QUADA
Consulting GmbH
Bruckmühl
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
108.581,06 |
112.798,19 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
1,00 |
45,00 |
| II.
Sachanlagen |
70.941,00 |
55.600,00 |
| III.
Finanzanlagen |
37.639,06 |
57.153,19 |
| B.
Umlaufvermögen |
122.916,86 |
124.468,47 |
| I.
Vorräte |
40.569,00 |
37.406,25 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
82.224,46 |
85.256,25 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
123,40 |
1.805,97 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
3.983,23 |
3.878,96 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
235.481,15 |
241.145,62 |
Passiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Eigenkapital |
59.553,33 |
83.103,54 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| 1.
nicht eingeforderte ausstehende Einlagen |
0,00 |
-12.500,00 |
| 2.
eingefordertes Kapital |
25.000,00 |
12.500,00 |
| II.
Kapitalrücklage |
1.200,00 |
1.200,00 |
| III.
Bilanzgewinn |
33.353,33 |
69.403,54 |
| B.
Rückstellungen |
11.101,00 |
39.199,53 |
| C.
Verbindlichkeiten |
164.826,82 |
118.842,55 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
131.455,34 |
94.123,08 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
235.481,15 |
241.145,62 |
Anhang
A. Allgemeines
Vorliegender Jahresabschluss der Quada Consulting
GmbH zum 31.12.2011 wurde auf der Grundlage der
Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs
aufgestellt. Ergänzend zu den handelsrechtlichen
Bestimmungen wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes
beachtet.
Sofern hierfür ein Wahlrecht besteht, werden
Angaben im Anhang und nicht in der Bilanz oder Gewinn- oder
Verlustrechnung gemacht.
Größenabhängige Erleichterungen
wurden bei der Aufstellung und Offenlegung des
Jahresabschlusses in Anspruch genommen.
Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem
Gesamtkostenverfahren erstellt.
Bei der Gesellschaft handelt es sich gem. § 267
HGB um eine kleine Kapitalgesellschaft.
B. Aussagen zur Form des Jahresabschlusses
Die Form des Jahresabschlusses ist gegenüber dem
Vorjahr unverändert.
Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen
beibehalten werden.
C. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Erworbeneimmaterielle Anlagewerte wurden zu
Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung
unterlagen, um planmäßige Abschreibungen
vermindert.
Zugänge zu den Sachanlagen sind zu
Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten angesetzt
worden. Bei der Folgebewertung wurden die Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten des abnutzbaren
Sachanlagevermögens vermindert um
planmäßige lineare oder degressive
Abschreibungen gemäß der voraussichtlichen
Nutzungsdauer angesetzt. Bei der Bestimmung der
Abschreibungsmethode wurde der tatsächliche
Werteverzehr des Anlagevermögens beachtet. Die
Abschreibungen des Sachanlagevermögens erfolgen
grundsätzlich zeitanteilig.
Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens
bis zu einem Wert von Euro 150 wurden im Jahr des Zugangs
sofort abgeschrieben.
Finanzanlagen wurden zu Anschaffungskosten angesetzt.
Der Ansatz der Vorräte erfolgte zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten. Soweit am Bilanzstichtag ein
niedrigerer beizulegender Wert vorlag, wurde dieser
angesetzt.
Bei der Bewertung der Forderungen wurden
sämtliche erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr
liegen nicht vor.
Sonstige Vermögensgegenstände wurden zum
Nennwert angesetzt.
Der Wertansatz des Kassenbestands und der Guthaben
bei Kreditinstituten erfolgte zum Nennwert.
Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach
kaufmännischer Beurteilung notwendigen
Erfüllungsbetrages nach § 253 Abs. 1 S. 2 HGB
angesetzt. Dabei wurden die voraussichtlichen
Kostensteigerungen bis zum jeweiligen Erfüllungstag
berücksichtigt.
Soweit die Restlaufzeit von Rückstellungen am
Bilanzstichtag mehr als ein Jahr betrug, erfolgt eine
Abzinsung nach § 253 Abs. 2 S. 1 HGB. Für die
Abzinsung des Erfüllungsbetrages wurden die von der
Deutschen Bundesbank veröffentlichten
Abzinsungszinssätze verwendet.
Sonstige Rückstellungen wurden für alle
weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei sind
alle erkennbaren Risiken berücksichtigt worden.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt. Sofern die Tageswerte über den
Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die
Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.
Die Befreiungsvorschrift des § 274a Nr. 5 HGB
über die Abgrenzung latenter Steuern ist in Anspruch
genommen worden.
D. Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz und Gewinn-
und Verlustrechnung
Das gezeichnete Kapital von 25.000,00 EUR wurde mit
dem Nennwert angesetzt.
Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten
mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren beträgt
Euro 0,00 (Vorjahr: Euro 0,00).
Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten,
die durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert
sind, beträgt Euro 0,00.
Mit einer Inanspruchnahme aus
Haftungsverhältnissen ist nicht zu rechnen.
E. Angaben zu Ausleihungen, Forderungen und
Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern
Gegenüber den Gesellschaftern bestehen folgende
Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten:
Sachverhalte
|
Betrag
|
Ausleihungen
|
0,00
|
Euro
|
Forderungen
|
0,00
|
Euro
|
Verbindlichkeiten
|
1.566,48
|
Euro
|
F. Angaben zur Geschäftsführung
Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende
Personen geführt:
Andreas Schmied, Geschäftsführer
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 28.12.2012 festgestellt.
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