VIVAT
Investment GmbH
Kempten
(Allgäu)
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Lagebericht
Grundlagen des Unternehmens
Die Gesellschaft ist Emittentin.
Die Emittentin wurde mit Eintragung im
Handelsregister vom 24. März 2021 gegründet. Das
Geschäftsjahr 2023 umfasst den Zeitraum, vom
01.01.2023 bis zum 31.12.2023. Das Geschäftsjahr ist
gleich dem Kalenderjahr.
Mit EU-Wachstumsprospekt vom 16.11.2021 bot die VIVAT
Investment GmbH öffentlich Teilschuldverschreibungen
unter die Verordnung (EU) 2017/1129 des Europäischen
Parlaments an.
Nach Ablauf der Gültigkeit des
EU-Wachstumsprospektes wurde das öffentliche Angebot
im Jahr 2022 beendet.
Wirtschaftsbericht
Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene
Rahmenbedingungen
Die deutsche Immobilien-Wirtschaft im Jahr 2023 war
von verschiedenen Entwicklungen geprägt. Der
Immobilienmarkt verzeichnete eine hohe Nachfrage,
insbesondere in den urbanen Ballungszentren.
Materialenengpässe und steigende Finanzierungskosten
führten zu einer Stagnation des Neubaus von Wohnungen
und somit zu einer Verschärfung des bereits
bestehenden Wohnungsmangels.
Der Trend zur Digitalisierung machte sich auch in der
Immobilienbranche bemerkbar. Neue Technologien wie
virtuelle Besichtigungen und digitale Vertragsabwicklung
wurden vermehrt genutzt, um den Verkaufsprozess effizienter
zu gestalten.
Nachhaltigkeit und Energieeffizienz gewannen
ebenfalls an Bedeutung. Immer mehr Immobilienunternehmen
legten Wert auf ökologische Standards und energetische
Sanierungen, um den steigenden Anforderungen des Marktes
gerecht zu werden.
Die Mietpreisbremse, die in einigen deutschen
Städten eingeführt wurde, sollte die steigenden
Mieten eindämmen. Allerdings zeigten sich nur
begrenzte Effekte, da die Nachfrage das Angebot weiterhin
überstieg.
Der Trend zum Homeoffice und zur flexiblen
Arbeitsgestaltung infolge der COVID-19-Pandemie führte
zu veränderten Anforderungen an die Immobilien. Die
Nachfrage nach Wohnungen mit Homeoffice-Möglichkeiten
und Außenbereichen wie Balkonen und Gärten stieg
deutlich an.
Der demografische Wandel und die steigende Zahl
älterer Menschen führten zu einer
verstärkten Nachfrage nach barrierefreiem Wohnraum und
Seniorenresidenzen.
Trotz der insgesamt positiven Entwicklung gab es auch
Risiken für die Immobilien-Wirtschaft. Erneute
Zinssteigerung sowie politische und wirtschaftliche
Unsicherheiten könnten sich weiterhin negativ auf den
Markt auswirken.
Insgesamt war die deutsche Immobilien-Wirtschaft im
Jahr 2023 von einer hohen Nachfrage, steigenden Preisen und
einer verstärkten Fokussierung auf Nachhaltigkeit und
Digitalisierung geprägt. Die Herausforderung,
ausreichenden Wohnraum zu schaffen und die
Mietpreisentwicklung zu kontrollieren, blieb jedoch
bestehen.
Geschäftsverlauf
Das Geschäftsjahr umfasst den Zeitraum
01.01.2023 bis 31.12.2023.
Das EU-Wachstumsprospekt der VIVAT Investment GmbH
wurde am 16.11.2021 gebilligt und anschließend
veröffentlicht. Insgesamt wurden 20.000.000,00 Euro in
Teilschuldverschreibungen über 5 Produkte angeboten.
