CNC 5X GmbHLiquidiert

33758 Schloß Holte-Stukenbrock, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Bielefeld HRB 42066
Vorher
Knoke CNC Zerspanung GmbH
Eingetragen
2.12.2015
Branche
BeteiligungsgesellschaftenHerstellung von Werkzeugmaschinen zur Bearbeitung von sonstigen harten StoffenManagementtätigkeiten von sonstigen Holdinggesellschaften
Gegenstand
Die Bearbeitung und Veredelung aller zu zerspanenden Werkstoffe und alle damit im Zusammenhang stehenen Geschäfte mit Ausnahme erlaubnispflichtiger Tätigkeiten. Die Gesellschaft ist auch berechtigt, sich an Unternehmen gleicher oder ähnlicher Branchen, ungeachtet ihrer Rechtsform, direkt oder indirekt zu beteiligen und Zweigniederlassungen zu errichten. Sie kann auch alle sonstigen Geschäfte betreiben, die geeignet sind, den Gesellschaftszweck zu fördern.

Historie

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Management

NameRolle
Cedric Ninck
seit 16.9.2025
Liquidator

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter

2 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Schloß Holle-Stukonbrock
12.750 €
51.00%
Ccdric Nimck
Paderborn
12.250 €
49.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Knoke CNC Zerspanung GmbH

Schloß Holte-Stukenbrock

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017

Bilanz

Aktiva

31.12.2017
EUR
31.12.2016
EUR
A. Anlagevermögen 29.420,00 20.044,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 3.635,00 4.783,00
II. Sachanlagen 25.785,00 15.261,00
B. Umlaufvermögen 180.750,26 130.414,98
I. Vorräte 140.292,80 25.742,00
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 40.457,46 104.672,98
Summe Aktiva 210.170,26 150.458,98

Passiva

31.12.2017
EUR
31.12.2016
EUR
A. Eigenkapital 37.920,70 40.082,75
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. nicht eingeforderte ausstehende Einlagen -12.500,00 -12.500,00
III. eingefordertes Kapital 12.500,00 12.500,00
IV. Gewinnvortrag 27.582,75 0,00
V. Jahresfehlbetrag 2.162,05 -27.582,75
B. Rückstellungen 7.567,90 7.567,20
C. Verbindlichkeiten 164.681,66 102.809,03
Summe Passiva 210.170,26 150.458,98

Anhang

für das Geschäftsjahr 2017

Allgemeine Angaben

Der vorliegende Jahresabschluss ist nach den §§ 242 ff. und den §§ 264 ff. des Handelsgesetzbuches (HGB) / des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) aufgestellt.

Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB.

Die Gewinn- und Verlustrechnung ist entsprechend § 275 Abs. 2 HGB nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

Die Gesellschaft nimmt die für kleine Kapitalgesellschaften / Gesellschaften geltenden Angabenerleichterungen der §§ 274a, 276 und 288 HGB in Anspruch.

Die Gesellschaft hat von der Befreiungsvorschrift nach § 264 Abs. 1 Satz 4 HGB Gebrauch gemacht und auf die Aufstellung eines Lageberichts verzichtet.

Grundsätze zur Bilanzierung und Bewertung

Die zu Anschaffungskosten aktivierten immateriellen Vermögensgegenstände werden linear pro rata temporis über die voraussichtliche Nutzungsdauer planmäßig linear abgeschrieben.

Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, solche mit zeitlich begrenzter Nutzungsdauer abzüglich planmäßiger Abschreibungen, angesetzt.Die beweglichen Anlagegüter werden entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer pro rata temporis linear abgeschrieben.

Geringwertige bewegliche Anlagegüter mit einem Einzelanschaffungspreis bis zu € 410,00 werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben. Ihr sofortiger Abgang wird unterstellt.

Die Anschaffungskosten der Zugänge an beweglichen geringwertigen Anlagegegenständen mit Anschaffungskosten im Einzelnen von mehr als € 150,00 bis € 1.000,00 werden in den Sammelposten nach § 6 Abs. 2a EStG einbezogen und im Jahr des Zugangs und den folgenden vier Jahren linear aufgelöst.

Die Bewertung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und Waren erfolgt zu Anschaffungskosten unter Berücksichtigung von Anschaffungsnebenkosten und -preisminderungen bzw. zum niedrigeren beizulegenden Wert.

Die unfertigen und fertigen Erzeugnisse werden zu Herstellungskosten bewertet. Diese umfassen neben den Material- und den Fertigungseinzelkosten auch angemessene Teile der Material- und Fertigungsgemeinkosten sowie den anteiligen Werteverzehr des Anlagevermögens.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind mit dem Nominalbetrag angesetzt. Erkennbaren Einzelrisiken ist durch Bildung angemessener Einzelwertberichtigungen, dem allgemeinen Ausfall- und Kreditrisiko durch eine Pauschalwertberichtigung ausreichend Rechnung getragen worden.

Die flüssigen Mittel sind in Höhe ihres Nennwerts angesetzt.


Bei Bildung der Rückstellungen ist den erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten angemessen Rechnung getragen worden. Sie sind in Höhe des notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.

Die Verbindlichkeiten werden mit dem jeweiligen Erfüllungsbetrag passiviert.

Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz

Umlaufvermögen

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände stellen sich wie folgt dar:

Geschäftsjahr davon mit Restlaufzeit mehr als1 Jahr Vorjahr davon mit Restlaufzeit mehr als1 Jahr
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Vermögensgegenstände 40.457,46 0,00 104.672,98 0,00

Eigenkapital

Das Stammkapital von € 25.000,00 ist mit dem Nennbetrag angesetzt. Es bestehen ausstehende nicht eingeforderte Einlagen von € 12.500,00.

Verbindlichkeiten

Bilanzjahr davon Restlaufzeit bis 1 Jahr davon Restlaufzeit mehr als 5 Jahre
Verbindlichkeiten 164.681,66 115.867,66 0,00
Vorjahr davon Restlaufzeit bis 1 Jahr davon Restlaufzeit mehr als 5 Jahre
Verbindlichkeiten 102.809,03 42.809,03 60.000,00

Unter den Verbindlichkeiten sind Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen von € 6.235,40 (Vorjahr: € 1.032,08) enthalten.

Haftungsverhältnisse

Zum Bilanzstichtag bestehen keine Haftungsverhältnisse im Sinne des § 251 HGB.

Sonstige Angaben

Geschäftsführung

Während des abgelaufenen Geschäftsjahres lag die Führung der Geschäfte bei Herrn Thorsten Knoke. Mit Gesellschafterbeschluss vom 29.08.2017 -eingetragen im Handelsregister am 04.09.2017- ist Herr Cedric Ninck zum weiteren Geschäftsführer bestellt worden. Beide Geschäftsführer sind einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Die Voraussetzungen des § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB liegen hinsichtlich dieses Jahresabschlusses nicht vor.

Soweit dieser Anhang keine Angaben über sonstige, nach den §§ 264 ff, 284 ff HGB angabepflichtige Sachverhalte enthält, haben diese im Geschäftsjahr nicht vorgelegen.

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