WKA
Rückbau GmbH
Panketal
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2020
EUR |
31.12.2019
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
19.636,00 |
27.750,00 |
| I.
Sachanlagen |
19.636,00 |
27.750,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
3.654,98 |
9.073,54 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
29,83 |
1.929,83 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
3.625,15 |
7.143,71 |
| C.
Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
27.940,13 |
15.629,52 |
| Aktiva |
51.231,11 |
52.453,06 |
Passiva
|
|
31.12.2020
EUR |
31.12.2019
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Bilanzverlust |
52.940,13 |
40.629,52 |
| davon
Verlustvortrag |
40.629,52 |
40.093,17 |
| III.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
27.940,13 |
15.629,52 |
| B.
Rückstellungen |
1.236,00 |
1.135,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
49.995,11 |
51.318,06 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
535,35 |
3.295,55 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
49.459,76 |
48.022,51 |
| davon
gegenüber Gesellschaftern |
7.295,38 |
7.088,38 |
| Passiva |
51.231,11 |
52.453,06 |
Anhang
zum Jahresabschluss auf den 31.12.2020
der
WKA Rückbau GmbH
A. Allgemeine Angaben
1. Die in dem Jahresabschluss angegebenen
Vorjahresbeträge sind mit den Beträgen des
Geschäftsjahres vergleichbar.
2. Zur Darstellung eines den tatsächlichen
Verhältnissen entsprechenden Bildes der
Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sind keine
zusätzlichen Angaben notwendig.
3. Währungsbeträge waren zum
Jahresabschluss nicht umzurechnen.
4. In dem Jahresabschluss ergeben sich gegenüber
dem Vorjahr keine Änderungen in der
Darstellung.
B. Erläuterungen zu den Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
I.
Anwendung von Handels- und Steuerrecht
Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der
gesetzlichen Vorschriften erstellt.
Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden nach
den handelsrechtlichen Grundsätzen
ordnungsmäßiger Buchführung unter Beachtung
ertragssteuerlicher Vorschriften vorgenommen.
II.
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Unter Beachtung der allgemeinen
Bilanzierungsvoraussetzungen und der Grundsätze
ordnungsmäßiger Buchführung, sind die
Positionen des Jahresabschlusses insbesondere an folgenden
Voraussetzungen bzw. Prinzipien gemessen worden:
Vergleichbarkeit, Materiality, Going-concern,
Periodisierung sowie Vollständigkeit,
Verrechnungsverbot, Einzelbewertung, Nichtbilanzierung
schwebender Geschäfte, Realisierungsgebot,
Stichtagsgebot, Nominalgebot. Das bedeutet im besonderen:
Der Grundsatz der Bilanzkontinuität wurde
beachtet. Sowohl die Bilanzidentität, also die
vollständige Übereinstimmung der Positionen der
Schlussbilanz des Vorjahres und der Anfangswerte dieses
Geschäftsjahres, ist ebenso eingehalten worden, wie
die Grundsätze der formalen und materiellen
Bilanzkontinuität i.e.S.. Letzteres bedeutet sowohl
eine Beibehaltung der bisherigen (formalen)
Bilanzgliederung, wie die Aufrechterhaltung der
(materiellen) Bewertungskontinuität sowie des
Wertzusammenhanges.
1. Bei der Aufstellung der Bilanz und der
Gewinn- und Verlustrechnung wurden folgende Bilanzierungs-
und Bewertungsmethoden angewendet.
Sachanlagen wurden mit den um die
planmäßige, lineare Abschreibung verminderten
Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bewertet.
Geringwertige Wirtschaftsgüter wurden im Jahr der
Anschaffung voll abgeschrieben.
Die Entwicklung des Anlagevermögens ist im
Anlagespiegel als Anlage zum Jahresabschluss dargestellt.
Vorräte sind mit den Eistandspreisen unter
Berücksichtigung von Lieferantenskonti mit den
Anschaffungskosten bzw. unter Berücksichtigung der
Verbrauchsfolge (Fifo-Methode) bewertet worden.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände wurden zu Nennwerten
angesetzt.
