Stammdaten

Register
Amtsgericht Fürth HRB 12325
Vorher
print and pixel zirndorf GmbHprint and pixel werbetechnik GmbHb-worxx gmbh
Eingetragen
8.2.2010
Branche
Tätigkeiten von WerbeagenturenVermarktung und Vermittlung von Werbezeiten und WerbeflächenDruck- und Medienvorstufe
Gegenstand
Die Produktion und Dienstleistung von Werbetechnik und Werbemitteln aller Art.

Historie

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Management

NameRolle
Salim El-Sadi
seit 22.10.2021
Geschäftsführer
Sven Buchner
seit 8.2.2010
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (2)

NameAnteil
50.00%
50.00%

Gesellschafter
Beta

2 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Name
Ort
Betrag
Anteil
Sven Buchner
Nürnberg
12.500 €
50.00%
Salim El-Sadi
Seukendorf
12.500 €
50.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

print and pixel werbetechnik GmbH

Fürth

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.02.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

Aktiva

31.12.2010
EUR
A. Ausstehende Einlagen auf das gezeichnete Kapital 12.500,00
davon eingefordert 12.500,00
B. Anlagevermögen 3.889,00
I. Sachanlagen 3.889,00
C. Umlaufvermögen 23.561,34
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 19.032,76
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 4.528,58
Bilanzsumme, Summe Aktiva 39.950,34

Passiva

31.12.2010
EUR
A. Eigenkapital 18.251,76
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00
II. Jahresfehlbetrag 6.748,24
B. Rückstellungen 1.334,00
C. Verbindlichkeiten 17.451,87
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 17.451,87
D. Rechnungsabgrenzungsposten 2.912,71
Bilanzsumme, Summe Passiva 39.950,34

Anhang zum Jahresabschluss

1. Gliederung, Gewinn- und Verlustrechnung, Allgemeines

Der Jahresabschluss wird nach den Vorschriften des Handelsrechts aufgestellt. Durch den Wegfall der umgekehrten Maßgeblichkeit des Steuerrechts für das Handelsrecht wird es gegebenenfalls notwendig sein eine vom Handelsrecht abweichende Steuerbilanz zu erstellen.

Der Jahresabschluss wird nach den Vorschriften des Handelsrechts aufgestellt. Durch den Wegfall der umgekehrten Maßgeblichkeit des Steuerrechts für das Handelsrecht ist es notwendig geworden eine vom Handelsrecht abweichende Steuerbilanz zu erstellen.

Die Gliederung des Jahresabschlusses erfolgt entsprechend den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB), des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) und der Satzung.

Bei der Gewinn- und Verlustrechnung wird das Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs. 2 HGB gewählt.

Der nachstehende Kontennachweis und der beim Anhang abgedruckte Anlagenspiegel ergeben einen detaillierten Einblick in die einzelnen Positionen des Jahresabschlusses.

Die Ansatzwahlrechte, Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden stimmen mit denen des Vorjahres überein (Bilanzierungs- und Bewertungsstetigkeit). Wesentliche Abweichungen werden nachstehend dargestellt.

2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

2.1. Vermögensgegenstände

Die Vermögensgegenstände wurden gem. § 253 HGB mit den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bewertet.

2.1.1 ANLAGEVERMÖGEN

Beim Anlagevermögen wurde gem. § 253 HGB planmäßige Abschreibung nach der betrieblichen Nutzungsdauer berücksichtigt. Die im Jahr 2010 angeschafften Vermögensgegenstände vom geringen Wert wurden voll abgeschrieben.

Anlagenzugänge wurden, soweit vorhanden, durch Kopien von Rechnungen über deren Anschaffung nachgewiesen.

Außerplanmäßige Abschreibungen gem. § 253 Abs. 2 Satz 3 HGB waren nicht veranlasst.

Die Angaben gem. § 268 Abs. 2 HGB werden im nachstehenden Anlagespiegel im Detail dargestellt.

2.1.2 UMLAUFVERMÖGEN

Soweit bei den Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen nichts weiter vermerkt ist, beträgt die Laufzeit weniger als 1 Jahr. Bei den sonstigen Vermögensgegenständen ist eine Mietkaution in Höhe von 10.695,72 Euro enthalten. Bei dieser beträgt die Laufzeit mehr als 1 Jahr.

Zum Zeitpunkt der Bilanzerstellung sind alle ausgewiesenen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen bezahlt.

