Flex GmbH
Bückeburg
Jahresabschluss zum 31. Dezember
2017
BILANZ ZUM 31. DEZEMBER 2017
FLEX GMBH, BIELEFELD
A K T I V A
|
31.12.2017
EUR |
31.12.2016
EUR |
|
A. ANLAGEVERMÖGEN
|
13.829,50 |
37.899,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
293,00 |
1.120,00 |
| II.
Sachanlagen |
13.536,50 |
36.779,00 |
|
B. UMLAUFVERMÖGEN
|
402.064,38 |
1.026.987,37 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
326.024,84 |
895.302,00 |
| II.
Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten |
76.039,54 |
131.685,37 |
|
C. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN
|
3.983,05 |
2.870,40 |
|
D. AKTIVE LATENTE STEUERN
|
18.400,00 |
20.700,00 |
|
E. AKTIVER UNTERSCHIEDSBETRAG AUS DER
VERMÖGENSVERRECHNUNG
|
16.046,00 |
23.842,00 |
|
454.322,93 |
1.112.298,77 |
P A S S I V A
|
31.12.2017
EUR |
31.12.2016
EUR |
|
A. EIGENKAPITAL
|
251.513,45 |
258.351,84 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
233.351,84 |
211.761,79 |
| III.
Jahresfehlbetrag/-überschuss |
-6.838,39 |
21.590,05 |
|
B. RÜCKSTELLUNGEN
|
82.943,00 |
190.020,00 |
|
C. VERBINDLICHKEITEN
|
119.866,48 |
648.033,33 |
|
D. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN
|
0,00 |
15.893,60 |
|
454.322,93 |
1.112.298,77 |
FLEX
GMBH, BIELEFELD,
ANHANG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2017
I. ALLGEMEINE ANGABEN
Die FLEX GmbH hat ihren Sitz in Bückeburg. Sie ist
im Handelsregister des Amtsgerichts Stadthagen unter HR B
2031 eingetragen.
Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2017 ist nach den
Vorschriften des HGB und GmbHG erstellt worden.
Die FLEX GmbH ist nach den
Größenklassenkriterien des § 267 Abs. 1 HGB
als kleine Kapitalgesellschaft einzustufen.
Die Gliederung der Bilanz erfolgte gem. § 266 Abs.
2 und Abs. 3 HGB.
II. ANGABEN ZU DEN BILANZIERUNGS- UND
BEWERTUNGSMETHODEN
Der Jahresabschluss wurde unter Beachtung der generellen
Ansatzvorschriften der §§ 246-251 HGB und der
Bewertungsvorschriften der §§ 252-256 HGB
erstellt. Sie wurden gegenüber dem Vorjahr
unverändert beibehalten.
Von den größenabhängigen Erleichterungen
des § 288 Abs. 1 HGB ist teilweise Gebrauch gemacht
worden.
Bei der Bewertung des Jahresabschlusses ist gem. §
252 Abs. 1 Nr. 2 HGB von einer Annahme zur Fortführung
der Unternehmenstätigkeit ausgegangen worden.
III. ANGABEN ZUR BILANZ
1. Anlagevermögen
Die immateriellen Vermögensgegenstände sowie
die Sachanlagen wurden nach Maßgabe der
betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer linear
abgeschrieben.
Der entgeltlich erworbene Geschäfts- oder
Firmenwert wird über die betriebsgewöhnliche
Nutzungsdauer von 15 Jahren abgeschrieben. Zum
Bilanzstichtag war dieser vollständig
abgeschrieben.
Die Betriebsübergänge zum 01.04.2017 der
Standorte Schaumburg/Bückeburg, Bielefeld, Lage und
Hameln in die Diakonische Stiftung Ummeln wirken sich als
Anlagenabgänge in Höhe von T€ 106 unter den
immateriellen Vermögensgegenständen und
Sachanlagen aus.
Auf Grund der Betriebsübertragungen zum 01.04.2017
auf einen anderen Rechtsträger ist ein
Vorjahresvergleich nur eingeschränkt möglich.
2. Umlaufvermögen
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände sind mit ihrem Nominalwert
angesetzt.
Sämtliche Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit von
bis zu einem Jahr.
Die Kassenbestände und Guthaben bei
Kreditinstituten wurden mit dem Nennwert angesetzt.
3. Aktiver Unterschiedsbetrag aus der
Vermögensverrechnung
Die FLEX GmbH muss für zukünftige
Pensionsverpflichtungen gem. § 249 HGB
Rückstellungen bilden. Die Höhe dieser
Verpflichtung wurde auf Grundlage eines
versicherungsmathematischen Gutachtens ermittelt. Hierzu
wird der Erfüllungsbetrag angesetzt, der mit dem
durchschnittlichen Marktzins der letzten zehn Jahre
abzuzinsen ist. Darüber hinaus dürfen
Pensionsrückstellungen pauschal mit dem
durchschnittlichen Marktzins, der sich bei Annahme einer
Restlaufzeit von 15 Jahren ergeben würde, abgezinst
werden. Es wurde ein Zinssatz von 3,68 % verwandt.
Preissteigerungen oder Fluktuationen konnten
unberücksichtigt bleiben. Der Unterschiedsbetrag
gemäß § 253 Abs. 6 HGB beträgt T€
29.
Der Pensionsverpflichtung in Höhe von T€ 178
steht eine Rückdeckungsversicherung gegenüber,
die entsprechend mit der Pensionsrückstellung gem.
§ 246 Abs. 2 S. 2 HGB zu verrechnen ist. Der Wert, der
nach der Saldierung des errechneten Erfüllungsbetrages
mit der Rückdeckungsversicherung verbleibt, ist als
"Aktiver Unterschiedsbetrag aus der
Vermögensverrechnung" auf der Aktivseite zu
bilanzieren.
Die handelsrechtliche Bilanzierung wurde gegenüber
dem Vorjahr unverändert beibehalten.
4. Eigenkapital
Das Stammkapital von € 25.000,00 ist in voller
Höhe eingezahlt. Im Geschäftsjahr 2017 wurde ein
Jahresfehlbetrag von - T€ 7 erwirtschaftet.
5. Rückstellungen
Bei der Bildung von Rückstellungen wurden alle
erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen
berücksichtigt. Die Bewertung erfolgte mit dem nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrag, um zukünftige
Zahlungsverpflichtungen abzudecken.
6. Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten wurden mit ihren
Rückzahlungsbeträgen angesetzt. Die
Verbindlichkeiten enthalten Verbindlichkeiten
gegenüber verbundenen Unternehmen in Höhe von
€ 1.157,53 sowie Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern in Höhe von € 83.166,04 und
betreffen Leistungsverrechnungen.
IV. SONSTIGE PFLICHTANGABEN
Organe der Gesellschaft sind Gesellschafterversammlung
und Geschäftsführung.
In 2017 wurden durchschnittlich 51 Mitarbeiter bei der
FLEX GmbH beschäftigt.
Bückeburg, den 29. Juni 2018
gez. Dr. Frank Plaßmeyer
gez. Herr Uwe Winkler
gez. Herr Lutz Heine
Angaben zur Feststellung
Die Gesellschafterversammlung stellte den
Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2017 zum
10. Dezember 2018 fest.
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