Stammdaten

Register
Amtsgericht Hof HRB 4665
Eingetragen
31.3.2010
Branche
Betrieb von Einrichtungen für kunstschaffende Tätigkeiten und darstellende Künste a. n. g.Spielstätten für Schauspiel und MusiktheaterOrganisationen der Kultur
Gegenstand
Pflege und Förderung der darstellenden Kunst und der Kultur als freiwillige Aufgabe im Sinne von Art. 57 GO Bayern insbesondere durch den Betrieb der Einrichtungen und die Duchführungen von Theateraufführungen sowie sonstigen künstlerischen Veranstaltungen

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Jean Petrahn
seit 2.3.2026
Geschäftsführer
Lothar Krause
seit 17.12.2024
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

0.00% identifiziert100.00% ungelöst

Ungelöste Beteiligungen (1)

NameAnteil
Zweckverband „Nordost-oberfränkisches Städtebundtheater“
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Zweckverband „Nordost-oberfränkisches Städtebundtheater“
Germany
25.000 €
100.00%

Bilanzkonten

Gewinn- und Verlustrechnung

Posten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Theater Hof GmbH

Hof

Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023

Bilanz zum 31.12.2023

Aktivseite

31.12.2023

31.12.2022

A. Anlagevermögen

I. Immaterielle Vermögensgegenstände

1. entgeltlich erworbene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche

Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten

678,00

1.582,00

II. Sachanlagen

1. andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung

120.868,00

159.153,00

121.546,00

160.735,00

B. Umlaufvermögen

I. Vorräte

1. Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe

43.500,00

43.500,00

II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

15.552,75

14.079,43

2. Forderungen an den Gesellschafter

0,00

30.000,00

3. sonstige Vermögensgegenstände

114.793,69

564.658,69

130.346,44

608.738,12

III. Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten

1.677.221,39

471.649,66

1.851.067,83

1.123.887,78

C. Rechnungsabgrenzungsposten

39.261,94

20.117,62

Bilanzsumme

2.011.875,77

1.304.740,40

Passivseite

31.12.2023

31.12.2022

 €

 €

A. Eigenkapital

I. Stammkapital

25.000,00

25.000,00

II. Gewinnvortrag

342.191,82

339.858,87

III. Jahresüberschuss

2.272,90

2.332,95

369.464,72

367.191,82

B. Rückstellungen

1. sonstige Rückstellungen

613.117,00

389.971,00

C. Verbindlichkeiten

1. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen

102.441,00

140.353,24

2. Verbindlichkeiten gegenüber dem Gesellschafter

517.665,69

28.842,72

3. sonstige Verbindlichkeiten

52.893,01

60.610,27

672.999,70

229.806,23

D. Rechnungsabgrenzungsposten

356.294,35

317.771,35

Bilanzsumme

2.011.875,77

1.304.740,40

Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 2023

01.01.2023 - 31.12.2023

01.01.2022 - 31.12.2022

 €

1.

Umsatzerlöse

12.580.465,68

11.432.984,76

2.

sonstige betriebliche Erträge

105.457,10

12.685.922,78

542.528,31

11.975.513,07

3.

Materialaufwand

a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und

Betriebsstoffe und für bezogene Waren

622.953,16

723.209,29

b) Aufwendungen für bezogene Leistungen

5.500.911,99

6.123.865,15

5.429.846,34

6.153.055,63

4.

Personalaufwand

a) Löhne und Gehälter

4.002.672,87

3.438.811,32

b) soziale Abgaben und Aufwendungen

für Altersversorgung und für Unterstützung

933.056,26

4.935.729,13

787.392,65

4.226.203,97

5.

Abschreibungen auf immaterielle Vermögens-

gegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen

49.475,88

69.235,17

6.

sonstige betriebliche Aufwendungen

1.579.972,14

1.522.609,75

7.

Betriebsergebnis

-3.119,52

4.408,55

8.

sonstige Zinsen und ähnliche Erträge

7.720,73

76,04

9.

Zinsen und ähnliche Aufwendungen

0,00

7.720,73

0,00

76,04

10.

Ergebnis nach Steuern

4.601,21

4.484,59

11.

sonstige Steuern

2.328,31

2.151,64

12.

Jahresüberschuss

2.272,90

2.332,95

Anhang des Geschäftsjahres 2023

Allgemeine Angaben

Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes "Nordostoberfränkisches Städtebundtheater" hat am 10. März 2010 die Gründung der Theater Hof GmbH mit Sitz in Hof beschlossen. Die Eintragung in das Handelsregister des Amtsgerichts Hof (HRB 4665) erfolgte am 31. März 2010. Geschäftsjahr der Gesellschaft ist gemäß § 4 des Gesellschaftsvertrages das Kalenderjahr. Vom Zeitpunkt der Eintragung der Gesellschaft bis zum 31. Dezember 2010 wurde daher ein Rumpfwirtschaftsjahr gebildet.

Der Spielbetrieb des Eigenbetriebes ist auf Grundlage der Beschlüsse des Zweckverbandes zum 01. September 2010 auf die Theater Hof GmbH übergegangen. Alle Mitarbeiter des Eigenbetriebes haben dem Betriebsübergang gem. § 613a BGB widersprochen und werden daher entgeltlich der Theater Hof GmbH gestellt. Neueinstellungen ab 01. September 2010 erfolgen direkt durch die Theater Hof GmbH.

Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 wurde nach den Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches und den ergänzenden Bestimmungen des GmbH-Gesetzes aufgestellt. Gemäß § 12 des Gesellschaftsvertrages ist der Jahresabschluss und der Lagebericht nach den für große Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Dritten Buches des Handelsgesetzbuches aufzustellen.

Für die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt.

Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Der Ausweis und die Bewertung der immateriellen Vermögensgegenstände und Sachanlagen erfolgten unter Beachtung der handels- und steuerrechtlichen Vorschriften.

Entgeltlich von Dritten erworbene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wurden zu Anschaffungskosten aktiviert und ihrer voraussichtlichen Nutzungsdauer entsprechend linear, im Zugangsjahr zeitanteilig, abgeschrieben.

Die Sachanlagen wurden zu den Anschaffungskosten, einschließlich einzeln zuzuordnender Nebenkosten, bewertet. Anschaffungspreisminderungen wie Investitionszuschüsse, Skonti und Rabatte wurden direkt abgesetzt.

Die Anschaffungskosten wurden gemäß § 253 Abs. 3 um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die angewandten Nutzungsdauern verteilen die Anschaffungskosten auf die Geschäftsjahre, in denen das Wirtschaftsgut voraussichtlich genutzt werden wird.

