Birkholz
GmbH
Gütersloh
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
3.008.868,00 |
2.525.487,10 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
27.125,00 |
|
| II.
Sachanlagen |
2.981.543,00 |
2.525.287,10 |
| III.
Finanzanlagen |
200,00 |
200,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
944.811,68 |
511.608,61 |
| I.
Vorräte |
136.975,45 |
137.807,27 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
584.299,08 |
190.264,33 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
223.537,15 |
183.537,01 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
14.956,94 |
16.183,28 |
| Summe
Aktiva |
3.968.636,62 |
3.053.278,99 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
774.528,66 |
557.782,24 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
50.000,00 |
50.000,00 |
| II.
Bilanzgewinn |
724.528,66 |
507.782,24 |
| B.
Rückstellungen |
403.709,65 |
388.286,82 |
| C.
Verbindlichkeiten |
2.790.398,31 |
2.107.209,93 |
| Summe
Passiva |
3.968.636,62 |
3.053.278,99 |
Anhang
A. Allgemeine Angaben
Die Gesellschaft hat ihren Sitz in Gütersloh und
ist beim Amtsgericht Gütersloh im Handelsregister,
Abteilung B, unter der Nummer B 3775 mit der Firma Birkholz
GmbH eingetragen.
Das Unternehmen ist eine kleine Gesellschaft im Sinne
des § 267 Abs. 1 HGB.
Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 wurde nach
den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB), erweitert
um die Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages,
aufgestellt.
In der Gliederung der Bilanz ergaben sich
gegenüber dem Vorjahr keine Änderungen. Die
Vergleichbarkeit der Vorjahreszahlen ist in formeller und
materieller Hinsicht gegeben.
B. Erläuterungen zu den Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Bei Aufstellung der Bilanz wurden folgende
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden angewandt:
Sachanlagen wurden zu den Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten und, soweit abnutzbar, unter
Berücksichtigung planmäßiger Abschreibungen
bewertet.
Die beweglichen Gegenstände des
Sachanlagevermögens wurden linear abgeschrieben.
Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens
mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten zwischen 250,00
€ und 1.000,00 €, die in dem Geschäftsjahr
2023 angeschafft wurden, wurden einheitlich über eine
planmäßige Nutzungsdauer von fünf Jahren
linear abgeschrieben.
Finanzanlagen wurden mit den Anschaffungskosten
angesetzt.
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe wurden mit den
Anschaffungskosten bzw. - soweit erforderlich - mit dem
niedrigeren beizulegenden Wert am Bilanzstichtag angesetzt.
Fertige Erzeugnisse und Waren wurden mit den
Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten oder, soweit
erforderlich, mit dem niedrigeren am Bilanzstichtag
beizulegenden Wert angesetzt.
Die geleisteten Anzahlungen werden mit dem Nennwert
angesetzt.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände wurden mit dem Nennwert
angesetzt.
Die liquiden Mittel wurden zum Nennwert angesetzt.
Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten enthalten
Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, die Aufwendungen
für eine bestimmte Zeit nach dem Stichtag darstellen.
Das Deckungsvermögen wurde mit dem beizulegenden
Zeitwert bewertet und wurde mit den entsprechenden Schulden
wie folgt verrechnet.
|
31.
Dezember 2023 |
2023 |
| Gattung |
Anschaffungskosten |
Beizulegender
Zeitwert |
Erfüllungsbetrag
verrechnete Schulden |
Verrechnete
Aufwendungen / Erträge |
|
€ |
€ |
€ |
€ |
|
89.096,35 |
89.096,35 |
230.463,00 |
9.004,00 |
Die Bewertung der Rückstellungen für
Altersversorgungsverpflichtungen erfolgte unter
Zugrundelegung eines durchschnittlichen Marktzinssatzes aus
den vergangenen 10 Geschäftsjahren. Bei Ansatz eines
durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen 7
Geschäftsjahren ergäbe sich eine um 5.092 €
höhere Rückstellung für
Altersversorgungsverpflichtungen.
Steuerrückstellungen und sonstige
Rückstellungen wurden für ungewisse
Verbindlichkeiten gebildet. Des Weiteren wurden
Rückstellungen für im Geschäftsjahr
unterlassene Aufwendungen für Instandhaltung, die im
folgenden Geschäftsjahr innerhalb von drei Monaten
nachgeholt werden sowie für Abraumbeseitigung, die im
folgenden Geschäftsjahr nachgeholt werden, gebildet.
Sie wurden in Höhe des nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendigen
Erfüllungsbetrages angesetzt.
Verbindlichkeiten wurden mit dem
Erfüllungsbetrag passiviert.
Haftungsverhältnisse gem. § 251 HGB wurden
mit dem Nennwert bzw. in Höhe der zugrunde liegenden
Verbindlichkeit angesetzt.
C. Erläuterungen zur Bilanz
1. Forderungen
In den Forderungen sind solche gegen Gesellschafter
in Höhe von 434.481,97 € (Vorjahr: 40.158,69
€) enthalten.
2. Gewinnvortrag gem. § 268 Abs. 1 S. 2
HGB
Im Bilanzgewinn ist ein Gewinnvortrag in Höhe
von 507.782,24 € (Vorjahr: 372.497,51 €)
enthalten.
3. Verbindlichkeiten
In den Verbindlichkeiten sind solche
- mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr in
Höhe von 1.256.709,80 € (Vorjahr: 1.019.611,59
€)
- mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf
Jahren in Höhe von 590.696,74 € (Vorjahr:
250.000,00 €)
enthalten.
D. Sonstige Angaben
1. Anzahl der Arbeitnehmer
Während des Geschäftsjahres vom 1. Januar 2023
bis 31. Dezember 2023 wurden durchschnittlich 341
Arbeitnehmer beschäftigt.
2. Haftungsverhältnisse im Sinne des § 251
HGB
Haftungsverhältnisse im Sinne des § 251
i.V.m. 268 Abs. 7 HGB bestehen gegenüber verbundenen
Unternehmen in Höhe von 875.126,21 € (Vorjahr:
1.063.624,32 €) aus gesamtschuldnerischer Haftung
sowie in Höhe von 263.337,00 € (Vorjahr:
357.973,76 €) aus Bürgschaften.
Einschätzung des Risikos der Inanspruchnahme
gem. § 285 Nr. 27 HGB.
Die Wahrscheinlichkeit einer Inanspruchnahme aus den
oben genannten Haftungsverhältnissen wird als gering
eingeschätzt, weil die Geschäftsleitung davon
ausgeht, dass die zugrunde liegenden
Vertragsverhältnisse von allen Parteien
ordnungsgemäß erteilt wurden.
Gütersloh, den 31. Juli
2024
gez.
die Geschäftsführung
Der Jahresabschluss wurde am 31. Juli 2024
festgestellt.
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