Es handelte sich hierbei um die Produkte:
· Invest 27 mit einer ratierlichen
Einzahlungsphase über 60 Monate
· Invest 32 mit einer ratierlichen
Einzahlungsphase über 120 Monate
· Invest 37 mit einer ratierlichen
Einzahlungsphase über 180 Monate
· Invest 42 mit einer ratierlichen
Einzahlungsphase über 240 Monate
· Invest 47 mit einer ratierlichen
Einzahlungsphase über 300 Monate
Die Einzahlungen auf die Teilschuldverschreibungen
erfolgen ratierlich.
Bis zum 31. Dezember 2023 wurden auf die
eingeworbenen Teilschuldverschreibungen 668.341,75 Euro
durch Anleger eingezahlt.
Investitionen
400.000 Euro der Gesellschaft sind in
Nachrangdarlehen investiert. Nachfolgend die Übersicht
der Nachrangdarlehen:
· Ausleihungen in Gestalt von
Nachrangdarlehen an die VIVAT Verwaltungs GmbH im Nennwert
von 300.000,00 Euro (Projekt ,,Ferienanlage Strandruh,
Ringstraße 22, Ostseebad Binz");
· Ausleihungen in Gestalt von
Nachrangdarlehen an die Ostseebad Ückeritz GmbH &
Co.KG im Nennwert von 100.000,00 Euro (Projekt "Amselweg
23, Ostseebad Binz");
Ertragslage
Die Gesellschaft hat, bedingt durch die Aufnahme
ihrer Geschäftstätigkeit, nur geringe Erlöse
entsprechend ihrem Unternehmenszweck erzielt. Der
Jahresfehlbetrag in Höhe von 134.570,48 Euro
resultiert im Wesentlichen aus Verkaufsprovisionen und
provisionsähnlichen Vergütungen in Höhe von
110.826,86 Euro und Abschluss-, Prüfungs- und
Rechtsberatungskosten in Höhe von 21.501,67 Euro.
Finanzlage
Der Mittelzufluss des Geschäftsjahres wurde
planmäßig durch die Einzahlung der
Teilschuldverschreibungen dominiert. Somit ergibt sich eine
stichtagsbezogene Liquidität zum 31. Dezember 2023 in
Höhe von 306.701,19 Euro.
Vermögenslage
Dem Umlaufvermögen in Höhe von 784.165,56
Euro standen am Abschlussstichtag Rückstellungen und
Verbindlichkeiten in Höhe von 843.690,25 Euro
gegenüber.
Der nicht durch Eigenkapital gedeckte Fehlbetrag der
Gesellschaft betrug zum 31.12.2023 59.524,69 Euro.
Die Gesellschaft ist bilanziell überschuldet.
Dennoch liegt keine lnsolvenzrechtlich relevante
Überschuldung vor, da aufgrund der wirtschaftlichen
und rechtlichen Verhältnisse die Fortführung der
VIVAT Investment GmbH für den Prognosezeitraum
überwiegend wahrscheinlich ist. Diese Annahmen beruhen
auf den Erwartungen, dass sich die Ertrags- und Finanzlage
entsprechend den Prognoserechnungen entwickeln wird.
130.370,41 Euro der Verbindlichkeiten sind nachrangige
Verbindlichkeiten. Diese Verbindlichkeiten sind mit einem
qualifizierten Nachrang (Rangrücktritt) versehen.
Vergütungsbericht
In seiner Funktion als Mitglied der
Geschäftsführung erhält Herr Waldemar
Hartung keine Geschäftsführervergütung.
Nachfolgende Übersicht zeigt die
Vergütungen und die Gesamtsumme der im abgelaufenen
Geschäftsjahr 2023 gezahlten Vergütungen,
aufgeteilt in feste und variable gezahlte Vergütungen
und die Zahl der Begünstigten. Gewinnbeteiligungen
wurden nicht gezahlt.
Bezeichnung
|
feste Vergütung
|
variable Vergütung
|
Begünstigte
|
Provisionen und
ähnliche Vergütungen (Grundlage Prospekt)
|
0
|
110.826,86 Euro
|
2
|
Rechts-, Steuerberatung
und Wirtschaftsprüfung
|
24.580,16 Euro
|
0,00 Euro
|
3
|
Verwaltungskosten
|
10.710,00 Euro
|
0,00 Euro
|
2
|
Prognosebericht
Das Werben von Teilschuldverschreibungen ist beendet.
