Grünbauer GmbH
Regenstauf
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
324.647,54 |
274.956,04 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
1,50 |
1,50 |
| II.
Sachanlagen |
324.646,04 |
274.954,54 |
| B.
Umlaufvermögen |
2.781.946,80 |
2.752.494,52 |
| I.
Vorräte |
418.680,58 |
635.472,32 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
223.543,58 |
391.775,39 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
24.696,15 |
27.808,04 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
2.139.722,64 |
1.725.246,81 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
16.874,93 |
14.795,28 |
| Aktiva |
3.123.469,27 |
3.042.245,84 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
2.566.987,44 |
2.526.387,63 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
26.000,00 |
26.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
2.500.387,63 |
2.134.106,89 |
| III.
Jahresüberschuss |
40.599,81 |
366.280,74 |
| B.
Rückstellungen |
278.178,54 |
301.201,86 |
| C.
Verbindlichkeiten |
276.748,84 |
214.656,35 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
171.946,83 |
109.111,20 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
104.802,01 |
105.545,15 |
| davon
gegenüber Gesellschaftern |
104.802,01 |
105.545,15 |
| D.
Rechnungsabgrenzungsposten |
1.554,45 |
|
| Summe
Passiva |
3.123.469,27 |
3.042.245,84 |
Anhang
Grünbauer GmbH
Hirschlinger Straße 3
93128 Regenstauf
Anhang für das Geschäftsjahr 2023
Allgemeine Angaben
Der vorliegende Jahresabschluss 2023 wurde
gemäß den Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuches (HGB) in der Fassung des
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) sowie nach den
einschlägigen Vorschriften des GmbHG und des
Gesellschaftsvertrages aufgestellt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Größenabhängige Erleichterungen
wurden bei der Aufstellung und Offenlegung des
Jahresabschlusses in Anspruch genommen.
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Das
Anlagevermögen wird zu Anschaffungskosten
abzüglich angemessener Abschreibungen bewertet.
Für Sachanlagen, die bereits vor dem 01. Januar 2010
vorhanden waren, wird das Beibehaltungswahlrecht
gemäß Art. 67 Abs. 4 Satz 1 EGHGB ausgeübt.
Zugänge ab dem Geschäftsjahr 2010 werden
ausschließlich linear entsprechend der
betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer abgeschrieben.
Geringwertige Wirtschaftsgüter werden aufgrund
ihrer untergeordneten Bedeutung bis zu einem Wert von Euro
800,00 im Zugangsjahr im vollen Umfang abgeschrieben.
Bewegliche Wirtschaftsgüter bis zu einem Wert
von Euro 250,00 wurden im Jahr des Zugangs sofort als
Betriebsausgabe erfasst.
Die
Vorräte wurden zu den Anschaffungskosten bzw.
Herstellungskosten bewertet. In den Herstellungskosten
wurden neben den Einzelkosten auch angemessene Teile der
Materialgemeinkosten, der Lohngemeinkosten und des
Werteverzehrs des Anlagevermögens mit einbezogen.
Dabei wurde das Niederstwertprinzip beachtet.
Bei den
Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenständen wurden erkennbare
Risiken durch Wertberichtigungen berücksichtigt. Die
Pauschalwertberichtigung für Forderungen aus dem
Liefer- und Leistungsverkehr wurde mit 1% bemessen. Im
Übrigen sind die Forderungen und
Vermögensgegenstände zum Nominalwert ausgewiesen.
Der
Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten
wurden zum Nennwert angesetzt.
Die ausgewiesenen Rückstellungen für
Pensionen und ähnliche Verpflichtungen sind auf
den nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrag abgestellt. Bei der
Bewertung sind somit zukünftige Preis- und
Kostensteigerungen berücksichtigt. Die
Pensionsrückstellungen für
Versorgungsverpflichtungen, deren Restlaufzeit ein Jahr
übersteigen, wurde unter Verwendung eines
durchschnittlichen Marktzinssatzes, welcher von der
Deutschen Bundesbank ermittelt worden ist, fristenkongruent
abgezinst. Anstelle der Ermittlung individueller
Abzinsungssätze für jede einzelne Verpflichtung
wird eine gemäß § 253 Abs. 2 Satz 2 HGB
zulässige, pauschale Restlaufzeit aller
Verpflichtungen von 15 Jahren angenommen.
