gaudlarchitekten GmbH
Dessau-Roßlau OT Dessau
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
35.101,00 |
25.842,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
2.518,00 |
3.792,00 |
| II.
Sachanlagen |
32.583,00 |
22.050,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
797.802,87 |
356.595,79 |
| I.
Vorräte |
627.874,01 |
313.577,88 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
169.806,25 |
33.833,45 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
122,61 |
9.184,46 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
3.253,66 |
1.196,35 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
836.157,53 |
383.634,14 |
Passiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Eigenkapital |
38.447,20 |
17.896,71 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Verlustvortrag |
7.103,29 |
9.629,09 |
| III.
Jahresüberschuss |
20.550,49 |
2.525,80 |
| B.
Sonderposten mit Rücklageanteil |
136,00 |
181,00 |
| C.
Rückstellungen |
41.918,82 |
21.116,43 |
| D.
Verbindlichkeiten |
752.945,51 |
344.440,00 |
| E.
Passive latente Steuern |
2.710,00 |
0,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
836.157,53 |
383.634,14 |
Anhang
für das Geschäftsjahr vom 01. Januar bis
31. Dezember 2011
Allgemeine Angaben
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft
im Sinne der §§ 264, 267 Abs. 1 HGB auf.
Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften des
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) aufgestellt.
II. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Die Bilanzierung der immateriellen
Vermögensgegenstände und der Sachanlagen erfolgte
zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unter
Berücksichtigung nutzungsbedingter
planmäßiger Abschreibungen. Grundlage der
planmäßigen Abschreibung ist die
voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen
Vermögensgegenstandes. Die beweglichen
Sachanlagegüter mit Zugang im Berichtsjahr werden
linear abgeschrieben. Geringwertige Wirtschaftsgüter
mit Anschaffungskosten bis EUR 410,00 wurden aus
Vereinfachungsgründen den steuerlichen Vorschriften
entsprechend in voller Höhe abgeschrieben
(§ 6 Abs. 2a EStG). Niedrigere
Wertansätze infolge steuerlich bedingter (Mehr-)
Abschreibungen in den Jahren vor Anwendung des BilMoG
wurden gemäß
Art. 67 Abs. 4 Satz 1 EGHGB
beibehalten.
Die Vorräte betreffen zum Bilanzstichtag noch in
Ausführung befindliche Aufträge. Die Bewertung
erfolgte nach Auskunft der Geschäftsführung
anhand der angefallenen Herstellungskosten. Diese
beinhalten auf der Grundlage der handels- und
steuerrechtlichen Vorschriften Fremdleistungen und
Fertigungseinzelkosten zuzüglich des
Gemeinkostenzuschlagsatzes des laufenden
Geschäftsjahres bezogen auf die
Fertigungseinzelkosten. Der Wertverzehr des
Anlagevermögens wurde berücksichtigt, soweit er
durch die entsprechenden Aufträge veranlasst war.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände wurden zum Nominalwert und
unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken
angesetzt. Wertberichtigungen waren im Geschäftsjahr
2011 nach Auskunft der Geschäftsführung
nicht erforderlich.
Flüssige Mittel wurden zu Nominalwerten
angesetzt.
Rechnungsabgrenzungsposten wurden mit den Nennwerten
bewertet.
Das Eigenkapital wurde zum Nennwert bewertet. Es
setzt sich aus dem gezeichneten Kapital (EUR 25.000,00),
dem Verlustvortrag (EUR 7.103,29) und dem
Jahresüberschuss (EUR 20.550,49) zusammen.
Zum 31.12.2011 sind keine
ausschüttungsgesperrten Beträge zu verzeichnen
(§ 285 Nr. 28 HGB).
Der Sonderposten mit Rücklageanteil beinhaltet
Sonderabschreibungen nach § 7g Abs. 1
des Einkommensteuergesetzes, die in den Jahren vor
Anwendung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetztes
beansprucht wurden. Insoweit wurde von dem
Beibehaltungswahlrecht des Art.
67 Abs. 1 Satz 1 EGHGB Gebrauch
gemacht.
Die Steuerrückstellungen sind in Höhe des
voraussichtlichen Anfalls entsprechend den steuerlichen
Bemessungsgrundlagen dotiert.
Die sonstigen Rückstellungen erfassen alle
erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten und
sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig
ist (§ 253 Abs. 1 Satz 2 HGB).
Die Verbindlichkeiten sind mit ihren
Rückzahlungsbeträgen angesetzt. Sie sind
hinsichtlich der Restlaufzeiten wie folgt zu gliedern:
|
bis zu einem Jahr EUR
|
ein bis fünf Jahre
EUR
|
mehr als fünf Jahre
EUR
|
Bilanzansatz EUR
|
|
609.187,44
|
143.758,07
|
0,00
|
752.945,51
|
Die sonstigen Verbindlichkeiten beinhalten Steuern
mit TEUR 11,8 (i.V. TEUR 4,2) sowie Verbindlichkeiten aus
Lohn und Gehalt mit TEUR 8,1 (i.V. TEUR 6,5)
Die Berechnung der latenten Steuern beruht auf
temporären Differenzen zwischen Bilanzposten aus
handelsrechtlicher und steuerrechtlicher Betrachtungsweise
gem. § 274 HGB. Die sich ergebenden Steuerbe- und
-entlastungen werden dabei unverrechnet angesetzt (§
274 Abs. 1 Satz 3 HGB). Der zur Berechnung der latenten
Steuern verwendete Ertragsteuersatz liegt für
Dessau-Roßlau bei 31,57% bzw. für Berlin bei
30,17%. Der Gewerbesteuer-Hebesatz beträgt hierbei
für Dessau- Roßlau 450% und für die
Betriebsstätte Berlin 410%.
Zum Abschlussstichtag bestanden keine
Haftungsverhältnisse im Sinne von
§ 251 HGB (§ 268 Abs. 7 HGB).
III. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem
Gesamtkostenverfahren
(§ 275 Abs. 2 HGB) aufgestellt.
Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag belasten in
voller Höhe das Ergebnis der gewöhnlichen
Geschäftstätigkeit (§ 285 Nr. 6 HGB).
IV. Sonstige Pflichtangaben
Im Geschäftsjahr wurden durchschnittlich 14
(Vorjahr 9) Arbeitnehmer beschäftigt. Die
Auszubildenden wurden nicht berücksichtigt
(§ 285 Nr. 7 HGB).
Mitglied des Geschäftsführungsorgans ist:
Herr Hendrik Gaudl
Der Geschäftsführer ist
alleinvertretungsberechtigt und befugt, im Namen der
Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter
eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Von den Erleichterungen der §§ 274a, 288
HGB wurde Gebrauch gemacht.
V. Ergänzende Angaben
Nach Auskunft der Geschäftsführung
bestanden keine nicht benannten
Gewähr-leistungsverpflichtungen und keine nicht
benannten sonstigen finanziellen Verpflichtungen.
VI. Ergebnisverwendungsvorschlag
Der Geschäftsführer schlägt der
Gesellschafterversammlung vor, den Jahresüberschuss
mit dem bestehenden Verlustvortrag zu verrechnen und den
übersteigenden Betrag auf neue Rechnung vorzutragen.
Dessau-Roßlau, den 04.10.2012
gez. Hendrik Gaudl
- Geschäftsführung -
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 18.10.2012 festgestellt.
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