Aufwand, der aufwandsmäßig einem
bestimmten Zeitraum nach dem Bilanzstichtag periodengerecht
zuzuordnen ist, wurde als
aktiver Rechnungsabgrenzungsposten eingestellt.
Die buchmäßige Differenz zwischen
Aktivposten einschließlich Rechnungsabgrenzungsposten
und den Rückstellungen und Verbindlichkeiten der
Gesellschaft ist als
passives Eigenkapital ausgewiesen. Die Ansatz-
und Bewertungsregeln zu den positiven und negativen
Vermögensgegenständen oder Wirtschaftsgütern
haben dadurch zwangsläufig ihre entsprechende
Auswirkung beim Ansatz und bei der Bewertung des
Eigenkapitals gefunden.
Die
Rückstellungen sind für alle erkennbaren
Risiken und Wagnisse, soweit handels- und steuerrechtlich
zulässig, in Höhe des Betrages gebildet worden,
der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
zur Erfüllung der Verpflichtungen notwendig ist.
Die
Verbindlichkeiten sind mit dem
Rückzahlungsbetrag angesetzt.
2. Von den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
wurde im Geschäftsjahr gegenüber dem Vorjahr
nicht abgewichen.
3. Bei der Anwendung der Gruppenbewertung oder
der Bewertung nach dem Verbrauchsfolgeverfahren ergeben
sich keine erheblichen Unterschiedsbeträge zur
Bewertung nach dem Börsen- oder Marktpreis.
4. Bei der Bewertung der
Vermögensgegenstände wurden keine Zinsen für
Fremdkapital in die Herstellungskosten einbezogen.
C.
Erläuterungen zur Bilanz
Die Bilanz schließt mit einer
Bilanzsumme von
51.231,11 €.
In den
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und den
sonstigen Vermögensgegenständen sind keine
Beträge enthalten, die auch Forderungen an verbundene
Unternehmen oder Unternehmen, mit denen ein
Beteiligungsverhältnis besteht, sind.
In den
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
sind keine Beträge enthalten, die auch
Verbindlichkeiten an verbundene Unternehmen oder
Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis
besteht, sind.
Das
Eigenkapital der Gesellschaft beträgt am
Bilanzstichtag -
27.940,13 €. Die Gesellschaft ist
überschuldet.
Die Gesellschaft ist buchmäßig
überschuldet. Ein Darlehensgeber hat hinsichtlich
seines Anspruches eine Rangrücktrittsvereinbarung mit
der Gesellschaft geschlossen. Demnach soll die
Überschuldung beseitigt sein.
Das
gezeichnete Kapital der Gesellschaft
beträgt laut Satzung und Handelsregistereintragung der
Gesellschaft
25.000,00 € und ist in Höhe von
25.000,00 € bar eingezahlt.
Die Gesellschaft hat im Berichtszeitraum einen
Jahresfehlbetrag i.H.v.
12.310,61 € erwirtschaftet.
Im Rahmen der
Rückstellungen sind für alle dem Grunde
und/oder der Höhe nach erkannten - noch ungewissen-
Verpflichtungen Rückstellungen gebildet worden. Die
Rückstellungen wurden gebildet für
Jahresabschlusskosten zum 31.12.2020 i.H.v.
1.236,00 €, für
Gewährleistungsaufwand i.H.v.
-,-- €,für Berufsgenossenschaft
i.H.v. -,--
€, für Körperschaftsteuer i.H.v.
-,-- €, für Gewerbesteuer i.H.v.
-,-- €.
Es bestehen keine in der Bilanz ausgewiesenen oder
vermerkten finanziellen Verpflichtungen, die für die
Beurteilung der Finanzlage von Bedeutung sind.
Zur Darstellung eines den tatsächlichen
Verhältnissen entsprechenden Bildes der
Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sind keine
zusätzlichen Angaben notwendig.
D.
Sonstige Angaben
Die Geschäftsleitung der WKA Rückbau GmbH
wurde im Berichtszeitraum vom Geschäftsführer
Herrn Ronald Graf-Zank, Berlin wahrgenommen.
Am Bilanzstichtag beschäftigte die Gesellschaft
einen Mitarbeiter.
Panketal, 22.12.2021
Ronald Graf-Zank - Geschäftsführer
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 22.12.2021 festgestellt.
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