gaudlarchitekten GmbHLiquidiert

06844 Dessau-Roßlau, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Stendal HRB 8353
Eingetragen
22.12.2008
Branche
Architekturbüros für Orts-, Regional- und LandesplanungArchitekturbüros für Garten- und LandschaftsgestaltungArchitekturbüros für Hochbau
Gegenstand
Planungsleistungen nach dem Leistungsbild der HOAI unter Einhaltung der berufsrechtlichen und standesrechtlichen Regelungen, insbesondere unter Beachtung der Bestimmungen des Architektengesetzes des Landes Sachsen-Anhalt.

Historie

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Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
Hendrik Gaudi
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Hendrik Gaudi
25.000 €
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

gaudlarchitekten GmbH

Dessau-Roßlau OT Dessau

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011

Bilanz

Aktiva

31.12.2011
EUR
31.12.2010
EUR
A. Anlagevermögen 35.101,00 25.842,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 2.518,00 3.792,00
II. Sachanlagen 32.583,00 22.050,00
B. Umlaufvermögen 797.802,87 356.595,79
I. Vorräte 627.874,01 313.577,88
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 169.806,25 33.833,45
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 122,61 9.184,46
C. Rechnungsabgrenzungsposten 3.253,66 1.196,35
Bilanzsumme, Summe Aktiva 836.157,53 383.634,14

Passiva

31.12.2011
EUR
31.12.2010
EUR
A. Eigenkapital 38.447,20 17.896,71
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Verlustvortrag 7.103,29 9.629,09
III. Jahresüberschuss 20.550,49 2.525,80
B. Sonderposten mit Rücklageanteil 136,00 181,00
C. Rückstellungen 41.918,82 21.116,43
D. Verbindlichkeiten 752.945,51 344.440,00
E. Passive latente Steuern 2.710,00 0,00
Bilanzsumme, Summe Passiva 836.157,53 383.634,14

Anhang


für das Geschäftsjahr vom 01. Januar bis 31. Dezember 2011

Allgemeine Angaben

Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft im Sinne der §§ 264, 267 Abs. 1 HGB auf.

Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) aufgestellt.

II. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Die Bilanzierung der immateriellen Vermögensgegenstände und der Sachanlagen erfolgte zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unter Berücksichtigung nutzungsbedingter planmäßiger Abschreibungen. Grundlage der planmäßigen Abschreibung ist die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes. Die beweglichen Sachanlagegüter mit Zugang im Berichtsjahr werden linear abgeschrieben. Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten bis EUR 410,00 wurden aus Vereinfachungsgründen den steuerlichen Vorschriften entsprechend in voller Höhe abgeschrieben (§ 6 Abs. 2a EStG). Niedrigere Wertansätze infolge steuerlich bedingter (Mehr-) Abschreibungen in den Jahren vor Anwendung des BilMoG wurden gemäß Art. 67 Abs. 4 Satz 1 EGHGB beibehalten.

Die Vorräte betreffen zum Bilanzstichtag noch in Ausführung befindliche Aufträge. Die Bewertung erfolgte nach Auskunft der Geschäftsführung anhand der angefallenen Herstellungskosten. Diese beinhalten auf der Grundlage der handels- und steuerrechtlichen Vorschriften Fremdleistungen und Fertigungseinzelkosten zuzüglich des Gemeinkostenzuschlagsatzes des laufenden Geschäftsjahres bezogen auf die Fertigungseinzelkosten. Der Wertverzehr des Anlagevermögens wurde berücksichtigt, soweit er durch die entsprechenden Aufträge veranlasst war.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden zum Nominalwert und unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken angesetzt. Wertberichtigungen waren im Geschäftsjahr 2011 nach  Auskunft der Geschäftsführung nicht erforderlich.

Flüssige Mittel wurden zu Nominalwerten angesetzt.

Rechnungsabgrenzungsposten wurden mit den Nennwerten bewertet.

