Solarplatz
GmbH
Spessart
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
214.974,65 |
235.783,66 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
11.807,65 |
12.169,65 |
| II.
Sachanlagen |
203.167,00 |
223.614,01 |
| B.
Umlaufvermögen |
1.685.969,64 |
1.258.837,16 |
| I.
Vorräte |
634.347,83 |
696.294,12 |
| 1.
erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen |
430.200,03 |
|
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
907.911,07 |
349.622,70 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
318.068,29 |
90.808,66 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
143.710,74 |
212.920,34 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
13.653,62 |
16.659,42 |
| Aktiva |
1.914.597,91 |
1.511.280,24 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
642.092,21 |
642.092,21 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
617.092,21 |
396.737,03 |
| III.
Jahresüberschuss/-fehlbetrag |
0,00 |
220.355,18 |
| B.
Rückstellungen |
111.345,00 |
101.077,29 |
| C.
Verbindlichkeiten |
1.161.160,70 |
767.845,48 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
1.161.160,70 |
767.845,48 |
| davon
gegenüber Gesellschaftern |
1.064.998,14 |
70.145,83 |
| D.
Rechnungsabgrenzungsposten |
0,00 |
265,26 |
| Summe
Passiva |
1.914.597,91 |
1.511.280,24 |
Anhang
I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss der Solarplatz GmbH wurde auf der
Grundlage der Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des
Handelsgesetzbuches aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Es handelt sich bei der Gesellschaft um eine kleine
Kapitalgesellschaft gemäß § 267 Abs. 1 HGB.
Die größenabhängigen Erleichterungen
gemäß § 274a, § 276 und § 288 HGB
wurden teilweise in Anspruch genommen.
Die Gesellschaft hat ihren Sitz in Spessart und ist
im HR Amtsgericht Koblenz unter der Nr. HRB 25612
eingetragen.
Soweit Wahlrechte für Angaben in der Bilanz, in
der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang
ausgeübt werden können, wurde teilweise ein
Vermerk in der Bilanz bzw. in der Gewinn- und
Verlustrechnung oder aber teilweise im Anhang gewählt.
Abweichend vom Vorjahr werden ab 2023 die erhaltenen
Anzahlungen offen von den Vorräten abgesetzt.
II. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Für die Aufstellung des Jahresabschlusses sind
die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
grundsätzlich unverändert zum Vorjahr angewandt
worden.
Die Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens (einschließlich immaterieller
Anlagewerte) sind zu Anschaffungskosten bzw.
Herstellungskosten, vermindert um planmäßige
Abschreibungen, bewertet.
Die planmäßigen Abschreibungen sind
entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer
linear berechnet. Die Abschreibungsdauer wurde jeweils
unter Zugrundelegung der steuerlichen Afa-Tabellen
geschätzt.
Geringwertige Wirtschaftsgüter wurden im
Zugangsjahr voll abgeschrieben.
Die Vorräte wurden mit den Anschaffungs-/
Herstellungskosten oder zu einem niedrigeren beizulegenden
Wert am Abschlussstichtag bewertet.
In den Herstellungskosten wurden neben den
unmittelbar zurechenbaren Kosten auch notwendige
Gemeinkosten einbezogen.
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und
die sonstigen Vermögensgegenstände sind zum
Nennwert unter Berücksichtigung aller erkennbaren
Risiken bewertet worden. Für das allgemeine
Kreditrisiko sowie für Zinsverluste, Nacharbeiten und
mögliche Rechtskosten wurde eine ausreichende
Pauschalwertberichtigung gebildet. Einzelwertberichtigungen
wurden für zweifelhafte Forderungen gebildet.
Die flüssigen Mittel wurden mit dem Nennbetrag
angesetzt.
Die Rechnungsabgrenzungsposten enthalten Ausgaben,
die erst im Folgejahr Aufwand werden.
Die Steuerrückstellungen wurden in der zu
erwarteten Höhe für Steuern vom Einkommen und
Ertrag gebildet - diese betreffen das Vorjahr.
Die sonstigen Rückstellungen wurden nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung bemessen
und mit den Erfüllungsbeträgen unter
Berücksichtigung erwarteter Preis- und
Kostensteigerungen bewertet. Dabei wurden alle erkennbaren
Risiken berücksichtigt. Rückstellungen mit einer
Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden entsprechend
§ 253 Abs. 2 HGB abgezinst.
Die Verbindlichkeiten wurden mit ihren jeweiligen
Erfüllungsbeträgen passiviert.
Posten des Umlaufvermögens und
Verbindlichkeiten, die auf fremde Währung lauten,
bestanden nicht.
III. Angaben zur Bilanz
Die Forderungen haben wie im Vorjahr eine
Restlaufzeit von unter einem Jahr. In den Forderungen sind
solche gegenüber verbundenen Unternehmen in Höhe
von TEUR 422 enthalten.
Das Stammkapital beträgt EUR 25.000,00.
Die Verbindlichkeiten haben wie im Vorjahr eine
Restlaufzeit von unter einem Jahr. In den Verbindlichkeiten
aus Lieferungen und Leistungen und in den sonstigen
Verbindlichkeiten sind solche gegenüber verbundenen
Unternehmen in Höhe von TEUR 1.096 enthalten.
Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten über 5
Jahren beträgt EUR 0,00.
Bei den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und
Leistungen bestehen die üblichen Eigentumsvorbehalte.
IV. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem
Gesamtkostenverfahren erstellt.
V. Sonstige Angaben
Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang geben
entsprechend den gesetzlichen Vorschriften
grundsätzlich die wirtschaftliche Lage zutreffend
wieder.
Im Geschäftsjahr 2023 erfolgte die
Geschäftsführung durch:
Herr Nikolaus Clary und Aldringen, Frankfurt am Main,
Betriebswirt
Herr Andreas Schwerter, Breisig,
Gesamtgeschäftsführer
Es besteht Einzelvertretungsbefugnis und die
Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB
(bei Herrn Clary und Aldringen).
Die Gesellschaft beschäftigte im
Geschäftsjahr durchschnittlich 22 Arbeitnehmer.
Gegenüber dem Gesellschafter bestehen
Forderungen in Höhe von TEUR 422 und Verbindlichkeiten
in Höhe von TEUR 1.096. Wegen Kurzfristigkeit erfolgte
keine Verzinsung bzw. eine Verzinsung zu 2,5%.
Gegenüber dem Geschäftsführer bestehen
Forderungen in Höhe von TEUR 13, die nicht verzinst
wurden.
VI. Ergebnisverwendung
Der Jahresüberschuss wird aufgrund des
abgeschlossenen Beherrschungs- und
Ergebnisabführungsvertrages an die Gesellschafterin
abgeführt.
Spessart, den 28.06.2024
gez.
Geschäftsführer gez.
Geschäftsführer
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 28.06.2024
festgestellt.
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