Die Einzahlungen auf die geworbenen
Teilschuldverschreibungen Invest 27 mit einer ratierlichen
Einzahlungsphase über 60 Monate, Invest 32 mit einer
ratierlichen Einzahlungsphase über 120 Monate, Invest
37 mit einer ratierlichen Einzahlungsphase über
180 Monate, Invest 42 mit einer ratierlichen
Einzahlungsphase über 240 Monate und Invest 47 mit
einer ratierlichen Einzahlungsphase über 300 Monate
erfolgen planmäßig bis zum Jahre 2047.
Das zur Verfügung stehende Kapital wurde
ausschließlich in Immobilienprojekte laut
Geschäftszweck des Unternehmens investiert. Es ist
geplant, dass aus diesen Investitionen in Zukunft
ausreichend finanzielle Mittel erwirtschaftet werden, um
bei Fälligkeit Zinsen auf die
Teilschuldverschreibungen auszahlen zu können, sowie
am Ende der Laufzeit die Teilschuldverschreibungen
zurückzuzahlen. Nach Beendigung der Investitionen der
bisherigen Teilschuldverschreibungen ist geplant, in
weitere Beteiligungen oder Immobilienprojekte zu
investieren. Für zukünftige Investitionen stehen
die Vertragspartner, insbesondere die Verkäufer, noch
nicht fest. Damit können der dahinterstehende
zeitliche und finanzielle Aufwand, sowie die
wirtschaftliche Entwicklung der zukünftigen
Anlageobjekte, auf der Basis der Planzahlen prognostiziert
werden, sind aber nicht abschließend bestimmbar.
Chancen-und Risikobericht
Risikobericht
Branchenspezifische Risiken:
Sollten sich die weltweiten Turbulenzen an den
Finanzmärkten wieder verstärken, und sollte sich
dadurch die Konjunktur abschwächen, kann dies die
wirtschaftliche Situation unserer Kunden und die Nachfrage
nach unseren Produkten negativ beeinflussen. Mögliche
weitere regulatorische Maßnahmen können zu
erschwerten Bedingungen führen und eine
zusätzliche finanzielle Belastung bedeuten. Daraus
können für uns dann erhebliche Umsatz- und
Ergebnisrisiken entstehen.
Weiterhin gehen die Prognosen von möglichen
Investitionen aus. Bedingung ist das entsprechende
Investitionsmöglichkeiten vorhanden sind. In einem
wirtschaftlich schwierigen Umfeld sind auch sinnvolle
Investitionen schwierig.
Ertragsorientierte Risiken
Die bisherigen Investitionen erfolgten in
Teilschuldverschreibungen. Der Erfolg der
Teilschuldverschreibungen hängt nicht allein von der
VIVAT Investment GmbH ab, sondern von den Unternehmen, in
welche investiert wurde. Der Erfolg der VIVAT Investment
GmbH hängt also unmittelbar vom Erfolg dieser
Gesellschaften ab.
Da zukünftige Investitionen nicht benennbar
sind, können Risiken hierzu nicht benannt werden. Das
ertragsorientierte Risiko besteht insofern, keine oder nur
wenige Investitionen in der Zukunft vorgenommen werden
können.
Jede kommende Investition wird von uns
ausführlich geprüft. Dabei wird unter anderem
eine rechtliche, wirtschaftliche und technische Due
Diligence durchgeführt und es werden im Bedarfsfall
externe Spezialisten hinzugezogen, um Risiken hinsichtlich
der Akquisitionen zu erkennen und einzuschätzen.
Dennoch können wir die Möglichkeit nicht
ausschließen, dass diese Ziele nicht vollständig
oder nur teilweise oder erst zu einem späteren
Zeitpunkt erreicht werden können. Die Entwicklung ist
zudem von verschiedenen Faktoren abhängig: den zu
erwartenden Darlehen, der möglichen den Ausgaben
für Marketingmaßnahmen, den angestrebten Kosten
des Integrationsprozesses. Die Integration neuer
Bestände erfordert eine Reorganisation von Verwaltung,
Management sowie internen Strukturen und Prozessen. Diese
Faktoren können von unseren Einschätzungen
abweichen und zu einem Nichterreichen der prognostizierten
Ergebnisse oder zu erhöhten Risiken führen.