Geringwertige Vermögensgegenstände wurden im Wirtschaftsjahr der Anschaffung, Herstellung oder Einlage in voller Höhe als Betriebsausgaben erfasst, wenn die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um einen darin enthaltenen Vorsteuerbetrag, für den einzelnen Vermögensgegenstand 250 EUR nicht überstiegen.

Für abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens nach dem 31.12.2017 mit Anschaffungskosten von 250 EUR bis 800 EUR, die selbstständig nutzbar sind, wurde gemäß § 6 Abs. 2 EStG von dem Wahlrecht zur Sofortabschreibung im Jahr der Anschaffung Gebrauch gemacht.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden zu Nominalbeträgen bilanziert.

Als aktive Rechnungsabgrenzungsposten sind Auszahlungen vor dem Abschlussstichtag angesetzt, soweit sie Aufwand für einen bestimmten Zeitraum nach diesem Zeitpunkt darstellen.

Die sonstigen Rückstellungen beinhalten alle erkennbaren wirtschaftlichen Risiken und ungewissen Verpflichtungen.

Die Rückstellungen und Verbindlichkeiten wurden gemäß § 253 HGB n.F. mit ihrem Erfüllungsbetrag passiviert.

Angaben zu Positionen der Bilanz

Anlagevermögen

Die Entwicklung der einzelnen Bilanzpositionen und die Abschreibungen sind dem Anlagenspiegel zu entnehmen, der Teil des Anhanges ist.

Vorräte

Die Bestände an Kostümen sowie die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe der Schreinerei, des Malsaales, der Schneiderei und der sonstigen Bühnenausstattung werden auf Grund der geringen Wertschwankungen mit einem Festwert bilanziert.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Diese Position enthält im Wesentlichen die Forderung an die Stadt Hof für Bauinstandhaltungsmaßnahmen in Höhe von T€ 111 (VJ T€ 35). Im Vorjahr bestanden Forderungen an den Eigenbetrieb des Zweckverbandes "Nordostoberfränkisches Städtebundtheater" für den Betriebskostenzuschuss 2022 in Höhe von T€ 30 sowie die Forderung aus einer Versicherungsentschädigung mit T€ 510.

Alle Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben eine Laufzeit von bis zu einem Jahr.

Eigenkapital

Hier wird neben dem Stammkapital in Höhe von T€ 25 der Gewinnvortrag aus den Vorjahren mit T€ 342 und der Jahresüberschuss des Geschäftsjahres mit T€ 2 ausgewiesen. Der Jahresüberschuss 2022 in Höhe von T€ 2 wurde auf neue Rechnung vorgetragen.

sonstige Rückstellungen

Diese Position mit T€ 613 (VJ T€ 390) entwickelte sich wie folgt:

sonstige Rückstellungen

Stand

Verbrauch

Auflösung

Zuführung

Endstand

01.01.2023

31.12.2023

Jahresabschlusskosten

11

11

0

11

11

Personalrückstellungen

211

211

0

364

364

ausstehende Rechnungen

168

141

27

238

238

Gesamt

390

363

27

613

613

Verbindlichkeiten

Alle Verbindlichkeiten haben eine Laufzeit von bis zu einem Jahr (T€ 673; VJ T€ 230).

Verbindlichkeiten gegenüber dem Gesellschafter

Diese Position enthält im Wesentlichen die Verbindlichkeit an den Eigenbetrieb des Zweckverbandes "Nordostoberfränkisches Städtebundtheater" aus der Weiterbelastung der Personalkosten in Höhe von T€ 33 (VJ T€ 29) sowie für den Betriebskostenzuschuss 2023 in Höhe von T€ 485 (VJ Forderung T€ 30).

sonstige Verbindlichkeiten

Diese Position enthält Verbindlichkeiten aus Steuern in Höhe von T€ 31 (VJ T€ 34) sowie Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen Sicherheit mit T€ 20 (VJ T€ 23).

passive Rechnungsabgrenzung

Diese Position enthält im Wesentlichen bereits zugeflossene Einzahlungen des Spielbetriebs (T€ 313; VJ T€ 293) für Aufführungen im Kalenderjahr 2024. Des Weiteren wurden die vereinnahmten Entgelte für die Bereitstellung von Werbeflächen auf Pkws anteilig passivisch abgegrenzt (T€ 32; VJ T€ 13).

Angaben zu Positionen der Gewinn- und Verlustrechnung

Gliederung der Umsatzerlöse

Jan - Dez 2023

Jan - Dez 2022

T€

T€

Erlöse aus dem Spielbetrieb Hof

857

589

Erlöse aus Spielbetrieb Abstecher

162

124

Erlöse aus Zuschüssen

11.535

10.702

Erlöse aus Vermietung

9

4

sonstige Umsatzerlöse

17

14

Umsatzerlöse Gesamt

12.580

11.433

sonstige betriebliche Erträge

Diese Position (T€ 105; VJ T€ 543) wird im Wesentlichen bestimmt durch die Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen (T€ 27; VJ T€ 10) sowie durch periodenfremde Erträge in Höhe von T€ 34 (VJ T€ 2). Im Vorjahr waren Erträge aus Schadenersatz in Höhe von T€ 516 enthalten.

Materialaufwand

Die Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe in Höhe von T€ 623 (VJ T€ 723) enthalten Kosten für den Energie- und Wasserbezug in Höhe von T€ 307 (VJ T€ 442) sowie Materialverbrauch mit T€ 305 (VJ T€ 269).

Aufwendungen für bezogene Leistungen (T€ 5.501; VJ T€ 5.430) enthalten im Wesentlichen die Kosten aus der Weiterbelastung der Personalkosten des Eigenbetriebs (T€ 3.214; VJ T€ 3.469) sowie die Orchesterkosten mit T€ 1.447 (VJ T€ 1.310).

Personalaufwand

Der Personalaufwand in Höhe von T€ 4.936 (VJ T€ 4.226) enthält die abgerechneten Löhne und Gehälter der Mitarbeiter und der zeitlich befristet beschäftigten Künstler mit T€ 4.003 (VJ T€ 3.439). Darüber hinaus werden in dieser Position die sozialen Abgaben (T€ 776; VJ T€ 671) und die Aufwendungen für Altersversorgung (T€ 108; VJ T€ 99) erfasst.

sonstige betriebliche Aufwendungen

Sonstige betriebliche Aufwendungen (T€ 1.580; VJ T€ 1.523) beinhalten im Wesentlichen die von der Stadt Hof weiterbelasteten Gebäudekosten (T€ 775; VJ T€ 746) sowie die Kosten für überlassene Mitarbeiter der Stadt Hof (T€ 311; VJ T€ 282) und für Werbung und Öffentlichkeitsarbeit (T€ 172; VJ T€ 171).

