Ausbau
GmbH
Böhlitz-Ehrenberg
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021
Handelsbilanz
Aktiva
|
|
31.12.2021
EUR |
31.12.2020
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
125.977,18 |
150.162,68 |
| I.
Sachanlagen |
125.823,79 |
150.009,29 |
| II.
Finanzanlagen |
153,39 |
153,39 |
| B.
Umlaufvermögen |
282.965,11 |
314.402,59 |
| I.
Vorräte |
3.300,00 |
107.150,15 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
133.999,80 |
146.918,93 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
145.665,31 |
60.333,51 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
5.211,16 |
4.042,58 |
| Aktiva |
414.153,45 |
468.607,85 |
Passiva
|
|
31.12.2021
EUR |
31.12.2020
EUR |
| A.
Eigenkapital |
228.049,63 |
151.955,15 |
| I.
ausgegebenes Kapital |
19.224,00 |
19.224,00 |
| 1.
Gezeichnetes Kapital |
50.669,03 |
50.669,03 |
| 2.
eigene Anteile |
-31.445,03 |
-31.445,03 |
| II.
Gewinnrücklagen |
101.456,05 |
101.456,05 |
| III.
Gewinnvortrag |
31.275,10 |
-1.477,79 |
| IV.
Jahresüberschuss |
76.094,48 |
32.752,89 |
| B.
Rückstellungen |
49.215,09 |
24.381,92 |
| C.
Verbindlichkeiten |
136.888,73 |
292.270,78 |
| Passiva |
414.153,45 |
468.607,85 |
Anhang
1.
Allgemeine Angaben zum Unternehmen
Die AUSBAU GmbH hat ihren Sitz in Leipzig und ist
unter der Nummer HRB 2228 im Register des Amtsgerichts
Leipzig eingetragen.
2.
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft
im Sinne der §§ 264, 267 Abs. 1 HGB
auf.
Der vorliegende Jahresabschluss ist
grundsätzlich unter Beibehaltung der für den
Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungs- und
Bewertungsgrundsätzen nach den für kleine
Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des
Handelsgesetzbuches in der für das Geschäftsjahr
geltenden Fassung aufgestellt.
3.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die Bilanzierung der
Sachanlagen erfolgt zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten unter Berücksichtigung
nutzungsbedingter planmäßiger Abschreibungen.
Grundlage der planmäßigen Abschreibung ist die
voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen
Vermögensgegenstandes
(§ 253 Abs. 1 S. 1,
Abs. 3 HGB).
Die Gebäude werden linear über einen
Zeitraum von 15 und 40 Jahren abgeschrieben.
Die Gegenstände des
beweglichen Anlagevermögens werden linear und
geometrisch-degressiv über folgende Nutzungsdauern
abgeschrieben:
andere Anlagen, Betriebs- und
Geschäftsausstattung 3 bis 11 Jahre
Die
geringwertigen Wirtschaftsgüter mit
Anschaffungskosten bis € 800,00 wurden im Jahr
der Anschaffung gemäß § 6 Abs. 2 EStG voll
abgeschrieben.
Die Bewertung der
Finanzanlagen erfolgt zu Anschaffungskosten
abzüglich außerplanmäßiger
Abschreibungen (§ 253 Abs. 1 S. 1 und
§ 253 Abs. 3 HGB).
Darüber hinaus wurden keine
außerplanmäßigen Abschreibungen
gemäß § 253 Abs. 3 HGB
vorgenommen.
Vorräte werden grundsätzlich zu
Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt.
Die
Forderungen und
sonstigen Vermögensgegenstände wurden zu
Nennwerten angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken werden durch
Einzelwertberichtigung berücksichtigt. Weitere
Wertminderungen werden durch Bildung einer
Pauschalwertberichtigung zu Forderungen für das
latente Risiko erfasst.
Flüssige Mittel werden zu Nominalwerten
angesetzt (§ 253 Abs. 1 HGB).
Für die Ausgaben vor dem Abschlussstichtag,
soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem
Abschlussstichtag darstellen, wurde ein
Rechnungsabgrenzungsposten gemäß
§ 250 HGB auf der Aktivseite gebildet.
Die Berechnung der
latenten Steuern beruht auf temporären
Differenzen zwischen Bilanzposten aus handelsrechtlicher
und steuerrechtlicher Betrachtungsweise gemäß
§ 274 HGB. Die sich ergebenden Steuerbe- und
Steuerentlastungen werden verrechnet angesetzt
(§ 274 Abs. 1 S. 3 HGB).
Der zur Berechnung der latenten Steuern verwendete
Ertragsteuersatz liegt bei 31,925%. Der
Gewerbesteuer-Hebesatz beträgt 460%.
Die
sonstigen Rückstellungen erfassen alle
erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten und
sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig
ist (§ 253 Abs. 1 S. 2 HGB). Kosten-
und Preissteigerungen sind im Erfüllungsbetrag
berücksichtigt. Rückstellungen mit einer
Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer
Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen
Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre
abgezinst (§ 253 Abs. 2 S. 1 HGB).
Verbindlichkeiten werden mit ihrem
Erfüllungsbetrag bilanziert (§ 253
Abs. 1 S. 2 HGB).
4.
Erläuterungen zur Bilanz
a)
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände:
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände mit einer Restlaufzeit von
mehr als einem Jahr betragen € 36.242,34
(Vorjahr: € 35.850,33).
b)
Gezeichnetes Kapital:
Das gezeichnete Kapital wurde noch nicht auf Euro
umgestellt. Es beträgt DM 99.100,00 (Vorjahr:
DM 99.100,00).
c)
Verbindlichkeiten:
Die Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu
einem Jahr betragen € 94.731,91 (Vorjahr:
€ 222.003,10).
Die Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr
als einem und bis zu fünf Jahren betragen
€ 42.156,82 (Vorjahr: € 70.267,68).
Die Verbindlichkeiten mit einer Laufzeit über 5
Jahren betragen € 0,00. Die Verbindlichkeiten, die
durch Pfandrechte gesichert sind, belaufen sich auf
€ 0,00.
d)
Angaben nach § 42 Abs. 3 GmbHG:
Gegenüber den Gesellschaftern bestehen Forderungen
in Höhe von € 36.242,34 (Vorjahr:
€ 35.850,33).
5.
Sonstige Angaben
a)
Anzahl der Arbeitnehmer:
Im Geschäftsjahr wurden durchschnittlich 6
Arbeitnehmer beschäftigt.
b)
Ergebnisverwendung:
Der Jahresabschluss wurde vor Ergebnisverwendung
aufgestellt.
Leipzig, 9. Juni 2023
gez. Jens Mäder
(Geschäftsführer)
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sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 16.06.2023
festgestellt.
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