Das Eigenkapital wurde zum Nennwert bewertet. Es setzt sich aus dem gezeichneten Kapital (EUR 25.000,00), dem Verlustvortrag (EUR 7.103,29) und dem Jahresüberschuss (EUR 20.550,49) zusammen.

Zum 31.12.2011 sind keine ausschüttungsgesperrten Beträge zu verzeichnen (§ 285 Nr. 28 HGB).

Der Sonderposten mit Rücklageanteil beinhaltet Sonderabschreibungen nach § 7g Abs. 1 des Einkommensteuergesetzes, die in den Jahren vor Anwendung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetztes beansprucht wurden. Insoweit wurde von dem Beibehaltungswahlrecht des Art. 67 Abs. 1 Satz 1 EGHGB Gebrauch gemacht.

Die Steuerrückstellungen sind in Höhe des voraussichtlichen Anfalls entsprechend den steuerlichen Bemessungsgrundlagen dotiert.

Die sonstigen Rückstellungen erfassen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten und sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist (§ 253 Abs. 1 Satz 2 HGB).

Die Verbindlichkeiten sind mit ihren Rückzahlungsbeträgen angesetzt. Sie sind hinsichtlich der Restlaufzeiten wie folgt zu gliedern:
  

 
bis zu einem Jahr EUR
ein bis fünf Jahre EUR
mehr als fünf Jahre EUR
Bilanzansatz EUR

 

609.187,44

143.758,07

0,00

752.945,51



Die sonstigen Verbindlichkeiten beinhalten Steuern mit TEUR 11,8 (i.V. TEUR 4,2) sowie Verbindlichkeiten aus Lohn und Gehalt mit TEUR 8,1 (i.V. TEUR 6,5)

Die Berechnung der latenten Steuern beruht auf temporären Differenzen zwischen Bilanzposten aus handelsrechtlicher und steuerrechtlicher Betrachtungsweise gem. § 274 HGB. Die sich ergebenden Steuerbe- und -entlastungen werden dabei unverrechnet angesetzt (§ 274 Abs. 1 Satz 3 HGB). Der zur Berechnung der latenten Steuern verwendete Ertragsteuersatz liegt für Dessau-Roßlau bei 31,57% bzw. für Berlin bei 30,17%. Der Gewerbesteuer-Hebesatz beträgt hierbei für Dessau- Roßlau 450% und für die Betriebsstätte Berlin 410%.

Zum Abschlussstichtag bestanden keine Haftungsverhältnisse im Sinne von § 251 HGB (§ 268 Abs. 7 HGB).

III. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung

Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren (§ 275 Abs. 2 HGB) aufgestellt.

Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag belasten in voller Höhe das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit (§ 285 Nr. 6 HGB).

IV. Sonstige Pflichtangaben

Im Geschäftsjahr wurden durchschnittlich 14 (Vorjahr 9) Arbeitnehmer beschäftigt. Die Auszubildenden wurden nicht berücksichtigt (§ 285 Nr. 7 HGB).

Mitglied des Geschäftsführungsorgans ist:

Herr Hendrik Gaudl

Der Geschäftsführer ist alleinvertretungsberechtigt und befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.

Von den Erleichterungen der §§ 274a, 288 HGB wurde Gebrauch gemacht.

V. Ergänzende Angaben

Nach Auskunft der Geschäftsführung bestanden keine nicht benannten Gewähr-leistungsverpflichtungen und keine nicht benannten sonstigen finanziellen Verpflichtungen.

VI. Ergebnisverwendungsvorschlag

Der Geschäftsführer schlägt der Gesellschafterversammlung vor, den Jahresüberschuss mit dem bestehenden Verlustvortrag zu verrechnen und den übersteigenden Betrag auf neue Rechnung vorzutragen.

Dessau-Roßlau, den 04.10.2012



gez. Hendrik Gaudl
- Geschäftsführung -

  

sonstige Berichtsbestandteile


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 18.10.2012 festgestellt.

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