Stammdaten

Register
Amtsgericht Stendal HRB 24345
Eingetragen
21.4.2017
Branche
BeteiligungsgesellschaftenElektrizitätserzeugung aus erneuerbaren Energieträgern zur VerteilungWagniskapital-Beteiligungsgesellschaften
Gegenstand
Beteiligung an Unternehmen aus dem Bereich der erneuerbaren Energien, insbesondere auch die Übernahme der Stellung eines Komplementärs in Kommanditgesellschaften

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Felix Fischer
seit 21.4.2017
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter
Beta

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Name
Ort
Betrag
Anteil
Felix Fischer
39175 Biederitz OT Heyrothsberge, Parkweg 18
25.000 €
100.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

FFV GmbH

Gommern

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Bilanz

Aktiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Umlaufvermögen 44.584,88 43.284,80
B. Rechnungsabgrenzungsposten 343,67  
Aktiva 44.928,55 43.284,80

Passiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Eigenkapital 27.541,97 27.649,19
B. Rückstellungen 5.317,30 4.139,91
C. Verbindlichkeiten 12.069,28 11.495,70
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 12.069,28 11.495,70
davon gegenüber Gesellschaftern 11.725,61 11.495,70
Summe Passiva 44.928,55 43.284,80

Anhang

1. Allgemeine Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Der Jahresabschluss der FFV GmbH wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches auf­gestellt.

Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.

Geschäftsjahr der Gesellschaft ist das Kalenderjahr.

Die Gesellschaft ist eine Kleine Kapitalgesellschaft gemäß § 267 HGB.
Es besteht keine Prüfungspflicht gemäß § 316 HGB.

Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der gesetzlichen Vorschriften erstellt. § 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB wurde beachtet.

Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit den Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen verrechnet worden.

Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital sowie die Schulden wurden in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert.
   
Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249 HGB gebildet.

Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden.

2. Erläuterungen zur Bilanz

Anlagevermögen und Bestände waren zum Bilanzstichtag nicht vorhanden.

Forderungen sowie die sonstigen Vermögensgegenstände wurden mit dem Nennwert ausgewiesen.

Forderungen und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen werden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.
  
Die Verbindlichkeiten wurden mit ihren Erfüllungsbeträgen angesetzt.

Die ausgewiesenen Rückstellungen berücksichtigen alle ungewissen Verbind­lichkeiten und erkennbaren Risiken. Sie wurden in der Höhe des Betrages angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Mit der Rückstellung wird den tatsächlichen wirtschaftlichen Verhältnissen Rechnung getragen.

3. Sonstige Pflichtangaben

Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang geben die wirtschaftliche Lage des Unternehmens entsprechend den gesetzlichen Vorschriften wieder.

Zur Geschäftsführung war im abgelaufenen Berichtsjahr bestellt:

Felix Fischer
39175 Biederitz

Der Geschäftsführer ist alleinvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.

sonstige Berichtsbestandteile

 

Menz, den 26.03.2025,

gez. Felix Fischer

Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 26.03.2025 festgestellt.

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