Finanzwirtschaftliche Risiken
Aufgrund der Liquiditäts- und
Eigenkapitalsituation unseres Unternehmens sind
Liquiditätsrisiken kurzfristig nicht erkennbar.
Zinsrisiken, welche die Vermögens-, Finanz- und
Ertragslage der Gesellschaft beeinflussen könnten,
bestehen aufgrund feststehender Konditionen nicht. Die
Liquiditätslage ist gut.
Kosten-und Liquiditätsrisiken
Es besteht das Risiko, dass etwaige
Liquiditätsreserven nicht ausreichen, um die laufenden
Kosten zu decken. Es kann auch nicht ausgeschlossen werden,
sollte es der Gesellschaft nicht wie vorgesehen gelingen,
die für die Deckung ihrer jeweiligen Kosten und
Verpflichtungen erforderliche Liquidität zu
generieren. In diesen Fällen bestünde eine
Deckungslücke, die zu zusätzlichen Kosten
führen würde. Gelingt es nicht, eine etwaige
Deckungslücke zu schließen, kann dies zu
Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen die Gesellschaft,
zu einer vorzeitigen Verwertung der Anteile und letztlich
zur Insolvenz der Emittenten führen. All dies
würde sich entsprechend nachteilig auf das Ergebnis
des Investments auswirken und kann zu einem Totalverlust
der Schuldverschreibungen führen.
Risiko der Investition der Gesellschaft in andere
Gesellschaften
Die von der Gesellschaft getätigten
Investitionen in andere Gesellschaften sind mit erheblichen
Investitionen und Risiken verbunden. Hierzu gehört die
Gefahr, dass sich die Schlüsselpersonen dieser
Zielgesellschaften ändern oder notwendige
Geschäftsbeziehungen dieser Zielgesellschaften nicht
aufrechterhalten werden. Die angestrebten Ziele,
Synergieeffekte oder Kosteneinsparungen können sich
eventuell nicht verwirklichen und es kann zu
Unstimmigkeiten mit Partnern oder zu strategischen
Fehlentwicklungen kommen. Fehleinschätzungen von
Risiken und/oder Marktvoraussetzungen bzw. nicht absehbare
Entwicklungen können die Vermögens-, Finanz- und
Ertragslage dieser Zielgesellschaften negativ beeinflussen.
Weitere solcher Faktoren können u.a. darin bestehen,
dass sich die wirtschaftliche Konzeption einer
Zielgesellschaft nicht wie von dieser geplant realisieren
lässt, etwa aufgrund hoher Kostenapparate, oder darin,
dass falsche Anlageentscheidungen getroffen werden oder
Rechtsstreitigkeiten geführt werden. Zudem können
insbesondere Zahlungsstockungen, Zahlungsunfähigkeiten
oder zu knappe Liquiditätsreserven, um
unvorhergesehene Kosten des Geschäftsbetriebes oder
weitere Zahlungsverbindlichkeiten zu bedienen, das
Insolvenzrisiko der Zielgesellschaften erhöhen.
Führt die Verschlechterung der Vermögens-,
Finanz- und Ertragslage einer Zielgesellschaft der
Emittentin dazu, dass diese ihren vertraglichen Pflichten
gegenüber der Emittentin nicht nachkommen kann, wirkt
sich dies ebenfalls negativ auf die Vermögens-,
Finanz- und Ertragslage der Emittentin aus. Dies kann
für die Anleger zum Ausbleiben von Zinszahlungen am
Ende der Laufzeit der Schuldverschreibungen sowie zu einem
teilweisen oder vollständigen Verlust des von ihnen
eingesetzten Kapitals führen.
