Fuchs-Brot
GmbH
Düren
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2015
EUR |
31.12.2014
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
226.300,00 |
241.283,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
24.578,00 |
31.281,00 |
| II.
Sachanlagen |
201.722,00 |
210.002,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
193.906,08 |
229.464,17 |
| I.
Vorräte |
70.504,81 |
62.488,79 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
83.578,69 |
19.894,25 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
39.822,58 |
147.081,13 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
213,50 |
972,35 |
| D.
Aktive latente Steuern |
1.787,10 |
447,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
422.206,68 |
472.166,52 |
Passiva
|
|
31.12.2015
EUR |
31.12.2014
EUR |
| A.
Eigenkapital |
43.163,99 |
41.765,53 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
16.765,53 |
0,00 |
| III.
Jahresüberschuss |
1.398,46 |
16.765,53 |
| B.
Rückstellungen |
69.878,54 |
40.051,78 |
| C.
Verbindlichkeiten |
309.164,15 |
390.349,21 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
309.164,15 |
390.349,21 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
422.206,68 |
472.166,52 |
Anhang
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die handelsrechtlichen Bilanzierungs- und
Bewertungsvorschriften sowie die Grundsätze
ordnungsgemäßer Buchführung wurden ebenso wie
die ergänzenden Vorschriften des GmbH-Gesetzes und des
Gesellschaftsvertrages beachtet.
Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn-
und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden
können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt.
Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im
Sinne des § 267 Abs. 1 HGB. Die
Erleichterungsvorschriften der §§ 274a HGB und 288
HGB wurden beachtet.
Die Bilanz ist der Bestimmung des § 266 HGB
folgend aufgestellt. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde
wie im Vorjahr nach dem Gesamtkostenverfahren (§ 275
Abs. 2 HGB) gegliedert.
Die Wertansätze in der Eröffnungsbilanz
entsprechen den Werten der Schlussbilanz des vorhergehenden
Geschäftsjahres.
Das Anlagevermögen wurde mit den
Anschaffungskosten abzüglich der Abschreibungen
bewertet. Geringwertige Wirtschaftsgüter mit
Einzelanschaffungskosten bis 410,00 € wurden voll
abgeschrieben (§ 6 Abs. 2 EStG). Teilwertabschreibungen
bzw. außerplanmäßige Abschreibungen wurden
nicht vorgenommen.
Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe wurden mit
Einkaufspreisen bewertet. Fertige Waren wurden zu Material-
und Lohneinzelkosten sowie zu anteiligen Gemeinkosten und
anteiligem Wertverzehr des Anlagevermögens ausgewiesen.
Die Forderungen wurden mit dem Nennwert
berücksichtigt. Sonstige Vermögensgegenstände,
Kassenbestand und die Bankguthaben wurden mit dem Nominalwert
angesetzt.
Die Steuerrückstellungen beinhalten die das
Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten
Steuern, bewertet entsprechend dem voraussichtlichen
Veranlagungsergebnis.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle
weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden
alle erkennbaren Risiken berücksichtigt und mit den
Beträgen bewertet, die nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendig waren. Dabei wurden
die voraussichtlichen Erfüllungsbeträge
berücksichtigt.
Sämtliche Verbindlichkeiten wurden mit den
Erfüllungsbeträgen angesetzt. Verbindlichkeiten aus
Steuern und Sozialversicherung entsprechen den angemeldeten
Nominalwerten.
Umrechnung in Euro (§ 284 Abs. 2 Nr. 2 HGB)
Der Jahresabschluss enthält keine Posten, denen
Beträge zu Grunde liegen, die auf andere Währung
als Euro lauten bzw. ursprünglich lauteten.
Weitere Angaben (§ 284 Abs. 2 Nr. 3 bis 5 HGB)
Angaben im Sinne des § 284 Abs. 2 Nr. 3 bis 5 HGB
(Abweichungen von Bewertungsmethoden, Angaben zu
Gruppenbewertungen und als Herstellungskosten aktivierte
Zinsen) sind nicht zu machen.
Bilanzierungshilfe für aktivische latente Steuern
(§ 274 Abs. 1 S. 2 HBG)
Der sich nach der Steuerbilanz ergebende Steueraufwand
entspricht nicht dem Ergebnis der Handelsbilanz. Die
Steuerbilanz zeigt einen höheren Gewinn. Von der
Möglichkeit, einen Aktivposten für latente Steuern
zu bilden wurde Gebrauch gemacht.
Anlagevermögen (§ 268 Abs. 2 HGB)
Die Entwicklung des Anlagevermögens ist dem
Anlagegitter zu entnehmen. Die Abschreibungen des
Geschäftsjahres sind dort ebenfalls angegeben.
Haftungsverhältnisse (§ 268 Abs. 7 HGB)
Nicht zu bilanzierende Haftungsverhältnisse im
Sinne des § 251 HGB sowie sonstige finanzieller
Verpflichtungen im Sinne des § 285 Nr 3 HGB lagen nicht
vor.
Verbindlichkeitsspiegel (§ 268 Abs. 5 HGB)
|
Art der Verbindlichkeit
|
Gesamtbetrag
|
davon mit einer Restlaufzeit
|
|
zum
31.12.2015
|
kleiner 1 J.
|
1 bis 5 J.
|
größer 5 J.
|
|
T€
|
T€
|
T€
|
T€
|
| gegenüber
Kreditinstituten |
14,1 |
14,1 |
0,0 |
0,0 |
| aus Lieferungen und
Leistungen |
114,3 |
114,3 |
0,0 |
0,0 |
| gegenüber verbundenen
Unternehmen |
61,6 |
61,6 |
0,0 |
0,0 |
| gegenüber
Gesellschaftern |
61,6 |
61,6 |
0,0 |
0,0 |
| sonstige
Verbindlichkeiten |
57,5 |
57,5 |
0,0 |
0,0 |
|
Summe
|
309,1
|
309,1
|
0,0
|
0,0
|
Angaben zur Geschäftsführung (§ 285 Nr. 10
HGB)
Mitglieder der Geschäftsführung waren im
Kalenderjahr 2015:
Dr. Josef Schaefer
Matthias Blatter
Arbeitnehmer (§ 285 Nr. 7 HGB)
Die durchschnittliche Arbeitnehmerzahl im Kalenderjahr
2015 stellt sich wie folgt dar:
| Leitende Angestellte |
2 |
| Sonstige Angestellte |
97 |
| Summe |
99 |
Düren, 1. Juni 2016
| Dr. Josef Schaefer |
Matthias Blatter |
|
Geschäftsführer |
Geschäftsführer |
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 01.06.2016 festgestellt.
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