. 1 HGB). Die Inanspruchnahme dieser Erleichterungsvorschrift wird im Anhang des Konzernabschlusses der MAJA GmbH angegeben. Um die weiteren erforderlichen Voraussetzungen für die Befreiungen nach § 264 Abs. 3 HGB zu erfüllen, wird dieser Beschluss neben dem genannten Konzernabschluss, in welchen die SAWE GmbH einbezogen wird, beim Elektronischen Bundesanzeiger offengelegt. Die Weber Ingenieure GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Dipl.-Ing. Jan Weber (einzelvertretungsberechtigt) sowie Herr Dipl.-Ing. Dieter Reininghaus, halten unter Verzicht auf alle gesetzlichen und vertraglichen Form- und Fristvorschriften eine Gesellschafterversammlung ab und beschließen wie folgt: Der Inanspruchnahme der in § 264 Abs. 3 HGB gewährten Erleichterungen durch die SAWE GmbH für das Geschäftsjahr 2023, insbesondere auf die Offenlegungsvorschriften zu verzichten, wird hiermit zugestimmt.
Pforzheim, den 06.05.2024 Weber Ingenieure GmbH, vertreten durch Herrn Dipl .-Ing. Jan Weber Dipl .- Ing. Dieter Reininghaus Gesellschafterversammlungder Weber-Consulting Beratungs GmbHPforzheimDie MAJA GmbH mit Sitz in Kieselbronn, eingetragen im Amtsgericht Mannheim unter HRB 511716, sowie Herr Dipl.-Ing. Dieter Reininghaus sind die alleinigen Gesellschafter der Weber-Consulting Beratungs GmbH, Pforzheim, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Mannheim unter HRB 505319. Die MAJA GmbH hat sich gemäß § 264 Abs. 3 Nr. 2 HGB bereit erklärt, für die von der Weber-Consulting Beratungs GmbH bis zum Abschlussstichtag 31. Dezember 2023 eingegangenen Verpflichtungen im folgenden Geschäftsjahr einzustehen. Die Weber-Consulting Beratungs GmbH beabsichtigt die Erleichterungsvorschriften des § 264 Abs. 3 HGB in Anspruch zu nehmen. Dazu bedarf es unter anderem der Zustimmung aller Gesellschafter der Weber-Consulting Beratungs GmbH (§ 264 Abs. 3 Nr. 1 HGB). Die Inanspruchnahme dieser Erleichterungsvorschrift wird im Anhang des Konzernabschlusses der MAJA GmbH angegeben. Um die weiteren erforderlichen Voraussetzungen für die Befreiungen nach § 264 Abs. 3 HGB zu erfüllen, wird dieser Beschluss neben dem genannten Konzernabschluss, in welchen die Weber- Consulting Beratungs GmbH einbezogen wird, beim Elektronischen Bundesanzeiger offengelegt. Die MAJA GmbH, vertreten durch die Geschäftsführer Dipl.-Ing. Jan Weber und Maria Olivia Weber, sowie Herr Dipl.-Ing. Dieter Reininghaus halten unter Verzicht auf alle gesetzlichen und vertraglichen Form- und Fristvorschriften eine Gesellschafterversammlung ab und beschließen wie folgt: Der Inanspruchnahme der in § 264 Abs. 3 HGB gewährten Erleichterungen durch die Weber-Consulting Beratungs GmbH für das Geschäftsjahr 2023, insbesondere auf die Offenlegungsvorschriften zu verzichten, wird hiermit zugestimmt.
