Kommunale Entwicklungsgesellschaft Friedrichroda mbHLiquidiert

99894 Friedrichroda, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Jena HRB 100766
Eingetragen
7.8.1990
Branche
Erschließung von unbebauten GrundstückenBeteiligungsgesellschaftenBauträger für Wohngebäude
Gegenstand
Entwicklung und Verbesserung der Infrastruktur der Stadt Friedrichroda vorrangig dadurch, daß sie: städtische Grundstücke und Gebäude, die vorwiegend für gewerbliche und touristische Zwecke genutzt werden, saniert, verwaltet und vermarktet; die Aufgabe des Erschließungsträgers für Maßnahmen übernimmt, die der Wohnbebauung und Gewerbeansiedlung dienen; die Stadt Friedrichroda zu Einzelmaßnahmen im Bereich der Gewerbe- und Industrieflächen berät. Die Gesellschaft darf auch sonstige Geschäfte betreiben, sofern diese dem Gesellschaftszweck dienlich sind.

Historie

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Konzern- und Jahresabschlüsse

Kommunale Entwicklungsgesellschaft Friedrichroda mbH i.L.

Friedrichroda

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014

Lagebericht 2014

Hauptaufgaben des Unternehmens:

Die Kommunale Entwicklungsgesellschaft ist als 100%ige Tochtergesellschaft der Stadt Friedrichroda gemäß Gesellschaftsvertrag für die Entwicklung und Verbesserung der Infrastruktur der Stadt Friedrichroda verantwortlich. Sie soll hierfür

a)

städtische Grundstücke und Gebäude, die vorwiegend für gewerbliche und touristische Zwecke genutzt werden, sanieren, verwalten und vermarkten,

b)

Aufgaben eines Erschließungsträgers für Maßnahmen, die der Wohnbebauung und Gewerbeansiedlung dienen, übernehmen und

c)

die Stadt Friedrichroda zu Einzelmaßnahmen im Bereich der Gewerbe- und Industrieflächen beraten.

Dabei ist die Gesellschaft nicht auf Gewinnerzielung ausgerichtet.

Schwerpunkte der Geschäftstätigkeit im Jahr 2014

Geschäftsverlauf

Lage der Gesellschaft

Die Kommunale Entwicklungsgesellschaft betätigte sich gemäß Gesellschafterbeschluss zur Liquidation und Veräußerung des Vermögens im städtischen Interesse im Geschäftsjahr 2014 mit der Vermarktung der im Eigentum stehenden Grundstücke.

Die übertragenen und erfüllten Aufgaben entsprachen dem Zweck des Unternehmens gemäß Gesellschaftsvertrag und der Beschlussfassung des Stadtrates zur Veräußerung des Vermögens im kommunalen Interesse und der Vorbereitung der Auflösung der KEG. Eine Beschlussfassung zur Liquidationseröffnung erfolgte im Stadtrat am 13.12.2012 und in der Gesellschafterversammlung am 14.12.2012. Am 18.12.2012 erfolgte die Beurkundung, die Eintragung im Handelsregister am 08.01.2013. Der Gläubigeraufruf wurde am 24.01.2013 im Bundesanzeiger veröffentlicht, somit beginnt die Sperrfrist am 24.01.2013 und endet am 23.01.2014.

Weitere Investitionen wurden nicht durchgeführt. Schwerpunkt der Tätigkeit der KEG lag in den Bemühungen zur Veräußerung der innerstädtischen Flächen "Neue Mitte".

Entsprechend den Festlegungen zum Satzungsbeschluss B-Plan "Neue Mitte" war die Geschäftsführung gemeinsam mit der Stadt weiterhin auf Investorensuche. Alle Wohn- und/oder Geschäftsgrundstücke wurden im Geschäftsjahr 2014 veräußert, Die Eigentumsumschreibung im Grundbuch ist Voraussetzung für die Beendigung der Liquidation. Hiermit ist im Jahre 2015 abschließend zu rechnen. Sämtliche Geschäftsverbindungen (Kontoführung, Geschäftsbesorgung) werden zu diesem Zeitpunkt dann beendet.