Angaben zum Jahresergebnis

Die Theater Hof gGmbH schließt das Geschäftsjahr vom 01. Januar bis 31. Dezember 2023 mit einem Jahresüberschuss von T€ 2 (VJ T€ 2) ab. Die Geschäftsführung schlägt vor, den Jahresüberschuss auf neue Rechnung vorzutragen.

Nachtragsbericht

Vorgänge von besonderer Bedeutung nach dem Schluss des Geschäftsjahres bis zur Erstellung des Jahresabschlusses, die einen wesentlichen Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft ausüben, haben sich nicht ereignet.

Ergänzende Angaben

Das vom Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr berechnete Honorar für Abschlussprüfungsleistungen beträgt T€ 8. Darüber hinaus wurden keine weiteren Leistungen erbracht.

Organe der Gesellschaft

Aufsichtsrat:

Eva Döhla (Vorsitzende); Oberbürgermeisterin Stadt Hof

Dr. Jürgen Adel (bis 12.12.2023); Frauenarzt, Stadtrat

Peter Nürmberger; Kulturamtsleiter der Stadt Hof

Angela Bier; Bankprokuristin, Stadträtin

Christian Herpich; Selbstständiger Metzgermeister, Stadtrat

Renate Fuchs; Buchhändlerin, Stadträtin

Alexander Kaiser; Gastronom, Stadtrat

Albert Rambacher; Oberstudienrat a. D., Stadtrat

Dr. Stefan Specht; Rechtsanwalt, Bezirksrat des Bezirks Oberfranken

Dr. Lothar Franz (bis 30.04.2023); Im Ruhestand, Kreisrat des Landkreises Hof

Hans-Peter Baumann (ab 01.05.2023); Bürgermeister der Stadt Schwarzenbach/Saale, Kreisrat des Landkreises Hof

Eva Enders; Kulturamtsleiterin der Stadt Selb

Nicolas Lahovnik; Bürgermeister der Stadt Wunsiedel

Im Berichtsjahr wurden keine Vergütungen an die Mitglieder des Aufsichtsrates gezahlt.

Geschäftsführung:

Reinhardt Friese; Intendant

Florian Lühnsdorf

Die Nennung der Bezüge unterbleibt gemäß § 286 Abs. 4 HGB.

Belegschaft

Der durchschnittliche Personalstand betrug im Berichtsjahr 107 Mitarbeiter (VJ 101 MA). Zum Bilanzstichtag wurden von der Gesellschaft 110 Mitarbeiter (VJ 103 Mitarbeiter) und drei Auszubildende (VJ 3) beschäftigt. Davon wurden 25 Mitarbeiter (VJ 21 MA) in Teilzeit beschäftigt.

 

Hof, 02. Februar 2024

Theater Hof GmbH

Florian Lühnsdorf; Kfm.-Techn. Geschäftsführer

Reinhardt Friese; Geschäftsführer, Intendant

Anlagenspiegel zum 31.12.2023

Anschaffungs- und Herstellungskosten

Anfangsstand

Zugänge

Abgänge

Endstand

01.01.2023

31.12.2023

1

2

3

4

5

I. Immaterielle Vermögensgegenstände

1. entgeltlich erworbene gewerbliche Schutzrechte

und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen

an solchen Rechten und Werten

20.790,90

0,00

0,00

20.790,90

II. Sachanlagen

1. andere Anlagen, Betriebs-

und Geschäftsausstattung

708.515,07

10.404,88

52.213,55

666.706,40

Summe der Sachanlagen

708.515,07

10.404,88

52.213,55

666.706,40

Gesamt

729.305,97

10.404,88

52.213,55

687.497,30

Abschreibungen

Anfangsstand

Abschreibungen

angesammelte

Endstand

01.01.2023

Abschreibungen

31.12.2023

aus Spalte 4

6

7

8

9

I. Immaterielle Vermögensgegenstände

1. entgeltlich erworbene gewerbliche Schutzrechte

und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen

an solchen Rechten und Werten

19.208,90

904,00

0,00

20.112,90

II. Sachanlagen

1. andere Anlagen, Betriebs-

und Geschäftsausstattung

549.362,07

48.571,88

52.095,55

545.838,40

Summe der Sachanlagen

549.362,07

48.571,88

52.095,55

545.838,40

Gesamt

568.570,97

49.475,88

52.095,55

565.951,30

Restbuchwerte

Restbuchwerte am

Restbuchwerte am

31.12.2023

31.12.2022

10

11

I. Immaterielle Vermögensgegenstände

1. entgeltlich erworbene gewerbliche Schutzrechte

und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen

an solchen Rechten und Werten

678,00

1.582,00

II. Sachanlagen

1. andere Anlagen, Betriebs-

und Geschäftsausstattung

120.868,00

159.153,00

Summe der Sachanlagen

120.868,00

159.153,00

Gesamt

121.546,00

160.735,00

Lagebericht des Geschäftsjahres 2023

1. Rechtliche und wirtschaftliche Grundlagen

Der Zweckverband Nordostoberfränkisches Städtebundtheater Hof als alleiniger Gesellschafter der gemeinnützigen Theater Hof GmbH beschloss in seiner Zweckverbandsversammlung am 10. März 2010 die Gründung der Gesellschaft. Die Eintragung ins Handelsregister des Amtsgerichts Hof (HRB 4665) erfolgte am 31. März 2010. Geschäftsjahr der Gesellschaft ist das Kalenderjahr. Die Zeit von der Eintragung der Gesellschaft bis zum 31. Dezember 2010 war daher ein Rumpfwirtschaftsjahr. Die Gesellschaft hat ihren Sitz in 95028 Hof, Kulmbacher Straße 5.

Zweck der Gesellschaft ist die Pflege und die Förderung der darstellenden Kunst und der Kultur. Diese freiwillige Aufgabe im Sinne von Artikel 57 der Gemeindeordnung des Freistaats Bayern wird insbesondere durch den Betrieb der Einrichtungen und die Durchführung von Theateraufführungen sowie sonstigen künstlerischen Veranstaltungen erfüllt. Der Theaterbetrieb umfasst die Sparten Musiktheater, Schauspiel, Ballett und Kinder- und Jugendtheater. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne der Abgabenordnung.