Pforzheim, den 06.05.2024 MAJA GmbH, vertreten durch Herrn Dipl.- Ing. Jan Weber und Frau Maria Olivia Weber Herr Dipl.- Ing. Dieter Reininghaus Gesellschafterversammlungder Weber Grund und Boden GmbHKieselbronnDie Weber-Consulting Beratungs GmbH mit Sitz in Pforzheim, eingetragen im Amtsgericht Mannheim unter HRB 505319, ist die alleinige Gesellschafterin der Weber Grund und Boden GmbH, Kieselbronn, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Mannheim unter HRB 704035. Die Gesellschafter der Weber-Consulting Beratungs GmbH wiederum sind die MAJA GmbH mit Sitz in Kieselbronn, eingetragen im Amtsgericht Mannheim unter HRB 511716, sowie Herr Dipl.-Ing. Dieter Reininghaus. Die MAJA GmbH hat sich gemäß § 264 Abs. 3 Nr. 2 HGB bereit erklärt, für die von der Weber Grund und Boden GmbH bis zum Abschlussstichtag 31. Dezember 2023 eingegangenen Verpflichtungen im folgenden Geschäftsjahr einzustehen. Die Weber Grund und Boden GmbH beabsichtigt die Erleichterungsvorschriften des § 264 Abs. 3 HGB in Anspruch zu nehmen. Dazu bedarf es unter anderem der Zustimmung aller Gesellschafter der Weber Grund und Boden GmbH (§ 264 Abs. 3 Nr. 1 HGB). Die Inanspruchnahme dieser Erleichterungsvorschrift wird im Anhang des Konzernabschlusses der MAJA GmbH angegeben. Um die weiteren erforderlichen Voraussetzungen für die Befreiungen nach § 264 Abs. 3 HGB zu erfüllen, wird dieser Beschluss neben dem genannten Konzernabschluss, in welchen die Weber Grund und Boden GmbH einbezogen wird, beim Elektronischen Bundesanzeiger offengelegt. Die Weber-Consulting Beratungs GmbH, vertreten durch die Geschäftsführer Dipl.-Ing. Jan Weber und Dipl.-Ing. Dieter Reininghaus, hält unter Verzicht auf alle gesetzlichen und vertraglichen Form- und Fristvorschriften eine Gesellschafterversammlung ab und beschließt wie folgt: Der Inanspruchnahme der in § 264 Abs. 3 HGB gewährten Erleichterungen durch die Weber Grund und Boden GmbH für das Geschäftsjahr 2023, insbesondere auf die Offenlegungsvorschriften zu verzichten, wird hiermit zugestimmt.
Pforzheim, den 06.05.2024 Weber-Consulting Beratungs GmbH, vertreten durch Herrn Dipl.-Ing. Jan Weber und Dipl.-Ing. Dieter Reininghaus Gesellschafterversammlungder Weber-Ingenieure GmbHPforzheimDie MAJA GmbH mit Sitz in Kieselbronn, eingetragen im Amtsgericht Mannheim unter HRB 511716, ist die alleinige Gesellschafterin der Weber-Ingenieure GmbH, Pforzheim, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Mannheim unter HRB 500629. Die MAJA GmbH hat sich gemäß § 264 Abs. 3 Nr. 2 HGB bereit erklärt, für die der Weber-Ingenieure GmbH bis zum Abschlussstichtag 31. Dezember 2023 eingegangenen Verpflichtungen im folgenden Geschäftsjahr einzustehen. Die Weber-Ingenieure GmbH beabsichtigt die Erleichterungsvorschriften des § 264 Abs. 3 HGB in Anspruch zu nehmen. Dazu bedarf es unter anderem der Zustimmung aller Gesellschafter der Weber-Ingenieure GmbH (§ 264 Abs. 3 Nr. 1 HGB). Die Inanspruchnahme dieser Erleichterungsvorschrift wird im Anhang des Konzernabschlusses der MAJA GmbH angegeben. Um die weiteren erforderlichen Voraussetzungen für die Befreiungen nach § 264 Abs. 3 HGB zu erfüllen, wird dieser Beschluss neben dem genannten Konzernabschluss, in welchen die Weber- Ingenieure GmbH einbezogen wird, beim Elektronischen Bundesanzeiger offengelegt. Die MAJA GmbH, vertreten durch die Geschäftsführer Dipl.-Ing. Jan Weber und Maria Olivia Weber, hält unter Verzicht auf alle gesetzlichen und vertraglichen Form- und Fristvorschriften eine Gesellschafterversammlung ab und beschließt wie folgt: Der Inanspruchnahme der in § 264 Abs. 3 HGB gewährten Erleichterungen durch die Weber-Ingenieure GmbH für das Geschäftsjahr 2023, insbesondere auf die Offenlegungsvorschriften zu verzichten, wird hiermit zugestimmt.
Kieselbronn, den 06.05.2024 MAJA GmbH, vertreten durch Herrn Dipl.-Ing. Jan Weber und Frau Maria Olivia Weber |
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