Stammdaten

Register
Amtsgericht Jena HRB 305060
Eingetragen
17.5.1999
Branche
MaurerarbeitenErrichtung von FertigteilbautenSpezialisierte Bautätigkeiten im Tiefbau
Gegenstand
die Ausführung von Maurer- und Betonarbeiten aller Art.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
David Wegel
seit 4.11.2021
Geschäftsführer
Thomas Wegel
seit 4.11.2021
Prokura

Wirtschaftlich Berechtigte

Identifizierte Personen (3)

NameAnteil
40.00%
40.00%

Gesellschafter

3 Gesellschafter

GmbH-Struktur

2 von 3 angezeigt

Körnbachstraße 33, 98716 Geraberg
10.400 €
40.00%
Gewerbepark 9, 98716 Geraberg
10.400 €
40.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Wegel Bau GmbH

Geratal

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022

BILANZ

AKTIVA

Einzelposten
Geschäftsjahr
EUR

Gesamt
Geschäftsjahr
EUR

Einzelposten
Vorjahr
EUR

Gesamt
Vorjahr
EUR

A. Anlagevermögen

197.700,00

236.957,00

I. Immaterielle Vermögensgegenstände

1,00

1,00

II. Sachanlagen

197.699,00

236.956,00

B. Umlaufvermögen

1.024.761,00

784.045,06

I. Vorräte

62.951,00

21.950,00

II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

125.570,63

208.305,87

III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks

836.239,37

553.789,19

C. Rechnungsabgrenzungsposten

7.887,31

11.801,31

Summe Aktiva

1.230.348,31

1.032.803,37



PASSIVA

Einzelposten
Geschäftsjahr
EUR

Gesamt
Geschäftsjahr
EUR

Einzelposten
Vorjahr
EUR

Gesamt
Vorjahr
EUR

A. Eigenkapital

868.653,51

671.245,89

I. Gezeichnetes Kapital

26.000,00

26.000,00

II. Gewinnvortrag/Verlustvortrag

645.245,89

630.407,85

III. Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag

197,407,62

14.838,04

B. Rückstellungen

124.646,60

75.514,80

C. Verbindlichkeiten

237.048,20

286.042,68

Summe Passiva

1.230.348,31

1.032.803,37

ANHANG

Grundlagen der Rechnungslegung

Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2022 für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2022 bis zum 31. Dezember 2022 wurde nach den §§ 242 ff und den § 264 ff HGB sowie unter Beachtung

der Vorschriften des GmbHG und des Gesellschaftsvertrages aufgestellt.

Die Wegel Bau GmbH ist nach den Kriterien des § 267 HGB eine kleine Kapitalgesellschaft.

Die größenabhängigen Erleichterungen für kleine Kapitalgesellschaften wurden sowohl bei der Aufstellung als auch beim Umfang der Offenlegung des Jahresabschlusses in Anspruch genommen.

Die Bilanz ist entsprechend den Bestimmungen des HGB gem. § 266 Abs. 1 S. 3 i.V.m. § 326 HGB gegliedert.

Das Prinzip der Darstellungsstetigkeit wurde beachtet.

Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

Grundsätze der Bilanzierung und Bewertung / Allgemeine Angaben

Die Wertansätze der Bilanz zum 31.12.2021 sind unverändert als Bilanzvorträge in neue Rechnung übernommen.

Bei der Bilanzierung wurden die gesetzlichen Bilanzierungsgebote- und verbote beachtet. Bilanzierungswahlrechte sind durchgängig im Sinne des steuerlichen Bilanzierungsgebotes ausgeübt worden.

Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.

Das Saldierungsverbot des § 246 Abs. 2 HGB wurde beachtet.

Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert.

Bei der Bewertung wurde von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die zum Bilanzstichtag entstanden sind, berücksichtigt.

Für die Erstellung des Jahresabschlusses waren die nachfolgenden, im Wesentlichen unveränderten, Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend.

