Boxenstopp Kfz & Reifenservice GmbH
Selbe AdresseSonstige Instandhaltung und Reparatur von Kraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 t oder weniger
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
Ralf Plotzki und Hans-Dieter Pfob Beteiligungsgesellschaft bR Profiinstand | 50.00% |
Ralf Plotzki und Hans-Dieter Pfob Beteiligungsgesellschaft bR Profiinstand | 50.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
2 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Profiinstand GmbHErfurtJahresabschluss zum 31.12.2018Bilanz
AnhangI. Erläuterungen zur Bilanz Allgemein Der Jahresabschluss der Berichtsfirma wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs aufgestellt. Bei der vorliegenden Bilanz handelt es sich um eine Handelsbilanz, die Vorschriften des BilMoG/ BilRUG wurden geprüft und angewendet. Es wurden hierbei teilweise aufgrund von saldierten Geringfügigkeiten (bezogen auf die vorhandene Bilanzsumme) auftragsgemäß Werte der Steuerbilanz berücksichtigt. Die Aussagekraft der Handelsbilanz wird hierdurch unter dem Aspekt der Wesentlichkeit nicht eingeschränkt. Bei der erstmaligen Aufstellung des Jahresabschlusses nach dem BilMoG wurden die Vorjahresvergleichszahlen auf Grund des Wahlrechts des Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht angepasst. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten. Angaben, die wahlweise in der Bilanz oder im Anhang gemacht werden können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt. Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft. Der vorliegende Jahresabschluss wurde gem. §§ 242 ff. und §§ 264 ff. HGB sowie nach den einschlägigen Vorschriften des GmbHG und der Satzung der Gesellschaft aufgestellt. Die größenabhängigen Erleichterungen für kleine Kapitalgesellschaften gem. § 288 HGB werden in Anspruch genommen. Bei der Erstellung der Bilanz wurden die Gliederungsvorschriften der §§ 266 und 275 HGB angewandt. Posten der Bilanz, die weder im Geschäftsjahr noch im Vorjahr einen Betrag ausweisen, werden gem. § 265 Abs. 8 HGB nicht angegeben. Bilanz A) Anlagevermögen Die Entwicklung des Anlagevermögens ergibt sich aus dem Anlagespiegel 2018. Die Vermögensgegenstände des Anlagevermögens sind mit den Anschaffungs-/ Herstellungskosten vermindert um die planmäßige Abschreibung bewertet. Es wurde die lineare AfA-Methode angewendet. Außerplanmäßige Abschreibungen wurden nicht vorgenommen. Für die im Geschäftsjahr 2018 angeschafften abnutzbaren beweglichen Wirtschaftsgüter, die einer selbständigen Nutzung fähig sind und deren Anschaffungs- und Herstellungskosten Euro 410,00 nicht übersteigen, können gemäß § 6 Abs. 2 EStG im Jahr der Anschaffung bzw. Herstellung in voller Höhe als Betriebsausgaben abgesetzt werden. Eine analoge handelsrechtliche Anwendbarkeit der steuerlichen Regelungen für abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, die einer selbstständigen Nutzung fähig sind und deren Anschaffungs- oder Herstellungskosten Euro 410,00 nicht übersteigen (§ 6 Abs. 2 EStG), ist jedoch im Hinblick auf den Wegfall der umgekehrten Maßgeblichkeit (§ 5 Abs. 1 S. 2 EStG) eher kritisch zu sehen, da diese Vermögensgegenstände gemäß § 253 Abs. 3 HGB für den Zeitraum in dem sie genutzt werden, um planmäßige Abschreibungen zu vermindern sind. Trotz dieser Bedenken wird unter dem Aspekt der Wirtschaftlichkeit des Rechnungswesens die Vorgehensweise auch handelsrechtlich ausnahmsweise für zulässig erachtet, soweit den geringwertigen Wirtschaftsgütern keine wesentliche Bedeutung für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage beizulegen ist. B) Umlaufvermögen Die Vorräte wurden mit einem Bestandswert von rd. 1.600,00 € bewertet. Für die in den Forderungen ruhenden Risiken wurde neben notwendigen Einzelwertberichtigungen eine Pauschalwertberichtigung in Höhe von 0,5 % des Netto-Forderungsbestandes gebildet. Die Forderungen sind grundsätzlich zum Nominalwert bewertet. C) Rückstellungen Für ungewisse Verbindlichkeiten wurden Beträge zurückgestellt, die nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig waren. D) Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten sind durch Saldenbestätigungen zum Bilanzstichtag nachgewiesen. Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sind im branchenüblichen Umfang durch Eigentumsvorbehalt gesichert. Die Restlaufzeit beträgt in allen Fällen weniger als 1 Jahr. Sonstige Sicherheiten sind nicht gegeben worden. II. Sonstige Angaben Besondere Umstände, dass der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen nicht entsprechendes Bild bietet, liegen nicht vor. Abweichungen von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind ebenfalls nicht gegeben. III. Geschäftsführung Alleinvertretungsberechtigter Geschäftsführer ist Herr Ralf Plotzki Angaben über die Gesamtbezüge unterbleiben gem. § 288 HGB. Erfurt, 13.12.2019 gez. Plotzki & Pfob Beteiligungs GbR BestätigungsvermerkMit Gesellschafterversammlung vom 13.12.2019 wurde der Jahresabschluss zum 31.12.2018 festgestellt. |
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