 

Friedrichroda, 05.06.2015

Siede, Liquidatorin

Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2014

2014 2013
1. Umsatzerlöse    
a) aus der Hausbewirtschaftung 0,00 199,33
b) aus dem Verkauf von unbebauten Grundstücken 65.230,62 402.645,06
2. Verminderung des Bestandes an zum Verkauf bestimmte Grundstücke    
  - 60.265,48 - 264.221,39
3. Sonstige betriebliche Erträge 317,71 5,00
4. Aufwendungen für bezogene Lieferungen und Leistungen    
a) Aufwendungen für Hausbewirtschaftung 0,00 577,62
5. Aufwendungen für Verkaufsgrundstücke 4.946,62 0,00
6. Sonstige betriebliche Aufwendungen 12.916,31 12.912,93
7. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 348,76 545,63
8. Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit - 12.231,32 + 125.683,08
9. Sonstige Steuern 80,77 266,15
10. Jahresfehlbetrag/-überschuss - 12.312,09 + 125.416,93

Bilanz zum 31. Dezember 2014

AKTIVA

31.12.2014 31.12.2013
A. Umlaufvermögen    
I. Zum Verkauf bestimmte Grundstücke    
1. Grundstücke ohne Bauten 0,00 60.265,48
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände    
1. Forderungen aus Verkauf von Grundstücken 4.401,85 0,00
2. Sonstige Vermögensgegenstände 204,11 532,08
  4.605,96 532,08
III. Guthaben bei Kreditinstituten 184.500,19 142.920,45
  189.106,15 203.718,01

PASSIVA

   
  31.12.2014 31.12.2013
 
A. Liquidationskapital 185.075,04 197.387,13
B. Rückstellungen    
1. Sonstige Rückstellungen 4.031,11 5.000,00
C. Verbindlichkeiten    
1. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 0,00 1.330,88
  0,00 1.330,88
  189.106,15 203.718,01

Anhang zum Liquidationszwischenabschluss vom 1.1 bis 31.12.2014

der Kommunale Entwicklungsgesellschaft Friedrichroda mbH i.L., Friedrichroda (KEG)

A. Allgemeine Angaben

Die Gesellschaft wurde mit Wirkung zum 31. Dezember 2012 freiwillig durch Beschluss der Gesellschafter aufgelöst. Ein Wegfall der Fortführungsprognose liegt vor.

Zum 1. Januar 2013 wurde eine Liquidationseröffnungsbilanz erstellt.

Die Erstellung des Liquidationszwischenabschlusses erfolgte nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches.

Wir sind eine kleine Kapitalgesellschaft, haben jedoch gemäß dem Gesellschaftsvertrag die Vorschriften für große Kapitalgesellschaften beachtet.

Der Abschluss umfasst die Bilanz, die Gewinn- und Verlustrechnung und den Anhang.

Die Gewinn- und Verlustrechnung wird nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

B. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Die sonstigen Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert angesetzt. Guthaben bei Kreditinstituten werden mit ihren Nominalwerten angesetzt.

Das Stammkapital beträgt 50.000,00 DM.

Die sonstigen Rückstellungen werden in Höhe des Erfüllungsbetrages angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist.

Die Verbindlichkeiten sind mit ihren Erfüllungsbeträgen angesetzt.

Es bestehen Verlustvorträge, die bei der Berechnung aktiver latenter Steuern berücksichtigt werden können. Aufgrund der Inanspruchnahme des Wahlrechtes des § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB n.F. werden aktive latente Steuern nicht angesetzt.

C. Erläuterungen zur Bilanz und zur Gewinn- und Verlustrechnung

Die zum Verkauf vorgesehenen Grundstücke wurden vollständig veräußert.

Unter den sonstigen Rückstellungen (T€ 4,0) werden Prüfungskosten und Kosten für die Steuererklärung des Geschäftsjahres 2014 ausgewiesen.

Es entfallen gemäß § 285 Nr. 17 HGB auf Abschlussprüfungsleistungen T€ 2,5 und auf Steuerberatungsleistungen T€ 0,8.

Die Umsatzerlöse aus dem Verkauf von unbebauten Grundstücken ergaben sich durch Abschluss von zwei Verträgen, die Abrechnung von Aufwendungen nach der Vermessung der Grundstücke und die Erstattung sonstiger Gebühren und Beiträge.

D. Sonstige Angaben

Alleinige Gesellschafterin der KEG ist die Stadt Friedrichroda.