Die zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten aktivierten immateriellen Vermögensgegenstände werden linear pro rata temporis über die voraussichtliche Nutzungsdauer planmäßig linear abgeschrieben.

Die Bewertung des Sachanlagevermögens erfolgt zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen, bei zeitlich begrenzter Nutzungsdauer. Die beweglichen Anlagegüter werden entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer pro rata temporis linear abgeschrieben.

Erhöhte Abschreibungen und Absetzungen für außergewöhnliche technische und wirtschaftliche Abnutzung wurden nicht vorgenommen.

Geringwertige Wirtschaftsgüter bis zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten in Höhe von 800 EUR wurden entsprechend dem Bewertungswahlrecht des § 6 Abs. 2 EStG im Erwerbsjahr voll abgeschrieben. Die Bilanzierungsmethode wurde aufgrund der untergeordneten Bedeutung des Postens beibehalten.

Für abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten in Höhe von 150 EUR bis 1.000 EUR wurde in den Vorjahren ein Sammelposten gebildet, welcher nach § 6 Abs. 2 a EStG im Wirtschaftsjahr der Bildung und in den folgenden vier Wirtschaftsjahren mit jeweils einem Fünftel gewinnmindernd aufgelöst wird. Aus handelsrechtlicher Sicht ist die Bildung und Auflösung dieses Sammelpostens von untergeordneter Bedeutung.

Die Bewertung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und Waren erfolgt zu Anschaffungskosten unter Berücksichtigung von Anschaffungsnebenkosten und -preisminderungen bzw. zum niedrigeren beizulegenden Wert.

Die unfertigen Leistungen werden mit den Herstellungskosten bewertet. Deren Herstellungskosten werden nach der retrograden Bewertungsmethode ermittelt. Ausgehend vom Verkaufspreis werden der Gewinnaufschlag sowie die Vertriebs- und Verwaltungskosten abgezogen.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände werden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt.

Diese haben eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr. Auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden aus der Sicht des Tages der Bilanzerstellung keine Pauschalwertberichtigungen vorgenommen.

Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten sind zu Nennwerten bilanziert.

Ausgaben vor dem Bilanzstichtag, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen, sind unter dem Rechnungsabgrenzungsposten aktiv abgegrenzt.

Die Eigenkapitalpositionen sind mit dem Nennbetrag angesetzt. Das gezeichnete Kapital entspricht dem Gesellschaftsvertrag.

Bei der Bildung der Rückstellungen ist den erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten angemessen Rechnung getragen worden. Sie sind in Höhe des notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.

Die Steuerberechnung ist auf der Grundlage des Gewinnverwendungsvorschlages erfolgt. Die sonstigen Rückstellungen betreffen Urlaubsansprüche/Überstunden, Gewährleistungen, Jahresabschluss- und Steuererklärungskosten sowie übrige Rückstellungen.

Die Verbindlichkeiten werden mit dem jeweiligen Erfüllungsbetrag angesetzt, davon sind keine durch Pfandrechte und ähnliche Rechte gesichert.

Unter den sonstigen Verbindlichkeiten sind Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern in Höhe von 43.164,93 EUR enthalten.

Die Bewertungsgrundsätze blieben gegenüber dem Vorjahr unverändert.

Sonstige Angaben

Zum Bilanzstichtag liegen keine Verbindlichkeiten aus der Begebung und Übertragung von Wechseln, Verbindlichkeiten aus Bürgschaften, Wechsel- und Scheckbürgschaften, Verbindlichkeiten aus Gewährleistungsverträgen, Haftungsverhältnisse aus der Bestellung von Sicherheiten für fremde Verbindlichkeiten vor.

Während des abgelaufenen Geschäftsjahres lag die Führung der Geschäfte bei Herrn David Wegel.

Die Voraussetzungen des § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB liegen hinsichtlich des Jahresabschlusses nicht vor.

Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage des Ergebnisverwendungsvorschlages aufgestellt.

 

Geratal OT Geraberg, den 26. Mai 2024

gez. David Wegel

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 26. Mai 2024

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