A. Kautz
GmbH
Frankfurt
am Main
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.07.2010 bis zum 30.06.2011
Bilanz
Aktiva
|
|
30.6.2011
EUR |
30.6.2010
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
6,00 |
6,00 |
| I.
Sachanlagen |
6,00 |
6,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
163.851,25 |
148.302,60 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
3.861,48 |
302,74 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
159.989,77 |
147.999,86 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
664,33 |
688,06 |
| D.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
15.479,71 |
21.113,48 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
180.001,29 |
170.110,14 |
Passiva
|
|
30.6.2011
EUR |
30.6.2010
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
30.000,00 |
30.000,00 |
| II.
Bilanzverlust |
45.479,71 |
51.113,48 |
| davon
Verlustvortrag |
51.113,48 |
46.925,07 |
| III.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
15.479,71 |
21.113,48 |
| B.
Rückstellungen |
154.678,00 |
146.893,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
25.323,29 |
23.217,14 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
25.323,29 |
23.217,14 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
180.001,29 |
170.110,14 |
Anhang
Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss zum 30.06.2011 der A. Kautz GmbH
wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften
des Handelsgesetzbuchs nach Gewinnverwendung aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Die Vergleichszahlen des Vorjahres wurden
gegenübergestellt. Der Grundsatz der
Darstellungsstetigkeit wurde beachtet.
Die neuen Vorschriften zur Rechnungslegung durch das
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) wurden in vollem
Umfang für das Geschäftsjahr beginnend zum 1.
Juni 2010 angewendet.
Bei der erstmaligen Aufstellung des Jahresabschlusses
nach dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz wurden die
Vorjahresvergleichszahlen auf Grund des Wahlrechts nach
Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht angepasst.
Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn-
und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden
können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gewählt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Angaben zur Bilanzierung und Bewertung
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert, wobei
grundsätzlich die lineare Abschreibungsmethode
angewandt wird.
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände wurden mit dem Nominalwert
angesetzt.
Flüssige Mittel wurden ebenfalls zu
Nominalwerten ausgewiesen.
Für Pensionsverpflichtungen wurden
Rückstellungen mit den Erfüllungsbetrag gebildet,
der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendig ist. Sie werden mit einem einer Restlaufzeit von
15 Jahren entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz
abgezinst
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Die Verbindlichkeiten wurden zum jeweiligen
Erfüllungsbetrag ausgewiesen.
Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen
übernommen werden.
Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der
Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung
Sämtliche sonstigen
Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit von
bis zu einem Jahr.
Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten beinhaltet
KFZ-Steuern, Versicherungen und Beiträge.
Die Pensionsrückstellung wurde nach dem
versicherungsmathematischen Teilwertverfahren gebildet.
Dabei wurde ein Marktzinssatz von 5,13%, ein Gehalts- und
Rententrend von 0% und die Sterbetafeln nach Dr. Klaus
Heubeck "Richttafeln 2005G" berücksichtigt.
Daneben wurden Rückstellungen für die
Kosten der Erstellung und Veröffentlichung des
Jahresabschlusses sowie für Buchführungskosten
gebildet.
Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit bis zu einem Jahr beträgt Euro 23.832,81
(Vorjahr: Euro 23.217,14).
Gegenüber Gesellschaftern bestehen
Verbindlichkeiten aus einem verzinslichen Darlehen in
Höhe von Euro 22.022,78 (Vorjahr: Euro 22.022,78).
Der Jahresabschluss wurde nach Verwendung des
Jahresergebnisses aufgestellt. In den Bilanzverlust wurde
ein Verlustvortrag von Euro 51.113,48 (Vorjahr: Euro
46.925,07) einbezogen.
Die Entwicklung des Bilanzverlustes ist folgende:
Verlustvortrag Stand
01.07.2010
|
Euro 51.113,48
|
Jahresüberschuss
2010/2011
|
Euro
5.633,77
|
Bilanzverlust zum
30.06.2011
|
Euro 45.479,71
|
davon durch Eigenkapital
gedeckt
|
Euro 30.000,00
|
nicht durch Eigenkapital
gedeckter Fehlbetrag
|
Euro 15.479,71
|
In der Gesellschafterversammlung vom 30. April 2012
wurde der Vorschlag der Geschäftsführung zur
Ergebnisverwendung angenommen, der Jahresüberschuss
wird zugunsten des Verlustvortrages verrechnet.
Sonstige Pflichtangaben
Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch Frau
Anneliese Kautz, Kauffrau, Frankfurt am Main geführt.
Zur Abwendung der Überschuldung tritt die
Gesellschafterin mit ihrer Darlehensforderung hinter die
Forderungen aller anderen Gläubiger in der Weise
zurück, dass ihre Forderung nur zu Lasten von
Bilanzgewinnen, aus einem Liquidationsüberschuss oder
aus dem die sonstigen Verbindlichkeiten der Schuldnerin
übersteigenden Vermögen bedient zu werden
braucht.
Frankfurt am Main, den 30. April 2012
A. Kautz
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 30.04.2012 festgestellt.
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