Coortus
AG
Mülheim an der Ruhr
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2016
EUR |
31.12.2015
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
1,00 |
1,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
189.139,09 |
29.400,46 |
| C.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
0,00 |
96.430,59 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
189.140,09 |
125.832,05 |
Passiva
|
|
31.12.2016
EUR |
31.12.2015
EUR |
| A.
Eigenkapital |
48.414,11 |
0,00 |
| B.
Rückstellungen |
1.800,00 |
0,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
126.425,98 |
125.832,05 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
21.788,04 |
21.927,39 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
104.637,94 |
103.904,66 |
| D.
Rechnungsabgrenzungsposten |
12.500,00 |
0,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
189.140,09 |
125.832,05 |
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Identifikation der Gesellschaft laut
Registergericht
| Firmenname laut
Registergericht |
Coortus AG |
| Firmensitz laut
Registergericht |
Mülheim an der
Ruhr |
|
Registereintrag |
HRB |
| Registergericht |
Duisburg |
| Register-Nr. |
24605 |
Angaben zur Bilanzierung und Bewertung
Bilanzierungs- u. Bewertungsgrundsätze
Der Jahresabschluss der Coortus AG wurde auf der
Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handels- und
Steuerrechts aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Das Sachanlagevermögen wurde zu den
Anschaffungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Forderungen wurden unter Berücksichtigung aller
erkennbaren Risiken bewertet.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag
angesetzt.
Angaben u. Erläuterungen zu den einzelnen Posten
der Bilanz u. Gewinn- u. Verlustrechnung
Anlagevermögen
Die Posten des Anlagevermögens sind bewertet zu
historischen Anschaffungskosten, vermindert um
planmäßige Abschreibungen. Die bei der Bemessung
der planmäßigen Abschreibungen zugrunde gelegten
Nutzungsdauern erscheinen angemessen.
Haftungsverhältnisse aus nicht bilanzierten
Verbindlichkeiten gemäß § 251 HGB
Neben den in der Bilanz aufgeführten
Verbindlichkeiten sind keine Haftungsverhältnisse
zu vermerken.
Es wird versichert, dass außer den in der
Bilanz zum 31. Dezember 2016 ausgewiesenen
Verbindlichkeiten keine weiteren Verbindlichkeiten
aus der Begebung und Übertragung von
Wechseln, aus Bürgschaften, aus Wechsel- und
Scheckbürgschaften und aus
Gewährleistungsverträgen, die nicht aus dem
laufenden Geschäftsverkehr resultieren, sowie
Haftungsverhältnisse aus der Bestellung von
Sicherheiten für fremde Verbindlichkeiten bestehen.
Mülheim an der Ruhr, den 22. Februar
2019 Mülheim a d
Ruhr, den 22. Februar 2019
Gez. Ulrich
Bartholomäus
Gez. Frank aus der Wieschen
Steuerbevollmächtigter
Geschäftsführer
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 22.02.2019 festgestellt.
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