Strub und Partner GmbH
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Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Isolde Leinert seit 24.2.2022 | Geschäftsführer |
Susanne, geb. Stöber Filter seit 10.12.2002 | Prokura |
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Strub und Partner GmbH WirtschaftsprüfungsgesellschaftLangen (Hessen)Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010BilanzAKTIVA
ANHANGDER FIRMA STRUB UND PARTNER GMBHI. Allgemeine Angaben Der vorliegende Jahresabschluss zum 31. Dezember 2010 ist nach den Vorschriften der §§ 242 bis 256a HGB und 264 ff HGB in der Fassung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes vom 25. Mai 2009 sowie der einschlägigen Vorschriften des GmbHG und etwaiger ergänzender Vorschriften des Gesellschaftsvertrages aufgestellt. Die Vorjahreszahlen wurden gemäß Artikel 67 Absatz 8 Satz 2 EGHGB nicht angepasst. Unsere Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft i. S. des § 267 Absatz 1 HGB. Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung entspricht den Vorschriften der §§ 266 und 275 HGB in der Fassung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes. Der Jahresabschluss 2010 wurde unter Berücksichtigung der teilweisen Verwendung des Jahresergebnisses aufgestellt. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde wie in Vorjahren nach dem Gesamtkostenverfahren gegliedert. Zum 1. Januar 2010 wurden aufgrund des Übergangs auf die Rechnungslegungsvorschriften nach BilMoG außerordentliche Aufwendungen in Höhe von € 15.114,00 ausgewiesen. II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden entsprechen den handelsrechtlichen Vorschriften. Die Regelungen des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes wurden im Geschäftsjahr 2010 erstmalig angewendet. Die Übergangsvorschriften zum Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz wurden gemäß Artikel 67 EGHGB auf den 1. Januar 2010 angewendet. Die aus der Umbewertung der Pensionsrückstellung entstandene Zuführung wurde im Geschäftsjahr 2010 in voller Höhe (ohne Verteilung auf maximal 15 Jahre) aufwandswirksam berücksichtigt. Vom Beibehaltungswahlrecht des Artikel 67 Absatz 4 Satz 1 EGHGB (Fortführung der in Vorjahren auch nach steuerlichen Vorschriften vorgenommenen planmäßigen Abschreibungen) hat die Gesellschaft entsprechend Gebrauch gemacht. Im Einzelnen waren für die Gesellschaft im Geschäftsjahr 2010 die folgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend: Die immateriellen Vermögensgegenstände des Anlagevermögens sind zu Anschaffungskosten unter Berücksichtigung von planmäßigen Abschreibungen oder zum niedrigeren beizulegenden Wert gemäß § 253 Absatz 3 Satz 3 HGB angesetzt Das Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungskosten, gekürzt um Anschaffungskostenminderungen, angesetzt und um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die planmäßigen Abschreibungen wurden in der Vergangenheit nach der voraussichtlichen betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer sowohl nach der linearen als auch nach der degressiven Abschreibungsmethode vorgenommen. Diese Abschreibungen wurden gemäß Artikel 67 Absatz 4 Satz 1 EGHGB fortgeführt. Ab dem Geschäftsjahr 2010 werden die planmäßigen Abschreibungen nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer ausschließlich nach der linearen Abschreibungsmethode errechnet. Die dabei angesetzten Nutzungsdauern des beweglichen Anlagevermögens liegen zwischen zwei und zehn Jahren. Bewegliche Vermögensgegenstände des Anlagevermögens, die einer selbständigen Nutzung fähig sind, bis zu einem Anschaffungswert von € 410,00, werden aus Vereinfachungsgründen im Jahr des Zuganges voll abgeschrieben (§ 6 Absatz 2 EStG). Der in Vorjahren gebildete Sammelposten für Gegenstände des Anlagevermögens mit Anschaffungskosten zwischen je € 150,00 und € 1.000,00 wird aus Vereinfachungsgründen ebenfalls fortgeführt. Das Finanzanlagevermögen (Kaution) ist mit den Anschaffungskosten bewertet. Die unfertigen Leistungen sind mit den Herstellungskosten angesetzt. