Großhandel mit Geräten der Unterhaltungselektronik
Schwidder GmbH
Am Breilingsweg 5, 76709 Kronau, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Piotr Czeslaw Fijalkowski seit 28.11.2023 | Geschäftsführer |
Jan Wróbel seit 25.1.2019 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich BerechtigteBeta
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Ungelöste Beteiligungen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
Vallor S.A. | 100.00% |
GesellschafterBeta
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Schwidder GmbHKronauJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Bilanz
Anhang zum Jahresabschluss per 31.12. 2023
Eintragung ins
unter HRB 232228 Gegenstand des Unternehmens: Die Herstellung und Ausführung von Werbeanlagen, besonders: a) Herstellung von Metallfertigteilen ausgenommen von Maschinen und Einrichtungen, b) Herstellung und Montage von Metall- und Kunststoffschildern, c) Herstellung der elektrischen Beleuchtungsanlage, d) Herstellung von Geschäfts- und Büromöbel, Herstellung von Küchenmöbel, Herstellung von sonstigen Möbeln, e) Großverkauf von Haushaltsartikeln, f) Großverkauf von IT- und Kommunikationsinstrumenten, g) technische Prüfungen und Analysen, h) Herstellung von Papier- und Papperzeugnissen, i) Drucken und Dienstleistungstätigkeit verbunden mit dem polygrafischen Gewerbe, j) Metallbearbeitung und -beschichtung, mechanische Bearbeitung von Metallelementen. k) Baudienstleistungen
Stammkapital: € 25.000,- Geschäftsführung: Fijalkowski, Piotr Czeslaw Die Gesellschaft ist gemäß den Größenklassen des § 267 HGB eine kleine Kapitalgesellschaft. Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgte nach den §§ 266, 268 und 275, 277 HGB. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt. Steuerrechtlic he Verhältnisse Die Kapitalgesellschaft unterlag der Körperschaftsteuerpflicht gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 1 KStG. Der Gewerbebetrieb unterlag der Gewerbesteuerpflicht gemäß § 2 Abs. 1 GewStG. Im Rahmen der Abschlusserstellung wurde die Berechnung der Körperschaft- und der Gewerbesteuer vorgenommen. Das Unternehmen unterlag der Regelbesteuerung gemäß den §§ 16 - 18 des UStG. Buchführung Für das Unternehmen bestand nach § 238 ff HGB i.V. mit § 140 ff AO Buchführungspflicht. Die Buchführung wurde vom Auftraggeber erstellt. Die Kontierung und Datenerfassung erfolgte ebenfalls durch ihn. Die Kontierung und die Auswertung erfolgten nach dem DATEV-Kontenrahmen SKR 03. Prüfungsvermerk zur Ordnungsmäßigkeit des DATEV-Programms "FIBU" Vorliegender Jahresabschluss wurde mit Hilfe des DATEV-Buchführungs- und Jahresabschlussprogramms Kanzlei-Rechnungswesen erstellt. Die Ordnungsmäßigkeit des DATEV-Buchführungsprogrammes wurde durch Einzelsystemprüfung der ERNST & YOUNG Deutsche Allgemeine Treuhand AG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft in Nürnberg bestätigt. C. Angaben zur Bilanzierung und Bewertung einschließlich der Vornahme steuerrechtlicher Maßnahmen Vorjahresabschluss Der Jahresabschluss auf den 31. Dezember 2023 wurde von den Gesellschaftern festgestellt. Der Geschäftsführung wurde Entlastung erteilt. Eine Einreichung des Vorjahresabschlusses sowie der anderen notwendigen Unterlagen zum Handelsregister ist lt. Auskunft der Geschäftsleitung erfolgt. Die Einreichung des Vorjahresabschlusses sowie der anderen notwendigen Unterlagen zum Handelsregister ist nachgewiesen. Wegen der Pflicht zur Veröffentlichung verweisen wir auf §§ 325 und 335a HGB. Jahresabschluss Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes und des Gesellschaftsvertrages zu beachten. Die Bewertung wurde trotz der bestehenden bilanziellen Überschuldung weiterhin unter der Annahme der Fortführung der Unternehmenstätigkeit vorgenommen, da Rangrücktrittserklärungen liegen vor. Laut Auskunft der Geschäftsleitung sind ausreichend stille Reserven enthalten, und somit eine tatsächliche Überschuldung nicht gegeben ist. Die Geschäftsführung ist der Auffassung, dass die Voraussetzungen zur Bewertung unter der Annahme der Unternehmensfortführung gegeben sind. Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung, die weder im Geschäftsjahr noch im Vorjahr einen Betrag auswiesen, wurden gem. § 265(8) HGB nicht angegeben. Bei Aufstellung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung wurden folgende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden angewandt: Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die Entwicklung der in der Bilanz erfassten Anlagegegenstände ist in einer Anlage zum Anhang (Anlagenspiegel) dargestellt. Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände und entsprechend den steuerlichen Vorschriften linear vorgenommen. Bei beweglichen Anlagegegenständen erfolgte der Übergang von der degressiven zur linearen Abschreibung, sobald dies zu höheren Jahresabschreibungen führte. Sonderabschreibungen gem. § 7g EStG wurden nicht vorgenommen. Bewegliche Vermögensgegenstände des Anlagevermögens mit Anschaffungskosten bis € 410,- (geringwertige Wirtschaftsgüter - GWG) wurden im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben. Aus Vereinfachungsgründen werden die im Berichtsjahr zugegangenen GWG im Anlagenspiegel des Geschäftsjahres als Abgang ausgewiesen. Finanzanlagen wurden mit Anschaffungskosten bzw. mit dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Enthaltene Fremdwährungsbeträge wurden mit dem Wechselkurs im Zeitpunkt der Anschaffung bewertet. Die Bewertung der Vermögensgegenstände des Vorratsvermögens erfolgte grundsätzlich zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzips. Alle erkennbaren Risiken im Vorratsvermögen, die sich aus überdurchschnittlicher Lagerdauer, geminderter Verwendbarkeit usw. ergaben, wurden durch angemessene Abwertungen berücksichtigt. Für einen Teil der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, die die Voraussetzungen des § 240 Abs. 3 HGB erfüllen, wurden Festwerte angesetzt. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden mit dem Nennbetrag, dem niedrigeren beizulegenden Wert bzw. mit dem geschäftsplanmäßigen Deckungskapital der Versicherungsgesellschaft angesetzt. Für das allgemeine Kreditrisiko wurden Pauschalwertberichtigungen berücksichtigt. Bei zweifelhaft einbringlichen Forderungen wurden Einzelwertberichtigungen vorgenommen. Die liquiden Mittel wurden zum Nominalwert angesetzt. Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten umfassen Ausgaben vor dem Bilanzstichtag, die Aufwand für eine bestimmte Zeit nach dem Bilanzstichtag darstellen. Diese wurden aus Vereinfachungsgründen nur gebildet, soweit der abzugrenzende Einzelposten € 800,- überstieg. Das gezeichnete Kapital wurde mit dem Nennbetrag angesetzt. Die Steuerrückstellungen und sonstigen Rückstellungen berücksichtigen erkennbare Risiken und ungewisse Verpflichtungen. Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag bewertet. Die Umrechnung von Geschäftsvorfällen in fremder Währung erfolgte bei den Forderungen mit dem Geldkurs am Entstehungstag bzw. mit dem niedrigeren Kurs am Abschlussstichtag sowie bei den Verbindlichkeiten mit dem Briefkurs am Entstehungstag bzw. dem höheren Kurs am Abschlussstichtag. Das Disagio für aufgenommene Darlehen innerhalb des Bilanzpostens "Sonstige Verbindlichkeiten" wurde gem. § 250(3) HGB aktiv abgegrenzt. Die Bilanzierung erfolgte vor Verwendung des Jahresüberschusses. Zum Abschlussstichtag bestanden keine Haftungsverhältnisse. Ergebnisverwendung Der Jahresabschluss wurde ohne Berücksichtigung einer Gewinnverwendung aufgestellt. Die Gesellschafter beschließen, den Bilanzverlust auf neue Rechnung vorzutragen. Sonstige Pflichtangaben
sonstige Berichtsbestandteile
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