Franke Logistik GmbH
Hohendorfer Straße 1A, 39218 Schönebeck (Elbe), DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Jens-Torsten Franke seit 25.7.2006 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Daten zu wirtschaftlich Berechtigten sind nur für registrierte Nutzer zugänglich.
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
3 Gesellschafter
GmbH-Struktur
1 von 3 angezeigt
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Franke Logistik GmbH (vormals: Overnight Parcel Logistik Magdeburg GmbH)Schönebeck (Elbe) (vormals: Magdeburg)Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023BILANZAKTIVA
Anhang zum Jahresabschluss auf den 31.12.20231. Allgemeine Angaben Das Unternehmen ist nach § 238 HGB buchführungspflichtig. Diese Verpflichtung gilt nach § 140 AO auch für steuerliche Zwecke. Es wird ein Jahresabschluss nach handelsrechtlichen Vorschriften aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten. Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft gemäß § 267 Abs. 1 HGB auf. Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften des Bilanzmodernisierungsgesetzes (BilMoG) aufgestellt. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses wurde von den größenabhängigen Erleichterungen der §§ 274a, 276 und 288 HGB teilweise Gebrauch gemacht. 2. Angaben zu Bilanzierung und Bewertung Die Form des Jahresabschlusses ist gegenüber dem Vorjahr unverändert. Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind gegenüber dem Vorjahr unverändert geblieben. Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet. Abschreibungen erfolgen entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer. Bewegliche Anlagegüter werden im Rahmen der steuerlich zulässigen Sätze abgeschrieben. Von dem Bewertungswahlrecht nach § 6 Abs. 2 EStG (volle Absetzung der Geringwertigen Wirtschaftsgüter im Jahr der Anschaffung) wird in vollem Umfang Gebrauch gemacht. Die geringwertigen Wirtschaftsgüter werden sofort abgeschrieben. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken angesetzt. Neben Einzelwertberichtigungen zu Forderungen wird dem allgemeinen Kreditrisiko durch eine Pauschalwertberichtigung zu Forderungen ausreichend Rechnung getragen. Die Bewertung von Schecks, Kassenbeständen, Bundesbank-, Postgiroguthaben sowie Guthaben bei Kreditinstituten erfolgt zu den Anschaffungskosten (=Nennwert; § 253 Abs. 1 Satz 1 HGB). Die sonstigen Rückstellungen werden so bemessen, dass sie nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung allen erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen Rechnung tragen. Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag passiviert. 3. Angaben zu Posten der Bilanz Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr sind nicht vorhanden. Forderungen gegenüber Gesellschaftern sind nicht vorhanden. Die Verbindlichkeiten mit einer Laufzeit von weniger als 1 Jahr betragen 195.002,51 €. Die Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von 1 bis 5 Jahren betragen 75.347,99 €. Die Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren betragen 1.134.495,10 €. Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschafter sind in Höhe von 5.642,30 € vorhanden. Von den Verbindlichkeiten sind durch Sicherheitsübereignung insgesamt 75.347,99 € gesichert. Zum Geschäftsführer war während des gesamten Geschäftsjahres bestellt: Herr Jens-Torsten Franke Zugunsten des Geschäftsführers wurden keine Haftungsverhältnisse nach den §§ 251, 268 Abs. 7 HGB eingegangen. Dem Geschäftsführer wurden keine Vorschüsse oder Kredite nach § 285 Nr. 9 lit. c HGB gewährt. Soweit dieser Anhang keine Angaben über sonstige, nach den §§ 264 ff, 284 ff HGB angabepflichtige Sachverhalte enthält, haben diese im Geschäftsjahr nicht vorgelegen.
Schönebeck, den 27. März 2025 gez. Jens-Torsten Franke Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 27. März 2025 |
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