Ing.-Büro Haucke GmbH
Bad
Blankenburg
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.11.2010 bis zum 31.10.2011
Bilanz
Aktiva
|
|
31.10.2011
EUR |
31.10.2010
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
689,00 |
1.094,00 |
| I.
Sachanlagen |
689,00 |
1.094,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
34.828,64 |
62.899,63 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
7.884,94 |
35.821,79 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
26.943,70 |
27.077,84 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
4.081,52 |
4.081,52 |
| D.
Aktive latente Steuern |
133,98 |
0,00 |
| E.
Aktiver Unterschiedsbetrag aus der
Vermögensverrechnung |
23.033,52 |
0,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
62.766,66 |
68.075,15 |
Passiva
|
|
31.10.2011
EUR |
31.10.2010
EUR |
| A.
Eigenkapital |
55.914,99 |
43.681,34 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.600,00 |
25.600,00 |
| II.
Gewinnrücklagen |
7.867,00 |
0,00 |
| III.
Gewinnvortrag |
18.081,34 |
12.736,63 |
| IV.
Jahresüberschuss |
4.366,65 |
5.344,71 |
| B.
Rückstellungen |
2.576,94 |
20.841,34 |
| C.
Verbindlichkeiten |
4.274,73 |
3.552,47 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
4.274,73 |
3.552,47 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
62.766,66 |
68.075,15 |
Anhang
A. Allgemeines
Die Gesellschaft ist zum Abschlussstichtag als kleine
Kapitalgesellschaft gem. § 267 Abs. 1 HGB einzustufen.
Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der
Regelungen des Handelsgesetzbuchs und des GmbH-Gesetzes
aufgestellt.
Größenabhängige Erleichterungen
wurden bei der Aufstellung und Offenlegung des
Jahresabschlusses in Anspruch genommen.
B. Erläuterungen zu den Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Von dem Wahlrecht zur Aktivierung selbsterstellter
immaterieller Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens wurde kein Gebrauch gemacht.
Die Zugänge zu den Sachanlagen wurden zu
Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten angesetzt. Bei
der Folgebewertung wurden die Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten des abnutzbaren Sachanlagevermögens
vermindert um planmäßige lineare oder degressive
Abschreibungen gemäß der voraussichtlichen
Nutzungsdauer angesetzt. Bei der Bestimmung der
Abschreibungsmethode wurde der tatsächliche
Wertverzehr des Anlagevermögens beachtet.
Die Abschreibungen des Sachanlagevermögens
erfolgen grundsätzlich zeitanteilig.
Die Finanzanlagen wurden zu Anschaffungskosten
angesetzt.
Die Bewertung der Vorräte erfolgte zu den
Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten. Soweit am
Bilanzstichtag ein niedrigerer beizulegender Wert vorlag,
wurde dieser angesetzt.
Bei der Bewertung der Forderungen wurden
sämtliche erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem
Jahr liegen nicht vor.
Die sonstigen Vermögensgegenstände wurden
zum Nennwert angesetzt.
Der Kassenbestand und die Guthaben bei
Kreditinstituten wurden zum Nennwert angesetzt.
Die Rechnungsabgrenzungsposten wurden zum Nennwert
angesetzt.
Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach
kaufmännischer Beurteilung notwendigen
Erfüllungsbetrages nach § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB
angesetzt. Dabei wurden die voraussichtlichen
Kostensteigerungen bis zum jeweiligen Erfüllungstag
berücksichtigt.
Soweit die Restlaufzeit von Rückstellung am
Bilanzstichtag mehr als ein Jahr betrug, erfolgte eine
Abzinsung nach § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB. Für die
Abzinsung des Erfüllungsbetrages wurden die von der
Deutschen Bundesbank veröffentlichten
Abzinsungszinssätze verwendet.
Die Steuerrückstellungen betreffen die Steuern
für das laufende Geschäftsjahr und das Vorjahr.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
Auf fremde Währung lautende
Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten wurden
zum Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag
umgerechnet.
Latente Steuern
Die Befreiungsvorschrift des § 274a Nr. 5 HGB
über die Abgrenzung latenter Steuern wurde nicht in
Anspruch genommen.
C. Abweichung von bisherigen Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden beibehalten werden.
Ein Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt.
D. Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz
Gezeichnetes Kapital
Das gezeichnete Kapital von 25.600 Euro wurde mit dem
Nennbetrag angesetzt.
Angabe zu Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten mit
Restlaufzeit bis zu einem Jahr
|
1.221,53 Euro
|
Verbindlichkeiten mit
Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren
|
0 Euro
|
Pensionsrückstellung
Die Rückstellungen für Pensionen wurden
nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren ermittelt.
Aufgrund der Neubewertung der laufenden Pensionen war
eine Auflösung der Rückstellungen
erforderlich. Die daraus resultierenden Beträge wurden
unmittelbar in die Gewinnrücklage eingestellt. Dabei
wird das Verteilungswahlrecht des Art. 67 Abs. 1 EGHGB
nicht in Anspruch genommen.
Vermögensgegenstände, die dem Zugriff aller
übrigen Gläubiger entzogen sind und
ausschließlich der Erfüllung von Schulden aus
Altersversorgungsverpflichtungen oder vergleichbaren
langfristig fälligen Verpflichtungen dienen, wurden
mit diesen Verpflichtungen verrechnet.
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 24.10.2012 festgestellt.
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