Chancenbericht
Dem Wettbewerb am Markt werden wir durch Erfahrung,
Innovationen, Zuverlässigkeit und durch ein hohes
Maß an Qualität begegnen. Die am Markt durch
unsere Geschäftsführer erworbene langjährige
Kompetenz bietet sehr gute Voraussetzungen für ein
erfolgreiches Bestehen im Wettbewerb.
Risiken über die Verwendung von
Finanzinstrumenten
Die Gesellschaft ist in ihrer Entscheidung, in welche
Immobiliengesellschaften sie investiert und in welcher
rechtlichen Ausgestaltung dies geschieht, welche Immobilien
angekauft werden, ebenso frei wie die Zielgesellschaften in
deren Investitionsentscheidungen. Die Anleger haben hierauf
keinen Einfluss. Fehlinvestitionen der Nettoeinnahmen durch
die Gesellschaft sind möglich. Diese können die
Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Emittentin
negativ beeinflussen. Dies kann für die Anleger zum
Ausbleiben von Zinszahlungen am Ende der Laufzeit der
Schuldverschreibungen sowie zu einem teilweisen oder
vollständigen Verlust des von ihnen eingesetzten
Kapitals führen. Zusätzlich verweisen wir auf
unsere Ausführungen zu den wesentlichen Risiken in
unserem EU-Wachstumsprospekt.
Nachtragsbericht
Nach Beendigung des Geschäftsjahres sind keine
Vorgänge von besonderer Bedeutung, die sich auf die
Berichtspflicht, insbesondere Wirtschaftsprognose-,
Chancen- und Risikoberichte auswirken.
Bericht über Zweigniederlassungen
Zweigniederlassungen werden von der Gesellschaft
nicht unterhalten.
Kempten, 5. Februar 2024
gez.
Waldemar Hartung, Geschäftsführer
Lagebericht VIVAT Investment GmbH zum
Jahresabschluss 2022Seite
2 /
2
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Umlaufvermögen |
784.165,56 |
424.876,14 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
477.464,37 |
341.879,16 |
| 1.
sonstige Vermögensgegenstände |
477.464,37 |
341.879,16 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
446.767,12 |
313.150,68 |
| davon
gegen Gesellschafter |
25.750,00 |
25.205,48 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
306.701,19 |
82.996,98 |
| B.
Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
59.524,69 |
|
| Aktiva |
843.690,25 |
424.876,14 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
75.045,79 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Kapitalrücklage |
300.000,00 |
300.000,00 |
| III.
Verlustvortrag |
249.954,21 |
5.860,54 |
| IV.
Jahresfehlbetrag |
134.570,48 |
244.093,67 |
| V.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
59.524,69 |
|
| B.
Rückstellungen |
14.000,00 |
13.900,00 |
| 1.
sonstige Rückstellungen |
14.000,00 |
13.900,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
829.690,25 |
335.930,35 |
| 1.
Anleihen |
668.341,75 |
320.438,19 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
668.341,75 |
320.438,19 |
| 2.
sonstige Verbindlichkeiten |
161.348,50 |
15.492,16 |
| davon
aus Steuern |
570,00 |
570,00 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
161.348,50 |
15.492,16 |
| Passiva |
843.690,25 |
424.876,14 |
Gewinn- und Verlustrechnung
|
1.1.2023 - 31.12.2023
EUR |
1.1.2022 - 31.12.2022
EUR |
| 1.
sonstige betriebliche Aufwendungen |
144.662,18 |
252.554,50 |
| 2.
sonstige Zinsen und ähnliche Erträge |
34.366,44 |
13.356,16 |
| 3.
Zinsen und ähnliche Aufwendungen |
24.274,74 |
4.895,33 |
| 4.
Ergebnis nach Steuern |
-134.570,48 |
-244.093,67 |
| 5.
