Lecatile Invest GmbH
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Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Hansjürgen Hübner seit 8.3.2017 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
Ballyclare Group Ltd | 100.00% |
Eigentümerstruktur und Kapitalverteilung des Unternehmens
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Ballyclare GmbHKölnJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022Bilanz
Anhang
A. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
B. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden 1. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Der Jahresabschluss wurde unter der Zugrundelegung des Grundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufgestellt. Die Gesellschaft weist einen nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag i.H.v. EUR 6.964.807,61 auf. Zur Deckung der Liquidität im Prognosezeitraum benötigt die Gesellschaft zusätzliche Liquidität. Daher hat sich die Muttergesellschaft, Ballyclare Group Limited (Vormals: Best Dressed Group Limited), London (UK), in einer Patronatserklärung vom 12. Juli 2018 dazu verpflichtet, der Gesellschaft alle notwendingen liquiden Mittel zur Verfügung zu stellen, damit sie ihre Verbindlichkeiten bei Fälligkeit erfüllen kann. Die Patronatserklärung ist betragsmäßig unbegrenzt und zeitlich unbefristet. Die Patronatserklärung kann jederzeit mit einer Kündigungsfrist von sechs Monaten zum Ende des Geschäftsjahres der Gesellschaft ordentlich gekündigt werden. Zum Zeitpunkt der Aufstellung des Jahresabschlusses ist die Patronatserklärung ungekündigt und eine Kündigung nicht zu erwarten. Der Fortbestand der Gesellschaft ist von der Aufrechterhaltung dieser finanziellen Unterstützung abhängig. Insofern besteht nach Einschätzung des gesetzlichen Vertreters der Gesellschaft eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können, so dass die Gesellschaft möglicherweise nicht in der Lage ist, im gewöhnlichen Geschäftsverlauf ihre Vermögensgegenstände zu realisieren sowie ihre Schulden zu begleichen. Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Sonderposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen verrechnet worden, soweit dies nach den Vorschriften des§ 246 HGB nicht ausdrücklich gefordert wird. Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind, soweit dies gesetzlich nicht ausdrücklich gefordert wird, nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden. Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. In die Herstellungskosten wurden neben den unmittelbar zurechenbaren Kosten auch notwendige Gemeinkosten und durch die Fertigung veranlasste Abschreibungen einbezogen. Die planmäßige Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear vorgenommen. Die Vorräte werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bei Anwendung zulässiger Bewertungsvereinfachungsverfahren unter Beachtung des Niederstwertprinzips angesetzt. Forderungen werden zum Nennbetrag beziehungsweise zu Anschaffungskosten oder niedrigeren Tageswerten angesetzt. Bei den Forderungen werden erkennbare Einzelrisiken durch Wertberichtigungen berücksichtigt. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen und sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags unter Berücksichtigung erwarteter künftiger Preis- und Kostenänderungen angesetzt. Bei Rückstellungen mit Restlaufzeiten von über einem Jahr erfolgt eine Abzinsung mit dem fristkongruenten von der Deutschen Bundesbank vorgegebenen durchschnittlichen Marktzins. Sämtliche Rückstellungen mit einer ursprünglichen Laufzeit oder Restlaufzeit von genau einem Jahr oder weniger werden nicht abgezinst. Bei der Ermittlung der im Zusammenhang mit der Rückstellungsbewertung entstehenden Aufwendungen und Erträge wird davon ausgegangen, dass die Änderung des Abzinsungssatzes zum Beginn der Periode eingetreten ist. Für Veränderungen des Verpflichtungsumfanges wird die Annahme getroffen, dass diese zum Periodenende eingetreten sind. Erfolge aus der Änderung des Abzinsungssatzes oder der Restlaufzeit sind im Aufzinsungsergebnis enthalten und werden demzufolge einheitlich in dem GuV-Posten "Zinsaufwendungen" ausgewiesen. Die übrigen Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten werden zum Nennwert bzw. Erfüllungsbetrag bewertet. 2. Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im wesentlichen übernommen werden. Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt. C. Angaben zur Bilanz 1. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Bei den Forderungen gegen verbundene Unternehmen handelt es sich ausschließlich um Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und davon in Höhe von EUR 269,36 (i.Vj. EUR 163.802,84). 2. Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen betreffen in Höhe von EUR 7.497.718,91 (i.Vj. EUR 4.249.979,57 ) sonstige Verbindlichkeiten und in Höhe von EUR 2.936.253,76 (i.Vj. EUR 3.790.651,84) Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen. Von den Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen bestehen EUR 7.497.718,91 (i.Vj. EUR 1.665.050,07) gegenüber Gesellschaftern und betreffen sonstige Verbindlichkeiten. D. Sonstige Angaben 1. Durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahrs beschäftigten Arbeitnehmer Die durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres im Unternehmen beschäftigten Arbeitnehmer betrug 14 (Vorjahr: 19). 2. Konzernzugehörigkeit Die Ballyclare GmbH wurde in den Konzernabschluss der Ballyclare Group Limited (vormals: Best Dressed Group Limited), London (UK), einbezogen. 3. Unterschrift der Geschäftsführung Geschäftsführer der Gesellschaft sind bzw. waren im Geschäftsjahr 2022: Hansjürgen Hübner, Köln, Deutschland Köln, 11. August 2025 gez. Hansjürgen Hübner sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
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