Sonstige Rückstellungen werden für
Verpflichtungen gegenüber Dritten gebildet, die eine
Vermögensbelastung darstellen und über deren
Höhe oder Zeitpunkt des Eintretens Ungewissheit
besteht. Sie sind nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung für alle erkennbaren
Risiken und ungewissen Verpflichtungen gebildet. Die
Bewertung erfolgt auf der Grundlage des
Erfüllungsbetrages. Rückstellungen mit einer
Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit einem
durchschnittlichen Marktzinssatz, wie er von der Deutschen
Bundesbank ermittelt worden ist, fristenkongruent
abgezinst.
Die
Verbindlichkeiten sind mit ihrem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
Die Befreiungsvorschrift des § 274a Nr. 5 HGB
über die Abgrenzung
latenter Steuern wurde in Anspruch genommen.
Erläuterungen zur Bilanz
Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem
Jahr liegen in Höhe von T€ 24,7 (i.V. T€
27,8) vor. Von den Forderungen entfallen T€ 0 (i. V.
T€ 0) auf Gesellschafter.
Gezeichnetes Kapital
Das gezeichnete Kapital von T€ 26 Euro wurde mit
dem Nennbetrag angesetzt und ist voll einbezahlt.
Pensionsrückstellung
Der Ansatz der Pensionsrückstellungen beruht auf
versicherungsmathematischen Gutachten. Hierbei sind
folgende Prämissen in den versicherungsmathematischen
Berechnungen berücksichtigt:
Der Unterschiedsbetrag zwischen der Bewertung bei
Abzinsung mit dem durchschnittlichen Marktzins der
vergangenen 10 Jahre und bei Abzinsung mit dem
durchschnittlichen Marktzins der vergangenen 7 Jahre
beträgt 26.014,00 Euro.
Der Unterschiedsbetrag unterliegt der
Ausschüttungssperre nach § 253 Abs. 6 HGB.
Vermögensgegenstände, die dem Zugriff
aller übrigen Gläubiger entzogen sind und
ausschließlich der Erfüllung von Schulden aus
Altersversorgungsverpflichtungen oder vergleichbaren
langfristig fälligen Verpflichtungen dienen, wurden
mit diesen Verpflichtungen verrechnet.
Durch die Verrechnung des Deckungsvermögens mit
der Pensionsverpflichtung vermindert sich der Ausweis der
sonstigen Vermögensgegenstände zum 31.12.2023 um
T€ 5,0. Der Erfüllungsbetrag der mit dem
Deckungsvermögen verrechneten Pensionsverpflichtung
betrug T€ 359,1.
Sonstige Rückstellungen
Die sonstigen Rückstellungen decken alle
erkennbaren Risiken und sonstigen ungewissen
Verpflichtungen ab. Rückstellungen mit einer Laufzeit
von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit
entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz, der von
der Deutschen Bundesbank ermittelt und bekanntgeben wird,
abgezinst.
Die sonstigen Rückstellungen beinhalten im
Wesentlichen Rückstellungen für Tantiemen,
Urlaubsansprüche und Reklamationen sowie
Prüfungs- und Abschlusskosten.
Verbindlichkeiten
Sämtliche Verbindlichkeiten haben wie im Vorjahr
eine Restlaufzeit unter einem Jahr. Die Verbindlichkeiten
aus Steuern belaufen sich im Geschäftsjahr auf T€
60,3 (i. V. T€ 68,8) und aus Lohn- und Gehalt auf
T€ 20,3 (i. V. T€ 33,6). Von den
Verbindlichkeiten entfallen T€ 104,8 (i.V. T€
105,5) auf Gesellschafter.
Vorschlag zur Behandlung des
Jahresüberschusses
Die Geschäftsführer schlagen vor, den
Jahresüberschuss zusammen mit dem Gewinnvortrag als
Bilanzgewinn auf neue Rechnung vorzutragen.
Nachtragsbericht
Vorgänge von besonderer Bedeutung nach dem
Schluss des Geschäftsjahres 2020 liegen nicht vor.
Sonstige Angaben
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende
Personen geführt:
Geschäftsführer: Frau Maria
Grünbauer
Herr Johannes
Grünbauer
Regenstauf, den 27. Mai 2025
sonstige Berichtsbestandteile
Regenstauf, den 27.05.2025
gez. Maria Grünbauer, Johannes Grünbauer
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 26.05.2025
festgestellt.
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