Pauschalwertberichtigungen zu Forderungen wurden in Höhe von 3% der Nettoforderungen gebildet.

Das Bankguthaben wurden anhand vom Kontoauszug zum 31. Dezember 2010 überprüft und mit dem Folgejahr abgestimmt.

Forderungen gegenüber Gesellschaftern nach § 42 Abs. 3 GmbHG sind, soweit vorhanden, aus dem Kontennachweis ersichtlich.

Abschreibungen im Umlaufvermögen gem. § 253 Abs. 3 HGB waren nur in Höhe der vorgenommen und in der Gewinn- und Verlustrechnung bei Abschreibungen auf Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens ausgewiesene Höhe veranlasst.

2.1.3 AKTIVE RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN

Aktive Rechnungsabgrenzungsposten nach § 250 Abs. 1 HGB wurden, wegen der Geringfügigkeit der vorausbezahlten Beträge, nicht gebildet.

2.2.1 SCHULDEN

2.2.1 RÜCKSTELLUNGEN

 Rückstellungen wurden gem. §§ 249 und 253 Abs. 1 HGB für alle erkennbaren,  ungewissen Verbindlichkeiten gebildet.

Die sonstigen Rückstellungen stellen Rückstellungen für Gewährleistungen und für Jahresabschlusskosten dar.

Die Gewährleistungsrückstellung wurde in Höhe von 0,5 % des bereinigten Jahresumsatzes gebildet. Der Prozentsatz wurde aufgrund von Schätzungen der Geschäftsführer über die bis zum Zeitpunkt der Aufstellung des Jahresabschlusses angefallenen Reklamationen und deren Aufwand ermittelt. Soweit das Unternehmen im Folgejahr von Kunden nicht in Gewährleistung genommen worden ist, wird die Rückstellung wieder aufgelöst.

Die Jahresabschlussrückstellung wurde aufgrund der voraussichtlich anfallenden Kosten gebildet.

2.2.2 VERBINDLICHKEITEN

Verbindlichkeiten wurden gem. § 253 Abs. 1 HGB mit dem Rückzahlungsbetrag erfasst. Soweit nichts weiter vermerkt ist, beträgt die Laufzeit weniger als 1 Jahr.

Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten wurden, soweit vorhanden, durch Saldenbestätigungen nachgewiesen und abgestimmt.

Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern nach § 42 Abs. 3 GmbHG sind, soweit vorhanden, aus dem Kontennachweis ersichtlich.

Zum Zeitpunkt der Bilanzerstellung sind alle ausgewiesenen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen bezahlt.

2.2.3 PASSIVE RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN

Passive Rechnungsabgrenzungsposten wurden für die im Dezember bezahlten Mieten, Nebenkosten, Stromnutzungsgebühren und Nutzungspauschalen, die für Januar gehören gebildet.

2.2.4 PFANDRECHTE ODER ÄHNLICHE RECHTE

Pfandrechte oder ähnliche Rechte für Verbindlichkeiten wurden nicht bestellt.

3. SONSTIGE ANGABEN

3.1. BÜRGSCHAFTEN UND ANDERE HAFTUNGSVERHÄLTNISSE

 Nach Auskunft des Geschäftsinhabers und den Unterlagen bestehen keine  Haftungsverhältnisse im Sinne des § 268 Abs. 7 HGB.

3.2. SONSTIGE FINANZIELLE VERPFLICHTUNGEN

Nach den Unterlagen und der Auskunft des Geschäftsführers bestehen zum Bilanzstichtag per 31. Dezember 2010 keine sonstigen finanziellen Verpflichtungen im Sinne des § 285 Nr. 3 HGB.

3.3. ERGEBNISVERWENDUNG

Der Jahresfehlbetrag per 31. Dezember 2010 wird, gemäß § 29 Abs. 1 GmbHG auf das neue Wirtschaftsjahr vorgetragen.

3.4. GESCHÄFTSFÜHRER

Alleinvertretungsberechtigte Geschäftsführer sind Herr Volker Zingraf, Juvenellstraße 34, 90419 Nürnberg und Herr Sven Buchner, Königshammerstraße 41, 90469 Nürnberg. Sie sind von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.

3.5 ARBEITNEHMER

Während des Jahres waren keine Arbeitnehmer beschäftigt.

sonstige Berichtsbestandteile


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 29.02.2012 festgestellt.

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