Die satzungsmäßigen Organe der Gesellschaft sind die Gesellschafterversammlung, der Aufsichtsrat, der aus zwölf Mitgliedern besteht und die Geschäftsführung.

Zur Erfüllung der satzungsmäßigen Aufgabe stellt die Stadt Hof dem Theater Hof grundsätzlich unentgeltlich ein spielfertiges Haus zur Verfügung. Seit dem Jahr 2013 trägt die Theater Hof GmbH die Kosten für den Gebäudeunterhalt. Das Gebäude wurde im Jahr 1994 in Betrieb genommen. Das Theater nutzt für Proben und für Vorstellungen in Hof eine große Bühne im Theatergebäude, das sogenannte Große Haus mit 567 Plätzen sowie das Studio mit 99 Plätzen.

Bis zum 31. August 2010 erfolgte der Theaterbetrieb durch den Zweckverband Nordostoberfränkisches Städtebundtheater selbst. Mit Wirkung zum 1. September 2010 wurde der Spielbetrieb des Zweckverbandes auf der Grundlage der Beschlüsse der Verbandsversammlung auf die Theater Hof GmbH übertragen. Alle Mitarbeiter des Zweckverbandes haben dem Betriebsübergang gem. § 613a BGB widersprochen und werden daher entgeltlich der Theater Hof GmbH zur Erfüllung der satzungsmäßigen Zwecke gestellt. Neueinstellungen seit dem 01. September 2010 erfolgen nur noch durch die Theater Hof GmbH.

2. Geschäftsverlauf

Das Wirtschaftsjahr 2023 ist das erste vollständige Jahr, in dem eine Erholung von den infektionsschutzrechtlichen Publikumseinschränkungen und vom großen Löschwasserschaden am 03.02.2022 auf der Bühne des Großen Hauses beginnen konnte. Aufgrund des ohne Zuschusserhöhungen drohenden Fehlbetrags, hat der Aufsichtsrat der Theater Hof GmbH den von der Geschäftsleitung vorgelegten Wirtschaftsplan nicht genehmigt.

Im Großen Haus des Theaters Hof hatten im Wirtschaftsjahr sechs Musiktheater-, sechs Schauspielproduktion und zwei Ballettproduktion ihre Premiere.

Aus wirtschaftlicher Sicht ragten im Jahr 2023 der Ballettabend "Der Feuervogel / Petruschka" (Gesamteinnahmen T€ 102) und der Musicalklassiker "Brigadoon" (T€ 90) hervor. Ebenfalls im oberen Bereich der Einnahmen ist die die Operette "Die Fledermaus" (T€ 78), die Oper "Die Zauberflöte" (T€ 67), die Musicaluraufführung "A Tale of Two Cities" (T€ 62) sowie eine spartenübergreifende Musiktheateruraufführung "Der Soldat und die Tänzerin" (T€ 60) angesiedelt. Das Familienstück vom Ballett mit "Der kleine Prinz" wurde von den meisten Zuschauerinnen und Zuschauern im Wirtschaftsjahr gesehen (8.195, vgl. zum einnahmestärksten "Feuervogel": 3.356) und erreichte wegen der üblichen Vergünstigungen für Kinder bei den Einnahmen die siebte Position (T€ 48). Finanziell erwähnenswert sind noch die Gesamteinahmen der Oper "Falstaff" (T€ 42) der Schauspielklassiker "Kasimir und Karoline" (T€ 39) und "Hamlet" (T€ 38) sowie kleinformatigen aber populären Tom-Waits-Liederabends "A Little Trip to Heaven" (T€ 33).

Zur Uraufführung kamen im Jahr 2023 das spartenübergreifende Musiktheater "Der Soldat und die Tänzerin" mit Musik von Martyn Jaques, das Musical "A Tale of Two Cities" von Paul Graham Brown. Eine Erstaufführung der neuen deutschen Textfassung gab es sowohl in der Oper "Die Zauberflöte" als auch im Musicalklassiker "Brigadoon". Der am Silvesterabend uraufgeführten musikalischen Abend "Hossa! - Die Hitparade 4", von Intendant Reinhardt Friese erdacht und zusammengestellt, war ausverkauft. In den Balletturaufführungen wurden Choreografien uraufgeführt im "Der Feuervogel / Petruschka" von Barbara Buser, im vertanzten Roman "Terranauts" von Lilit Hokobyan und von Torsten Händler in "Der kleine Prinz". Das Kinderstück "Hase Primel" kam zur deutschen Erstaufführung am Theater Hof.

Die Besucherzahl für die Veranstaltungen im Theatergebäude am Standort Hof beträgt im Wirtschaftsjahr 51.499 (i. Vj. 36.671). Im Geschäftsjahr 2023 betragen die nur hieraus generierten Einnahmen T€ 795 (i. Vj. T€ 570).

Die Anzahl der Vorstellungen im Großen Haus betrug 126 (i. Vj. 105). Die Auslastung betrug hierbei 56% ohne Einbeziehung von "A Little Trip to Heaven" mit einer kleinen Bestuhlung auf der Drehbühne.

Das Theater Hof ist eine von deutschlandweit 24 Landesbühnen im Deutschen Bühnenverein. Die Produktionen des Theaters waren im Jahr 2023 bei 177 Gastspielen (i. Vj. 154) zu sehen, sowohl außerhalb wie auch innerhalb des Stadtgebiets. 108 Vorstellungen (i. Vj. 78) davon wurden beim Jungen Theater Hof gebucht. Insgesamt haben 9.851 Besucher (i. Vj. 7.676) diese Gastspiele auswärts besucht. Die Einnahmen hierfür betrugen T€ 162 (i. Vj. T€ 124).

Die Gesamtbesucherzahl (Hof und Gastspiele) beträgt im Wirtschaftsjahr 2023 insgesamt 61.350 (i. Vj. 44.347, 2021: 12.754; 2020: 22.717; 2019: 79.757). Aus dem Spielbetrieb konnten insgesamt Einnahmen in Höhe von T€ 958 (i. Vj. 693; 2021: T€ 238; 2020: T€ 431; 2019: T€ 1.243) erzielt werden.

Im Wirtschaftsjahr 2023 hat die Theater Hof GmbH Zuschüsse zur Erfüllung des kulturellen Auftrags von insgesamt T€ 11.416 (i. Vj. T€ 10.575) vom Eigenbetrieb des Zweckverbands Nordostoberfränkisches Städtebundtheater erhalten. Der größte hierin enthaltene Zuschuss ist mit T€ 5.798 (i. Vj. T€ 5.016) der vom Freistaat Bayern.