Jahresfehlbetrag |
134.570,48 |
244.093,67 |
Anhang
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Firma:
|
VIVAT Investment GmbH
|
Rechtsform
|
Gesellschaft mit
beschränkter Haftung (GmbH)
|
Sitz:
|
Kempten
|
Anschrift:
|
Rosenau 54 87437 Kempten
|
Eintragung ins
Handelsregister:
|
Kempten, HRB 15752
|
Geschäftsjahr:
|
1. Januar bis 31.
Dezember
|
Gegenstand des
Unternehmen:
|
die Finanzierung von
Immobilienprodukten sowie die finanzielle und
gesellschaftliche Beteiligung an
Immobilienprojektzweckgesellschaften; im Fokus steht
die Renovierung und Sanierung von Wohn- und
Geschäftsgebäuden sowie der Erwerb und
Verkauf von Immobilien und die damit verbundenen
Entwicklung von Immobilienprojekten; die
Gründung, Verwaltung und Beteiligung an
zukünftigen Tochtergesellschaften und
Drittunternehmungen des Handels und der Industrie
sowie die Übernahme von Beratungs-, Vertretungs-
und Organisationsaufgaben im eigenen Interesse und
der Erwerb und die Verwaltung von Edelmetallen. In
diesem Rahmen sind alle Finanz- und
Handelsgeschäfte, die Veräußerung
oder Belastung des Gesellschaftsvermögen
einschließlich des Ertrages sowie die nicht
gewerbliche Gewährung von Darlehen und Krediten
zulässig.
|
Gesellschafter:
|
Herr Waldemar Hartung
|
Geschäftsführung/ Vertretung:
|
Herr Waldemar Hartung,
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen
|
Allgemeine Angaben zu Inhalt und Gliederung des
Jahresabschlusses
Der Jahresabschluss der Gesellschaft wurde nach den
Vorschriften des Ersten Unterabschnitt des Zweiten
Abschnitts des Dritten Buches des Handelsgesetzbuches unter
Beachtung des GmbH-Gesetzes aufgestellt. Die Gesellschaft
wurde mit Eintragung im Handelsregister vom 24. März
2021 gegründet.
Der Jahresabschluss vermittelt ein den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild
der Vermögens-Finanz- und Ertragslage. Die Bilanz
wurde gemäß § 266 Abs. 1 und 2 HGB i. V. m.
§ 268 Abs. 1, die Gewinn- und Verlustrechnung wurde
gemäß § 275 Abs. 2 HGB gegliedert. Die
Gesellschaft erfüllt die Voraussetzungen für die
Einordnung in die Größenklasse der
Kleinstkapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1
HGB.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Bei der Bewertung wird von der Fortführung der
Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Dem stehen
tatsächliche und rechtliche Gegebenheiten nicht
entgegen. Die Vermögensgegenstände und Schulden
sind zum Abschlussstichtag einzeln bewertet worden.
Einzelne Positionen sind wie folgt bewertet worden:
· Die sonstigen
Vermögensgegenstände sind grundsätzlich zu
Nennwerten angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken, die zu
einem niedrigeren Wert führen würden, lagen nicht
vor. Wertberichtigungen wurden daher nicht vorgenommen.
· Die liquiden Mittel wurden
ebenfalls zu Nennwerten angesetzt.
· Die Rückstellungen sind in
Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt;
sie berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und
ungewissen Verpflichtungen.
· Die Verbindlichkeiten sind mit
dem Rückzahlungsbetrag angesetzt.
Angaben zu Posten der Bilanz
1. sonstige Vermögensgegenstände
Die sonstigen Vermögensgegenstände in
Höhe von 5.697,25 Euro besitzen eine Restlaufzeit bis
zu einem Jahr, in Höhe von 471.767,12 Euro
beträgt die Restlaufzeit über einem Jahr.
Von den sonstigen Vermögensgegenständen
entfielen 25.750,00 Euro auf Forderungen gegen den
Gesellschafter-Geschäftsführer, davon 25.000,00
Euro mit einer Laufzeit über einem Jahr.
2. Eigenkapital
Das gezeichnete Kapital beträgt 25.000,00 Euro
und ist voll eingezahlt. Zuzüglich wurde eine
Kapitalrücklage von 300.000,00 Euro gebildet.
Der nicht durch Eigenkapital gedeckte Fehlbetrag
beträgt 59.524,69 Euro.
Das Aktivvermögen bietet keine ausreichenden
stillen Reserven, um die Überschuldung zu beseitigen.
