Herstellung von Lagern, Getrieben, Zahnrädern und Antriebselementen
Wegel Bau GmbH
Gewerbepark 9, 99331 Geratal, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
David Wegel seit 4.11.2021 | Geschäftsführer |
Thomas Wegel seit 4.11.2021 | Prokura |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (3)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 40.00% | |
| 40.00% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
3 Gesellschafter
GmbH-Struktur
2 von 3 angezeigt
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Wegel Bau GmbHGeratalJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022BILANZAKTIVA
ANHANGGrundlagen der Rechnungslegung Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2022 für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2022 bis zum 31. Dezember 2022 wurde nach den §§ 242 ff und den § 264 ff HGB sowie unter Beachtung der Vorschriften des GmbHG und des Gesellschaftsvertrages aufgestellt. Die Wegel Bau GmbH ist nach den Kriterien des § 267 HGB eine kleine Kapitalgesellschaft. Die größenabhängigen Erleichterungen für kleine Kapitalgesellschaften wurden sowohl bei der Aufstellung als auch beim Umfang der Offenlegung des Jahresabschlusses in Anspruch genommen. Die Bilanz ist entsprechend den Bestimmungen des HGB gem. § 266 Abs. 1 S. 3 i.V.m. § 326 HGB gegliedert. Das Prinzip der Darstellungsstetigkeit wurde beachtet. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Grundsätze der Bilanzierung und Bewertung / Allgemeine Angaben Die Wertansätze der Bilanz zum 31.12.2021 sind unverändert als Bilanzvorträge in neue Rechnung übernommen. Bei der Bilanzierung wurden die gesetzlichen Bilanzierungsgebote- und verbote beachtet. Bilanzierungswahlrechte sind durchgängig im Sinne des steuerlichen Bilanzierungsgebotes ausgeübt worden. Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Das Saldierungsverbot des § 246 Abs. 2 HGB wurde beachtet. Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die zum Bilanzstichtag entstanden sind, berücksichtigt. Für die Erstellung des Jahresabschlusses waren die nachfolgenden, im Wesentlichen unveränderten, Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend. Die zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten aktivierten immateriellen Vermögensgegenstände werden linear pro rata temporis über die voraussichtliche Nutzungsdauer planmäßig linear abgeschrieben. Die Bewertung des Sachanlagevermögens erfolgt zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen, bei zeitlich begrenzter Nutzungsdauer. Die beweglichen Anlagegüter werden entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer pro rata temporis linear abgeschrieben. Erhöhte Abschreibungen und Absetzungen für außergewöhnliche technische und wirtschaftliche Abnutzung wurden nicht vorgenommen. Geringwertige Wirtschaftsgüter bis zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten in Höhe von 800 EUR wurden entsprechend dem Bewertungswahlrecht des § 6 Abs. 2 EStG im Erwerbsjahr voll abgeschrieben. Die Bilanzierungsmethode wurde aufgrund der untergeordneten Bedeutung des Postens beibehalten. Für abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten in Höhe von 150 EUR bis 1.000 EUR wurde in den Vorjahren ein Sammelposten gebildet, welcher nach § 6 Abs. 2 a EStG im Wirtschaftsjahr der Bildung und in den folgenden vier Wirtschaftsjahren mit jeweils einem Fünftel gewinnmindernd aufgelöst wird. Aus handelsrechtlicher Sicht ist die Bildung und Auflösung dieses Sammelpostens von untergeordneter Bedeutung. Die Bewertung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und Waren erfolgt zu Anschaffungskosten unter Berücksichtigung von Anschaffungsnebenkosten und -preisminderungen bzw. zum niedrigeren beizulegenden Wert. Die unfertigen Leistungen werden mit den Herstellungskosten bewertet. Deren Herstellungskosten werden nach der retrograden Bewertungsmethode ermittelt. Ausgehend vom Verkaufspreis werden der Gewinnaufschlag sowie die Vertriebs- und Verwaltungskosten abgezogen. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände werden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Diese haben eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr. Auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden aus der Sicht des Tages der Bilanzerstellung keine Pauschalwertberichtigungen vorgenommen. Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten sind zu Nennwerten bilanziert. Ausgaben vor dem Bilanzstichtag, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen, sind unter dem Rechnungsabgrenzungsposten aktiv abgegrenzt. Die Eigenkapitalpositionen sind mit dem Nennbetrag angesetzt. Das gezeichnete Kapital entspricht dem Gesellschaftsvertrag. Bei der Bildung der Rückstellungen ist den erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten angemessen Rechnung getragen worden. Sie sind in Höhe des notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Die Steuerberechnung ist auf der Grundlage des Gewinnverwendungsvorschlages erfolgt. Die sonstigen Rückstellungen betreffen Urlaubsansprüche/Überstunden, Gewährleistungen, Jahresabschluss- und Steuererklärungskosten sowie übrige Rückstellungen. Die Verbindlichkeiten werden mit dem jeweiligen Erfüllungsbetrag angesetzt, davon sind keine durch Pfandrechte und ähnliche Rechte gesichert. Unter den sonstigen Verbindlichkeiten sind Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern in Höhe von 43.164,93 EUR enthalten. Die Bewertungsgrundsätze blieben gegenüber dem Vorjahr unverändert. Sonstige Angaben Zum Bilanzstichtag liegen keine Verbindlichkeiten aus der Begebung und Übertragung von Wechseln, Verbindlichkeiten aus Bürgschaften, Wechsel- und Scheckbürgschaften, Verbindlichkeiten aus Gewährleistungsverträgen, Haftungsverhältnisse aus der Bestellung von Sicherheiten für fremde Verbindlichkeiten vor. Während des abgelaufenen Geschäftsjahres lag die Führung der Geschäfte bei Herrn David Wegel. Die Voraussetzungen des § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB liegen hinsichtlich des Jahresabschlusses nicht vor. Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage des Ergebnisverwendungsvorschlages aufgestellt.
Geratal OT Geraberg, den 26. Mai 2024 gez. David Wegel Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 26. Mai 2024 |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Nachrichten & Medien
Neueste Nachrichtenartikel und Medienerwähnungen
Insolvenzbekanntmachungen
Echtzeit-Prüfung auf Insolvenzbekanntmachungen der Registergerichte
Aktuelle Insolvenzverfahren
Prüfen, ob Insolvenzverfahren für dieses Unternehmen vorliegen
Handelsregister Dokumente
Echtzeit-Dokumentenabruf aus dem Handelsregister
Organisationen an dieser Adresse
Weitere Unternehmen an oder nahe dieser Geschäftsadresse
1 nahegelegene Organisation
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Handelsregister Dokumente
Echtzeit-Dokumentenabruf aus dem Handelsregister
Insolvenzbekanntmachungen
Echtzeit-Prüfung auf Insolvenzbekanntmachungen der Registergerichte
Aktuelle Insolvenzverfahren
Prüfen, ob Insolvenzverfahren für dieses Unternehmen vorliegen