Da die Mitarbeiter des Zweckverbandes dem Betriebsübergang auf die Theater Hof GmbH widersprochen haben, hat der Eigenbetrieb Personalkosten von T€ 3.214 (i. Vj. T€ 3.469; 2021: T€ 2.777; 2020: T€ 3.263), obwohl der Theaterbetrieb durch die Tochtergesellschaft erbracht wird. Das Personal wird der Theater Hof GmbH zur Erbringung der Theaterleistungen gegen Kostenerstattung überlassen. Die Personalkosten werden dabei in identischer Höhe an die Theater Hof GmbH weiterbelastet; die Erträge aus der Weiterbelastung (T€ 3.214; i. Vj. T€ 3.469) werden erfasst. Die Zahl der Mitarbeiter des Eigenbetriebs zum 31. Dezember 2023 betrug 58 (zum 31.12.2022: 63). Die ausgeschiedenen Mitarbeiter wurden durch entsprechende Neueinstellungen bei der Theater Hof GmbH ersetzt.

Außerdem enthält der Materialaufwand die Kosten für Orchesterleistungen, die von der Hofer Symphoniker gGmbH bezogen wurden (T€ 1.447; i. Vj. T€ 1.310) und die deutlich gesunkenen Kosten für Energiebezug (T€ 307; i. Vj. T€ 442; i. Vvj. T€ 329). Im Übrigen werden unter "Fremdleistung, Personal von Dritten" die Aufwendungen für selbständige künstlerische Gäste erfasst (T€ 557; i. Vj. T€ 419).

Der Personalaufwand von T€ 4.936 (i. Vj. T€ 4.226) betrifft vor allem die Gehälter von 110 (i. Vj. 103) Mitarbeitern, davon 25 Teilzeitkräfte (i. Vj. 21). Hierbei handelt es sich um den Ersatz von Mitarbeitern, die beim Zweckverband ausgeschieden sind und eine Mitarbeitermehrung durch Teilzeitkräfte auf eine Stelle. Außerdem enthält der Personalaufwand die Kosten für drei Auszubildende (i. Vj. drei).

In Höhe von T€ 589 (i. Vj. auch T€ 589) enthält der Personalaufwand die Kosten für produktionsbezogen beschäftigte künstlerische Gäste. Zusammen mit den Kosten für selbständige künstlerische Gäste (Regie, Ausstattung, Choreografie, Videografie) beträgt der Aufwand für Mitarbeiter, die nicht fest zum Ensemble gehören, T€ 1.146 (i. Vj. T€ 1.008).

Der Gesamtpersonalstand des Theaterbetriebs umfasst neben den Mitarbeitern des Zweckverbandes und der Theater Hof GmbH auch drei Mitarbeiter der Stadt Hof, die dem Theater entgeltlich überlassen werden. Die von der Stadt Hof weiterberechneten Kosten hierfür in Höhe von T€ 311 (i. Vj. T€ 282) werden im sonstigen betrieblichen Aufwand erfasst.

Die sonstigen Rückstellungen (T€ 613; i. Vj. T€ 390) betreffen u.a. Jahresabschlusskosten, Personalausgaben und ausstehende Rechnungen. Der Anstieg wurde durch personalrelevante Kosten wie z.B. für Überstunden und Urlaub.

Aufgrund der Zuschusszahlungen des Alleingesellschafters Zweckverband an die Theater Hof GmbH kann die GmbH ein ausgeglichenes Ergebnis (Jahresüberschuss von € 2.272,90; i. Vj. € 2.332,95) ausweisen. Der Jahresfehlbetrag des Zweckverbands Nordostoberfränkisches Städtebundtheater für das Geschäftsjahr 2023 beträgt T€ 313 (i. Vj. Jahresfehlbetrag von T€ 749) und entspricht in etwa den Erwartungen.

3. Investitionen und Finanzierung

Aufgrund des nichtgenehmigten Wirtschaftsplans für das Jahr 2023 wurden keine Investitionen getätigt.

Die Liquidität für den Betrieb des Theaters wird über den Gesellschafter sichergestellt. Der Zweckverband Nordostoberfränkisches Städtebundtheater hat eine Kreditlinie bis zu einer Höhe von T€ 1.500.

Unter Berücksichtigung des kleinen Jahresüberschusses und des Ergebnisvortrages errechnet sich ein Eigenkapital von T€ 369. Bezogen auf die deutlich gestiegene Bilanzsumme zum Bilanzstichtag von T€ 2.012 (i. Vj. T€ 1.305) beträgt die Eigenkapitalquote 18,4% (i. Vj. 28,1%). Aus Sicht der Geschäftsführung erscheint diese Quote zu gering.

4. Ausblick

Auch der Wirtschaftsplan der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2024 wurde vom Aufsichtsrat in seiner Sitzung am 10. Dezember 2023 aufgrund der Haushaltslage der Stadt Hof nicht genehmigt. Für das Geschäftsjahr 2024 stellte die Geschäftsführung einen konsolidierten (mit Eigenbetrieb) Jahresfehlbetrag in Höhe von bis zu T€ 1.250 aufgrund der zu erwartenden Mehrkosten und der vom Freistaat Bayern und der Stadt Hof in Aussicht gestellten Zuschusskürzungen im Vergleich zum Vorjahr vor. Dieser Fehlbetrag würde vom Eigenbetrieb des Theaters Hof im Rahmen des Betriebskostenzuschusses getragen werden. Jedoch wäre die Stadt Hof verpflichtet, zu gegebener Zeit den entstandenen Fehlbetrag auszugleichen. Die Stadt Hof verfügte jedoch zum Entscheidungszeitpunkt über keinen verabschiedeten Haushalt für das Jahr 2024, so dass bereits aus diesem Grund die Aufsichtsräte aus dem Hofer Stadtrat nicht für den Wirtschaftsplan votieren konnten.

