EG
Bauprojekte GmbH
Frohburg
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
292.510,00 |
335.959,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
2.772,00 |
3.723,00 |
| II.
Sachanlagen |
289.738,00 |
332.236,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
4.048.778,44 |
2.977.905,13 |
| I.
Vorräte |
3.812.327,87 |
2.759.486,43 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
186.093,40 |
141.559,78 |
| davon
gegen Gesellschafter |
25.890,45 |
25.761,65 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
50.357,17 |
76.858,92 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
579,81 |
2.723,62 |
| Aktiva |
4.341.868,25 |
3.316.587,75 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
21.783,63 |
101.803,59 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
30.000,00 |
30.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
71.803,59 |
22.944,00 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
80.019,96 |
-48.859,59 |
| B.
Rückstellungen |
8.697,50 |
8.946,48 |
| C.
Verbindlichkeiten |
4.311.387,12 |
3.205.837,68 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
3.904.438,79 |
2.778.789,67 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
406.948,33 |
427.048,01 |
| Summe
Passiva |
4.341.868,25 |
3.316.587,75 |
Anhang
Allgemeine Angaben
Bei der EG Bauprojekte GmbH handelt es sich um eine
kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1
HGB.
Von den Paragraphen § 266 Abs. 1 und § 274
a HGB wird Gebrauch gemacht.
Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Der Jahresabschluss der Firma EG Bauprojekte GmbH
wurde auf der Grundlage der Bilanzierungs- und
Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches und unter
Beachtung der steuerlichen Vorschriften aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen
des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Die erstmalige Anwendung der Bilanzierungs- und
Bewertungsvorschriften des HGB in der Fassung des BilMoG
erfolgte nach Maßgabe des Einführungsgesetzes
zum Handelsgesetzbuch (Artikel 66 f EGHGB).
Gemäß Artikel 67 Abs. 8 des EGHGB brauchen die
Vorjahreswerte nicht an die geänderten Bilanzierungs-
und Bewertungsvorschriften angepasst werden. Anpassungen
diesbezüglich mussten für die Erstellung des
Jahresabschlusses nicht vorgenommen werden.
Die Forderungen wurden unter Berücksichtigung
aller erkennbaren Risiken bewertet.
Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten und
Schecks sind zum Nennwert ausgewiesen.
Das Eigenkapital ist zum Nennwert angesetzt.
Die sonstigen Rückstellungen sind
grundsätzlich mit dem vorsichtig geschätzten
Erfüllungsbetrag angesetzt; alle bis zum
Abschlussstichtag entstandenen und bis zum Tag der
Bilanzaufstellung erkennbaren Risiken sind
berücksichtigt. Die Rückstellung für
Abschlusskosten erfolgt unter Berücksichtigung der
Rechtsprechung des BFH.
Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag
angesetzt. Sofern die Tageswerte über den
Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden diese
berücksichtigt.
Gegenüber dem Vorjahr wurde von den
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden nicht abgewichen.
Erläuterungen zur Bilanz
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände haben sämtlich eine
Restlaufzeit von bis zu fünf Jahren.
Die Verbindlichkeiten haben sämtlich eine
Restlaufzeit von bis zu fünf Jahren.
sonstige Berichtsbestandteile
gez. Ingo Fahr
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 28.05.2025
festgestellt.
|