ARTA
GmbH
Aachen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2019
EUR |
31.12.2018
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
122.693,97 |
131.026,97 |
| I.
Sachanlagen |
122.693,97 |
131.026,97 |
| II.
Finanzanlagen |
0,00 |
0,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
5.781,84 |
48.362,90 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
2.052,30 |
2.202,92 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
3.729,54 |
46.159,98 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
6.101,68 |
7.462,71 |
| D.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
48.020,07 |
0,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
182.597,56 |
186.852,58 |
Passiva
|
|
31.12.2019
EUR |
31.12.2018
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
26.239,91 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Gewinnvortrag |
675,32 |
-40.195,02 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
74.259,98 |
-40.870,34 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
48.020,07 |
0,00 |
| B.
Rückstellungen |
4.000,00 |
12.026,33 |
| C.
Verbindlichkeiten |
178.597,56 |
148.586,34 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
101.947,09 |
56.880,00 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
76.650,47 |
91.706,34 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
182.597,56 |
186.852,58 |
Anhang
Die Gliederung des Jahresabschlusses entspricht den
Vorschriften des HGB unter besonderer Beachtung der
§§ 266 und 275 HGB. Das Anlagevermögen ist
in einem Bestandsnachweis ordnungsgemäß
entwickelt.
Die Gesellschaft bilanziert - soweit zulässig -
unter Beachtung der steuerlichen Ansatzvorschriften. Sie
hat die Bilanzierungsmethode gegenüber dem Vorjahr
nicht geändert.
Die Erstellung vorliegender Steuerbilanz erfolgte
unter Beachtung der handelsrechtlichen und
steuerrechtlichen Buchführungs- und
Bilanzierungsvorschriften.
Die geltenden handelsrechtlichen
Bewertungsvorschriften wurden unter Berücksichtigung
der Fortführung der Unternehmenstätigkeit
beachtet. Die Gesellschaft nimmt steuerliche
Bewertungswahlrechte wahr und übernimmt diese "soweit
zulässig" in ihre Handelsbilanz. Die auf den
vorhergehenden Jahresabschluss angewandten
Bewertungsmethoden wurden beibehalten.
Allen am Bilanzstichtag bestehenden Risiken - soweit
sie bis zur Aufstellung des Jahresabschlusses erkennbar
waren - ist durch die Bildung ausreichender
Rückstellungen und Wertberichtigungen Rechnung
getragen. Soweit solche Risiken nach dem Bilanzstichtag
entstanden sind, wird auf sie im Anhang verwiesen.
Grundsätzliche Änderungen gegenüber
dem Vorjahr in der Ausübung von Bewertungswahlrechten
sind nicht zu verzeichnen.
Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen
übernommen werden.
Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu
Anschaffungskosten angesetzt und sofern sie der Abnutzung
unterlagen, um planmäßige Abschreibungen
vermindert.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Das abnutzbare Anlagevermögen wurde zu
Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten abzüglich
Abschreibungen, das nicht abnutzbare Anlagevermögen zu
Anschaffungskosten bewertet.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände und entsprechend den
steuerlichen Vorschriften linear vorgenommen.
Die Vorräte sind mit den Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Die Forderungen sind mit ihrem Nennbetrag angesetzt.
Die Verbindlichkeiten sind mit dem
Rückzahlungsbetrag angesetzt.
Gliederung und Bewertung der Bilanz- und GuV-Posten
entsprechen den gesetzlichen Vorschriften. Einzelheiten
sind dem beigefügten Erläuterungsbericht zu den
einzelnen Posten des Jahresabschlusses zu entnehmen.
sonstige Berichtsbestandteile
Aachen, den
15.12.2020
Tahir Dervishi
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 15.12.2020 festgestellt.
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