Der trotz aller Bemühungen entstandene konsolidierte Fehlbetrag des Jahres 2023 sowie die Erwartungen für 2024 erhöhen das Druckmoment auf die politischen Entscheidungsträger bzgl. der Zuschusssituation. Mit der Bayerischen Staatsregierung haben sich die Verbandsvorsitzende, Oberbürgermeisterin Eva Döhla, sowie Stadtkämmerer Peter Fischer ins Benehmen gesetzt, es besteht ein Austausch vor allem mit dem Staatsministerium der Finanzen. Denn dieses droht mit einer Kürzung der Finanzausgleichszahlungen an die Kommune, wenn "freiwillige Leistungen" ans Theater steigen sollten. Das Staatsministerium für Kunst muss aber aufgrund des Haushaltsrechts eine paritätische Erhöhung des übrigen Zuschusses bei seinen Zuschussanpassungen voraussetzen. Bei Ausbleiben einer Zuschusserhöhung ist anzunehmen, dass erhebliche Fehlbeträge des Zweckverbandes Nordostoberfränkisches Städtebundtheater Hof als Aufgabenträger der Theater Hof GmbH entstehen werden.

Die Geschäftsleitung wurde von der Aufsichtsratsvorsitzenden mit Email vom 29.12.2023 aufgefordert, ein Gutachten zur wirtschaftlichen Entwicklung und mit Modellen zur Konsolidierung in Auftrag zu geben. Von der Geschäftsführung werden zu diesem Zweck derzeit Daten angefordert, um mögliche Maßnahmen insbesondere in Hinblick auf Einsparungen im Personalbereich und deren Auswirkungen auf die satzungsgemäßen Aufgaben des Zweckverbands zu prüfen.

Im Sommer 2024 soll ein weiterer Abschnitt der im Jahr 2020 begonnenen technischen Sanierungsmaßnahmen abgeschlossen werden. Das Gebäude befindet sich im Eigentum der Stadt Hof, welche federführend bei diesen Maßnahmen ist. Die fortlaufenden Arbeiten berühren nur geringfügig den Bereich, der dem Publikum zugänglich ist, so dass das Kaufverhalten nur wenig durch die Einschränkungen in den Betriebsabläufen "hinter den Kulissen" betroffen werden kann. Eine Ausnahme hiervon bilden die fortbestehenden Mängel der Steuerung der Raumlufttechnik auch in den Publikumsbereichen, welche die Heizung, Lüftung und Kühlung auch dort betreffen. Die anstehenden Arbeiten u.a. an der Lautsprecheranlage, am Orchestergraben und Hauptvorhang werden die Vorstellungsqualität aber weiter verbessern.

Am 23.01.2023 hat der Hofer Stadtrat die Weichen für die Neubesetzung der Intendanz ab dem Herbst 2024 gestellt. Lothar Krause soll anders als sein Vorgänger nach Anpassung des rechtlichen Rahmens nicht bei der Stadt angestellt werden, um die für 2025 erwartete Umsatzsteuerpflicht bei kommunaler Personalgestellung zu vermeiden. Da im Herbst 2023 Nichtverlängerungen von Künstlerverträgen mit der GmbH nur im moderatem Umfang stattfanden, wurden zur Begleichung der maximalen Abfindungs- und Umzugskosten gem. NV-Bühne T€ 73 zurückgestellt. Erfahrungsgemäß ist ab Herbst 2024 mit einem anfänglichen Einnahmerückgang an der Theaterkasse zu rechnen, da das Publikum die neue künstlerische Handschrift kennenlernt und sich dadurch umstrukturiert.

Ein weiterer Anstieg der Gesamtkosten wird stattfinden aufgrund der gestiegenen Inflation bei größtenteils gleichgebliebene Gehältern und Löhnen sowie der Tarifsteigerungen im NV-Bühne und TVöD, an welchen sich das Theater aufgrund des Wettbewerbs in einem arbeitnehmerfreundlichen Arbeitsmarkt zunehmend orientieren wird.

Mit weiteren Kostensteigerungen für das Theater ist aufgrund der auch weiterhin steigenden Rohstoffpreise für z.B. Holz und Metall bzw. die Auswirkung von Lieferengpässe aus den Bereich der Elektronik etc. zu rechnen. Auch setzt sich die Energiepreiskrise in wenn auch abgeschwächter Form fort, die Entlastungen durch Strom- und Gaspreisbremsen wurden aufgrund der Haushaltslage des Bundes gestrichen.

Für die Zukunft bleibt festzuhalten, dass die Möglichkeiten zur Senkung der Kosten und zur Steigerung der Eigeneinnahmen sehr begrenzt sind. Eine leichte Einnahmesteigerung durch Anhebung von Gastspielpreisen ist ab der Saison 2024/25 vorgesehen, auch die Eintrittspreise sowie die Mietpreise für Raumnutzungen externer Veranstalter werden steigen. Eine Kostensenkung mittels erheblicher personeller Umstrukturierungsmaßnahmen hätte gravierende Auswirkungen auf den Spielplan und einer Reduktion des hauseigenen Angebots von Theaterleistungen zur Folge. Welche Maßnahmen ohne eine Einschränkung des Spielbetriebs möglich sind wird in der Politik, der Gesellschaft und im Aufsichtsrat derzeit diskutiert. Das Entstehen erneuter Fehlbeträge und das Einstehen dafür durch die Stadt Hof wird aber langfristig nur über eine weiterhin stetige Anhebung der Zuschüsse entsprechend der Steigerung der Personalkosten und Preissteigerungen verhindert werden können. Sollte der Umfang des Theaterangebots und die Höhe der Zuschüsse unverändert bleiben, werden Fehlbeträge entstehen.

5. Risiken und Chancen

Als Risiko ist zu sehen, dass die Zuschüsse an den Zweckverband künftig nicht steigen oder erneut gekürzt werden. Die Folgen der Corona-Pandemie sowie die Energiekrise könnten aufgrund der massiven staatlichen Investitionen der Auftakt einer Finanzkrise wie zuletzt 2008 sein und das Steueraufkommen und dadurch den haushaltspolitischen Spielraum für sogenannte freiwillige Leistungen öffentlich-rechtlicher Körperschaften wie den Kommunen und den Bundesländern deutlich reduzieren. Außerdem sind Rückforderungen der Zuschussgeber insbesondere aufgrund des Nichterfüllens des Verwendungszwecks durch deutliche Reduzierungen des Spielbetriebs (wie im Fall von Spartenschließungen) nicht ausgeschlossen.

Eine ausbleibende Steigerung oder eine Kürzung der Zuschüsse sind ein existentielles Risiko. Da die Kosten -wie oben ausgeführt- kurzfristig unter Beachtung von Gesetz und Vertragsverbindlichkeiten nicht angepasst werden können, wären für die Zukunft Fehlbeträge zu erwarten. Es kann somit nicht fest damit gerechnet werden, dass die zusätzlichen finanziellen Belastungen von den Zuschussgebern übernommen werden. Unter ungünstigen Umständen könnten sich langfristig die Mitglieder des Zweckverbands zu einer Einschränkung des an die GmbH übertragenen Theaterangebotes gezwungen sehen.