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind zum Nennwert bilanziert. Dem allgemeinen Kreditrisiko im Bereich der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wird durch eine Pauschalwertberichtigung Rechnung getragen. Als Rechnungsabgrenzungsposten werden Aufwendungen des Geschäftsjahres 2011, die im Geschäftsjahr 2010 liquiditätswirksam wurden, ausgewiesen. Das gezeichnete Kapital ist zum Nennbetrag angesetzt. Die Rückstellungen wurden nach vernünftiger kaufmännischer Vorsicht für alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten des Geschäftsjahres gebildet. Die Bewertung der Rückstellungen erfolgt gemäß § 253 Absatz 1 Satz 2 HGB in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages. Die passivierte Pensionsrückstellung wurde mit dem Barwert unter Anwendung des modifizierten Teilwertverfahrens errechnet. Der Berechnung liegen die Richttafeln von Dr. Klaus Heubeck (Sterbetafeln 2005) sowie ein Rechnungszins von 5,15 % p.a. (Anwendung einer pauschalen Restlaufzeit von 15 Jahren) bei einem Rententrend von 0 % zu Grunde. Von der Möglichkeit der Verteilung des sich aus der Umstellung auf die Bewertungsvorschriften des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes ergebenden Zuführungsbetrages auf maximal 15 Jahre wurde kein Gebrauch gemacht. Der sich zum Umstellungszeitpunkt ergebende Erhöhungsbetrag wurde in voller Höhe im außerordentlichen Ergebnis der Gesellschaft erfasst. Das bei einem Kreditinstitut geführte Festgeld, welches an den Pensionsberechtigten zur Sicherstellung der Ansprüche aus der Pensionsverpflichtung verpfändet ist, beträgt € 178.077,06 und wurde gemäß § 246 Absatz 2 Satz 2 HGB mit der bestehenden Pensionsverpflichtung verrechnet. Die Verbindlichkeiten sind zum Erfüllungsbetrag (Rückzahlungsbetrag) angesetzt. III. Einzelangaben zur Bilanz Die Gesellschaft stellt den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2010 unter Berücksichtigung der vollständigen Verwendung des Jahresergebnisses auf. Der Gewinnvortrag aus Vorjahren beträgt dabei € 8.631,50. In den Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen wurden Festgeldguthaben mit Zeitwerten zum 31. Dezember 2010, die den Anschaffungskosten entsprechen, in Höhe von € 178.077,06 gemäß § 246 Absatz 2 Satz 2 HGB verrechnet. Der Zeitwert der Pensionsverpflichtung (Barwert), der nach dem Teilwertverfahren errechnet wurde, beträgt zum Bilanzstichtag € 228.975,00. Aufwendungen in Höhe von € 11.677,00 wurden mit Erträgen in Höhe von € 3.102,02 im Finanzergebnis der Gesellschaft verrechnet. IV. Einzelangaben zur Gewinn- und Verlustrechnung Die außerordentlichen Aufwendungen betreffen ausschließlich die Aufwendungen, die aus der Umbewertung der Pensionsrückstellungen im Zuge der Umstellung der Rechnungslegung auf die Vorschriften des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes resultieren. V. Sonstige Angaben Geschäftsführer waren im Geschäftsjahr 2010 Frau Andrea Wachenheim, Wirtschaftsprüferin, Heusenstamm Herr Hubert Eisenreich, Steuerberater, Frankfurt am Main Herr Dieter Scharfenberg, Wirtschaftsprüfer, Darmstadt
Langen, den 30. Juni 2011 gez. Andrea Wachenheim Hubert Eisenreich Dieter Scharfenberg Geschäftsführer Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 06.12.2011 |
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