BORRMANN -
TRANSPORTE GmbH
Görlitz
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
507.888,00 |
517.608,50 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
0,50 |
0,50 |
| II.
Sachanlagen |
507.887,50 |
517.608,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
326.789,40 |
343.599,80 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
113.364,86 |
90.749,58 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
1.948,28 |
566,65 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
213.424,54 |
252.850,22 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
1.738,55 |
1.345,07 |
| Aktiva |
836.415,95 |
862.553,37 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
667.174,74 |
626.642,80 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Bilanzgewinn |
641.610,15 |
601.078,21 |
| davon
Gewinnvortrag |
601.078,21 |
505.877,63 |
| B.
Rückstellungen |
110.207,41 |
173.004,26 |
| C.
Verbindlichkeiten |
59.033,80 |
62.906,31 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
59.033,80 |
56.554,85 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
0,00 |
6.351,46 |
| davon
gegenüber Gesellschaftern |
83,97 |
|
| Summe
Passiva |
836.415,95 |
862.553,37 |
Anhang
Borrmann Transporte GmbH, 02826 Görlitz
ANHANG zum Geschäftsjahr 2023
I. Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss wurde nach den
Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs (HGB)
aufgestellt. Ergänzend wurden die Regelungen des
GmbH-Gesetzes beachtet.
Die Bilanz sowie die Gewinn- und Verlustrechnung sind
gemäß §§ 266, 275 HGB gegliedert.
Die Darstellung der Gewinn- und Verlustrechnung
erfolgt nach dem
Gesamtkostenverfahren
gemäß § 275 Abs. 2 HGB.
Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft
gemäß § 267 Abs. 1 HGB und unterliegt somit
nicht der Pflichtprüfung nach § 316 Abs. 1 HGB.
Soweit für Pflichtangaben ein Wahlrecht besteht,
diese in der Bilanz, der Gewinn- und
Verlustrechnung oder im Anhang darzustellen
(§ 284 Absatz 1 HGB), sind diese Angaben im Anhang
ausgewiesen.
II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die Wertansätze aus der Bilanz zum 31. Dezember
2022 wurden unverändert als Bilanzvorträge
übernommen.
Bei der Bewertung der Vermögensgegenstände
und Schulden wurde den allgemeinen
Bewertungsgrundsätzen des § 252 HGB
Rechnung getragen.
Bei der Bewertung wurde von der Fortführung der
Gesellschaft ausgegangen.
Die immateriellen Vermögensgegenstände und
die Sachanlagen wurden zu den Anschaffungs- oder
Herstellungskosten abzüglich
Abschreibungen angesetzt. Die
planmäßigen Abschreibungen wurden innerhalb
der steuerrechtlich zugelassenen
Zeiträume linear und bei vor dem 1. Januar
2008 und in dem Zeitraum vom 1. Januar 2009 bis zum 31.
Dezember 2010 angeschafften oder
hergestellten beweglichen
Anlagegegenständen auch degressiv
vorgenommen. Der Übergang von der
degressiven zur linearen
Abschreibung erfolgt, sobald dies zu
höheren Jahresabschreibungen
führt.
Bewegliche
Gegenstände bis zu einem Wert von
800,00 Euro wurden im Jahr der Anschaffung in
voller Höhe aufwandswirksam
berücksichtigt.
Die
Forderungen und
sonstigen Vermögensgegenstände wurden zu
Nominalwerten bilanziert. Für zweifelhafte
Forderungen wurden Einzelwertberichtigungen gebildet
Das
Guthaben bei Kreditinstituten ist zum Nennwert
angesetzt.
Rechnungsabgrenzungsposten wurden für Ausgaben
gebildet, soweit sie Aufwand der Folgejahre betreffen.
Die
Eigenkapitalpositionen sind mit dem Nennbetrag
angesetzt.
Als
Rückstellungen wurden ungewisse
Verbindlichkeiten ausgewiesen. Sämtliche im Zeitpunkt
der Bilanzerstellung vorliegende Informationen wurden
berücksichtigt. Die Wertansätze erfolgten nach
vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung.
Die
Verbindlichkeiten sind mit ihrem
Rückzahlungsbetrag passiviert.
III. Angaben zur Bilanz und zur Gewinn- und
Verlustrechnung
Die Abschreibungen für immaterielle
Vermögensgegenstände betragen 0,00 Euro (Vorjahr:
0,00 Euro), für Sachanlagen 118.268,94 Euro (Vorjahr:
123.991,52 Euro).
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und
die
sonstigen Vermögensgegenstände beinhalten,
wie im Vorjahr, keine Beträge mit
einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr.
Die
sonstigen Vermögensgegenstände enthalten
Forderungen gegenüber Gesellschaftern in Höhe von
0,00 Euro (Vorjahr: 940,00 Euro).
Das gezeichnete Kapital (50.000 DM) ist noch nicht
auf Euro umgestellt worden.
Die
Verbindlichkeiten belaufen sich zum 31. Dezember
2023 auf insgesamt 59.033,80 Euro (Vorjahr: 62.906,31
Euro), davon betragen die Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit bis zu einem Jahr 59.033,80 Euro (Vorjahr:
94.963,09 Euro ).
Die
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu
einem Jahr setzen sich wie folgt zusammen:
Die
sonstigen Verbindlichkeiten beinhalten
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern in
Höhe von 83,97 Euro (Vorjahr: 0,00 Euro).
Die
Verbindlichkeiten enthalten keine Beträge mit
einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren.
Die
sozialen Abgaben und Aufwendungen für
Altersversorgung beinhalten in Höhe von 210,00
Euro (Vorjahr: 210,00 Euro) Aufwendungen für
Altersversorgung.
IV. Sonstige Angaben
Neben den in der Bilanz aufgeführten
Verbindlichkeiten sind keine Haftungsverhältnisse zu
vermerken.
Die Geschäftsführung wurde im Berichtsjahr
von Klaus Borrmann (Kaufmann) und Kristin Borrmann
(Kauffrau) wahrgenommen.
Die Geschäftsführung schlägt vor, den
Jahresüberschuss in Höhe von 40.531,94 Euro auf
neue Rechnung vorzutragen.
Görlitz, 18. März 2025
.......................... Kristin
Borrmann
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 18.03.2025
festgestellt.
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