Die aufgrund der Zuschusskürzungen 2024 notwendigen Beratungen zur Konsolidierung stellen eine Chance dar, die Geschwindigkeit der Kostensteigerungen im Personalbereich zu bremsen. Da sich bemerkenswerterweise sowohl die aktuelle wie auch die designierte Werkleitung an dem Prozess aktiv und einvernehmlich beteiligt, ist auf praxisnahe und dem Theaterangebot insgesamt nicht abträgliche Modelle zu hoffen, welche das bestehende hohe künstlerische Niveau am Theater Hof nicht nachhaltig beeinträchtigen. Letztlich wird es eine Entscheidung des Aufsichtsrats sein, welche Maßnahmen unter Wahrung des bestehenden Gesellschaftszwecks umgesetzt werden.

Als Risiko ist eine Gefahr für den Betriebsfrieden durch die Spannbreite des im Theater gezahlten Arbeitsentgelts zu betrachten. Zum einen wird das im Eigenbetrieb angestellte Personal nach Tarif, die seit 2010 in der GmbH unter Vertrag stehenden Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit frei verhandelbarem Gehalt und Lohn bezahlt. Dadurch ergibt sich bereits zwischen diesen beiden Mitarbeitergruppen ein Gefälle von jährlich durchschnittlich ca. 6.000,- EUR bei vergleichbaren Tätigkeiten; ab der Tarifanpassung zum 01.03.2024 steigt das Entgelt im Zweckverband jeweils um monatlich mindestens 550,- EUR. Des Weiteren werden in der GmbH im Sinne der Wirtschaftlichkeit viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit dem gesetzlichen Mindestgehalt/-lohn bezahlt. Der personelle Mittelbau, der bereits seit mehreren Jahren am Theater tätig ist, erhält nur entsprechend mehr. Aufgrund des überdurchschnittlich starken und raschen Anstiegs des gesetzlichen Mindestlohns seit Herbst 2022, verdienen nun Berufseinsteiger bereits genauso oder fast genauso viel wie langjährige Stützen des Theaters. Beide Spannungsfelder, sowohl zwischen GmbH und Zweckverband wie auch innerhalb der GmbH, führen vermehrt zu erheblichen Missstimmungen im Betrieb, welche vom aktuellen Betriebsrat thematisiert und befördert werden. Bei der letzten Betriebsversammlung lud der Betriebsrat erstmals seit mehr als zehn Jahren Vertreter der Gewerkschaften GDBA und VdO, welche auch zu Betriebsniederlegungen ermutigten.

Als Chance ist die 2020 begonnene technische Sanierung des Theaters zu werten. Die nicht vollständig abgeschlossenen Arbeiten bringen das 1994 in Betrieb genommene Theatergebäude nach fast 30 Jahren wieder technisch auf den neuesten Stand. Die ausgetauschte Obermaschinerie, die Hubpodien, Beleuchtungs- und Tonanlage im Großen Haus und Studio, die Brandmeldeanlage, die Haustechnik etc. sind eine technische und künstlerische Investition in die Zukunft des Freistaats Bayern und der Stadt Hof. Nicht nur haben die gravierenden sicherheitstechnischen Beschränkungen auf der Bühne ein Ende, auch führt die neue Technik zu einer Erweiterung der künstlerischen Möglichkeiten und erhöht die Chancen auf einen hohen technischen Unterhaltungswert für das Publikum.

Als Risiko für die GmbH ist der Rechtsstreit zu sehen, in dem sich der Zweckverband mit dem Generalunternehmer der Ersatzspielstätte "Schaustelle" 2020/2021 befindet. Die bisher angekündigten Termine zur Aufnahme des Verfahrens wurden wegen des fortgesetzten Austauschs von Schriftsätzen bisher aufgehoben, so dass keine Vergleichsverhandlung über die Klageforderung i.H.v. Mio € 1,4 stattfinden konnte. Zwar bestehen Gegenforderung des Zweckverbands in vergleichbarer Höhe jedoch ist ein baugerichtlicher Verfahrensausgang wie üblich ungewiss.

Als Risiko ist die langfristige Zuschauerzahlentwicklung zu sehen. Abseits der Metropolen findet in Deutschland seit Jahrzehnten eine demografische Veränderung statt, die von einem steten Rückgang der Bevölkerung geprägt ist. Dies ist an den meisten betroffenen Häusern wie auch am Theater Hof und dessen Zuschauerzahlen nicht spurlos vorübergegangen. Kurzfristig ist die Bevölkerungszahl zwar von 2015-18 in der Stadt Hof gestiegen, aber in erster Linie durch Zuwanderung aus dem nichteuropäischen Ausland. Die kulturellen und sprachlichen Barrieren sind vielfach noch hoch, wenngleich die Heranführung der zugewanderten Kinder und Jugendlichen an das europäische Wertesystem über die hiesigen Kunstformen eine wichtige Zukunftsaufgabe für das Theater Hof ist. Die Gefahr ist, dass die Zuschussgeber bei einem Rückgang der Besucherzahlen die Höhe ihrer Zuschüsse in Frage stellen könnte. Diesem Risiko wird mit der Intensivierung der Theaterarbeit als Bildungseinrichtung begegnet.

In diesem Zusammenhang ist auch das Risiko zu sehen, dass sich das bereits veränderte Freizeitverhalten hin zu alternativen Angebote dauerhaft verfestigt. Insbesondere die elektronischen Medien bieten rund um die Uhr und kostengünstig ein Unterhaltungsangebot, das das Verlassen der eigenen vier Wände nicht mehr erforderlich macht. Diese Entwicklung hat sich während der Corona-Pandemie beschleunigt, mit dem Ergebnis kämpfen alle Anbieter von Abendveranstaltungen. Zu beobachten ist zudem, dass die Aufmerksamkeitsspannen der Zuschauer sich reduzieren. Die Annäherung an das prä-pandemische Niveau der Besucherzahlen im Theater wird auch diese Saison nicht erreicht werden und es bleibt abzuwarten, inwieweit eine Annäherung daran in der Zukunft möglich ist. Langfristig ist sogar ein steigender Bedarf an "live" stattfindenden (Kultur-) Erlebnissen der unmittelbaren Art nicht auszuschließen. Aber auch im optimalsten Fall bleibt angesichts der am Theater üblichen Eigeneinnahmequote ein Ausgleich der primär durch die steigenden Personalkosten entstehenden Fehlbeträge bei gleichbleibenden Zuschüssen durch die Kasseneinnahmen ausgeschlossen.