Angaben zum Beirat (mit Aufsichtsratsfunktion) gemäß § 285 Nr. 10 HGB:

Herr Thomas Klöppel Bürgermeister der Stadt Friedrichroda
Herr Andre Friese Ingenieur, Friedrichroda (bis 19.06.2014)
Herr Falk Ortlepp Selbstständiger, Friedrichroda
Herr Dieter Bornhardt Pensionär (ab 19.06.2014)

Die Beiratsmitglieder erhielten für ihre Tätigkeit im Geschäftsjahr 2014 keine Bezüge.

Frau Monika Siede wurde ab 1. Januar 2013 zur Liquidatorin bestellt. Am 8. Januar 2013 wurde dies im Handelsregister eingetragen.

Vergütungen für die Geschäftsführungstätigkeit wurden in 2014 nicht gezahlt.

 

Friedrichroda, den 5. Juni 2015

Monika Siede, Liquidatorin

Protokoll der Gesellschafterversammlung vom 12.08.2015

Unter Verzicht auf alle sich aus Gesetz oder Gesellschaftsvertrag ergebenden Form- und Fristvorschriften halte ich hiermit als Vertreter der alleinigen Gesellschafterin der Kommunalen Entwicklungsgesellschaft Friedrichroda mbH eine Gesellschafterversammlung dieser Gesellschaft ab und beschließe auf der Grundlage der Beschlüsse des Beirates vom 11.08.2015,

Beschluss Nr. KEG/VI/2015/011

Der Beirat beschließt, den Prüfauftrag für die Liquidationszwischenbilanz der KEG Friedrichroda mbH i. L. zum 31.12.2014 (erweiterte Prüfung nach HGB und § 52 Abs. 1 Nr. 1und 2 HGrG) an die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft DOMUS AG, Regierungsstraße 58 in 99084 Erfurt zu erteilen.

Beschluss Nr. KEG/VI/2015/012

Der Beirat erteilt dem von der Geschäftsleitung der KEG mbH i. L. aufgestellten und von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft DOMUS AG erstellten Prüfbericht über den Jahresabschluss zum 31.12.2014 und der Liquidationszwischenbilanz seine Zustimmung und empfiehlt der Gesellschafterversammlung, den Jahresabschluss und die Liquidationszwischenbilanz mit einem Jahresfehlbetrag von -12.312,09 € und einer Bilanz von 189.106,15 € festzustellen.

Beschluss Nr. KEG/VI/2015/013

Der Beirat schließt sich dem Ergebnisverwendungsvorschlag an und empfiehlt der Gesellschafterversammlung, den Bilanzverlust zum 31.12.2014 in Höhe von - 12.312,09 € gegen das Liquidationskapital zu buchen.

Beschluss Nr. KEG/VI/2015/014

Der Beirat empfiehlt der Gesellschafterversammlung, die Liquidatorin ohne Einschränkungen für das Geschäftsjahr 2014 zu entlasten.

folgendes:

1.

Die Gesellschafterversammlung beschließt, den Prüfauftrag für die Liquidationszwischenbilanz der KEG Friedrichroda mbH i. L. zum 31.12.2014 (erweiterte Prüfung nach HGB und § 52 Abs. 1 Nr. 1und 2 HGrG) an die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft DOMUS AG, Regierungsstraße 58 in 99084 Erfurt zu erteilen.

2.

Die Gesellschafterversammlung stellt den von der Geschäftsleitung der KEG mbH i. L. aufgestellten und von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft DOMUS AG erstellten Prüfbericht über den Jahresabschluss zum 31.12.2014 und der Liquidationszwischenbilanz seine Zustimmung und empfiehlt der Gesellschafterversammlung, den Jahresabschluss und die Liquidationszwischenbilanz mit einem Jahresfehlbetrag von -12.312,09 € und einer Bilanz von 189.106,15 € fest.

3.

Die Gesellschafterversammlung beschließt, den Bilanzverlust zum 31.12.2014 in Höhe von - 12.312,09 € gegen das Liquidationskapital zu buchen.

4.

Die Gesellschafterversammlung beschließt, die Liquidatorin ohne Einschränkungen für das Geschäftsjahr 2014 zu entlasten.

Weitere Beschlüsse werden nicht gefasst.

 

Friedrichroda, den 12.08.2015

Klöppel, Bürgermeister V. d. Gesellschafterin

Siede, Liquidatorin

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