Die unter sonstigen Verbindlichkeiten ausgewiesenen
Darlehen sind mit einem qualifizierten Nachrang versehen,
somit sind diese bei der Erstellung eines
Überschuldungsstatus nicht zu berücksichtigen.
Aus diesem Grund wurde der Jahresabschluss gemäß
§ 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB unter der Prämisse der
Fortführung der Unternehmenstätigkeit
(Going-Cancern) aufgestellt.
3. Rückstellungen
Die sonstigen Rückstellungen beinhalten Kosten
für die Prüfung und Veröffentlichung des
Jahresabschlusses und die Erstellung der
Steuererklärungen in Höhe von 14.000,00 Euro.
4. Verbindlichkeiten
Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten ergeben sich
wie folgt:
Verbindlichkeit
|
Gesamtbetrag in Euro
|
Restlaufzeit bis ein Jahr in Euro
|
Restlaufzeit über ein Jahr in Euro
|
aus Lieferung und
Leistung
|
0,00
|
0,00
|
0,00
|
Sonstige
Verbindlichkeiten
|
131.982,84
|
131.982,84
|
0,00
|
davon Verbindlichkeiten
an Steuern
|
570,00
|
570,00
|
0,00
|
Zinsverbindlichkeiten
|
28.795,66
|
0,00
|
28.795,66
|
Anleihen
|
668.341,75
|
0,00
|
668.341,75
|
Gesamtsumme
|
829.690,25
|
132.552,84
|
697.137,41
|
Sicherungsrechte an den ausgewiesenen
Verbindlichkeiten bestehen nicht.
Angaben zu Gewinn- und Verlustrechnung
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem
Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
Aufwendungen und Erträge des
Geschäftsjahres sind - unabhängig von den
Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen - im
Jahresabschluss berücksichtigt worden.
In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen in
Höhe von 144.662,18 Euro sind 110.826,86 Euro
Provisionen und Konzeptionsgebühren enthalten.
Bei den Zinsaufwendungen werden die das
Geschäftsjahr betreffenden Zinsen für die
Teilschuldverschreibungen in Höhe von 23.904,33 Euro
ausgewiesen.
Nachtragsberichtsangaben gem. § 285 Nr. 33 HGB
Nach Beendigung des Geschäftsjahres sind keine
Vorgänge von besonderer Bedeutung eingetreten.
Sonstige Angaben
Haftungsverhältnisse nach§ 251 HGB
Haftungsverhältnisse bestanden zum
Bilanzstichtag nicht.
Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Sonstige finanzielle Verpflichtungen bestehen nicht.
Unternehmensführung
Im Geschäftsjahr 2023 wurden die Geschäfte
der Gesellschaft durch Herrn Waldemar Hartung geführt.
Die Geschäftsführervergütung betrug in
Summe 0,00 Euro.
Kempten, 5. Februar 2024
gez.
Waldemar Hartung, Geschäftsführer
Anhang VIVAT Investment GmbH zum Jahresabschluss
2022Seite
3 /
2
sonstige Berichtsbestandteile
Bilanzeid
Nach bestem Wissen versichern wir, dass
gemäß den anzuwendenden
Rechnungslegungsregeln der
Jahresabschluss der
VIVAT Investment GmbH ein den
tatsächlichen
Verhältnissen entsprechendes Bild
der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage
der
VIVAT Investment GmbH vermittelt und im
Lagebericht der
VIVAT Investment GmbH der
Geschäftsverlauf
einschließlich des
Geschäftsergebnisses und die Lage der
VIVAT Investment GmbH so dargestellt sind,
dass ein den tatsächlichen
Verhältnissen entsprechendes Bild
vermittelt wird sowie die wesentlichen
Chancen und Risiken der
voraussichtlichen Entwicklung
der
VIVAT Investment GmbH beschrieben sind.
Kempten, 5. Februar 2024
gez.
Waldemar Hartung, Geschäftsführer
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 05.02.2024 festgestellt.
Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers
An die
VIVAT Investment GmbH
Prüfungsurteile
Wir haben den Jahresabschluss der
VIVAT Investment GmbH - bestehend aus der Bilanz zum
31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung
für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum
31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich
der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden -
geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht
der
VIVAT Investment GmbH für das
Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember
2023 geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der
Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
· entspricht der beigefügte
Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den
deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden
handelsrechtlichen Vorschriften. Der Jahresabschluss
vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze
ordnungsmäßiger Buchführung ein den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild
der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31.
Dezember 2023 so wie seiner Ertragslage für das
Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023
· vermittelt der beigefügte
Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage
der Geselschaft. In allen wesentlichen Belangen steht
dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss,
entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und
stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen
Entwicklung zutreffend dar.
Gemäß § 322 Abs. 3
Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung
zu keinen Einwendungen gegen die
Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des
Lageberichts geführt hat.
Grundlage für die Prüfungsurteile
Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses
und des Lageberichts in Übereinstimmung mit
§ 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der
Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen
Grundsätze ordnungsmäßiger
Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere
Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen
ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers
für die Prüfung des Jahresabschlusses und des
Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks
weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen
unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen
handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und
haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in
Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt.
Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten
Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um
als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum
Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den
Jahresabschluss und den Lagebericht
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich
für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den
deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden
handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen
Belangen entspricht, und dafür, dass der
Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen
Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung
ein den tatsächlichen Verhältnissen
entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und
Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die
gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen
Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den
deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger
Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die
Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen,
der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund
von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der
Rechnungslegung und Vermögensschädigung) oder
Irrtümern ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die
gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die
Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der
Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren
haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang
mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit,
sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus
sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des
Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der
Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht
tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten
entgegenstehen.
Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter
verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts,
der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der
Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen
Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den
deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die
Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung
zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen
Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und
Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet
haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in
Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen
gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um
ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im
Lagebericht erbringen zu können.
Verantwortung des Abschlussprüfers für die
Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit
darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes
frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von
dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der
Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage
der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen
Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der
Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht,
den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die
Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung
zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk
zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum
Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an
Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in
Übereinstimmung mit § 317 HGB unter
Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW)
festgestellten deutschen Grundsätze
ordnungsmäßiger Abschlussprüfung
durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche
Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen
können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern
resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn
vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass
sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses
Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen
wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten
beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir
pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine
kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
· identifizieren und beurteilen wir die
Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im
Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen
Handlungen oder Irrtümern, planen und führen
Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken
durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die
ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für
unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, das aus
dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche
Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als
das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende
wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden,
da dolosen Handlungen kollusives Zusammenwirken,
Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten,
irreführende Darstellungen bzw. das
Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten
können.
· gewinnen wir ein Verständnis von
dem für die Prüfung des Jahresabschlusses
relevanten internen Kontrollsystem und den für die
Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und
Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die
unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch
nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit
dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben.
· beurteilen wir die Angemessenheit der
von den gesetzlichen Vertretern angewandten
Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von
den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten
Werte und damit zusammenhängenden Angaben.
· ziehen wir Schlussfolgerungen über
die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern
angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der
Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf
der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine
wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen
oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der
Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der
Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir
zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit
besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk
auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und
im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese
Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges
Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere
Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum
unseres Bestätigungsvermerks erlangten
Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder
Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die
Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit
nicht mehr fortführen kann.
· beurteilen wir Darstellung, Aufbau und
Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich
der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde
liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so
darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der
deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger
Buchführung ein den tatsächlichen
Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-,
Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.
· beurteilen wir den Einklang des
Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine
Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von
der Lage des Unternehmens.
· führen wir
Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen
Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im
Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter
Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere
die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen
Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und
beurteilen die sachgerechte Ableitung der
zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein
eigenständiges Prüfungsurteil zu den
zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde
liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein
erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige
Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben
abweichen.
Wir erörtern mit den für die
Überwachung Verantwortlichen unter anderem den
geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie
bedeutsame Prüfungsfeststellungen,
einschließlich etwaiger Mängel im internen
Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung
feststellen.
Dresden, 22. März
2024
USTB
GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
gez.
Uwe P. Kerner, Wirtschaftsprüfer
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