Als Chance kann die insgesamt im europäischen Vergleich relativ robuste Konjunktur in Deutschland gesehen werden, die den Folgen der Corona-Pandemie und bislang auch der aufflammenden militärischen Konflikte im Weltgeschehen im Wesentlichen trotzt. Auf der Ebene des Freistaates Bayern führt zwar das aktuelle Sinken des für 2024 erwarteten Steueraufkommens erklärtermaßen zu einem Vermeiden von Ausgabensteigerungen. Insofern sind zumindest aus Sicht der Finanzierbarkeit die Umstände für eine zuverlässige Zuschusserhöhung seitens des Landes nicht mehr so günstig wie in den Vorjahren. Der Freistaat hat in seinem Zuschussbescheid für 2023 in Aussicht gestellt, dass die gewährte Erhöhung zur Hälfte nur einmalig gezahlt werde (ca. T€ 400). Negative Entwicklungen der Konjunktur wirken sich zwar auf den haushaltspolitischen Spielraum für sogenannte freiwillige Leistungen öffentlich-rechtlicher Körperschaften insbesondere in den Kommunen aus. Auf Landesebene jedoch sollte trotz der aktuellen Zurückhaltung langfristig kein Risiko zu erwarten sein.

Weiterhin ist als Chance zu sehen, dass die im Jahr 2014 gegründete eigenständige Sparte des Jungen Theaters Hof sich verstärkt in die Arbeit für und mit Kindern und Jugendlichen in der Region einbringt. Theaterbesuche von Kindern und Jugendlichen bzw. Gastspiele in Klassenzimmern und Aulen in Schulen etc. bilden die eine Seite des Angebots. Die andere Seite besteht aus stückbezogenen Einführungen, pädagogischem Begleitmaterial für Lehrkräften und Pädagogen und Nachgesprächen der Theaterpädagogen gemeinsam mit Bühnenkünstlern und Regisseuren in den Einrichtungen der Schüler. Hierdurch werden nicht nur literarische Stoffe, musikalisches Wissen oder Sprachfähigkeiten erweitert, sondern darüber hinaus ethische Fragen, also letztlich Werte, für das junge Publikum konkret und fassbar gemacht. Zur Vermittlung und Reflektion durch Theater bewerben sich jährlich mehr Schulen aus Stadt und Landkreis für einen Kooperationsvertrag mit dem Theater Hof als es die Kapazitäten bisher gestatten. Private und staatliche Akteure sind an einer Unterstützung dieser Arbeit sehr interessiert. Das Ballettmärchen "Der kleine Prinz" knüpfte in der Vorweihnachtszeit sehr erfolgreich an frühere Zuschauerzahlen an mit mehr als 7.000 Zuschauern vor allem aus Schulen und Kindergärten. Als kultureller und werte-vermittelnder Bildungsträger in der Region macht sich das Theater Hof noch unverzichtbarer gegenüber den Zuschussgebern.

Des Weiteren ist als Chance die auch für nach dem Intendantenwechsel angekündigte Fortsetzung der vielseitigen Spielplangestaltung zu bewerten, die von populärer Unterhaltung zu anspruchsvoller Kunst am Theater Hof reicht. Denn es handelt sich um eine bewährte Politik, möglichst unterschiedliche Themengebiete anzusprechen und auch Publikumskreise zu erreichen, die sachbezogen und nicht allgemein wegen ihrer Begeisterung für die Kunstformen des Theaters eine Vorstellung besuchen. Zuschauerzahlen sichern Zuschüsse und Eigeneinnahmen. Auch die vom designierten Intendanten ab 2024 geplante Intensivierung der Öffnung des Theaters und Kooperationsbereitschaft mit anderen Akteuren vor Ort stellt eine Chance dar. Eines seiner ersten angelaufenen Projekte ist eine Kooperation mit der Fachhochschule Hof zur Entwicklung einer Handy-App, mit der u.a. sprachliche Hindernisse überwunden werden soll. Für die überregionale Strahlkraft als tragender Faktor der Kulturregion und somit u.a. weicher Wirtschaftsfaktor ist daneben die künstlerische Wertigkeit des Gezeigten unabdingbar. Uraufführungen und deutschsprachige Erstaufführungen lenken die überregionale, ja vereinzelt bundesweite und internationale Aufmerksamkeit nicht nur der Fachpresse auf das Theater Hof und damit auf die gesamte Region.

Als Chance ist das bewusste Nutzen der Schlüsselmerkmale eines Theaters zu bewerten. Obwohl kurzfristig das geänderte Freizeitverhalten aufgrund der Allgegenwärtigkeit elektronischer Medien als Risiko zu bewerten ist, wird sich das Ansehen und die Bedeutung von persönlich unmittelbar erlebten Kulturerlebnissen langfristig erhöhen. Es lohnt sich somit, sich der unnachahmlichen Schlüsselmerkmale von Theaterkunst bewusst zu sein, diese zu betonen und zu pflegen: Jeder Theaterbesuch ist ein einzigartiges Gemeinschaftserlebnis aufgrund der individuellen Konstellation der jeweils anwesenden Künstler und Zuschauer. Hier werden aktuelle und große Fragen der Gesellschaft auf besondere Art und Weise "spielerisch" beleuchtet und kann aufgrund der Unmittelbarkeit direkt darauf reagiert werden. Kein Theatererlebnis kann mit einem anderen Medium reproduziert, sondern nur mit den eigenen Sinnen unmittelbar wahrgenommen werden.

 

Hof, 02. Februar 2024

Theater Hof GmbH

Florian Lühnsdorf; Kfm.-Techn. Geschäftsführer

Reinhardt Friese; Geschäftsführer, Intendant

Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers

An die Theater Hof GmbH

Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und Lageberichts

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der Theater Hof GmbH, - bestehend aus Bilanz zum 31.12.2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Theater Hof GmbH für das Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

- entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und ergänzenden landesrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31.12.2023 sowie seiner Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023 und

- vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

- identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

- gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben.

- beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

- ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

- beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrundeliegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

- beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft.

- führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrundeliegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

 

München, 26.02.2024

BKWP Wiedemann & Partner mbB, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Helmut Wiedemann, Wirtschaftsprüfer

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